Und im siebten MonatH2320 , am Ersten des MonatsH2320 , soll euch eineH259 heiligeH6944 Versammlung sein; keinerlei DienstarbeitH5656 sollt ihr tunH6213 ; ein TagH3117 des Posaunenhalls soll es euch sein.
UndH8141 ihr sollt einH259 BrandopferH5930 opfernH6213 zum lieblichenH5207 GeruchH7381 dem JehovaH3068 : einenH259 jungenH1241 FarrenH6499 , einen WidderH352 , siebenH7651 einjährige LämmerH3532 , ohne FehlH8549 ;
und ihr SpeisopferH4503 , FeinmehlH5560 , gemengtH1101 mit ÖlH8081 : dreiH7969 ZehntelH6241 zu dem FarrenH6499 , zweiH8147 ZehntelH6241 zu dem WidderH352 ,
und einH259 ZehntelH6241 zu jedem Lamme, zu den siebenH7651 LämmernH3532 ;
und einenH259 ZiegenbockH8163 als SündopferH2403 , um SühnungH3722 für euch zu tun;
außer dem monatlichen BrandopferH5930 und seinem SpeisopferH4503 und dem beständigen BrandopferH5930 und seinem SpeisopferH4503 und ihren TrankopfernH5262 , nach ihrer Vorschrift, zum lieblichenH5207 GeruchH7381 , ein Feueropfer dem JehovaH3068 .
Und am ZehntenH6218 dieses siebten MonatsH2320 soll euch eine heiligeH6944 Versammlung sein, und ihr sollt eure SeelenH5315 kasteienH6031 ; keinerlei ArbeitH4399 sollt ihr tunH6213 .
UndH8141 ihr solltH7126 dem JehovaH3068 einH259 BrandopferH5930 darbringen als lieblichenH5207 GeruchH7381 : einenH259 jungenH1241 FarrenH6499 , einen WidderH352 , siebenH7651 einjährige LämmerH3532 ; ohne FehlH8549 sollen sieH1121 euch sein;
und ihr SpeisopferH4503 , FeinmehlH5560 , gemengtH1101 mit ÖlH8081 : dreiH7969 ZehntelH6241 zu dem FarrenH6499 , zweiH8147 ZehntelH6241 zu dem einenH259 WidderH352 ,
je einH259 ZehntelH6241 zu jedem Lamme, zu den siebenH7651 LämmernH3532 ;
und einenH259 ZiegenbockH8163 als SündopferH2403 ; außer dem SündopferH2403 der VersöhnungH3725 und dem beständigen BrandopferH5930 und seinem SpeisopferH4503 und ihren TrankopfernH5262 .
Und am fünfzehnten TageH3117 des siebten MonatsH2320 soll euch eine heiligeH6944 Versammlung sein; keinerlei DienstarbeitH5656 sollt ihr tunH6213 , und ihr sollt dem JehovaH3068 ein FestH2282 feiernH2287 siebenH7637 TageH3117 .
UndH8141 ihr solltH7126 ein BrandopferH5930 darbringen, ein Feueropfer lieblichenH5207 GeruchsH7381 dem JehovaH3068 : dreizehn jungeH1121 FarrenH6499 , zweiH8147 WidderH352 , vierzehn einjährige LämmerH3532 ; ohne FehlH8549 sollen sieH1121 sein;
und ihr SpeisopferH4503 , FeinmehlH5560 , gemengtH1101 mit ÖlH8081 : dreiH7969 ZehntelH6241 zu jedem FarrenH6499 , zu den dreizehn FarrenH6499 , zweiH8147 ZehntelH6241 zu jedem WidderH352 , zu den zweiH8147 WiddernH352 ,
und je einH259 ZehntelH6241 zu jedem Lamme, zu den vierzehn LämmernH3532 ;
und einenH259 ZiegenbockH8163 als SündopferH2403 ; außer dem beständigen BrandopferH5930 , seinem SpeisopferH4503 und seinem TrankopferH5262 .
UndH8141 am zweitenH8145 TageH3117 zwölfH6240 jungeH1241 FarrenH6499 , zwei WidderH352 , vierzehn einjährige LämmerH3532 ohne FehlH8549 ;
und ihr SpeisopferH4503 und ihre TrankopferH5262 , zu den FarrenH6499 , zu den WiddernH352 und zu den LämmernH3532 , nach ihrer ZahlH4557 , nach der Vorschrift;
und einenH259 ZiegenbockH8163 als SündopferH2403 ; außer dem beständigen BrandopferH5930 und seinem SpeisopferH4503 und ihren TrankopfernH5262 .
UndH8141 am drittenH7992 TageH3117 elfH6240 FarrenH6499 , zweiH8147 WidderH352 , vierzehn einjährige LämmerH3532 , ohne FehlH8549 ;
und ihr SpeisopferH4503 und ihre TrankopferH5262 , zu den FarrenH6499 , zu den WiddernH352 und zu den LämmernH3532 , nach ihrer ZahlH4557 , nach der Vorschrift;
und einenH259 BockH8163 als SündopferH2403 ; außer dem beständigen BrandopferH5930 und seinem SpeisopferH4503 und seinem TrankopferH5262 .
UndH8141 am viertenH7243 TageH3117 zehnH6235 FarrenH6499 , zweiH8147 WidderH352 , vierzehn einjährige LämmerH3532 , ohne FehlH8549 ;
ihr SpeisopferH4503 und ihre TrankopferH5262 , zu den FarrenH6499 , zu den WiddernH352 und zu den LämmernH3532 , nach ihrer ZahlH4557 , nach der Vorschrift;
und einenH259 ZiegenbockH8163 als SündopferH2403 ; außer dem beständigen BrandopferH5930 , seinem SpeisopferH4503 und seinem TrankopferH5262 .
UndH8141 am fünftenH2549+H3117 Tage neunH8672 FarrenH6499 , zweiH8147 WidderH352 , vierzehn einjährige LämmerH3532 , ohne FehlH8549 ;
und ihr SpeisopferH4503 und ihre TrankopferH5262 , zu den FarrenH6499 , zu den WiddernH352 und zu den LämmernH3532 , nach ihrer ZahlH4557 , nach der Vorschrift;
und einenH259 BockH8163 als SündopferH2403 ; außer dem beständigen BrandopferH5930 und seinem SpeisopferH4503 und seinem TrankopferH5262 .
UndH8141 am sechstenH8345 TageH3117 achtH8083 FarrenH6499 , zweiH8147 WidderH352 , vierzehn einjährige LämmerH3532 , ohne FehlH8549 ;
und ihr SpeisopferH4503 und ihre TrankopferH5262 , zu den FarrenH6499 , zu den WiddernH352 und zu den LämmernH3532 , nach ihrer ZahlH4557 , nach der Vorschrift;
und einenH259 BockH8163 als SündopferH2403 ; außer dem beständigen BrandopferH5930 , seinem SpeisopferH4503 und seinen TrankopfernH5262 .
UndH8141 am siebten TageH3117 siebenH7637 FarrenH6499 , zweiH8147 WidderH352 , vierzehn einjährige LämmerH3532 , ohne FehlH8549 ;
und ihr SpeisopferH4503 und ihre TrankopferH5262 , zu den FarrenH6499 , zu den WiddernH352 und zu den LämmernH3532 , nach ihrer ZahlH4557 , nach ihrer Vorschrift;
und einenH259 BockH8163 als SündopferH2403 ; außer dem beständigen BrandopferH5930 , seinem SpeisopferH4503 und seinem TrankopferH5262 .
Am achtenH8066 TageH3117 soll euch eine Festversammlung sein; keinerlei DienstarbeitH5656 sollt ihr tunH6213 .
UndH8141 ihr solltH7126 einH259 BrandopferH5930 darbringen, einH259 Feueropfer lieblichenH5207 GeruchsH7381 dem JehovaH3068 : einen FarrenH6499 , einen WidderH352 , siebenH7651 einjährige LämmerH3532 , ohne FehlH8549 ;
ihr SpeisopferH4503 und ihre TrankopferH5262 , zu dem FarrenH6499 , zu dem WidderH352 und zu den LämmernH3532 , nach ihrer ZahlH4557 , nach der Vorschrift;
und einenH259 BockH8163 als SündopferH2403 ; außer dem beständigen BrandopferH5930 und seinem SpeisopferH4503 und seinem TrankopferH5262 .
Das sollt ihr bei euren FestenH4150 dem JehovaH3068 opfernH6213 , außer euren Gelübden und euren freiwilligen GabenH5071 an BrandopfernH5930 und an SpeisopfernH4503 und an TrankopfernH5262 und an Friedensopfern.
Querverweise zu 4. Mose 29,6 4Mo 29,6
UndH8141 im AnfangH7218 eurer MonateH2320 solltH7126 ihr JehovaH3068 einH259 BrandopferH5930 darbringen: zweiH8147 jungeH1241 FarrenH6499 und einen WidderH352 , siebenH7651 einjährige LämmerH3532 ohne FehlH8549 ;
und zu jedem FarrenH6499 dreiH7969 ZehntelH6241 FeinmehlH5560 , gemengtH1101 mit ÖlH8081 , als SpeisopferH4503 ; und zu dem einenH259 WidderH352 zweiH8147 ZehntelH6241 FeinmehlH5560 , gemengtH1101 mit ÖlH8081 , als SpeisopferH4503 ;
und zu jedem Lamme je einH259 ZehntelH6241 FeinmehlH5560 , gemengtH1101 mit ÖlH8081 , als SpeisopferH4503 . Es ist ein BrandopferH5930 , ein lieblicherH5207 GeruchH7381 , ein Feueropfer dem JehovaH3068 .
UndH8141 ihre TrankopferH5262 : ein halbesH2677 HinH1969 WeinH3196 soll zu einem FarrenH6499 sein, und ein drittelH7992 HinH1969 zu dem WidderH352 , und ein viertelH7243 HinH1969 zu einem Lamme. Das ist das monatliche BrandopferH5930 in jedem MonatH2320 , nach den MonatenH2320 des Jahres.
UndH6213 einH259 ZiegenbockH8163 zum SündopferH2403 dem JehovaH3068 soll nebst dem beständigen BrandopferH5930 und seinem TrankopferH5262 geopfert werden.
UndH8141 sprichH559 zu ihnen: Dies ist das Feueropfer, das ihr JehovaH3068 darbringen solltH7126 : zweiH8147 einjährige LämmerH3532 ohne FehlH8549 , täglichH3117 , als beständiges BrandopferH801 .
Das eineH259 LammH3532 sollst du am MorgenH1242 opfernH6213 , und das zweiteH8145 LammH3532 sollst du opfernH6213 zwischen den zwei Abenden;
und zum SpeisopferH4503 ein zehntelH6224 EphaH374 FeinmehlH5560 , gemengtH1101 mit einem viertelH7243 HinH1969 zerstoßenen Öles,
(ein beständiges BrandopferH5930 , das am BergeH2022 SinaiH5514 eingesetzt wurde, zum lieblichenH5207 GeruchH7381 , ein Feueropfer dem JehovaH3068 ) -;
und sein TrankopferH5262 , einH259 viertelH7243 HinH1969 zu dem einen Lamme; im HeiligtumH6944 sollst du das TrankopferH5262 von starkem GetränkH7941 dem JehovaH3068 spenden.
Und das zweiteH8145 LammH3532 sollst du opfernH6213 zwischen den zwei Abenden; wie das MorgenH1242 - SpeisopferH4503 und sein TrankopferH5262 , so sollst du zuH6213 diesem opfern, ein Feueropfer lieblichenH5207 GeruchsH7381 dem JehovaH3068 .
und ihr SpeisopferH4503 und ihre TrankopferH5262 , zu den FarrenH6499 , zu den WiddernH352 und zu den LämmernH3532 , nach ihrer ZahlH4557 , nach der Vorschrift;
UndH8141 dies ist esH3117 , was du auf dem AltarH4196 opfernH6213 sollst: zweiH8147 einjährige LämmerH3532 desH1121 TagesH3117 beständig.
Das eineH259 LammH3532 sollst du am MorgenH1242 opfernH6213 , und das zweiteH8145 LammH3532 sollst du opfernH6213 zwischen den zwei Abenden,
und einH259 zehntelH6241 FeinmehlH5560 , gemengtH1101 mit einem viertelH7253 HinH1969 zerstoßenen Öles, und ein TrankopferH5262 , ein viertelH7243 HinH1969 WeinH3196 , zu dem einen Lamme.
Und das zweiteH8145 LammH3532 sollst du opfernH6213 zwischen den zwei Abenden; wie das MorgenH1242 - SpeisopferH4503 und wie dessen TrankopferH5262 , so sollst du zuH6213 diesem opfern, zum lieblichenH5207 GeruchH7381 , ein Feueropfer dem JehovaH3068 :
ein beständiges BrandopferH5930 bei euren GeschlechternH1755 an dem Eingang des ZeltesH168 der ZusammenkunftH4150 vorH6607 JehovaH3068 , wo ich mit euchH6440 zusammenkommen werdeH3259 , um daselbst mit dir zu redenH1696 .
und ihr SpeisopferH4503 und ihre TrankopferH5262 , zu den FarrenH6499 , zu den WiddernH352 und zu den LämmernH3532 , nach ihrer ZahlH4557 , nach der Vorschrift;
GebieteH6680 AaronH175 und seinen SöhnenH1121 und sprichH559 : Dies ist das GesetzH8451 des BrandopfersH5930 . Dieses, das BrandopferH5930 , soll auf seiner Feuerstelle sein, auf dem AltarH4196 , die ganze NachtH3915 bis an den MorgenH1242 ; und das FeuerH784 des AltarsH4196 soll auf demselben in Brand erhalten werdenH3344 .
UndH6213 wenn ein FremdlingH1616 bei euch weilt und dem JehovaH3068 PassahH6453 feiern willH6213 , so soll er es feiern nach der SatzungH2708 des PassahH6453 und nach seiner Vorschrift. EineH259 SatzungH2708 soll für euch sein, sowohl für den FremdlingH1481 als auch für den Eingeborenen des LandesH776 .
Also soll getanH6213 werden bei jedem Rinde oder bei jedem WidderH352 oder bei jedem SchafeH7716 oder bei jeder ZiegeH5795 ;
nach der ZahlH4557 , die ihr opfert, sollt ihr alsoH3602 tunH6213 bei einemH259 jeden nach ihrer ZahlH4557 .
so soll es geschehen, wenn es vor den AugenH5869 der GemeindeH5712 verborgen, aus VersehenH7684 geschehen istH4941 , so soll die ganze GemeindeH5712 einenH259 jungenH1241 FarrenH6499 als BrandopferH5930 opfernH6213 zum lieblichenH5207 GeruchH7381 dem JehovaH3068 , nebst seinem SpeisopferH4503 undH6213 seinem TrankopferH5262 , nach der Vorschrift, und einenH259 ZiegenbockH8163 zum SündopferH2403 .