und auf dem untersiegelten Schriftstück stehen die Namen (= Unterschriften): Nehemia, der Statthalter, der Sohn Hachaljas, und Zedekia,
Seraja, Asarja, Jeremia,
Pashur, Amarja, Malkija,
Hattus, Sechanja (12,3), Malluch,
Harim, Meremoth, Obadja,
Daniel, Ginnethon, Baruch,
Mesullam, Abija, Mijamin,
Maasja, Bilgai, Semaja; dies waren die Priester.
Sodann die Leviten: Jesua, der Sohn Asanjas, Binnui aus der Familie Henadad, Kadmiel;
und ihre Genossen: Sebanja, Hodawja, Kelita, Pelaja, Hanan,
Micha, Rehob, Hasabja,
Sakkur, Serebja, Sebanja,
Hodija, Bani, Beninu.
Sodann die Häupter des Volkes: Parhos, Pahath-Moab, Elam, Satthu, Bani,
Bunni, Asgad, Bebai,
Adonija, Bigwai, Adin,
Ater, Hiskia, Assur,
Hodija, Hasum, Bezai,
Hariph, Anathoth, Nobai,
Magpias, Mesullam, Hesir,
Mesesabeel, Zadok, Jaddua,
Pelatja, Hanan, Anaja,
Hosea, Hananja, Hassub,
Hallohes, Pilha, Sobek,
Rehum, Hasabna, Maaseja,
und Ahija, Hanan, Anan,
Malluch, Harim, Baana.
Das übrige Volk aber, die Priester, Leviten, Torhüter, Sänger, Tempelhörigen und alle, die sich von der heidnischen Bevölkerung der Landesteile abgesondert haben und sich zum Gesetz Gottes halten, samt ihren Frauen, Söhnen und Töchtern, alle, welche Einsicht (und) Verständnis dafür haben,
schließen sich hiermit ihren Volksgenossen, den Vornehmen unter ihnen, an und verpflichten sich durch einen Eid unwiderruflich, nach dem Gesetz Gottes, das durch Mose, den Knecht Gottes, gegeben worden ist, zu wandeln und alle Gebote Gottes, unseres HERRN, seine Verordnungen und Satzungen zu beobachten und zu erfüllen.
Wir wollen also weder unsere Töchter den heidnischen Landesbewohnern zu Frauen geben noch ihre Töchter für unsere Söhne zu Frauen nehmen.
Wenn ferner die heidnischen Landesbewohner am Sabbattage Waren und Getreide aller Art zum Verkauf herbringen, wollen wir ihnen am Sabbat und an einem (andern) heiligen Tage nichts abkaufen. Wir wollen ferner in jedem siebten Jahre die Felder unbestellt liegen lassen und auf jede Schuldforderung (in dem betreffenden Jahre) verzichten (vgl. 2.Mose 23,11; 5.Mose 15,1-2).
Weiter verpflichten wir uns unwiderruflich dazu, ein Drittel Schekel jährlich als Steuer für den heiligen Dienst im Hause unsers Gottes zu entrichten,
nämlich für die Schaubrote und für das tägliche Speisopfer, für das tägliche Brandopfer und für die Opfer an den Sabbaten, an den Neumonden und den Festen, für die Heilsopfer und für die Sündopfer, um Sühnung für Israel zu erwirken, überhaupt für den gesamten Dienst im Hause unsers Gottes.
Ferner haben wir, die Priester, die Leviten und das Volk, durch das Los über die Holzlieferungen entscheiden lassen, damit wir diese familienweise zu bestimmten Zeiten Jahr für Jahr an das Haus unsers Gottes gelangen lassen, zur Feuerung auf dem Altar des HERRN, unsers Gottes, wie im Gesetz vorgeschrieben ist.
Ebenso verpflichten wir uns, die Erstlinge unserer Felder und die Erstlinge aller Früchte von allen Bäumen Jahr für Jahr zum Hause des HERRN zu bringen,
auch unsere erstgeborenen Söhne und die Erstlinge unsers Viehes, wie es im Gesetz vorgeschrieben ist, und zwar die Erstlinge unserer Rinder und unsers Kleinviehs in das Haus unsers Gottes für die Priester zu bringen, die den Dienst im Hause unsers Gottes verrichten.
Ferner wollen wir das Beste von unserm Schrotmehl und von unseren Heilsopfern sowie von allen Baumfrüchten, von Wein und Öl den Priestern in die Zellen des Hauses unsers Gottes liefern und den Zehnten von unseren Feldern an die Leviten; denn die Leviten sind es, die den Zehnten in allen Ortschaften erheben, wo wir Ackerbau treiben.
Und wenn die Leviten den Zehnten einfordern, soll der (betreffende) Priester, ein Nachkomme Aarons, die Leviten begleiten, und die Leviten sollen dann den Zehnten von ihrem Zehnten zum Hause unsers Gottes in die Zellen des Vorratshauses hinaufbringen.
Denn in die Zellen sollen sowohl die Israeliten als auch die Leviten die Abgaben vom Getreide, vom Most und vom Öl liefern; denn dort befinden sich auch die heiligen Geräte sowie die diensttuenden Priester, die Torhüter und die Sänger. Und so wollen wir es dem Hause unsers Gottes an nichts fehlen lassen.
Querverweise zu Nehemia 10,14 Neh 10,14
Eine zweite Strecke besserte Malkija, der Sohn Harims, und Hasub, der Sohn Pahath-Moabs, aus, auch (oder: bis an) den Ofenturm.
die Familie Parhos 2172;
die Familie Sephatja 372;
die Familie Arah 775;
die Familie Pahath-Moab, nämlich die Familien Jesua und Joab, 2812;
die Familie Elam 1254;
die Familie Satthu 945;
die Familie Sakkai 760;
die Familie Bani 642;
die Familie Bebai 623;
die Familie Asgad 1222;
die Familie Adonikam 666;
die Familie Bigwai 2056;
die Familie Adin 454;
die Familie Ater, nämlich der Zweig Hiskia, 98;
die Familie Bezai 323;
die Familie Jora (oder: Hariph) 112;
die Familie Hasum 223;
die Leute von Gibeon 95;
die Leute von Bethlehem 123;
die Männer von Netopha 56;
die Männer von Anathoth 128;
die Leute von Asmaweth 42;
die Leute von Kirjath-Arim, Kephira und Beeroth 743;
die Leute von Rama und Geba 621;
die Männer von Michmas 122;
die Männer von Bethel und Ai 223;
die Familie Nebo 52;
die Familie Magbis 156;
die Familie des andern Elam 1254;
die Familie Harim 320;
die Leute von Lod, Hadid und Ono 725;
die Leute von Jericho 345;
die Familie Senaa 3630.
Die Priester: die Familie Jedaja, nämlich das Haus Jesua 973;
die Familie Immer 1052;
die Familie Pashur 1247;
die Familie Harim 1017.
Die Leviten: die Familien Jesua und Kadmiel, Binnui und Hodawja 74; –
die Sänger: die Familie Asaph 128; –
die Familien der Torhüter: die Familien Sallum, Ater, Talmon, Akkub, Hatita und Sobai, im ganzen 139.
Die Tempelhörigen: die Familie Ziha, die Familie Hasupha, die Familie Tabbaoth,
die Familie Keros, die Familie Siaha, die Familie Padon,
die Familie Lebana, die Familie Hagaba, die Familie Akkub,
die Familie Hagab, die Familie Salmai, die Familie Hanan,
die Familie Giddel, die Familie Gahar, die Familie Reaja,
die Familie Rezin, die Familie Nekoda, die Familie Gassam,
die Familie Ussa, die Familie Paseah, die Familie Besai,
die Familie Asna, die Familie der Mehuniter, die Familie der Nephisiter,
die Familie Bakbuk, die Familie Hakupha, die Familie Harhur,
die Familie Bazluth, die Familie Mehida, die Familie Harsa,
die Familie Barkos, die Familie Sisera, die Familie Themah,
die Familie Neziah, die Familie Hatipha.
Die Söhne (oder: Nachkommen) der Sklaven (oder: Leibeigenen) Salomos: die Familie Sotai, die Familie Sophereth, die Familie Peruda,
die Familie Jaala, die Familie Darkon, die Familie Giddel,
die Familie Sephatja, die Familie Hattil, die Familie Pochereth-Hazzebaim, die Familie Ami (oder: Amon).
Die Gesamtzahl der Tempelhörigen und der Nachkommen der Sklaven Salomos betrug 392.
Und dies sind die, welche aus Thel-Melah, Thel-Harsa, Cherub-Addan und Immer mit hinaufzogen, aber ihre Familie und ihre Herkunft nicht nachweisen konnten, ob sie nämlich aus Israel stammten:
die Familie Delaja, die Familie Tobija, die Familie Nekoda, 652. –
Sodann von den Priesterfamilien: die Familie Habaja, die Familie Hakkoz, die Familie jenes Barsillais, der eine Frau von den Töchtern des Gileaditen Barsillai geheiratet und deren (oder: dessen) Namen angenommen hatte.
Diese hatten zwar nach ihrer Geschlechtsurkunde gesucht, aber diese hatte sich nicht finden lassen; infolgedessen wurden sie als unrein vom Priestertum ausgeschlossen,
und der Statthalter hatte ihnen erklärt, dass sie von dem Hochheiligen nicht essen dürften, bis wieder ein Priester für die Befragung des Urim- und Thummimorakels (2.Mose 28,30) da wäre.
Die ganze Gemeinde insgesamt belief sich auf 42360 Seelen,
ungerechnet ihre Sklaven und Sklavinnen, deren 7337 da waren. Dazu kamen noch 200 Sänger und Sängerinnen. –
Die Zahl ihrer Pferde betrug 736, ihrer Maultiere 245,
ihrer Kamele 435, der Esel 6720.
Als sie dann beim Tempel des HERRN in Jerusalem angekommen waren, spendeten einige von den Familienhäuptern freiwillige Gaben für das Haus Gottes, damit man es an seiner früheren Stätte wieder aufrichten könne.
Nach ihrem Vermögen gaben sie für den Bauschatz: an Gold 61000 Dariken, an Silber 5000 Minen und 100 Priestergewänder.
Und es siedelten sich die Priester und die Leviten sowie ein Teil des Volkes in Jerusalem und dessen Gebieten an, die Sänger dagegen und die Torhüter und die Tempelhörigen in ihren Ortschaften, und alle übrigen Israeliten in ihren Ortschaften.
die Familie Binnui 648;
die Familie Bani 642;
die Familie Parhos 2172;
die Familie Pahath-Moab, nämlich die Familien Jesua und Joab, 2818;
die Familie Elam 1254;
die Familie Satthu 845;