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Kapitel

Vers

1 wird geladen ... Wenn der DiebH1590 beim Einbruch betroffen wirdH4672, und erH5221 wird geschlagen, daß er stirbtH4191, so ist es ihm keine BlutschuldH1818;

2 wird geladen ... wenn die SonneH8121 über ihm aufgegangenH2224 ist, so ist es ihm eine BlutschuldH1818. ErH7999 soll gewißlich erstatten; wenn erH7999 nichts hat, soll er für seinen DiebstahlH1591 verkauftH4376 werden.

3 wird geladen ... Wenn das Gestohlene lebend in seiner HandH3027 gefundenH4672 wirdH4672, es sei ein OchseH7794 oder ein EselH2543 oder ein Stück Kleinvieh, soll erH7999 das Doppelte erstatten.

4 wird geladen ... So jemandH376 ein FeldH7704 oder einenH312 Weingarten abweiden läßt undH7971 erH7999 sein ViehH1165 hintreibt, und es weidet auf dem FeldeH7704 eines anderen, so soll er es vom BestenH4315 seines FeldesH7704 und vom BestenH4315 seines Weingartens erstatten.

5 wird geladen ... Wenn ein FeuerH784 ausbricht und DornenH6975 erreicht, und es wirdH4672 ein Garbenhaufen verzehrtH398, oder das stehende GetreideH7054 oder das FeldH7704, so soll der gewißlich erstattenH7999, der den Brand angezündet hatH3318.

6 wird geladen ... So jemandH376 seinem NächstenH7453 GeldH3701 oder GeräteH3627 in Verwahrung gibtH5414, und es wirdH8104 aus dem HauseH1004 dieses MannesH376 gestohlenH1589 -wenn der DiebH1590 gefundenH4672 wird, so soll erH7999 das Doppelte erstatten;

7 wird geladen ... wenn der DiebH1590 nichtH3808 gefundenH4672 wird, so soll der Besitzer des HausesH1004 vor die Richter treten, ob erH7126 nicht seine HandH3027 nach der HabeH4399 seines NächstenH7453 ausgestreckt hatH1167. -

8 wird geladen ... Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines OchsenH7794, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "dasH1697 istH9 es ", soll beiderH8147 Sache vor die Richter kommenH935; wen die Richter schuldig sprechenH559, der soll seinem NächstenH7453 dasH1697 Doppelte erstattenH7999. -

9 wird geladen ... So jemand seinem NächstenH7453 einen EselH2543 oder einen OchsenH7794 oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein ViehH929 in Verwahrung gibtH5414, und es stirbtH4191 oder wirdH8104 beschädigtH7665 oder weggeführt, und niemandH376 siehtH7200 es,

10 wird geladen ... so soll der EidH7621 JehovasH3068 zwischen ihnen beidenH8147 sein, ob erH7999 nicht seine HandH3027 nach der HabeH4399 seines NächstenH7453 ausgestreckt hatH1167; undH7971 sein Besitzer soll es annehmenH3947, und jener soll nichts erstatten.

11 wird geladen ... Und wenn es ihm wirklich gestohlenH1589 worden ist, so soll erH7999 es seinem Besitzer erstatten.

12 wird geladen ... Wenn es aber zerrissenH2963 worden ist, so soll erH935 es als ZeugnisH5707 bringen; erH7999 soll das Zerrissene nichtH2963 erstatten.

13 wird geladen ... Und wenn jemandH376 vonH5973 seinem NächstenH7453 ein Stück Vieh entlehntH7592, und es wird beschädigtH7665 oder stirbt-war sein Besitzer nichtH7999 dabei, so sollH4191 erH7999 es gewißlich erstatten;

14 wird geladen ... wenn sein Besitzer dabei war, soll erH7999 es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommenH935.

15 wird geladen ... Und so jemandH376 eine JungfrauH1330 betört, die nichtH6601 verlobt istH781, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sichH7901 zum WeibeH802 erkaufen.

16 wird geladen ... Wenn ihr VaterH1 sichH3985 durchaus weigert, sie ihm zu gebenH5414, so soll er GeldH3701 darwägenH8254 nach der Heiratsgabe der JungfrauenH1330. -

17 wird geladen ... Eine Zauberin sollst du nicht leben lassenH2421. -

18 wird geladen ... Jeder, der beiH7901 einem ViehH929 liegt, sollH4191 gewißlich getötetH4191 werden. -

19 wird geladen ... Wer den GötternH430 opfertH2076 außer JehovaH3068 alleinH1115, soll verbanntH2763 werden.

20 wird geladen ... Und den FremdlingH1616 sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn FremdlingeH1616 seid ihr im LandeH776 ÄgyptenH4714 gewesen.

21 wird geladen ... Keine WitweH490 und WaiseH3490 sollt ihr bedrücken.

22 wird geladen ... WennH518 duH6817 sie irgend bedrückst, so werdeH8085 ich, wenn sie irgendwie zu mir schreitH6817, ihrH8085 GeschreiH6818 gewißlich erhören;

23 wird geladen ... und mein ZornH639 wird entbrennen, und ich werde euchH2734 mit dem SchwerteH2719 tötenH2026, und eure WeiberH802 sollen WitwenH490 und eure KinderH1121 WaisenH3490 werden. -

24 wird geladen ... Wenn du meinemH5971 Volke, dem ArmenH6041 bei dir, GeldH3701 leihstH3867, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihrH7760 sollt ihm keinen Zins auferlegen. -

25 wird geladen ... Wenn duH2254 irgend deines NächstenH7453 Mantel zum PfandeH2254 nimmst, so sollstH7725 duH2254 ihm denselben zurückgeben, eheH5704 die SonneH8121 untergehtH935;

26 wird geladen ... denn es ist seine einzige DeckeH8071, sein KleidH3682 für seine HautH5785; worin soll er liegenH7901? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreitH6817, so werdeH8085 ich ihn erhören, denn ich bin gnädigH2587. -

27 wird geladen ... Die Richter sollst du nicht lästernH779, und einem FürstenH5387 deines VolkesH5971 sollst du nicht fluchenH7043.

28 wird geladen ... Mit der FülleH4395 deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nichtH309 zögern. Den erstgeborenenH1060 deiner SöhneH1121 sollst du mir gebenH5414.

29 wird geladen ... Desgleichen sollst du mit deinem OchsenH7794 tunH6213 und mit deinem KleinviehH6629; siebenH7651 TageH3117 soll es bei seiner MutterH517 sein, am achtenH8066 TageH3117 sollst du es mir gebenH5414. -

30 wird geladen ... Und heiligeH6944 MännerH582 sollt ihr mir sein, und FleischH1320, das auf dem FeldeH7704 zerrissenH2966 worden ist, sollt ihr nicht essenH398; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.

31 wird geladen ... - - -

Querverweise zu 2. Mose 22,1 2Mo 22,1 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

3Mo 6,1 wird geladen ... Und JehovaH3068 redeteH1696 zu MoseH4872 und sprachH559:

3Mo 6,2 wird geladen ... GebieteH6680 AaronH175 und seinen SöhnenH1121 und sprichH559: Dies ist das GesetzH8451 des BrandopfersH5930. Dieses, das BrandopferH5930, soll auf seiner Feuerstelle sein, auf dem AltarH4196, die ganze NachtH3915 bis an den MorgenH1242; und das FeuerH784 des AltarsH4196 soll auf demselben in Brand erhalten werdenH3344.

3Mo 6,3 wird geladen ... UndH906 der PriesterH3548 soll sein leinenes KleidH4055 anziehenH3847, undH906 soll seine leinenen BeinkleiderH4370 anziehenH3847 über sein FleischH1320; und er soll die FettascheH1880 abhebenH7311, zu welcher das FeuerH784 das BrandopferH5930 auf dem AltarH4196 verzehrtH398 hatH7760, und soll sie nebenH681 den AltarH4196 schütten.

3Mo 6,4 wird geladen ... Und er soll seine KleiderH899 ausziehenH6584 und andereH312 KleiderH899 anlegenH3847 und die FettascheH1880 hinaustragenH3318 außerhalbH2351 des LagersH4264 an einen reinenH2889 OrtH4725.

3Mo 6,5 wird geladen ... Und das FeuerH784 auf dem AltarH4196 soll auf demselben in Brand erhalten werdenH3344, es soll nicht erlöschenH3518; und der PriesterH3548 soll HolzH6086 auf ihm anzündenH1197, MorgenH1242 für Morgen, und das BrandopferH5930 auf ihm zurichtenH6186, und die Fettstücke der FriedensopferH8002 auf ihm räuchernH6999.

3Mo 6,6 wird geladen ... Ein beständiges FeuerH784 soll auf dem AltarH4196 in Brand erhalten werdenH3344, es soll nicht erlöschenH3518.

Spr 14,4 wird geladen ... Wo keine RinderH504 sind, ist die KrippeH18 reinH1249; aber vielH7230 ErtragH8393 ist durch des StieresH7794 KraftH3581.

4Mo 5,7 wird geladen ... so sollen sie ihre SündeH2403 bekennenH3034, die sie getanH6213 haben; und der Täter soll seine SchuldH817 erstatten nach ihrer vollen SummeH7218 und soll das Fünftel davon hinzufügen und es dem gebenH3254, an welchem erH5414 sichH7725 verschuldetH816 hat.

2Sam 12,6 wird geladen ... und dasH1697 Lamm soll erH7999 vierfältigH706 erstatten, darum daßH6118 erH2550 diese Sache getanH6213, und weil er kein Mitleid gehabt hat!

Spr 6,31 wird geladen ... und wenn erH7999 gefundenH4672 wird, kann erH5414 siebenfach erstatten, kann alles GutH1952 seines HausesH1004 hingeben.

Lk 19,8 wird geladen ... ZachäusG2195 aberG1161 standG2476 und sprachG2036 zuG4314 dem HerrnG2962: SieheG2400, HerrG2962, die HälfteG2255 meinerG3450 GüterG5224 gebeG1325 ich den ArmenG4434, undG2532 wennG1536 ich von jemandG5100 etwasG1536+G5100 durch falsche AnklageG4811 genommen habeG4811, so erstatteG591 ich es vierfältigG5073.

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