Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. -
Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld;
wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden.
Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten.
So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten.
Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat.
So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten;
wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. -
Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. -
So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es,
so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten.
Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten.
Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten.
Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt-war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten;
wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen.
Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.
Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. -
Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. -
Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. -
Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden.
Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen.
Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken.
Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören;
und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. -
Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. -
Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;
denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. -
Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen.
Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben.
Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. -
Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.
Querverweise zu 2. Mose 22,23 2Mo 22,23
Hüte dich, daß nicht in deinem Herzen ein Belialswort sei, daß du sprechest: Es naht das siebte Jahr, das Erlaßjahr! und daß dein Auge böse sei gegen deinen Bruder, den Armen, und du ihm nichts gebest, und er über dich zu Jehova schreie, und Sünde an dir sei!
um zu ihm hinaufdringen zu lassen das Schreien des Armen, und damit er das Schreien der Elenden höre.
An seinem Tage sollst du ihm seinen Lohn geben, und die Sonne soll nicht darüber untergehen; denn er ist dürftig, und er sehnt sich danach: damit er nicht über dich zu Jehova schreie, und Sünde an dir sei.
Den Wunsch der Sanftmütigen hast du gehört, Jehova; du befestigtest ihr Herz, ließest dein Ohr aufmerken,
Wenn mein Acker über mich schreit, und seine Furchen allesamt weinen;
um Recht zu schaffen der Waise und dem Unterdrückten, daß der Mensch, der von der Erde ist, hinfort nicht mehr schrecke.
wenn ich seinen Ertrag ohne Zahlung verzehrt habe, und die Seele seiner Besitzer aushauchen ließ:
In meiner Bedrängnis rief ich zu Jehova, und ich schrie zu meinem Gott; er hörte aus seinem Tempel meine Stimme, und mein Schrei vor ihm kam in seine Ohren.
Wegen der Menge der Bedrückungen schreit man; man ruft um Hülfe wegen des Armes der Großen.
Ich weiß, daß Jehova ausführen wird die Rechtssache des Elenden, das Recht der Armen.
Gott aber, sollte er das Recht seiner Auserwählten nicht ausführen, die Tag und Nacht zu ihm schreien, und ist er in Bezug auf sie langmütig?
Er tut das Verlangen derer, die ihn fürchten; ihr Schreien hört er und rettet sie.
Der Recht schafft den Bedrückten, der Brot gibt den Hungrigen. Jehova löst die Gebundenen.
Jehova öffnet die Augen der Blinden, Jehova richtet auf die Niedergebeugten, Jehova liebt die Gerechten;
Jehova bewahrt die Fremdlinge, die Waise und die Witwe hält er aufrecht; aber er krümmt den Weg der Gesetzlosen.
Beraube nicht den Armen, weil er arm ist, und zertritt nicht den Elenden im Tore.
Denn Jehova wird ihre Rechtssache führen, und ihre Berauber des Lebens berauben.
Verrücke nicht die alte Grenze, und dringe nicht ein in die Felder der Waisen.
Denn ihr Erlöser ist stark; er wird ihren Rechtsstreit wider dich führen.
Siehe, der Lohn der Arbeiter, die eure Felder geschnitten haben, der von euch vorenthalten ist, schreit, und das Geschrei der Schnitter ist vor die Ohren des Herrn Zebaoth gekommen.