Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt wird, und er wird geschlagen, dass er stirbt, so ist es ihm {D. h. dem Schläger des Diebes, o. so ist seinetwegen (d. h. des Diebes wegen).} keine Blutschuld;
wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm {D. h. dem Schläger des Diebes, o. so ist seinetwegen (d. h. des Diebes wegen).} eine Blutschuld. Er soll gewiss erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden.
Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten.
Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Feld eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weinbergs erstatten.
Wenn Feuer ausbricht und Dornen {D. h. wahrsch.: eine Dornenhecke.} erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewiss erstatten, der den Brand angezündet hat.
Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Haus dieses Mannes gestohlen – wenn der Dieb gefunden wird, soll er das Doppelte erstatten.
Wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter {Hebr. Elohim: Gott, o. Götter (vgl. Psalm 82,1.6; Johannes 10,34.35).} treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat.
Bei jedem Fall von Veruntreuung bezüglich eines Ochsen, eines Esels, eines Stücks Kleinvieh, eines Kleides, bezüglich alles Verlorenen, wovon man {O. er.} sagt: „Das ist es“, soll beider Sache vor die Richter {Hebr. Elohim: Gott, o. Götter (vgl. Psalm 82,1.6; Johannes 10,34.35).} kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten.
Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgendein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es,
so soll der Eid des HERRN zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein {D. h. des Viehs.} Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten.
Doch wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, soll er es seinem Besitzer erstatten.
Wenn es aber zerrissen worden ist, soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten.
Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh leiht, und es wird beschädigt oder stirbt – war sein Besitzer nicht dabei, soll er es gewiss erstatten.
Wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, ist es für seine Miete gekommen {D. h. wahrsch.: ein Schaden ist im Mietpreis inbegriffen.}.
Und wenn jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie sich gewiss durch eine Heiratsgabe zur Frau erkaufen.
Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld abwiegen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen.
Eine Magierin sollst du nicht leben lassen.
Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewiss getötet werden.
Wer Göttern opfert außer dem HERRN allein, soll verbannt werden.
Und den Fremden sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremde seid ihr im Land Ägypten gewesen.
Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken.
Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Schreien gewiss erhören;
und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwert töten, und eure Frauen sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden.
Wenn du meinem Volk, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger {Eig. jemand, der gegen Zins Geld ausleiht.}; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen.
Wenn du irgend das Oberkleid {D.i. ein großes viereckiges Stück Stoff, das als Decke benutzt wurde (vgl. die Anm. zu Kap. 12,34).} deines Nächsten zum Pfand nimmst, so sollst du es ihm zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;
denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig.
Die Richter {Hebr. Elohim: Gott, o. Götter (vgl. Psalm 82,1.6; Johannes 10,34.35).} sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen.
Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluss deiner Kelter {W. mit deiner Fülle und deinem Ausfluss.} sollst du nicht zögern.
Den Erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben.
Ebenso sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du es mir geben.
Und heilige Männer {O. Menschen.} sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Feld zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.
Querverweise zu 2. Mose 22,27 2Mo 22,27
Wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter {Hebr. Elohim: Gott, o. Götter (vgl. Psalm 82,1.6; Johannes 10,34.35).} treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat.
Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewiss getötet werden.
Bei jedem Fall von Veruntreuung bezüglich eines Ochsen, eines Esels, eines Stücks Kleinvieh, eines Kleides, bezüglich alles Verlorenen, wovon man {O. er.} sagt: „Das ist es“, soll beider Sache vor die Richter {Hebr. Elohim: Gott, o. Götter (vgl. Psalm 82,1.6; Johannes 10,34.35).} kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten.
und er sprach zu seinen Männern: Der HERR lasse es fern von mir sein, dass ich so etwas an meinem Herrn, dem Gesalbten des HERRN, tun sollte, meine Hand gegen ihn auszustrecken; denn er ist der Gesalbte des HERRN.
Deshalb wird {O. möge.} jeder Fromme zu dir beten, zur Zeit, da du zu finden bist; gewiss, bei großen Wasserfluten – ihn werden sie nicht erreichen.
Siehe, an diesem Tag haben deine Augen gesehen, dass der HERR dich heute in der Höhle in meine Hand gegeben hat. Und man sagte mir, ich solle dich töten; aber mein Auge verschonte dich, und ich sprach: Ich will meine Hand nicht gegen meinen Herrn ausstrecken, denn er ist der Gesalbte des HERRN!
Ein Psalm von Asaph.Gott steht in der Gemeinde Gottes {Hebr. El.}, inmitten der Götter {D. h. der Richter (vgl. 2. Mose 21,6).} richtet er.
Bis wann wollt ihr ungerecht richten und die Person {W. das Angesicht.} der Gottlosen ansehen? – Sela.
Verschafft Recht dem Geringen und der Waise; dem Elenden und dem Armen lasst Gerechtigkeit widerfahren!
Befreit den Geringen und den Armen, errettet ihn aus der Hand der Gottlosen!
Sie wissen nichts und verstehen nichts, in Finsternis gehen sie umher: Es wanken alle Grundfesten der Erde {O. des Landes.}.
Ich habe gesagt: Ihr seid Götter, und Söhne des Höchsten ihr alle!
Doch wie ein Mensch werdet ihr sterben, und wie einer der Fürsten werdet ihr fallen.
Aber David sprach zu Abisai: Töte {Eig. verderben.} ihn nicht! Denn wer streckte seine Hand gegen den Gesalbten des HERRN aus und bliebe schuldlos {O. ungestraft.}?
Von David.Preisen will ich dich mit meinem ganzen Herzen, will dich besingen vor den Göttern.
Auch in deinen Gedanken fluche dem König nicht, und in deinen Schlafgemächern fluche nicht dem Reichen; denn die Vögel des Himmels könnten die Stimme entführen, und das Geflügelte das Wort melden.
Jesus antwortete ihnen: Steht nicht in eurem Gesetz geschrieben: „Ich habe gesagt: Ihr seid Götter“? {Psalm 82,6.}
Da sprach Paulus zu ihm: Gott wird dich schlagen, du getünchte Wand! Und du sitzt da, um mich nach dem Gesetz zu richten, und gegen das Gesetz handelnd befiehlst du, mich zu schlagen?
Wenn er diejenigen Götter nannte, an die das Wort Gottes erging (und die Schrift kann nicht aufgelöst werden),
Und Paulus sprach: Ich wusste nicht, Brüder, dass er Hoherpriester ist; denn es steht geschrieben: „Von einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht übel reden.“ {2. Mose 22,27.}
Wer sich daher der Obrigkeit widersetzt, widersteht der Anordnung Gottes; die aber widerstehen, werden ein Urteil {O. (Straf-)Gericht.} über sich bringen {W. empfangen.}.
Denn die Regenten sind nicht ein Schrecken für das gute Werk, sondern für das böse. Willst du dich aber vor der Obrigkeit nicht fürchten? So übe das Gute aus, und du wirst Lob von ihr haben;
denn sie ist Gottes Dienerin, dir zum Guten. Wenn du aber Böses verübst, so fürchte dich, denn sie trägt das Schwert nicht umsonst; denn sie ist Gottes Dienerin, eine Rächerin zur Strafe {W. zum Zorn.} für den, der das Böse tut.
Darum ist es notwendig, untertan zu sein, nicht allein der Strafe {W. des Zorns.} wegen, sondern auch des Gewissens wegen.
Denn deswegen entrichtet ihr auch Steuern; denn es sind Gottes Beamte, die eben hierzu unablässig tätig sind.
Gebt allen, was ihnen gebührt: die Steuer, dem die Steuer, den Zoll, dem der Zoll, die Furcht, dem die Furcht, die Ehre, dem die Ehre gebührt.
Erinnere sie daran, Obrigkeiten und Gewalten untertan zu sein, Gehorsam zu leisten, zu jedem guten Werk bereit zu sein;
niemand zu lästern, nicht streitsüchtig zu sein, milde, alle Sanftmut zu erweisen gegen alle Menschen.
Erweist allen Ehre; liebt die Brüderschaft; fürchtet Gott; ehrt den König.
besonders aber die, die in der Begierde der Befleckung dem Fleisch nachwandeln und die Herrschaft verachten, Verwegene, Eigenmächtige; sie erzittern nicht, Herrlichkeiten {O. Würden, o. Gewalten.} zu lästern,
Doch ebenso beflecken auch diese Träumer das Fleisch und verachten die Herrschaft und lästern Herrlichkeiten {O. Würden, o. Gewalten.}.