Und der erste Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, dass ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun – es ist euer Drommetentag –
und sollt Brandopfer tun zum süßen Geruch dem HErrn: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl;
dazu ihr Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder,
und ein Zehntel auf ein jegliches Lamm der sieben Lämmer;
auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, euch zu versöhnen –
außer dem Brandopfer des Monats und seinem Speisopfer und außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihren Trankopfern, wie es recht ist –, zum süßen Geruch. Das ist ein Opfer dem HErrn.
Der zehnte Tag dieses siebenten Monats soll bei euch auch heilig heißen, dass ihr zusammenkommt; und sollt eure Leiber kasteien und keine Arbeit da tun,
sondern Brandopfer dem HErrn zum süßen Geruch opfern: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl;
mit ihren Speisopfern: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder,
und ein Zehntel je zu einem der sieben Lämmer;
dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, – außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihren Trankopfern.
Der fünfzehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, dass ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr an dem tun und sollt dem HErrn sieben Tage feiern
und sollt dem HErrn Brandopfer tun zum Opfer des süßen Geruchs dem HErrn: dreizehn junge Farren, zwei Widder; vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, je zu einem der dreizehn Farren, zwei Zehntel je zu einem der zwei Widder,
und ein Zehntel je zu einem der vierzehn Lämmer;
dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, – außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
Am zweiten Tage: zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;
dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, – außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihren Trankopfern.
Am dritten Tage: elf Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
mit ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;
dazu einen Bock zum Sündopfer, – außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit seinem Trankopfer.
Am vierten Tage: zehn Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;
dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, – außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
Am fünften Tage: neun Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;
dazu einen Bock zum Sündopfer, – außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
Am sechsten Tage: acht Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;
dazu einen Bock zum Sündopfer, – außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
Am siebenten Tage: sieben Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;
dazu einen Bock zum Sündopfer, – außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
Am achten soll der Tag der Versammlung sein; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun
und sollt Brandopfer opfern zum Opfer des süßen Geruchs dem HErrn: einen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl;
samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu dem Farren, zu dem Widder und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;
dazu einen Bock zum Sündopfer, – außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
Solches sollt ihr dem HErrn tun auf eure Feste, außerdem, was ihr gelobt und freiwillig gebt zu Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern.
30:1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HErr geboten hatte.
Querverweise zu 4. Mose 29,18 4Mo 29,18
dazu ihr Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder,
und ein Zehntel auf ein jegliches Lamm der sieben Lämmer;
außer dem Brandopfer des Monats und seinem Speisopfer und außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihren Trankopfern, wie es recht ist –, zum süßen Geruch. Das ist ein Opfer dem HErrn.
mit ihren Speisopfern: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder,
und ein Zehntel je zu einem der sieben Lämmer;
wer nun seine Gabe dem HErrn opfern will, der soll das Speisopfer tun, ein Zehntel Semmelmehl, mit einem viertel Hin Öl;
und Wein zum Trankopfer, auch ein viertel Hin, zu dem Brandopfer oder sonst zu dem Opfer, da ein Lamm geopfert wird.
Wenn aber ein Widder geopfert wird, sollst du das Speisopfer machen aus zwei Zehntel Semmelmehl, mit einem drittel Hin Öl gemengt,
und Wein zum Trankopfer, auch ein drittel Hin; das sollst du dem HErrn zum süßen Geruch opfern.
Willst du aber ein Rind zum Brandopfer oder zum besonderen Gelübdeopfer oder zum Dankopfer dem HErrn machen,
so sollst du zu dem Rind ein Speisopfer tun, drei Zehntel Semmelmehl, mit einem halben Hin Öl gemengt,
und Wein zum Trankopfer, auch ein halbes Hin; das ist ein Opfer dem HErrn zum süßen Geruch.
Also sollst du tun mit einem Ochsen, mit einem Widder, mit einem Schaf oder mit einer Ziege.
Darnach die Zahl dieser Opfer ist, darnach soll auch die Zahl der Speisopfer und Trankopfer sein.
Dazu sein Trankopfer je zu einem Lamm ein viertel Hin. Im Heiligtum soll man den Wein des Trankopfers opfern dem HErrn.
Und ihr Trankopfer soll sein ein halbes Hin Wein zum Farren, ein drittel Hin zum Widder, ein viertel Hin zum Lamm. Das ist das Brandopfer eines jeglichen Monats im Jahr.