Elberfelder Übersetzung Edition CSV
Versliste
Wenn der HERR, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land der HERR, dein Gott, dir gibt, und du sie vertreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst,
so sollst du dir drei Städte aussondern inmitten deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen.
Du sollst dir den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir als Erbteil geben wird, in drei Teile teilen; und das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehe.
Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich {W. ohne Wissen.} erschlägt, und er hasste ihn vorher nicht,
wie etwa wenn jemand {O. er.} mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt mit der Axt aus, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt vom Stiel und trifft seinen Nächsten, dass er stirbt: Der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibe,
damit nicht der Bluträcher {Eig. Löser des Blutes.}, weil sein Herz entbrannt ist, dem Totschläger nachsetze und ihn erreiche, weil der Weg lang ist, und ihn totschlage, obwohl ihm kein Todesurteil gebührt, da er ihn vorher nicht hasste.
Darum gebiete ich dir und sage: Drei Städte sollst du dir aussondern.
Und wenn der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitert, so wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, das er deinen Vätern zu geben verheißen {W. geredet.} hat
(wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, indem du den HERRN, deinen Gott, liebst und auf seinen Wegen wandelst alle Tage), so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen,
damit nicht unschuldiges Blut vergossen werde inmitten deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und Blutschuld auf dir sei.
Wenn aber ein Mann seinen Nächsten hasst und ihm auflauert und sich gegen ihn erhebt und ihn totschlägt, so dass er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte,
so sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dort holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers {Eig. Löser des Blutes.} ausliefern, dass er sterbe.
Dein Auge soll ihn nicht verschonen; und du sollst das unschuldige Blut aus Israel wegschaffen, und es wird dir wohl ergehen.
Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken, die die Vorfahren in deinem Erbteil gesetzt haben, das du erben wirst in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen.
Ein einzelner Zeuge soll nicht gegen jemand auftreten wegen irgendeiner Ungerechtigkeit und wegen irgendeiner Sünde, bei irgendeiner Versündigung, die er {O. man.} begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage hin soll eine Sache bestätigt werden.
Wenn ein ungerechter Zeuge gegen jemand auftritt, um ein Vergehen {Eig. eine Abweichung (vom Gesetz).} gegen ihn zu bezeugen,
so sollen die beiden Männer, die den Streit haben, vor den HERRN treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen da sein werden.
Und die Richter sollen genau nachforschen; und siehe, ist der Zeuge ein falscher Zeuge, hat er Falsches gegen seinen Bruder bezeugt,
so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun beabsichtigte; und du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen.
Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und fortan nicht mehr eine solche böse Tat in deiner Mitte begehen.
Und dein Auge soll nicht verschonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!
Drei Städte sollt ihr geben diesseits des Jordan, und drei Städte sollt ihr geben im Land Kanaan; Zufluchtsstädte sollen sie sein.
Damals sonderte Mose drei Städte diesseits des Jordan aus, gegen Sonnenaufgang,
Und der HERR redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach:
Gebiete den Kindern Israel, dass sie von ihrem Erbteil den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk {Eig. einen Weideplatz.} rings um diese her den Leviten geben.
Und die Städte seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr Vieh und für ihre Habe und für all ihre Tiere.
Und die Bezirke der Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin 1000 Ellen betragen ringsum;
und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite 2000 Ellen abmessen und auf der Südseite 2000 Ellen und auf der Westseite 2000 Ellen und auf der Nordseite 2000 Ellen, damit die Stadt in der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein.
Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: Sechs Zufluchtsstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben.
Alle Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein.
Und was die Städte betrifft, die ihr vom Eigentum der Kinder Israel geben sollt – von dem Stamm, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat {Eig. von den Vielen … von den Wenigen.}, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll entsprechend seinem Erbteil, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben.
Und der HERR redete zu Mose und sprach:
Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan zieht,
so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtsstädte sollen sie für euch sein, dass ein Totschläger dahin fliehe, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat.
Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Bluträcher {Eig. Löser (d.i. der nächste Verwandte).}, dass der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht.
Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen sechs Zufluchtsstädte für euch sein.
Drei Städte sollt ihr geben diesseits des Jordan, und drei Städte sollt ihr geben im Land Kanaan; Zufluchtsstädte sollen sie sein.
Den Kindern Israel und dem Fremden und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte zur Zuflucht sein, dass jeder dahin fliehe, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat.
Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, dass er gestorben ist, so ist er ein Mörder {Dasselbe Wort wie „Totschläger“ (so auch später).}; der Mörder soll gewiss getötet werden.
Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte {Eig. mit einem Handstein (d. h. mit einem Stein, den man handhaben kann).}, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, dass er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewiss getötet werden.
Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug {O. Gegenstand.}, das er in der Hand führte {Eig. mit einem hölzernen Handwerkzeug.}, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, dass er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewiss getötet werden.
Der Bluträcher {Eig. Löser (d.i. der nächste Verwandte).}, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten.
Und wenn er ihn aus Hass gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, dass er gestorben ist,
oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, dass er gestorben ist, so soll der Schläger gewiss getötet werden; er ist ein Mörder. Der Bluträcher {Eig. Löser (d.i. der nächste Verwandte).} soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft.
Wenn er ihn aber versehentlich, nicht aus Feindschaft, gestoßen hat oder ohne Absicht irgendein Werkzeug auf ihn geworfen hat
oder, ohne es zu sehen, irgendeinen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn fallen ließ, dass er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht,
so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher {Eig. Löser (d.i. der nächste Verwandte).} nach diesen Rechten richten;
und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers {Eig. Löser (d.i. der nächste Verwandte).} erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtsstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tod des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat.
Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtsstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht,
und der Bluträcher {Eig. Löser (d.i. der nächste Verwandte).} findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtsstadt, und der Bluträcher {Eig. Löser (d.i. der nächste Verwandte).} tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld.
Denn er soll in seiner Zufluchtsstadt bis zum Tod des Hohenpriesters bleiben; und nach dem Tod des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren.
Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen.
Jeder, der einen Menschen erschlägt: Auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht gegen einen Menschen aussagen {Eig. antworten.}, dass er sterbe.
Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die Seele eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll gewiss getötet werden.
Auch sollt ihr keine Sühne annehmen für den in seine Zufluchtsstadt Geflüchteten, dass er vor {Eig. bis zu.} dem Tod des Priesters zurückkehre, um im Land zu wohnen.
Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in dem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung getan werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden ist, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat.
Und du sollst das Land nicht verunreinigen, in dem ihr wohnt, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, der HERR, wohne inmitten der Kinder Israel.
Wenn der HERR, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land der HERR, dein Gott, dir gibt, und du sie vertreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst,
so sollst du dir drei Städte aussondern inmitten deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen.
Du sollst dir den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir als Erbteil geben wird, in drei Teile teilen; und das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehe.
Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich {W. ohne Wissen.} erschlägt, und er hasste ihn vorher nicht,
wie etwa wenn jemand {O. er.} mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt mit der Axt aus, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt vom Stiel und trifft seinen Nächsten, dass er stirbt: Der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibe,
damit nicht der Bluträcher {Eig. Löser des Blutes.}, weil sein Herz entbrannt ist, dem Totschläger nachsetze und ihn erreiche, weil der Weg lang ist, und ihn totschlage, obwohl ihm kein Todesurteil gebührt, da er ihn vorher nicht hasste.
Darum gebiete ich dir und sage: Drei Städte sollst du dir aussondern.
Und wenn der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitert, so wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, das er deinen Vätern zu geben verheißen {W. geredet.} hat
(wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, indem du den HERRN, deinen Gott, liebst und auf seinen Wegen wandelst alle Tage), so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen,
damit nicht unschuldiges Blut vergossen werde inmitten deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und Blutschuld auf dir sei.
Wenn aber ein Mann seinen Nächsten hasst und ihm auflauert und sich gegen ihn erhebt und ihn totschlägt, so dass er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte,
so sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dort holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers {Eig. Löser des Blutes.} ausliefern, dass er sterbe.
Dein Auge soll ihn nicht verschonen; und du sollst das unschuldige Blut aus Israel wegschaffen, und es wird dir wohl ergehen.
Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken, die die Vorfahren in deinem Erbteil gesetzt haben, das du erben wirst in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen.
Ein einzelner Zeuge soll nicht gegen jemand auftreten wegen irgendeiner Ungerechtigkeit und wegen irgendeiner Sünde, bei irgendeiner Versündigung, die er {O. man.} begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage hin soll eine Sache bestätigt werden.
Wenn ein ungerechter Zeuge gegen jemand auftritt, um ein Vergehen {Eig. eine Abweichung (vom Gesetz).} gegen ihn zu bezeugen,
so sollen die beiden Männer, die den Streit haben, vor den HERRN treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen da sein werden.
Und die Richter sollen genau nachforschen; und siehe, ist der Zeuge ein falscher Zeuge, hat er Falsches gegen seinen Bruder bezeugt,
so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun beabsichtigte; und du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen.
Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und fortan nicht mehr eine solche böse Tat in deiner Mitte begehen.
Und dein Auge soll nicht verschonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!