und auf dem untersiegelten Schriftstück stehen die Namen (= Unterschriften): Nehemia, der Statthalter, der Sohn Hachaljas, und Zedekia,
Seraja, Asarja, Jeremia,
Pashur, Amarja, Malkija,
Hattus, Sechanja (12,3), Malluch,
Harim, Meremoth, Obadja,
Daniel, Ginnethon, Baruch,
Mesullam, Abija, Mijamin,
Maasja, Bilgai, Semaja; dies waren die Priester.
Sodann die Leviten: Jesua, der Sohn Asanjas, Binnui aus der Familie Henadad, Kadmiel;
und ihre Genossen: Sebanja, Hodawja, Kelita, Pelaja, Hanan,
Micha, Rehob, Hasabja,
Sakkur, Serebja, Sebanja,
Hodija, Bani, Beninu.
Sodann die Häupter des Volkes: Parhos, Pahath-Moab, Elam, Satthu, Bani,
Bunni, Asgad, Bebai,
Adonija, Bigwai, Adin,
Ater, Hiskia, Assur,
Hodija, Hasum, Bezai,
Hariph, Anathoth, Nobai,
Magpias, Mesullam, Hesir,
Mesesabeel, Zadok, Jaddua,
Pelatja, Hanan, Anaja,
Hosea, Hananja, Hassub,
Hallohes, Pilha, Sobek,
Rehum, Hasabna, Maaseja,
und Ahija, Hanan, Anan,
Malluch, Harim, Baana.
Das übrige Volk aber, die Priester, Leviten, Torhüter, Sänger, Tempelhörigen und alle, die sich von der heidnischen Bevölkerung der Landesteile abgesondert haben und sich zum Gesetz Gottes halten, samt ihren Frauen, Söhnen und Töchtern, alle, welche Einsicht (und) Verständnis dafür haben,
schließen sich hiermit ihren Volksgenossen, den Vornehmen unter ihnen, an und verpflichten sich durch einen Eid unwiderruflich, nach dem Gesetz Gottes, das durch Mose, den Knecht Gottes, gegeben worden ist, zu wandeln und alle Gebote Gottes, unseres HERRN, seine Verordnungen und Satzungen zu beobachten und zu erfüllen.
Wir wollen also weder unsere Töchter den heidnischen Landesbewohnern zu Frauen geben noch ihre Töchter für unsere Söhne zu Frauen nehmen.
Wenn ferner die heidnischen Landesbewohner am Sabbattage Waren und Getreide aller Art zum Verkauf herbringen, wollen wir ihnen am Sabbat und an einem (andern) heiligen Tage nichts abkaufen. Wir wollen ferner in jedem siebten Jahre die Felder unbestellt liegen lassen und auf jede Schuldforderung (in dem betreffenden Jahre) verzichten (vgl. 2.Mose 23,11; 5.Mose 15,1-2).
Weiter verpflichten wir uns unwiderruflich dazu, ein Drittel Schekel jährlich als Steuer für den heiligen Dienst im Hause unsers Gottes zu entrichten,
nämlich für die Schaubrote und für das tägliche Speisopfer, für das tägliche Brandopfer und für die Opfer an den Sabbaten, an den Neumonden und den Festen, für die Heilsopfer und für die Sündopfer, um Sühnung für Israel zu erwirken, überhaupt für den gesamten Dienst im Hause unsers Gottes.
Ferner haben wir, die Priester, die Leviten und das Volk, durch das Los über die Holzlieferungen entscheiden lassen, damit wir diese familienweise zu bestimmten Zeiten Jahr für Jahr an das Haus unsers Gottes gelangen lassen, zur Feuerung auf dem Altar des HERRN, unsers Gottes, wie im Gesetz vorgeschrieben ist.
Ebenso verpflichten wir uns, die Erstlinge unserer Felder und die Erstlinge aller Früchte von allen Bäumen Jahr für Jahr zum Hause des HERRN zu bringen,
auch unsere erstgeborenen Söhne und die Erstlinge unsers Viehes, wie es im Gesetz vorgeschrieben ist, und zwar die Erstlinge unserer Rinder und unsers Kleinviehs in das Haus unsers Gottes für die Priester zu bringen, die den Dienst im Hause unsers Gottes verrichten.
Ferner wollen wir das Beste von unserm Schrotmehl und von unseren Heilsopfern sowie von allen Baumfrüchten, von Wein und Öl den Priestern in die Zellen des Hauses unsers Gottes liefern und den Zehnten von unseren Feldern an die Leviten; denn die Leviten sind es, die den Zehnten in allen Ortschaften erheben, wo wir Ackerbau treiben.
Und wenn die Leviten den Zehnten einfordern, soll der (betreffende) Priester, ein Nachkomme Aarons, die Leviten begleiten, und die Leviten sollen dann den Zehnten von ihrem Zehnten zum Hause unsers Gottes in die Zellen des Vorratshauses hinaufbringen.
Denn in die Zellen sollen sowohl die Israeliten als auch die Leviten die Abgaben vom Getreide, vom Most und vom Öl liefern; denn dort befinden sich auch die heiligen Geräte sowie die diensttuenden Priester, die Torhüter und die Sänger. Und so wollen wir es dem Hause unsers Gottes an nichts fehlen lassen.
Querverweise zu Nehemia 10,32 Neh 10,32
und dieser Stein, den ich als Denkstein aufgerichtet habe, soll zu einem Gotteshause werden, und von allem, was du mir geben wirst, will ich dir getreulich den Zehnten entrichten!“
Hierauf sagte der HERR zu Mose folgendes:
„Wenn du die Kopfzahl der Israeliten, soweit sie gemustert werden, aufnimmst, so sollen sie ein jeder ein Lösegeld für ihr Leben dem HERRN bei ihrer Musterung entrichten, damit keine schlimme Heimsuchung bei (oder: trotz) ihrer Musterung über sie kommt.
Es soll also ein jeder, der sich der Musterung zu unterziehen hat, einen halben Schekel entrichten – nach dem Schekel des Heiligtums, wobei zwanzig Gera auf den Schekel gehen –, einen halben Schekel als Abgabe an den HERRN.
Jeder, der sich der Musterung zu unterziehen hat, von zwanzig Jahren an und darüber, soll die Abgabe an den HERRN entrichten:
der Reiche soll nicht mehr und der Arme nicht weniger als einen halben Schekel geben, wenn ihr die Abgabe an den HERRN entrichtet, um die Deckung (= Sicherung) eures Lebens zu bewirken.
Du sollst also dieses Sühnegeld von den Israeliten erheben und es zur Bestreitung der Kosten des Dienstes am Offenbarungszelt verwenden; so wird es den Israeliten zum (gnädigen) Gedenken vor dem HERRN dienen, um Deckung eures Lebens zu bewirken.“
Ehre den HERRN mit (Gaben von) deinem Vermögen und mit den Erstlingen deines gesamten Feldertrags,
Als sie dann nach Kapernaum zurückgekehrt waren, traten die Einsammler der Tempelsteuer an Petrus heran und fragten ihn: „Entrichtet euer Meister die Doppeldrachme (= Tempelsteuer) nicht?“
Er antwortete: „Doch!“ Als er dann ins Haus trat, kam ihm Jesus mit der Frage zuvor: „Was meinst du, Simon? Von wem lassen sich die Könige der Erde Zölle oder Steuern zahlen: von ihren Söhnen (= Angehörigen) oder von Fremden?“
Als jener nun antwortete: „Von den Fremden“, sagte Jesus zu ihm: „So sind die Söhne steuerfrei.
Damit wir aber keinen Anstoß bei ihnen erregen, so geh an den See, wirf die Angel aus, und den ersten Fisch, den du heraufziehst, den nimm und öffne ihm das Maul; dann wirst du ein Silberstück finden; das nimm und gib es ihnen (als Abgabe) für mich und dich.“ Matthäus 18
Denn wenn der gute Wille vorhanden ist, so ist er wohlgefällig (oder: willkommen) nach dem Maß dessen, was einer hat (= zu leisten vermag), nicht nach dem Maß dessen, was er nicht hat (= zu leisten vermag).