Luther 1912 mit Strongs
Versliste
Wenn der HErrH3068, dein GottH430, die VölkerH1471 ausgerottetH3772 hat, welcher LandH776 dir der HErrH3068, dein GottH430, gebenH5414 wird, dass du es einnehmestH3423 und in ihren StädtenH5892 und HäusernH1004 wohnestH3427,
sollst du dir dreiH7969 StädteH5892 aussondernH914 inH8432 dem LandeH776, das dir der HErrH3068, dein GottH430, gebenH5414 wird einzunehmenH3423.
Und sollst den WegH1870 dahin zurichtenH3559 und das GebietH1366 deines LandesH776, das dir der HErrH3068, dein GottH430, austeilenH5157 wird, in drei KreiseH8027 scheiden, dass dahin flieheH5127, wer einen TotschlagH7523 getan hat.
Und also soll's sein mit der SacheH1697 des TotschlägersH7523, der dahin fliehtH5127, dass er lebendigH2425 bleibe: wenn jemand seinen NächstenH7453 schlägtH5221, nicht vorsätzlichH1097+H1847, und hat zuvorH8032+H8543 keinen HassH8130 auf ihn gehabt,
sondern als wenn jemand mit seinem NächstenH7453 in den WaldH3293 gingeH935, HolzH6086 zu hauenH2404, und seine HandH3027 holteH5080 mit der AxtH1631 aus, das HolzH6086 abzuhauenH3772, und das EisenH1270 führeH5394 vom StielH6086 und träfeH4672 seinen NächstenH7453, dass er stürbeH4191: der soll in dieser StädteH5892 eineH259 fliehenH5127, dass er lebendigH2425 bleibe,
auf dass nicht der BluträcherH1350+H1818 dem TotschlägerH7523 nachjageH310+H7291, weilH3588 sein HerzH3824 erhitztH3179 ist, und ergreifeH5381 ihnH5315, weilH3588 der WegH1870 so ferneH7235 ist, und schlageH5221 ihnH5315 tot, wenn er doch nicht des TodesH4194 schuldigH4941 ist, weilH3588 er keinen HassH8130 zuvorH8032+H8543 wider ihnH5315 getragen hat.
Darum gebieteH559+H6680 ich dir, dass du dreiH7969 StädteH5892 aussonderstH914.
Und wenn der HErrH3068, dein GottH430, deine GrenzeH1366 erweiternH7337 wird, wie er deinen VäternH1 geschworenH7650 hat, und gibtH5414 dir alles LandH776, das er geredetH1696 hat deinen VäternH1 zu gebenH5414
(so du anders alle diese GeboteH4687 haltenH8104 wirst, dass du darnach tustH6213, die ich dir heuteH3117 gebieteH6680, dass du den HErrnH3068, deinen GottH430, liebestH157 und in seinen WegenH1870 wandelstH3212 dein Leben langH3117), so sollst du nochH3254 dreiH7969 StädteH5892 tun zu diesen dreienH7969,
auf dass nicht unschuldigH5355 BlutH1818 inH7130 deinem LandeH776 vergossenH8210 werde, das dir der HErrH3068, dein GottH430, zum ErbeH5159 gibtH5414, und BlutschuldenH1818 auf dich kommen.
Wenn aber jemandH376 HassH8130 trägt wider seinen NächstenH7453 und lauertH693 auf ihn und machtH6965 sich überH6965 ihn und schlägtH5221+H5315 ihn totH4191 und fliehtH5127 in dieserH411 StädteH5892 eineH259,
so sollen die ÄltestenH2205 in seiner StadtH5892 hinschickenH7971 und ihn von da holenH3947 lassen und ihn in die HändeH3027 des BluträchersH1350+H1818 gebenH5414, dass er sterbeH4191.
Deine AugenH5869 sollen ihn nicht verschonenH2347, und sollst das unschuldigeH5355 BlutH1818 aus IsraelH3478 tunH1197, dass dir's wohlH2895 gehe.
Du sollst deines NächstenH7453 GrenzeH1366 nicht zurücktreibenH5253, die die VorfahrenH7223 gesetztH1379 haben in deinem ErbteilH5159, das du erbestH5157 in dem LandeH776, das dir der HErrH3068, dein GottH430, gegebenH5414 hat einzunehmenH3423.
Es soll kein einzelnerH259 ZeugeH5707 wider jemandH376 auftretenH6965 über irgendeine MissetatH5771 oder SündeH2399+H2403, es sei welcherlei SündeH2399+H2403 es sei, die man tunH2398 kann, sondern in dem MundH6310 zweierH8147 oder dreierH7969 ZeugenH5707 soll die SacheH1697 bestehenH6965.
Wenn ein frevlerH2555 ZeugeH5707 wider jemandH376 auftrittH6965, über ihn zu bezeugenH6030 eine ÜbertretungH5627,
so sollen die beidenH8147 MännerH582, die eine SacheH7379 miteinander haben, vorH6440 dem HErrnH3068, vorH6440 den PriesternH3548 und RichternH8199 stehenH5975, die zur selben ZeitH3117 sein werden;
und die RichterH8199 sollen wohlH3190 forschenH1875. Und wenn der falscheH8267 ZeugeH5707 hat ein falschesH8267 ZeugnisH5707 wider seinen BruderH251 gegebenH6030,
so sollt ihr ihm tunH6213, wie er gedachteH2161 seinem BruderH251 zu tunH6213, dass du das BöseH7451 vonH7130 dir wegtustH1197,
auf dass es die anderenH7604 hörenH8085, sich fürchtenH3372 und nichtH3254 mehr solcheH1697 böseH7451 Stücke vornehmenH3254 zu tunH6213 unterH7130 dir.
Dein AugeH5869 soll sein nicht schonenH2347: SeeleH5315 um SeeleH5315, AugeH5869 um AugeH5869, ZahnH8127 um ZahnH8127, HandH3027 um HandH3027, FußH7272 um FußH7272.
DreiH5892+H7969 sollt ihr gebenH5414 diesseitsH5676 des JordansH3383 und dreiH5892+H7969 im LandeH776 KanaanH3667.
Da sonderteH914 MoseH4872 dreiH7969 StädteH5892 aus jenseitsH5676 des JordansH3383, gegen der SonneH8121 AufgangH4217,
Und der HErrH3068 redeteH1696 mit MoseH4872 auf den GefildeH6160 der MoabiterH4124 am JordanH3383 gegenüber JerichoH3405 und sprachH559:
GebieteH6680 den KindernH1121 IsraelH3478, dass sie den LevitenH3881 StädteH5159 gebenH5414 von ihren ErbgüternH272 zur WohnungH3427;
dazu die VorstädteH4054 um die StädteH5892 her sollt ihr den LevitenH3881 auch gebenH5414, dass sie in den StädtenH5892 wohnenH3427 und in den VorstädtenH4054 ihr ViehH929 und GutH7399 und allerlei TiereH2416 haben.
Die Weite aber der VorstädteH4054+H5892, die ihr den LevitenH3881 gebtH5414, soll 1000H505 EllenH520 draußenH2351 vor der StadtmauerH5892+H7023 umherH5439 haben.
So sollt ihr nun messenH4058 außenH2351 an der StadtH5892 von der EckeH6285 gegen MorgenH6924 2000H505 EllenH520 und von der EckeH6285 gegen MittagH5045 2000H505 EllenH520 und von der EckeH6285 gegen AbendH3220 2000H505 EllenH520 und von der EckeH6285 gegen MitternachtH6828 2000H505 EllenH520, dass die StadtH5892 in der MitteH8432 sei. Das sollen ihre VorstädteH4054+H5892 sein.
Und unter den StädtenH5892, die ihr den LevitenH3881 gebenH5414 werdet, sollt ihr sechsH8337 FreistädteH4733+H5892 gebenH5414, dass dahinein flieheH5127, wer einen TotschlagH7523 getan hat. ÜberH5414 dieselben sollt ihr noch 42H705+H8147 StädteH5892 gebenH5414,
dass alle StädteH5892, die ihr den LevitenH3881 gebtH5414, seien 48H705+H8083 mit ihren VorstädtenH4054.
Und sollt derselbenH5892 desto mehrH7235 gebenH5414 von denen, die vielH7227 besitzenH272 unter den KindernH1121 IsraelH3478, und desto wenigerH4591 von denen, die wenigH4592 besitzenH272; ein jeglicherH376 nachH6310 seinem ErbteilH5159, das ihm zugeteiltH5157 wird, soll StädteH5892 den LevitenH3881 gebenH5414.
Und der HErrH3068 redeteH1696 mit MoseH4872 und sprachH559:
RedeH1696 mit den KindernH1121 IsraelH3478 und sprichH559 zu ihnen: Wenn ihr überH5674 den JordanH3383 ins LandH776 KanaanH3667 kommtH5674,
sollt ihr StädteH5892 auswählenH7136, dass sie FreistädteH4733+H5892 seien, wohin flieheH5127, wer einen TotschlagH5221+H5315+H7523 unversehensH7684 tut.
Und sollen unter euch solche FreistädteH4733+H5892 sein vorH6440 dem BluträcherH1350, dass der nicht sterbenH4191 müsse, der einen TotschlagH7523 getan hat, bis dass er vorH6440 der GemeindeH5712 vorH6440 GerichtH4941 gestandenH5975 sei.
Und der StädteH5892, die ihr gebenH5414 werdet zu FreistädtenH4733+H5892, sollen sechsH8337 sein.
DreiH5892+H7969 sollt ihr gebenH5414 diesseitsH5676 des JordansH3383 und dreiH5892+H7969 im LandeH776 KanaanH3667.
Das sind die sechsH8337 FreistädteH4733+H5892, den KindernH1121 IsraelH3478 und den FremdlingenH1616 und den BeisassenH8453 unterH8432 euch, dass dahin flieheH5127, wer einen TotschlagH5221+H5315 getan hat unversehensH7684.
Wer jemand mit einem EisenH1270+H3627 schlägtH5221, dass er stirbtH4191, der ist ein TotschlägerH7523 und sollH4191 des TodesH4191 sterbenH4191.
WirftH3027 er ihn mit einem SteinH68, mit dem jemand mag getötetH4191+H5221 werden, dass er davon stirbtH4191, so ist er ein TotschlägerH7523 und sollH4191 des TodesH4191 sterbenH4191.
SchlägtH3027+H3627+H5221 er ihn aber mit einem HolzH6086, mit dem jemand mag totgeschlagenH4191 werden, dass er stirbtH4191, so ist er ein TotschlägerH7523 und sollH4191 des TodesH4191 sterbenH4191.
Der RächerH1350 des BlutsH1818 soll den TotschlägerH7523 zumH4191 Tode bringenH4191; wo erH1931 ihm begegnetH6293, soll erH1931 ihn tötenH4191.
StößtH1920 er ihn aus HassH8135 oder wirftH7993 etwas auf ihn aus ListH6660, dass er stirbtH4191,
oder schlägtH5221 ihnH7523 aus FeindschaftH342 mit seiner HandH3027, dass er stirbtH4191, so sollH4191 er des TodesH4191 sterbenH4191, der ihnH7523 geschlagenH5221 hat; denn er ist ein TotschlägerH7523. Der RächerH1350 des BlutsH1818 sollH4191 ihnH7523 zumH4191 Tode bringenH4191, wo er ihm begegnetH6293.
Wenn er ihn aber ungefährH6621 stößtH1920, ohneH3808 FeindschaftH342, oder wirftH7993 irgend etwasH3627 auf ihn unversehensH6660
oder wirftH5307 irgendeinen SteinH68 auf ihn, davon man sterbenH4191 mag, und er hat's nichtH3808 gesehenH7200, also dass er stirbtH4191, und er ist nichtH3808 sein FeindH341, hat ihm auch kein ÜblesH7451 gewolltH1245,
so soll die GemeindeH5712 richtenH8199 zwischen dem, der geschlagenH5221 hat, und dem RächerH1350 des BlutsH1818 nach diesen RechtenH4941.
Und die GemeindeH5712 soll den TotschlägerH7523 errettenH5337 von der HandH3027 des BluträchersH1350+H1818 und soll ihn wiederkommenH7725 lassen zu der FreistadtH4733+H5892, dahin er geflohenH5127 war; und er soll daselbst bleibenH3427, bis dass der HohepriesterH1419+H3548 sterbeH4194, den man mit dem heiligenH6944 ÖlH8081 gesalbtH4886 hat.
Wird aber der TotschlägerH3318+H7523 ausH3318 seiner FreistadtH4733+H5892 GrenzeH1366 gehenH3318, dahin er geflohenH5127 ist,
und der BluträcherH1350+H1818 findetH4672 ihnH7523 außerhalbH2351 der GrenzeH1366 seiner FreistadtH4733+H5892 und schlägtH7523 ihnH7523 totH7523, so soll er des BlutsH1818 nicht schuldig sein.
Denn erH7523 sollte in seiner FreistadtH4733+H5892 bleibenH3427 bis an den TodH4194 des HohenpriestersH1419+H3548, und nachH310 des HohenpriestersH1419+H3548 TodH4194 wiederH7725 zum LandeH776 seines ErbgutsH272 kommenH7725.
Das soll euch ein RechtH2708+H4941 sein bei euren NachkommenH1755, überall, wo ihr wohntH4186.
Den TotschlägerH7523 soll man tötenH7523 nach dem MundH6310 zweier ZeugenH5707. EinH259 ZeugeH5707 soll nicht aussagenH6030 über eine SeeleH5315 zum TodeH4191.
Und ihr sollt keine VersühnungH3724 nehmenH3947 für die SeeleH5315 des TotschlägersH7523; denn er ist des TodesH4191 schuldigH7563, und er sollH4191 des TodesH4191 sterbenH4191.
Und sollt keine VersühnungH3724 nehmenH3947 für den, der zur FreistadtH4733+H5892 geflohenH5127 ist, dass er wiederkommeH7725, zu wohnenH3427 im LandeH776, bis der PriesterH3548 sterbeH4194.
Und schändetH2610 das LandH776 nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldigH1818 ist, der schändetH2610 das LandH776, und das LandH776 kann vom BlutH1818 nicht versöhntH3722 werden, das darin vergossenH8210 wird, außer durch das BlutH1818 des, der es vergossenH8210 hat.
VerunreinigtH2930 das LandH776 nicht, darinH8432 ihr wohnetH3427+H7931, darinH8432 ich auch wohneH7931; denn ich bin der HErrH3068, der unterH8432 den KindernH1121 IsraelH3478 wohnt.
Wenn der HErrH3068, dein GottH430, die VölkerH1471 ausgerottetH3772 hat, welcher LandH776 dir der HErrH3068, dein GottH430, gebenH5414 wird, dass du es einnehmestH3423 und in ihren StädtenH5892 und HäusernH1004 wohnestH3427,
sollst du dir dreiH7969 StädteH5892 aussondernH914 inH8432 dem LandeH776, das dir der HErrH3068, dein GottH430, gebenH5414 wird einzunehmenH3423.
Und sollst den WegH1870 dahin zurichtenH3559 und das GebietH1366 deines LandesH776, das dir der HErrH3068, dein GottH430, austeilenH5157 wird, in drei KreiseH8027 scheiden, dass dahin flieheH5127, wer einen TotschlagH7523 getan hat.
Und also soll's sein mit der SacheH1697 des TotschlägersH7523, der dahin fliehtH5127, dass er lebendigH2425 bleibe: wenn jemand seinen NächstenH7453 schlägtH5221, nicht vorsätzlichH1097+H1847, und hat zuvorH8032+H8543 keinen HassH8130 auf ihn gehabt,
sondern als wenn jemand mit seinem NächstenH7453 in den WaldH3293 gingeH935, HolzH6086 zu hauenH2404, und seine HandH3027 holteH5080 mit der AxtH1631 aus, das HolzH6086 abzuhauenH3772, und das EisenH1270 führeH5394 vom StielH6086 und träfeH4672 seinen NächstenH7453, dass er stürbeH4191: der soll in dieser StädteH5892 eineH259 fliehenH5127, dass er lebendigH2425 bleibe,
auf dass nicht der BluträcherH1350+H1818 dem TotschlägerH7523 nachjageH310+H7291, weilH3588 sein HerzH3824 erhitztH3179 ist, und ergreifeH5381 ihnH5315, weilH3588 der WegH1870 so ferneH7235 ist, und schlageH5221 ihnH5315 tot, wenn er doch nicht des TodesH4194 schuldigH4941 ist, weilH3588 er keinen HassH8130 zuvorH8032+H8543 wider ihnH5315 getragen hat.
Darum gebieteH559+H6680 ich dir, dass du dreiH7969 StädteH5892 aussonderstH914.
Und wenn der HErrH3068, dein GottH430, deine GrenzeH1366 erweiternH7337 wird, wie er deinen VäternH1 geschworenH7650 hat, und gibtH5414 dir alles LandH776, das er geredetH1696 hat deinen VäternH1 zu gebenH5414
(so du anders alle diese GeboteH4687 haltenH8104 wirst, dass du darnach tustH6213, die ich dir heuteH3117 gebieteH6680, dass du den HErrnH3068, deinen GottH430, liebestH157 und in seinen WegenH1870 wandelstH3212 dein Leben langH3117), so sollst du nochH3254 dreiH7969 StädteH5892 tun zu diesen dreienH7969,
auf dass nicht unschuldigH5355 BlutH1818 inH7130 deinem LandeH776 vergossenH8210 werde, das dir der HErrH3068, dein GottH430, zum ErbeH5159 gibtH5414, und BlutschuldenH1818 auf dich kommen.
Wenn aber jemandH376 HassH8130 trägt wider seinen NächstenH7453 und lauertH693 auf ihn und machtH6965 sich überH6965 ihn und schlägtH5221+H5315 ihn totH4191 und fliehtH5127 in dieserH411 StädteH5892 eineH259,
so sollen die ÄltestenH2205 in seiner StadtH5892 hinschickenH7971 und ihn von da holenH3947 lassen und ihn in die HändeH3027 des BluträchersH1350+H1818 gebenH5414, dass er sterbeH4191.
Deine AugenH5869 sollen ihn nicht verschonenH2347, und sollst das unschuldigeH5355 BlutH1818 aus IsraelH3478 tunH1197, dass dir's wohlH2895 gehe.
Du sollst deines NächstenH7453 GrenzeH1366 nicht zurücktreibenH5253, die die VorfahrenH7223 gesetztH1379 haben in deinem ErbteilH5159, das du erbestH5157 in dem LandeH776, das dir der HErrH3068, dein GottH430, gegebenH5414 hat einzunehmenH3423.
Es soll kein einzelnerH259 ZeugeH5707 wider jemandH376 auftretenH6965 über irgendeine MissetatH5771 oder SündeH2399+H2403, es sei welcherlei SündeH2399+H2403 es sei, die man tunH2398 kann, sondern in dem MundH6310 zweierH8147 oder dreierH7969 ZeugenH5707 soll die SacheH1697 bestehenH6965.
Wenn ein frevlerH2555 ZeugeH5707 wider jemandH376 auftrittH6965, über ihn zu bezeugenH6030 eine ÜbertretungH5627,
so sollen die beidenH8147 MännerH582, die eine SacheH7379 miteinander haben, vorH6440 dem HErrnH3068, vorH6440 den PriesternH3548 und RichternH8199 stehenH5975, die zur selben ZeitH3117 sein werden;
und die RichterH8199 sollen wohlH3190 forschenH1875. Und wenn der falscheH8267 ZeugeH5707 hat ein falschesH8267 ZeugnisH5707 wider seinen BruderH251 gegebenH6030,
so sollt ihr ihm tunH6213, wie er gedachteH2161 seinem BruderH251 zu tunH6213, dass du das BöseH7451 vonH7130 dir wegtustH1197,
auf dass es die anderenH7604 hörenH8085, sich fürchtenH3372 und nichtH3254 mehr solcheH1697 böseH7451 Stücke vornehmenH3254 zu tunH6213 unterH7130 dir.
Dein AugeH5869 soll sein nicht schonenH2347: SeeleH5315 um SeeleH5315, AugeH5869 um AugeH5869, ZahnH8127 um ZahnH8127, HandH3027 um HandH3027, FußH7272 um FußH7272.