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Vers

1 wird geladen ... Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. -

2 wird geladen ... Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld;

3 wird geladen ... wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden.

4 wird geladen ... Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten.

5 wird geladen ... So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten.

6 wird geladen ... Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat.

7 wird geladen ... So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten;

8 wird geladen ... wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. -

9 wird geladen ... Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. -

10 wird geladen ... So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es,

11 wird geladen ... so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten.

12 wird geladen ... Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten.

13 wird geladen ... Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten.

14 wird geladen ... Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt-war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten;

15 wird geladen ... wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen.

16 wird geladen ... Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

17 wird geladen ... Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. -

18 wird geladen ... Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. -

19 wird geladen ... Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. -

20 wird geladen ... Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden.

21 wird geladen ... Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen.

22 wird geladen ... Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken.

23 wird geladen ... Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören;

24 wird geladen ... und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. -

25 wird geladen ... Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. -

26 wird geladen ... Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

27 wird geladen ... denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. -

28 wird geladen ... Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen.

29 wird geladen ... Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben.

30 wird geladen ... Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. -

31 wird geladen ... Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.

Querverweise zu 2. Mose 22,1 2Mo 22,1 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

3Mo 6,1 wird geladen ... Und Jehova redete zu Mose und sprach:

3Mo 6,2 wird geladen ... Gebiete Aaron und seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz des Brandopfers. Dieses, das Brandopfer, soll auf seiner Feuerstelle sein, auf dem Altar, die ganze Nacht bis an den Morgen; und das Feuer des Altars soll auf demselben in Brand erhalten werden.

3Mo 6,3 wird geladen ... Und der Priester soll sein leinenes Kleid anziehen, und soll seine leinenen Beinkleider anziehen über sein Fleisch; und er soll die Fettasche abheben, wozu das Feuer das Brandopfer auf dem Altar verzehrt hat, und soll sie neben den Altar schütten.

3Mo 6,4 wird geladen ... Und er soll seine Kleider ausziehen und andere Kleider anlegen und die Fettasche hinaustragen außerhalb des Lagers an einen reinen Ort.

3Mo 6,5 wird geladen ... Und das Feuer auf dem Altar soll auf demselben in Brand erhalten werden, es soll nicht erlöschen; und der Priester soll Holz auf ihm anzünden, Morgen für Morgen, und das Brandopfer auf ihm zurichten, und die Fettstücke der Friedensopfer auf ihm räuchern.

3Mo 6,6 wird geladen ... Ein beständiges Feuer soll auf dem Altar in Brand erhalten werden, es soll nicht erlöschen.

Spr 14,4 wird geladen ... Wo keine Rinder sind, ist die Krippe rein; aber viel Ertrag ist durch des Stieres Kraft.

4Mo 5,7 wird geladen ... so sollen sie ihre Sünde bekennen, die sie getan haben; und der Täter soll seine Schuld erstatten nach ihrer vollen Summe und soll das Fünftel davon hinzufügen und es dem geben, an welchem er sich verschuldet hat.

2Sam 12,6 wird geladen ... und das Lamm soll er vierfältig erstatten, darum daß er diese Sache getan, und weil er kein Mitleid gehabt hat!

Spr 6,31 wird geladen ... und wenn er gefunden wird, kann er siebenfach erstatten, kann alles Gut seines Hauses hingeben.

Lk 19,8 wird geladen ... Zachäus aber stand und sprach zu dem Herrn: Siehe, Herr, die Hälfte meiner Güter gebe ich den Armen, und wenn ich von jemandem etwas durch falsche Anklage genommen habe, so erstatte ich es vierfältig.

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