und auf dem untersiegelten Schriftstück stehen die Namen (= Unterschriften): Nehemia, der Statthalter, der Sohn Hachaljas, und Zedekia,
Seraja, Asarja, Jeremia,
Pashur, Amarja, Malkija,
Hattus, Sechanja (12,3), Malluch,
Harim, Meremoth, Obadja,
Daniel, Ginnethon, Baruch,
Mesullam, Abija, Mijamin,
Maasja, Bilgai, Semaja; dies waren die Priester.
Sodann die Leviten: Jesua, der Sohn Asanjas, Binnui aus der Familie Henadad, Kadmiel;
und ihre Genossen: Sebanja, Hodawja, Kelita, Pelaja, Hanan,
Micha, Rehob, Hasabja,
Sakkur, Serebja, Sebanja,
Hodija, Bani, Beninu.
Sodann die Häupter des Volkes: Parhos, Pahath-Moab, Elam, Satthu, Bani,
Bunni, Asgad, Bebai,
Adonija, Bigwai, Adin,
Ater, Hiskia, Assur,
Hodija, Hasum, Bezai,
Hariph, Anathoth, Nobai,
Magpias, Mesullam, Hesir,
Mesesabeel, Zadok, Jaddua,
Pelatja, Hanan, Anaja,
Hosea, Hananja, Hassub,
Hallohes, Pilha, Sobek,
Rehum, Hasabna, Maaseja,
und Ahija, Hanan, Anan,
Malluch, Harim, Baana.
Das übrige Volk aber, die Priester, Leviten, Torhüter, Sänger, Tempelhörigen und alle, die sich von der heidnischen Bevölkerung der Landesteile abgesondert haben und sich zum Gesetz Gottes halten, samt ihren Frauen, Söhnen und Töchtern, alle, welche Einsicht (und) Verständnis dafür haben,
schließen sich hiermit ihren Volksgenossen, den Vornehmen unter ihnen, an und verpflichten sich durch einen Eid unwiderruflich, nach dem Gesetz Gottes, das durch Mose, den Knecht Gottes, gegeben worden ist, zu wandeln und alle Gebote Gottes, unseres HERRN, seine Verordnungen und Satzungen zu beobachten und zu erfüllen.
Wir wollen also weder unsere Töchter den heidnischen Landesbewohnern zu Frauen geben noch ihre Töchter für unsere Söhne zu Frauen nehmen.
Wenn ferner die heidnischen Landesbewohner am Sabbattage Waren und Getreide aller Art zum Verkauf herbringen, wollen wir ihnen am Sabbat und an einem (andern) heiligen Tage nichts abkaufen. Wir wollen ferner in jedem siebten Jahre die Felder unbestellt liegen lassen und auf jede Schuldforderung (in dem betreffenden Jahre) verzichten (vgl. 2.Mose 23,11; 5.Mose 15,1-2).
Weiter verpflichten wir uns unwiderruflich dazu, ein Drittel Schekel jährlich als Steuer für den heiligen Dienst im Hause unsers Gottes zu entrichten,
nämlich für die Schaubrote und für das tägliche Speisopfer, für das tägliche Brandopfer und für die Opfer an den Sabbaten, an den Neumonden und den Festen, für die Heilsopfer und für die Sündopfer, um Sühnung für Israel zu erwirken, überhaupt für den gesamten Dienst im Hause unsers Gottes.
Ferner haben wir, die Priester, die Leviten und das Volk, durch das Los über die Holzlieferungen entscheiden lassen, damit wir diese familienweise zu bestimmten Zeiten Jahr für Jahr an das Haus unsers Gottes gelangen lassen, zur Feuerung auf dem Altar des HERRN, unsers Gottes, wie im Gesetz vorgeschrieben ist.
Ebenso verpflichten wir uns, die Erstlinge unserer Felder und die Erstlinge aller Früchte von allen Bäumen Jahr für Jahr zum Hause des HERRN zu bringen,
auch unsere erstgeborenen Söhne und die Erstlinge unsers Viehes, wie es im Gesetz vorgeschrieben ist, und zwar die Erstlinge unserer Rinder und unsers Kleinviehs in das Haus unsers Gottes für die Priester zu bringen, die den Dienst im Hause unsers Gottes verrichten.
Ferner wollen wir das Beste von unserm Schrotmehl und von unseren Heilsopfern sowie von allen Baumfrüchten, von Wein und Öl den Priestern in die Zellen des Hauses unsers Gottes liefern und den Zehnten von unseren Feldern an die Leviten; denn die Leviten sind es, die den Zehnten in allen Ortschaften erheben, wo wir Ackerbau treiben.
Und wenn die Leviten den Zehnten einfordern, soll der (betreffende) Priester, ein Nachkomme Aarons, die Leviten begleiten, und die Leviten sollen dann den Zehnten von ihrem Zehnten zum Hause unsers Gottes in die Zellen des Vorratshauses hinaufbringen.
Denn in die Zellen sollen sowohl die Israeliten als auch die Leviten die Abgaben vom Getreide, vom Most und vom Öl liefern; denn dort befinden sich auch die heiligen Geräte sowie die diensttuenden Priester, die Torhüter und die Sänger. Und so wollen wir es dem Hause unsers Gottes an nichts fehlen lassen.
Querverweise zu Nehemia 10,36 Neh 10,36
„Heilige (oder: weihe) mir alles Erstgeborene, alles, was bei den Israeliten zuerst aus dem Mutterschoß ans Tageslicht hervortritt, von Menschen wie vom Vieh: es gehört mir!“
Folgendes soll von den hochheiligen Gaben, soweit sie nicht verbrannt werden, dir zustehen: alles, was von ihnen dargebracht wird an Speisopfern sowie an Sündopfern und an Schuldopfern, die sie mir als Ersatz für Veruntreuungen darbringen; diese (Opfergaben) sollen dir und deinen Söhnen als etwas Hochheiliges zustehen.
An einer hochheiligen Stätte sollst du sie verzehren; jede männliche Person darf davon essen; als heilig sollen sie dir gelten.
Auch folgendes soll dir als Hebe von ihren Gaben zustehen: alle Webeopfer der Israeliten; dir und deinen Söhnen und Töchtern mit dir weise ich sie als eine ewige Gebühr zu: wer rein ist in deinem Hause, darf davon essen.
Alles Beste vom Öl und alles Beste vom Most und vom Getreide, ihre Erstlingsgaben, die sie dem HERRN weihen, das weise ich dir zu:
die Erstlinge von allen Früchten, die in ihrem Lande wachsen und die sie dem HERRN darbringen, sollen dir gehören: wer rein ist in deinem Hause, darf davon essen.
Alles, was in Israel mit dem Bann belegt worden ist, soll dir gehören.
Alles Erstgeborene von allem Fleisch, das man dem HERRN darzubringen hat, vom Menschen wie vom Vieh, soll dir gehören; jedoch sollst du die Erstgeburten der Menschen unbedingt lösen lassen, und auch die Erstgeburten der unreinen Tiere sollst du lösen lassen.
Was aber die Lösung (einer menschlichen Erstgeburt) betrifft, so sollst du sie im Alter von einem Monat an lösen lassen, und zwar nach deiner Schätzung, für einen Betrag von fünf Schekeln Silber nach dem Schekel des Heiligtums, der zwanzig Gera beträgt (vgl. 2.Mose 30,13).
Jedoch das Erstgeborene eines Rindes oder das Erstgeborene eines Schafes oder einer Ziege darfst du nicht lösen lassen, sie sind heilig (= gehören dem Heiligtum); ihr Blut sollst du an den Altar sprengen und ihr Fett als Feueropfer zum lieblichen Geruch für den HERRN in Rauch aufgehen lassen;
ihr Fleisch aber soll dir gehören: wie die Webebrust und wie die rechte Keule soll es dir gehören.
Alle Hebeopfer von heiligen Gaben, welche die Israeliten dem HERRN von ihrem Besitz darbringen, überweise ich dir und deinen Söhnen und Töchtern bei dir als ewige Gebühr: das soll ein ewiger Salzbund (d.h. eine ewiggültige und unverbrüchliche Bundesbestimmung; vgl. 3.Mose 2,13) vor dem HERRN für dich und deine Nachkommen bei dir sein!“
so sollst du dem HERRN alles weihen, was zuerst aus dem Mutterschoß ans Tageslicht hervortritt! Auch jeder erste Wurf des Viehs, der dir zuteil wird (oder: das du besitzest), soweit er männlich ist, gehört dem HERRN.
Jedes erstgeborene Eselfüllen aber sollst du mit einem Stück Kleinvieh (oder: einem Lamm) loskaufen; oder, wenn du es nicht loskaufen willst, so brich ihm das Genick! Weiter sollst du jede Erstgeburt vom Menschen bei deinen Söhnen loskaufen!
Wenn dann dein Sohn künftig die Frage an dich richtet: ‚Was bedeutet dieser Brauch?‘, so antworte ihm: ‚Mit starker Hand hat der HERR uns aus Ägypten, aus dem Hause der Knechtschaft, weggeführt.
Denn weil der Pharao sich hartnäckig dagegen sträubte, uns ziehen zu lassen, hat der HERR alle Erstgeburt in Ägypten sterben lassen, von den Erstgeborenen der Menschen an bis zur Erstgeburt des Viehs; darum opfere ich dem HERRN alle männlichen Erstgeburten, aber jeden Erstgeborenen meiner Söhne kaufe ich los.‘
Oder sind wir allein, ich und Barnabas, nicht berechtigt, die Handarbeit zu unterlassen?
Wer leistet jemals Kriegsdienste für eigenen Sold? Wer legt einen Weinberg an, ohne von dessen Früchten zu essen? Oder wer hütet eine Herde, ohne von der Milch der Herde zu genießen?
Behaupte ich dies etwa als einen bloß von Menschen aufgestellten Grundsatz, oder enthält nicht das Gesetz dieselbe Verordnung?
Im mosaischen Gesetz steht ja doch geschrieben (5.Mose 25,4): „Du sollst einem Ochsen, der zu dreschen hat, das Maul nicht verbinden!“ Ist es Gott etwa um die Ochsen zu tun?
Oder gehen seine Worte nicht ohne allen Zweifel auf uns? Ja, um unsertwillen steht geschrieben, dass der Pflüger auf Hoffnung hin pflügen und der Drescher in der Hoffnung auf Mitgenuss (des Ertrages) arbeiten soll.
Wenn wir für euch das Geistliche (d.h. die geistlichen Güter) ausgesät haben, ist es da etwas Absonderliches, wenn wir von euch das Irdische (d.h. die irdischen Güter) ernten?
Wenn andere an dem Verfügungsrecht über euch (= über euer Vermögen) Anteil haben, sind wir dann nicht in noch höherem Grade dazu berechtigt? Aber wir haben von diesem Recht keinen Gebrauch gemacht, sondern ertragen lieber alles, um nur der Heilsbotschaft Christi (oder: von Christus) kein Hindernis in den Weg zu legen.
Wisst ihr nicht, dass die, welche den Tempeldienst verrichten, von den Einkünften des Tempels ihren Unterhalt haben? Dass die, welche beständig am Opferaltar tätig sind, ihren Anteil vom Altar erhalten?
Ebenso hat auch der Herr über die Verkündiger der Heilsbotschaft die Anordnung getroffen, dass sie von der Heilsverkündigung leben sollen.
Alle Erstgeburt gehört mir, auch von all deinem Vieh jede männliche Erstgeburt, der erste Wurf vom Rind- und Kleinvieh.
Wer aber Unterricht im Wort (Gottes) erhält, lasse seinen Lehrer an allen Gütern teilnehmen! –
„Jedoch die Erstlinge vom Vieh, die als Erstgeburten dem HERRN an sich schon zustehen, darf niemand weihen; sei es ein Rind oder ein Stück Kleinvieh: es gehört dem HERRN.
Wenn es sich aber um eine Erstgeburt von einem unreinen Haustier handelt, so muss der Betreffende sie nach dem Schätzungswert lösen und noch ein Fünftel des Betrags hinzufügen. Wird sie aber nicht gelöst, so soll sie nach dem Schätzungswert verkauft werden.“
Alles Erstgeborene von allem Fleisch, das man dem HERRN darzubringen hat, vom Menschen wie vom Vieh, soll dir gehören; jedoch sollst du die Erstgeburten der Menschen unbedingt lösen lassen, und auch die Erstgeburten der unreinen Tiere sollst du lösen lassen.
Was aber die Lösung (einer menschlichen Erstgeburt) betrifft, so sollst du sie im Alter von einem Monat an lösen lassen, und zwar nach deiner Schätzung, für einen Betrag von fünf Schekeln Silber nach dem Schekel des Heiligtums, der zwanzig Gera beträgt (vgl. 2.Mose 30,13).
und dorthin sollt ihr eure Brandopfer und Schlachtopfer, eure Zehnten und die Hebeopfer, die ihr darbringt, eure Gelübdeopfer und freiwilligen Gaben sowie die Erstgeburten eurer Rinder und eures Kleinviehs bringen.