Und im siebten Monat, am Ersten des Monats, soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun; ein Tag des Posaunen-Halls soll es euch sein.
Und ihr sollt ein Brandopfer opfern zum lieblichen Geruch dem HERRN: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl;
und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Stier, zwei Zehntel zu dem Widder,
und ein Zehntel zu jedem Lamm, zu den sieben Lämmern;
und einen Ziegenbock als Sündopfer, um Sühnung für euch zu tun;
außer dem monatlichen Brandopfer und seinem Speisopfer und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern, nach ihrer Vorschrift, zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer dem HERRN.
Und am Zehnten dieses siebten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein, und ihr sollt eure Seelen kasteien {Eig. demütigen, o. beugen.}; keinerlei Arbeit sollt ihr tun.
Und ihr sollt dem HERRN ein Brandopfer darbringen als lieblichen Geruch: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie euch sein;
und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Stier, zwei Zehntel zu dem einen Widder,
je ein Zehntel zu jedem Lamm, zu den sieben Lämmern;
und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem Sündopfer der Versöhnung {O. Sühnung.} und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern.
Und am fünfzehnten Tag des siebten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun, und ihr sollt dem HERRN ein Fest feiern sieben Tage.
Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem HERRN: dreizehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie sein;
und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu jedem Stier, zu den dreizehn Stieren, zwei Zehntel zu jedem Widder, zu den zwei Widdern,
und je ein Zehntel zu jedem Lamm, zu den vierzehn Lämmern;
und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
Und am zweiten Tag zwölf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;
und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern.
Und am dritten Tag elf Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;
und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
Und am vierten Tag zehn Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;
ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
Und am fünften Tag neun Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;
und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
Und am sechsten Tag acht Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;
und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinen Trankopfern.
Und am siebten Tag sieben Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;
und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach ihrer Vorschrift;
und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
Am achten Tag soll euch eine Festversammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.
Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem HERRN: einen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl;
ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu dem Stier, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
Das sollt ihr bei euren Festen {Eig. bestimmte Zeiten (um Gott zu nahen).} dem HERRN opfern, außer euren Gelübden und euren freiwilligen Gaben an Brandopfern und an Speisopfern und an Trankopfern und an Friedensopfern {W. an euren Brandopfern und an euren Speisopfern …}.
Querverweise zu 4. Mose 29,18 4Mo 29,18
und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Stier, zwei Zehntel zu dem Widder,
und ein Zehntel zu jedem Lamm, zu den sieben Lämmern;
außer dem monatlichen Brandopfer und seinem Speisopfer und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern, nach ihrer Vorschrift, zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer dem HERRN.
und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Stier, zwei Zehntel zu dem einen Widder,
je ein Zehntel zu jedem Lamm, zu den sieben Lämmern;
so soll der, der dem HERRN seine Opfergabe darbringt, als Speisopfer ein Zehntel Feinmehl darbringen, gemengt mit einem viertel Hin Öl.
Und als Trankopfer sollst du ein viertel Hin Wein opfern zu {A.ü. auf.} dem Brandopfer oder zu dem Schlachtopfer, bei jedem Schaf.
Oder bei einem Widder sollst du als Speisopfer zwei Zehntel Feinmehl opfern, gemengt mit einem drittel Hin Öl;
und als Trankopfer sollst du ein drittel Hin Wein darbringen: ein lieblicher Geruch dem HERRN.
Und wenn du ein junges Rind als Brandopfer oder als Schlachtopfer opferst, um ein Gelübde zu erfüllen {Eig. auszusondern, o. zu weihen.}, oder als Friedensopfer für den HERRN,
so soll man zu dem jungen Rind als Speisopfer drei Zehntel Feinmehl darbringen, gemengt mit einem halben Hin Öl;
und als Trankopfer sollst du ein halbes Hin Wein darbringen: ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem HERRN.
So soll getan werden bei jedem Rind oder bei jedem Widder oder bei jedem Schaf oder bei jeder Ziege;
nach der Zahl, die ihr opfert, sollt ihr so tun bei jedem nach ihrer Zahl.
und sein Trankopfer, ein viertel Hin zu dem einen Lamm; im Heiligtum sollst du dem HERRN das Trankopfer von starkem Getränk spenden.
Und ihre Trankopfer: ein halbes Hin Wein soll zu einem Stier sein und ein drittel Hin zu dem Widder und ein viertel Hin zu einem Lamm. Das ist das monatliche Brandopfer in jedem Monat, nach den Monaten des Jahres.