und auf dem untersiegelten Schriftstück stehen die Namen (= Unterschriften): Nehemia, der Statthalter, der Sohn Hachaljas, und Zedekia,
Seraja, Asarja, Jeremia,
Pashur, Amarja, Malkija,
Hattus, Sechanja (12,3), Malluch,
Harim, Meremoth, Obadja,
Daniel, Ginnethon, Baruch,
Mesullam, Abija, Mijamin,
Maasja, Bilgai, Semaja; dies waren die Priester.
Sodann die Leviten: Jesua, der Sohn Asanjas, Binnui aus der Familie Henadad, Kadmiel;
und ihre Genossen: Sebanja, Hodawja, Kelita, Pelaja, Hanan,
Micha, Rehob, Hasabja,
Sakkur, Serebja, Sebanja,
Hodija, Bani, Beninu.
Sodann die Häupter des Volkes: Parhos, Pahath-Moab, Elam, Satthu, Bani,
Bunni, Asgad, Bebai,
Adonija, Bigwai, Adin,
Ater, Hiskia, Assur,
Hodija, Hasum, Bezai,
Hariph, Anathoth, Nobai,
Magpias, Mesullam, Hesir,
Mesesabeel, Zadok, Jaddua,
Pelatja, Hanan, Anaja,
Hosea, Hananja, Hassub,
Hallohes, Pilha, Sobek,
Rehum, Hasabna, Maaseja,
und Ahija, Hanan, Anan,
Malluch, Harim, Baana.
Das übrige Volk aber, die Priester, Leviten, Torhüter, Sänger, Tempelhörigen und alle, die sich von der heidnischen Bevölkerung der Landesteile abgesondert haben und sich zum Gesetz Gottes halten, samt ihren Frauen, Söhnen und Töchtern, alle, welche Einsicht (und) Verständnis dafür haben,
schließen sich hiermit ihren Volksgenossen, den Vornehmen unter ihnen, an und verpflichten sich durch einen Eid unwiderruflich, nach dem Gesetz Gottes, das durch Mose, den Knecht Gottes, gegeben worden ist, zu wandeln und alle Gebote Gottes, unseres HERRN, seine Verordnungen und Satzungen zu beobachten und zu erfüllen.
Wir wollen also weder unsere Töchter den heidnischen Landesbewohnern zu Frauen geben noch ihre Töchter für unsere Söhne zu Frauen nehmen.
Wenn ferner die heidnischen Landesbewohner am Sabbattage Waren und Getreide aller Art zum Verkauf herbringen, wollen wir ihnen am Sabbat und an einem (andern) heiligen Tage nichts abkaufen. Wir wollen ferner in jedem siebten Jahre die Felder unbestellt liegen lassen und auf jede Schuldforderung (in dem betreffenden Jahre) verzichten (vgl. 2.Mose 23,11; 5.Mose 15,1-2).
Weiter verpflichten wir uns unwiderruflich dazu, ein Drittel Schekel jährlich als Steuer für den heiligen Dienst im Hause unsers Gottes zu entrichten,
nämlich für die Schaubrote und für das tägliche Speisopfer, für das tägliche Brandopfer und für die Opfer an den Sabbaten, an den Neumonden und den Festen, für die Heilsopfer und für die Sündopfer, um Sühnung für Israel zu erwirken, überhaupt für den gesamten Dienst im Hause unsers Gottes.
Ferner haben wir, die Priester, die Leviten und das Volk, durch das Los über die Holzlieferungen entscheiden lassen, damit wir diese familienweise zu bestimmten Zeiten Jahr für Jahr an das Haus unsers Gottes gelangen lassen, zur Feuerung auf dem Altar des HERRN, unsers Gottes, wie im Gesetz vorgeschrieben ist.
Ebenso verpflichten wir uns, die Erstlinge unserer Felder und die Erstlinge aller Früchte von allen Bäumen Jahr für Jahr zum Hause des HERRN zu bringen,
auch unsere erstgeborenen Söhne und die Erstlinge unsers Viehes, wie es im Gesetz vorgeschrieben ist, und zwar die Erstlinge unserer Rinder und unsers Kleinviehs in das Haus unsers Gottes für die Priester zu bringen, die den Dienst im Hause unsers Gottes verrichten.
Ferner wollen wir das Beste von unserm Schrotmehl und von unseren Heilsopfern sowie von allen Baumfrüchten, von Wein und Öl den Priestern in die Zellen des Hauses unsers Gottes liefern und den Zehnten von unseren Feldern an die Leviten; denn die Leviten sind es, die den Zehnten in allen Ortschaften erheben, wo wir Ackerbau treiben.
Und wenn die Leviten den Zehnten einfordern, soll der (betreffende) Priester, ein Nachkomme Aarons, die Leviten begleiten, und die Leviten sollen dann den Zehnten von ihrem Zehnten zum Hause unsers Gottes in die Zellen des Vorratshauses hinaufbringen.
Denn in die Zellen sollen sowohl die Israeliten als auch die Leviten die Abgaben vom Getreide, vom Most und vom Öl liefern; denn dort befinden sich auch die heiligen Geräte sowie die diensttuenden Priester, die Torhüter und die Sänger. Und so wollen wir es dem Hause unsers Gottes an nichts fehlen lassen.
Querverweise zu Nehemia 10,31 Neh 10,31
Zu derselben Zeit sah ich in Juda Leute, die am Sabbat die Kelter traten und Getreide vom Felde einbrachten und Esel damit beluden, auch Wein, Trauben, Feigen und andere Ladungen aller Art aufpackten und sie am Sabbattage nach Jerusalem hereinbrachten. Ich verwarnte sie also an dem Tage, an welchem sie die Lebensmittel feilboten.
Auch die Tyrier, die im Lande wohnten, brachten Fische und allerlei andere Waren herein und verkauften sie am Sabbat an die Juden in Jerusalem.
Da stellte ich die vornehmen Juden zur Rede und hielt ihnen vor: „Was ist das für eine böse Sache, die ihr da tut, dass ihr den Sabbattag entheiligt!
Haben nicht eure Väter ebenso getan, und hat nicht unser Gott eben deswegen all dieses Unglück über uns und diese Stadt ergehen lassen? Wollt ihr denn noch größeren Zorn über Israel bringen, indem ihr den Sabbattag entweiht?“
Sobald es nun am Vorabend des Sabbats (auf den Marktplätzen) an den Toren Jerusalems dunkel wurde, ließ ich die Tore schließen und gab Befehl, sie erst nach Ablauf des Sabbats wieder zu öffnen; auch stellte ich einige von meinen Leuten an den Toren auf, damit keine Last (oder: Ware) am Sabbattag hereinkäme.
Nun mussten die Händler und Verkäufer von Waren aller Art die Nacht ein- oder zweimal draußen vor der Stadt zubringen.
Darauf verwarnte ich sie mit den Worten: „Wozu haltet ihr euch während der Nacht vor der Mauer auf? Wenn ihr das noch einmal tut, werde ich euch festnehmen lassen!“ Von dieser Zeit an kamen sie am Sabbat nicht wieder.
Darauf befahl ich den Leviten, sie sollten sich reinigen und die Bewachung der Tore übernehmen, damit der Sabbattag heilig gehalten würde. Auch das gedenke mir, mein Gott, und übe Gnade an mir nach deiner großen Güte!
Weiter soll am ersten Tage eine heilige Festversammlung bei euch stattfinden und ebenso am siebten Tage eine heilige Festversammlung: keinerlei Arbeit darf an diesen (beiden Tagen) verrichtet werden! Nur was ein jeder zum Essen nötig hat, das allein darf von euch zubereitet werden!
„Sechs Jahre sollst du dein Land bestellen und seinen Ertrag einernten;
Es erhob sich aber ein großes Klagegeschrei der Leute aus dem Volk und ihrer Frauen gegen ihre jüdischen Volksgenossen.
Die einen sagten: „Wir müssen unsere Söhne und Töchter verpfänden, um Getreide zu erhalten, damit wir zu essen haben und am Leben bleiben!“
Andere sagten: „Wir müssen unsere Felder, unsere Weinberge und Häuser verpfänden, um uns Getreide in der Teurung zu verschaffen!“
Wieder andere sagten: „Wir haben Geld zur Bezahlung der Steuern für den König auf unsere Felder und Weinberge borgen müssen.
Wir sind aber doch von demselben Fleisch und Blut wie unsere Volksgenossen, und unsere Kinder sind ebenso gut wie ihre Kinder; aber trotzdem müssen wir unsere Söhne und Töchter als Leibeigene (= in die Sklaverei) hingeben, und manche von unsern Töchtern sind schon leibeigen geworden, und wir können nichts dagegen tun: unsere Felder und Weinberge gehören ja anderen Leuten!“
Da geriet ich in heftigen Zorn, als ich ihre lauten Klagen und diese Reden vernahm.
Als ich dann mit mir zu Rate gegangen war, machte ich den Vornehmen und den Vorstehern Vorwürfe, indem ich zu ihnen sagte: „Wucher treibt ihr ja einer mit dem andern!“ Dann veranstaltete ich eine große Volksversammlung gegen sie
und sagte zu ihnen: „Wir haben unsere jüdischen Volksgenossen, die an die Heidenvölker verkauft waren, soweit es uns möglich war, losgekauft; ihr dagegen wollt nun gar eure eigenen Volksgenossen verkaufen, so dass sie dann wieder von uns gekauft werden müssen!“ Als sie nun schwiegen und kein Wort der Entgegnung fanden,
fuhr ich fort: „Was ihr da tut, ist unwürdig! Ihr solltet doch in der Furcht unsers Gottes wandeln, damit wir unseren heidnischen Feinden keine Veranlassung zu Lästerungen geben!
Sowohl ich als auch meine Brüder und meine Diener (oder: Leute) haben ihnen Geld und Getreide geliehen: lasst uns ihnen doch dieses Darlehen erlassen!
Gebt ihnen doch gleich heute ihre Felder und Weinberge, ihre Ölgärten und Häuser zurück und (erlasst ihnen), was ihr an Geld und Getreide, an Wein und Öl von ihnen zu fordern habt!“
Da antworteten sie: „Ja, wir wollen es zurückgeben und nichts mehr von ihnen fordern: wir wollen so tun, wie du es verlangst!“ Da rief ich die Priester herbei und ließ sie (d.h. die Gläubiger) schwören, dass sie wirklich in dieser Weise verfahren wollten.
Dazu schüttelte ich den Bausch meines Gewandes aus mit den Worten: „Ebenso möge Gott jeden, der dieses sein Versprechen nicht hält, aus seinem Hause und seinem Besitz herausschütteln, damit er ebenso ausgeschüttelt und ausgeleert (= verarmt) sei!“ Da rief die ganze Versammlung: „Ja, so sei es!“ und pries den HERRN; das Volk aber tat, wie abgemacht war.
Ist nicht vielmehr das ein Fasten, wie ich es liebe: dass man ungerechte Fesseln löst, dass man die Bande des Knechtschaftjoches sprengt (oder: losmacht), Vergewaltigte in Freiheit setzt und jegliches Joch zerbricht?
Aber der siebte Tag ist ein Feiertag (oder: Ruhetag) zu Ehren des HERRN, deines Gottes: da darfst du keinerlei Geschäft verrichten, weder du selbst noch dein Sohn oder deine Tochter, weder dein Knecht, noch deine Magd, noch dein Vieh, noch der Fremdling, der bei dir in deinen Ortschaften weilt!
„Und folgendes soll für euch eine ewiggültige Verordnung sein: Im siebten Monat, am zehnten Tage des Monats, sollt ihr eure Seelen beugen (oder: kasteien, d.h. fasten) und dürft keinerlei Arbeit verrichten, weder der Einheimische noch der Fremdling, der sich bei euch aufhält;
aber im siebten Jahre sollst du es ruhen (= brachliegen) lassen und es freigeben, damit die Armen deines Volkes sich davon nähren können; und was diese übriglassen, soll das Getier des Feldes fressen. Ebenso sollst du es mit deinen Weinbergen und mit deinen Ölbaumgärten halten. –
„Alle sieben Jahre sollst du einen Erlass eintreten lassen;
und mit dem Erlass soll es folgendermaßen gehalten werden: Jeder Gläubiger soll das Handdarlehen, das er seinem Nächsten gewährt hat, erlassen; er soll seinen Nächsten und besonders seinen Volksgenossen nicht drängen; denn man hat einen Erlass zu Ehren des HERRN ausgerufen.
Einen Nichtisraeliten magst du drängen; was du aber bei einem von deinen Volksgenossen ausstehen hast, das sollst du aus deinem Besitz fahren lassen.
Sechs Tage hindurch soll gearbeitet werden, aber der siebte Tag ist ein Tag völliger Ruhe (= ein hoher Feiertag) mit Versammlung am Heiligtum; da dürft ihr keinerlei Arbeit verrichten: es ist ein Ruhetag zu Ehren des HERRN in allen euren Wohnsitzen.“
Und ihr sollt an eben diesem Tage ausrufen lassen: ‚Eine Festversammlung am Heiligtum sollt ihr abhalten und keinerlei Werktagsarbeit verrichten!‘ Diese Verordnung soll ewige Geltung in allen euren Wohnsitzen für eure künftigen Geschlechter haben! –
aber im siebten Jahre soll das Land einen Sabbat der Ruhe (= völlige Ruhe) haben, eine dem HERRN geweihte Ruhezeit: da darfst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden;
auch den Wildwuchs (= den Nachwuchs) deiner (vorjährigen) Ernte darfst du nicht einheimsen und die Trauben von deinem unbeschnittenen Weinstock nicht lesen: es soll ein Sabbatjahr (= Ruhejahr) für das Land sein.
Was das Land während seiner Ruhezeit von selbst hervorbringt, soll euch zur Nahrung dienen, dir sowie deinen Knechten und Mägden, deinen Tagelöhnern und den Beisassen, die bei dir als Gäste leben;
auch deinem Vieh und den wilden Tieren, die in deinem Lande leben, soll der gesamte Ertrag (dieses Jahres) zur Nahrung dienen.“
„Wenn sich bei dir ein Armer, irgendeiner von deinen Volksgenossen, in einer deiner Ortschaften in deinem Lande befindet, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du nicht hartherzig sein und deine Hand gegenüber deinem armen Volksgenossen nicht verschließen,
sondern sollst deine Hand für ihn weit auftun und ihm bereitwillig leihen nach Maßgabe des Bedürfnisses, soviel er nötig hat.
Hüte dich wohl, in deinem Herzen den nichtswürdigen Gedanken aufkommen zu lassen: ‚Das siebte Jahr, das Erlassjahr, steht nahe bevor!‘, und sieh deinen armen Volksgenossen nicht mit unfreundlichem Blick an, so dass du ihm nichts gibst und eine Sünde auf dir lastet, wenn er den HERRN gegen dich anruft!
Beobachte den Sabbattag, dass du ihn heilig hältst, wie der HERR, dein Gott, dir geboten hat!
Sechs Tage sollst du arbeiten und alle deine Geschäfte verrichten!
Aber der siebte Tag ist ein Feiertag (oder: Ruhetag) zu Ehren des HERRN, deines Gottes: da darfst du keinerlei Arbeit (oder: Geschäft) verrichten, weder du selbst, noch dein Sohn oder deine Tochter, weder dein Knecht noch deine Magd, weder dein Ochs, noch dein Esel, noch all dein Vieh, noch der Fremdling, der sich bei dir in deinen Ortschaften aufhält, damit dein Knecht und deine Magd ausruhen können wie du selbst.
Am ersten Tage soll eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
So sollte das Wort des HERRN, das durch den Mund Jeremias ausgesprochen worden war (Jer 25,11; 3.Mose 26,34), seine Erfüllung finden: „Bis das Land seine Sabbatjahre abgetragen hätte.“ Während der ganzen Zeit seiner Verödung hatte es Ruhe, bis siebzig Jahre voll waren.
Und vergib uns unsere Schulden (= Verschuldungen), wie auch wir sie unsern Schuldnern vergeben haben!
Wenn du deinen Fuß vom Sabbat (= von der Entheiligung des Sabbats) zurückhältst, so dass du nicht deine Geschäfte an dem mir heiligen Tage betreibst, sondern den Sabbat eine Wonne und den heiligen Tag des HERRN verehrungswürdig nennst und ihn dadurch ehrst, dass du nicht deine Gänge an ihm abmachst, nicht deinen Geschäften nachgehst und leeres Geschwätz verführst:
Sieben Tage hindurch sollt ihr dem HERRN ein Feueropfer darbringen, dann am achten Tage nochmals eine Festversammlung am Heiligtum abhalten und dem HERRN ein Feueropfer darbringen. Es ist dies der Schlussfesttag, an dem ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten dürft.“
Da hatte der Herr Erbarmen mit diesem Knecht; er gab ihn frei, und die Schuld erließ er ihm auch.
Als aber dieser Knecht (aus dem Hause des Herrn) hinausgegangen war, traf er einen seiner Mitknechte, der ihm hundert Denare schuldig war; den ergriff er, packte ihn an der Kehle und sagte zu ihm: ‚Bezahle, wenn du etwas schuldig bist!‘
Da warf sich sein Mitknecht vor ihm nieder und bat ihn mit den Worten: ‚Habe Geduld mit mir: ich will dir’s bezahlen!‘
Er wollte aber nicht, sondern ging hin und ließ ihn ins Gefängnis werfen, bis er die Schuld bezahlt hätte.
Als nun seine Mitknechte sahen, was da vorgegangen war, wurden sie sehr ungehalten; sie gingen hin und berichteten ihrem Herrn den ganzen Vorfall.
Da ließ sein Herr ihn vor sich rufen und sagte zu ihm: ‚Du böser (= nichtswürdiger) Knecht! Jene ganze Schuld habe ich dir erlassen, weil du mich darum batest;
hättest du da nicht auch Erbarmen mit deinem Mitknecht haben müssen, wie ich Erbarmen mit dir gehabt habe?‘
Und voller Zorn übergab sein Herr ihn den Folterknechten, bis er ihm seine ganze Schuld bezahlt hätte.
Ebenso wird auch mein himmlischer Vater mit euch verfahren, wenn ihr nicht ein jeder seinem Bruder von Herzen vergebt.“
dann wirst du deine Lust am HERRN haben, und ich werde dich auf den Höhen der Erde einherfahren lassen und will dir das Erbe deines Vaters Jakob zu verspeisen (= genießen) geben; denn der Mund des HERRN hat es gesprochen (= zugesagt).
Darum soll niemand um Speisen und Getränke willen oder in Bezug auf Fest- oder Neumondsfeier oder Sabbate absprechende Urteile über euch abgeben;
Denn das Gericht verfährt erbarmungslos gegen den, der kein Erbarmen geübt hat; die Barmherzigkeit dagegen rühmt sich gegen das Gericht (= erweist sich dem Gericht überlegen, oder: triumphiert über das Gericht).
So hat der HERR gesprochen: ‚Hütet euch um eures Lebens willen, am Sabbattage eine Last auf euch zu nehmen und sie in die Tore Jerusalems hineinzubringen!
Tragt am Sabbattage auch keine Last aus euren Häusern hinaus und verrichtet überhaupt keinerlei Arbeit, sondern haltet den Sabbattag heilig, wie ich euren Vätern geboten habe!‘