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Kapitel

Vers

1 wird geladen ... Und der HERR redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach:

2 wird geladen ... Gebiete den Kindern Israel, dass sie von ihrem Erbteil den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk {Eig. einen Weideplatz.} rings um diese her den Leviten geben.

3 wird geladen ... Und die Städte seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr Vieh und für ihre Habe und für all ihre Tiere.

4 wird geladen ... Und die Bezirke der Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin 1000 Ellen betragen ringsum;

5 wird geladen ... und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite 2000 Ellen abmessen und auf der Südseite 2000 Ellen und auf der Westseite 2000 Ellen und auf der Nordseite 2000 Ellen, damit die Stadt in der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein.

6 wird geladen ... Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: Sechs Zufluchtsstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben.

7 wird geladen ... Alle Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein.

8 wird geladen ... Und was die Städte betrifft, die ihr vom Eigentum der Kinder Israel geben sollt – von dem Stamm, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat {Eig. von den Vielen … von den Wenigen.}, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll entsprechend seinem Erbteil, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben.

9 wird geladen ... Und der HERR redete zu Mose und sprach:

10 wird geladen ... Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan zieht,

11 wird geladen ... so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtsstädte sollen sie für euch sein, dass ein Totschläger dahin fliehe, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat.

12 wird geladen ... Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Bluträcher {Eig. Löser (d.i. der nächste Verwandte).}, dass der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht.

13 wird geladen ... Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen sechs Zufluchtsstädte für euch sein.

14 wird geladen ... Drei Städte sollt ihr geben diesseits des Jordan, und drei Städte sollt ihr geben im Land Kanaan; Zufluchtsstädte sollen sie sein.

15 wird geladen ... Den Kindern Israel und dem Fremden und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte zur Zuflucht sein, dass jeder dahin fliehe, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat.

16 wird geladen ... Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, dass er gestorben ist, so ist er ein Mörder {Dasselbe Wort wie „Totschläger“ (so auch später).}; der Mörder soll gewiss getötet werden.

17 wird geladen ... Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte {Eig. mit einem Handstein (d. h. mit einem Stein, den man handhaben kann).}, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, dass er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewiss getötet werden.

18 wird geladen ... Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug {O. Gegenstand.}, das er in der Hand führte {Eig. mit einem hölzernen Handwerkzeug.}, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, dass er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewiss getötet werden.

19 wird geladen ... Der Bluträcher {Eig. Löser (d.i. der nächste Verwandte).}, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten.

20 wird geladen ... Und wenn er ihn aus Hass gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, dass er gestorben ist,

21 wird geladen ... oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, dass er gestorben ist, so soll der Schläger gewiss getötet werden; er ist ein Mörder. Der Bluträcher {Eig. Löser (d.i. der nächste Verwandte).} soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft.

22 wird geladen ... Wenn er ihn aber versehentlich, nicht aus Feindschaft, gestoßen hat oder ohne Absicht irgendein Werkzeug auf ihn geworfen hat

23 wird geladen ... oder, ohne es zu sehen, irgendeinen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn fallen ließ, dass er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht,

24 wird geladen ... so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher {Eig. Löser (d.i. der nächste Verwandte).} nach diesen Rechten richten;

25 wird geladen ... und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers {Eig. Löser (d.i. der nächste Verwandte).} erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtsstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tod des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat.

26 wird geladen ... Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtsstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht,

27 wird geladen ... und der Bluträcher {Eig. Löser (d.i. der nächste Verwandte).} findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtsstadt, und der Bluträcher {Eig. Löser (d.i. der nächste Verwandte).} tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld.

28 wird geladen ... Denn er soll in seiner Zufluchtsstadt bis zum Tod des Hohenpriesters bleiben; und nach dem Tod des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren.

29 wird geladen ... Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen.

30 wird geladen ... Jeder, der einen Menschen erschlägt: Auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht gegen einen Menschen aussagen {Eig. antworten.}, dass er sterbe.

31 wird geladen ... Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die Seele eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll gewiss getötet werden.

32 wird geladen ... Auch sollt ihr keine Sühne annehmen für den in seine Zufluchtsstadt Geflüchteten, dass er vor {Eig. bis zu.} dem Tod des Priesters zurückkehre, um im Land zu wohnen.

33 wird geladen ... Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in dem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung getan werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden ist, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat.

34 wird geladen ... Und du sollst das Land nicht verunreinigen, in dem ihr wohnt, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, der HERR, wohne inmitten der Kinder Israel.

Querverweise zu 4. Mose 35,14 4Mo 35,14 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

5Mo 4,41 wird geladen ... Damals sonderte Mose drei Städte diesseits des Jordan aus, gegen Sonnenaufgang,

5Mo 4,42 wird geladen ... damit ein Totschläger dahin fliehe, der seinen Nächsten unabsichtlich {W. ohne Wissen.} erschlagen hat, und er hasste ihn vorher nicht – damit er in eine von diesen Städten fliehe und am Leben bleibe:

5Mo 4,43 wird geladen ... Bezer in der Wüste, im Land der Ebene, für die Rubeniter, und Ramot in Gilead für die Gaditer, und Golan in Basan für die Manassiter.

5Mo 19,8 wird geladen ... Und wenn der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitert, so wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, das er deinen Vätern zu geben verheißen {W. geredet.} hat

5Mo 19,9 wird geladen ... (wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, indem du den HERRN, deinen Gott, liebst und auf seinen Wegen wandelst alle Tage), so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen,

5Mo 19,10 wird geladen ... damit nicht unschuldiges Blut vergossen werde inmitten deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und Blutschuld auf dir sei.

Jos 20,7 wird geladen ... Und sie heiligten Kedes in Galiläa, im Gebirge Naphtali, und Sichem im Gebirge Ephraim, und Kirjat-Arba, das ist Hebron, im Gebirge Juda.

Jos 20,8 wird geladen ... Und jenseits des Jordan von Jericho, im Osten, bestimmten sie Bezer in der Wüste, in der Ebene, vom Stamm Ruben; und Ramot in Gilead, vom Stamm Gad; und Golan in Basan, vom Stamm Manasse.

Jos 20,9 wird geladen ... Das waren die bestimmten Städte für alle Kinder Israel und für den Fremden, der in ihrer Mitte weilte, damit jeder dahin fliehe, der jemand aus Versehen erschlagen würde, damit er nicht durch die Hand des Bluträchers {Eig. Löser des Blutes.} sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden habe.

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