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Kapitel

Vers

1 wird geladen ... Und der HErr redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach:

2 wird geladen ... Gebiete den Kindern Israel, dass sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung;

3 wird geladen ... dazu die Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, dass sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben.

4 wird geladen ... Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben.

5 wird geladen ... So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, dass die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein.

6 wird geladen ... Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, dass dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben,

7 wird geladen ... dass alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten.

8 wird geladen ... Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben.

9 wird geladen ... Und der HErr redete mit Mose und sprach:

10 wird geladen ... Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt,

11 wird geladen ... sollt ihr Städte auswählen, dass sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut.

12 wird geladen ... Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, dass der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis dass er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei.

13 wird geladen ... Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein.

14 wird geladen ... Drei sollt ihr geben diesseits des Jordans und drei im Lande Kanaan.

15 wird geladen ... Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen {Beisassen waren Stadtbewohner mit eingeschränkten Bürgerrechten.} unter euch, dass dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

16 wird geladen ... Wer jemand mit einem Eisen schlägt, dass er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.

17 wird geladen ... Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, dass er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben.

18 wird geladen ... Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, dass er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben.

19 wird geladen ... Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten.

20 wird geladen ... Stößt er ihn aus Hass oder wirft etwas auf ihn aus List, dass er stirbt,

21 wird geladen ... oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, dass er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet.

22 wird geladen ... Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens

23 wird geladen ... oder wirft irgendeinen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat’s nicht gesehen, also dass er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt,

24 wird geladen ... so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten.

25 wird geladen ... Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis dass der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat.

26 wird geladen ... Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist,

27 wird geladen ... und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein.

28 wird geladen ... Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen.

29 wird geladen ... Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt.

30 wird geladen ... Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode.

31 wird geladen ... Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele des Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben.

32 wird geladen ... Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, dass er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe.

33 wird geladen ... Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat.

34 wird geladen ... Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HErr, der unter den Kindern Israel wohnt.

Querverweise zu 4. Mose 35,29 4Mo 35,29 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

4Mo 27,1 wird geladen ... Und die Töchter Zelophehads, des Sohnes Hephers, des Sohnes Gileads, des Sohnes Machirs, des Sohnes Manasses, unter den Geschlechtern Manasses, des Sohnes Josephs, mit Namen Mahela, Noa, Hogla, Milka und Thirza, kamen herzu

4Mo 27,11 wird geladen ... Hat er nicht Vatersbrüder, sollt ihr’s seinen nächsten Blutsfreunden geben, die ihm angehören in seinem Geschlecht, dass sie es einnehmen. Das soll den Kindern Israel ein Gesetz und Recht sein, wie der HErr dem Mose geboten hat.

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