Und im siebten MonatH2320, am Ersten des MonatsH2320, soll euch eineH259 heiligeH6944 Versammlung sein; keinerlei DienstarbeitH5656 sollt ihr tunH6213; ein TagH3117 des Posaunenhalls soll es euch sein.
UndH8141 ihr sollt einH259 BrandopferH5930 opfernH6213 zum lieblichenH5207 GeruchH7381 dem JehovaH3068: einenH259 jungenH1241 FarrenH6499, einen WidderH352, siebenH7651 einjährige LämmerH3532, ohne FehlH8549;
und ihr SpeisopferH4503, FeinmehlH5560, gemengtH1101 mit ÖlH8081: dreiH7969 ZehntelH6241 zu dem FarrenH6499, zweiH8147 ZehntelH6241 zu dem WidderH352,
und einH259 ZehntelH6241 zu jedem Lamme, zu den siebenH7651 LämmernH3532;
und einenH259 ZiegenbockH8163 als SündopferH2403, um SühnungH3722 für euch zu tun;
außer dem monatlichen BrandopferH5930 und seinem SpeisopferH4503 und dem beständigen BrandopferH5930 und seinem SpeisopferH4503 und ihren TrankopfernH5262, nach ihrer Vorschrift, zum lieblichenH5207 GeruchH7381, ein Feueropfer dem JehovaH3068.
Und am ZehntenH6218 dieses siebten MonatsH2320 soll euch eine heiligeH6944 Versammlung sein, und ihr sollt eure SeelenH5315 kasteienH6031; keinerlei ArbeitH4399 sollt ihr tunH6213.
UndH8141 ihr solltH7126 dem JehovaH3068 einH259 BrandopferH5930 darbringen als lieblichenH5207 GeruchH7381: einenH259 jungenH1241 FarrenH6499, einen WidderH352, siebenH7651 einjährige LämmerH3532; ohne FehlH8549 sollen sieH1121 euch sein;
und ihr SpeisopferH4503, FeinmehlH5560, gemengtH1101 mit ÖlH8081: dreiH7969 ZehntelH6241 zu dem FarrenH6499, zweiH8147 ZehntelH6241 zu dem einenH259 WidderH352,
je einH259 ZehntelH6241 zu jedem Lamme, zu den siebenH7651 LämmernH3532;
und einenH259 ZiegenbockH8163 als SündopferH2403; außer dem SündopferH2403 der VersöhnungH3725 und dem beständigen BrandopferH5930 und seinem SpeisopferH4503 und ihren TrankopfernH5262.
Und am fünfzehnten TageH3117 des siebten MonatsH2320 soll euch eine heiligeH6944 Versammlung sein; keinerlei DienstarbeitH5656 sollt ihr tunH6213, und ihr sollt dem JehovaH3068 ein FestH2282 feiernH2287 siebenH7637 TageH3117.
UndH8141 ihr solltH7126 ein BrandopferH5930 darbringen, ein Feueropfer lieblichenH5207 GeruchsH7381 dem JehovaH3068: dreizehn jungeH1121 FarrenH6499, zweiH8147 WidderH352, vierzehn einjährige LämmerH3532; ohne FehlH8549 sollen sieH1121 sein;
und ihr SpeisopferH4503, FeinmehlH5560, gemengtH1101 mit ÖlH8081: dreiH7969 ZehntelH6241 zu jedem FarrenH6499, zu den dreizehn FarrenH6499, zweiH8147 ZehntelH6241 zu jedem WidderH352, zu den zweiH8147 WiddernH352,
und je einH259 ZehntelH6241 zu jedem Lamme, zu den vierzehn LämmernH3532;
und einenH259 ZiegenbockH8163 als SündopferH2403; außer dem beständigen BrandopferH5930, seinem SpeisopferH4503 und seinem TrankopferH5262.
UndH8141 am zweitenH8145 TageH3117 zwölfH6240 jungeH1241 FarrenH6499, zwei WidderH352, vierzehn einjährige LämmerH3532 ohne FehlH8549;
und ihr SpeisopferH4503 und ihre TrankopferH5262, zu den FarrenH6499, zu den WiddernH352 und zu den LämmernH3532, nach ihrer ZahlH4557, nach der Vorschrift;
und einenH259 ZiegenbockH8163 als SündopferH2403; außer dem beständigen BrandopferH5930 und seinem SpeisopferH4503 und ihren TrankopfernH5262.
UndH8141 am drittenH7992 TageH3117 elfH6240 FarrenH6499, zweiH8147 WidderH352, vierzehn einjährige LämmerH3532, ohne FehlH8549;
und ihr SpeisopferH4503 und ihre TrankopferH5262, zu den FarrenH6499, zu den WiddernH352 und zu den LämmernH3532, nach ihrer ZahlH4557, nach der Vorschrift;
und einenH259 BockH8163 als SündopferH2403; außer dem beständigen BrandopferH5930 und seinem SpeisopferH4503 und seinem TrankopferH5262.
UndH8141 am viertenH7243 TageH3117 zehnH6235 FarrenH6499, zweiH8147 WidderH352, vierzehn einjährige LämmerH3532, ohne FehlH8549;
ihr SpeisopferH4503 und ihre TrankopferH5262, zu den FarrenH6499, zu den WiddernH352 und zu den LämmernH3532, nach ihrer ZahlH4557, nach der Vorschrift;
und einenH259 ZiegenbockH8163 als SündopferH2403; außer dem beständigen BrandopferH5930, seinem SpeisopferH4503 und seinem TrankopferH5262.
UndH8141 am fünftenH2549+H3117 Tage neunH8672 FarrenH6499, zweiH8147 WidderH352, vierzehn einjährige LämmerH3532, ohne FehlH8549;
und ihr SpeisopferH4503 und ihre TrankopferH5262, zu den FarrenH6499, zu den WiddernH352 und zu den LämmernH3532, nach ihrer ZahlH4557, nach der Vorschrift;
und einenH259 BockH8163 als SündopferH2403; außer dem beständigen BrandopferH5930 und seinem SpeisopferH4503 und seinem TrankopferH5262.
UndH8141 am sechstenH8345 TageH3117 achtH8083 FarrenH6499, zweiH8147 WidderH352, vierzehn einjährige LämmerH3532, ohne FehlH8549;
und ihr SpeisopferH4503 und ihre TrankopferH5262, zu den FarrenH6499, zu den WiddernH352 und zu den LämmernH3532, nach ihrer ZahlH4557, nach der Vorschrift;
und einenH259 BockH8163 als SündopferH2403; außer dem beständigen BrandopferH5930, seinem SpeisopferH4503 und seinen TrankopfernH5262.
UndH8141 am siebten TageH3117 siebenH7637 FarrenH6499, zweiH8147 WidderH352, vierzehn einjährige LämmerH3532, ohne FehlH8549;
und ihr SpeisopferH4503 und ihre TrankopferH5262, zu den FarrenH6499, zu den WiddernH352 und zu den LämmernH3532, nach ihrer ZahlH4557, nach ihrer Vorschrift;
und einenH259 BockH8163 als SündopferH2403; außer dem beständigen BrandopferH5930, seinem SpeisopferH4503 und seinem TrankopferH5262.
Am achtenH8066 TageH3117 soll euch eine Festversammlung sein; keinerlei DienstarbeitH5656 sollt ihr tunH6213.
UndH8141 ihr solltH7126 einH259 BrandopferH5930 darbringen, einH259 Feueropfer lieblichenH5207 GeruchsH7381 dem JehovaH3068: einen FarrenH6499, einen WidderH352, siebenH7651 einjährige LämmerH3532, ohne FehlH8549;
ihr SpeisopferH4503 und ihre TrankopferH5262, zu dem FarrenH6499, zu dem WidderH352 und zu den LämmernH3532, nach ihrer ZahlH4557, nach der Vorschrift;
und einenH259 BockH8163 als SündopferH2403; außer dem beständigen BrandopferH5930 und seinem SpeisopferH4503 und seinem TrankopferH5262.
Das sollt ihr bei euren FestenH4150 dem JehovaH3068 opfernH6213, außer euren Gelübden und euren freiwilligen GabenH5071 an BrandopfernH5930 und an SpeisopfernH4503 und an TrankopfernH5262 und an Friedensopfern.
- - -