Und dies sind die RechteH4941, die du ihnenH6440 vorlegenH7760 sollst:
So du einen hebräischenH5680 KnechtH5650 kaufstH7069, soll er sechsH8337 JahreH8141 dienenH5647, und im siebten soll er freiH2670 ausgehenH3318, umsonstH2600.
Wenn erH935 allein gekommen ist, soll er allein ausgehenH3318; wenn er eines WeibesH802 Mann war, soll sein WeibH1610 mit ihm ausgehenH3318.
Wenn sein HerrH113 ihm ein WeibH802 gegebenH5414 und sie ihm Söhne oder TöchterH1323 geborenH3205 hat, so sollen das WeibH802 und ihre KinderH1121 ihrem HerrnH113 gehören, und er soll allein ausgehenH3318.
Wenn aber der KnechtH5650 etwa sagtH559: Ich liebeH157 meinen HerrnH113, mein WeibH802 undH559 meine KinderH1121, ich will nicht freiH2670 ausgehenH3318,
so soll sein HerrH113 ihn vor die Richter bringenH5066 und ihn an die TürH1817 oder an den PfostenH4201 stellen, und sein HerrH430 soll ihm das OhrH241 mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienenH5647 auf ewigH5769.
Und so jemandH376 seine TochterH1323 zur MagdH519 verkauftH4376, soll sie nicht ausgehenH3318, wie die KnechteH5650 ausgehenH3318.
Wenn sie in den AugenH5869 ihres HerrnH113 mißfällig ist, die er für sichH3259 bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nichtH6299 MachtH4910 haben, sie an ein fremdesH5237 VolkH5971 zu verkaufenH4376, weil er treulos an ihr gehandelt hatH898.
Und wenn er sie seinem SohneH1121 bestimmt, so soll er ihr tunH6213 nach dem RechteH4941 der TöchterH1323.
Wenn erH3947 sich eine andereH312 nimmt, so soll er ihre NahrungH7607, ihre KleidungH3682 und ihre Beiwohnung nicht vermindern.
Und wenn er ihr diese dreiH7969 Dinge nicht tutH6213, so soll sie umsonstH2600 ausgehenH3318, ohne GeldH3701.
Wer einen MenschenH376 schlägtH5221, daß er stirbtH4191, sollH4191 gewißlich getötetH4191 werden;
hatH7760 er ihm aber nicht nachgestelltH6658, und GottH430 hat es seiner HandH3027 begegnen lassenH579, so werde ich dir einen OrtH4725 bestimmen, wohin er fliehenH5127 soll.
Und so jemandH376 wider seinen NächstenH7453 vermessen handelt, daß erH2026 ihn umbringt mit Hinterlist-von meinem AltarH4196 sollstH3947 du ihn wegnehmen, daß er sterbeH4191.
Und wer seinen VaterH1 oder seine MutterH517 schlägtH5221, sollH4191 gewißlich getötetH4191 werden.
Und wer einen MenschenH376 stiehltH1589 und ihn verkauftH4376, oder er wird in seiner HandH3027 gefundenH4672, der sollH4191 gewißlich getötetH4191 werden.
Und wer seinem VaterH1 oder seiner MutterH517 fluchtH7043, sollH4191 gewißlich getötetH4191 werden.
Und wenn MännerH582 hadernH7378, und einerH376 schlägtH5221 den anderen mit einem SteineH68 oderH176 mit der FaustH106, und erH5307 stirbtH4191 nicht, sondern wird bettlägerig:
wenn erH5221 aufsteht und draußenH2351 an seinem StabeH4938 wandeltH1980, so soll der Schläger schuldlos seinH5352; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihnH6965 völlig heilenH7495 lassenH5414.
Und so jemandH376 seinen KnechtH5650 oder seine MagdH519 mit dem Stocke schlägtH5221, daß er unter seiner HandH3027 stirbt, so sollH4191 er gewißlich gerächt werdenH5358:
nurH389 wenn er einen TagH3117 oder zweiH8147 Tage lebenH5975 bleibt, soll er nicht gerächt werdenH5358, denn er ist sein GeldH3701.
Und wenn MännerH582 sichH5327 streiten und stoßen ein schwangeresH2030 WeibH802, daß ihr die FruchtH3206 abgehtH3318, und es geschieht kein Schaden, so sollH6064 er gewißlich an Geld gestraft werdenH5062, jenachdem der MannH1167 des WeibesH802 ihm auferlegen wird, und er sollH6064 es gebenH5414 durch die RichterH6414.
Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du gebenH5414 LebenH5315 um LebenH5315,
AugeH5869 um AugeH5869, ZahnH8127 um ZahnH8127, HandH3027 um HandH3027, FußH7272 um FußH7272,
Brandmal um Brandmal, WundeH6482 um WundeH6482, Strieme um Strieme.
UndH7843 so jemandH376 in das AugeH5869 seines KnechtesH5650 oder in das AugeH5869 seiner MagdH519 schlägtH5221 undH7971 verdirbt es, so soll er ihn freiH2670 entlassen umH8478 sein AugeH5869.
UndH7971 wenn er den ZahnH8127 seines KnechtesH5650 oder den ZahnH8127 seiner MagdH519 ausschlägtH5307, so soll er ihn freiH2670 entlassen um seinen ZahnH8127.
Und wenn ein OchseH7794 einen MannH376 oder ein WeibH802 stößtH5055, daß sie sterbenH4191, so sollH5619 der OchseH7794 gewißlich gesteinigt, und seinH5355 FleischH1320 sollH5619 nicht gegessenH398 werden; aber der Besitzer des OchsenH7794 soll schuldlos sein.
Wenn aber der OchseH7794 vordem stößig warH5056, undH5749 sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hatH1167 ihn nicht verwahrtH8104, und er tötetH4191 einen MannH1167 oder einH376 WeibH802, so sollH4191 der OchseH7794 gesteinigt, und auch sein Besitzer sollH5619 getötet werden.
Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das LösegeldH3724 seines Lebens gebenH5414 nach allemH5315, was ihm auferlegt wird.
Mag er einen SohnH1121 stoßenH5055 oderH176 eine TochterH1323 stoßenH5055, so soll ihm nach diesem RechteH4941 getanH6213 werden.
Wenn der OchseH7794 einen KnechtH5650 stößtH5055 oder eine MagdH519, so sollH5619 sein Besitzer ihrem HerrnH113 dreißigH7970 Silbersekel gebenH5414, und der OchseH7794 soll gesteinigt werden.
Und wenn jemandH376 eine GrubeH953 öffnet, oder wenn jemandH376 eine GrubeH953 gräbtH3738 und sie nicht zudeckt, und es fälltH5307 ein OchseH7794 oder ein EselH2543 hinein,
so sollH4191 es der Besitzer der GrubeH953 erstatten: GeldH3701 soll erH7999 dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören.
Und wenn jemandesH376 OchseH7794 den OchsenH7794 seines NächstenH7453 stößtH5062, daß er stirbtH4191, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufenH4376 und den Erlös teilenH2673, und auch den totenH4191 sollen sie teilenH2673.
Ist es aber bekannt gewesenH3045, daß der OchseH7794 vordem stößig warH5056, und sein Besitzer hatH1167 ihn nichtH7999 verwahrtH8104, so sollH4191 erH7999 gewißlich OchsenH7794 für OchsenH7794 erstatten, und der tote soll ihm gehören. Wenn jemandH376 einen OchsenH7794 stiehltH1589 oder ein Stück KleinviehH6629, und schlachtet es oder verkauftH4376 es, so soll erH7999 fünfH2568 OchsenH1241 erstatten für den OchsenH7794 und vierH702 Stück Kleinvieh für das Stück. -
Querverweise zu 2. Mose 21,24 2Mo 21,24
UndH7843 so jemandH376 in das AugeH5869 seines KnechtesH5650 oder in das AugeH5869 seiner MagdH519 schlägtH5221 undH7971 verdirbt es, so soll er ihn freiH2670 entlassen umH8478 sein AugeH5869.
UndH7971 wenn er den ZahnH8127 seines KnechtesH5650 oder den ZahnH8127 seiner MagdH519 ausschlägtH5307, so soll er ihn freiH2670 entlassen um seinen ZahnH8127.
Und wenn jemandH376 seinem NächstenH5997 eine Verletzung zufügt: wie erH5414 getanH6213 hat, also soll ihm getanH6213 werden:
Bruch um Bruch, AugeH5869 um AugeH5869, ZahnH8127 um ZahnH8127; wie erH5414 einem MenschenH120 eine Verletzung zufügt, also soll ihm zugefügt werdenH7667.
Und dein AugeH5869 soll nicht schonenH2347: LebenH5315 um LebenH5315, AugeH5869 um AugeH5869, ZahnH8127 um ZahnH8127, HandH3027 um HandH3027, FußH7272 um FußH7272!
UndH310 Adoni-BesekH137 flohH5127; und sie jagten ihm nachH7291 und ergriffenH270 ihn und hiebenH7112 ihm die Daumen seiner HändeH3027 und seiner FüßeH7272 ab.
Da sprachH559 Adoni-BesekH137: SiebzigH7657 KönigeH4428, denen die Daumen ihrer HändeH3027 und ihrer FüßeH7272 abgehauen waren, lasenH3950 auf unter meinem TischeH7979; so wie ich getanH6213 habe, also hat GottH430 mir vergoltenH7999. Und sie brachten ihn nach JerusalemH3389, und erH935 starbH4191 daselbst.
Aber SamuelH8050 sprachH559: Wie dein SchwertH2719 WeiberH802 kinderlos gemacht hatH7921, so sei kinderlos unter WeibernH802 deine MutterH517! Und SamuelH8050 hiebH8158 AgagH90 in Stücke vorH6440 JehovaH3068 zu GilgalH1537.
Ihr habt gehörtG191, daßG3754 gesagtG4483 ist: AugeG3788 umG473 AugeG3788, undG2532 ZahnG3599 umG473 ZahnG3599.
IchG1473 aberG1161 sageG3004 euchG5213: WiderstehetG436 nichtG3361 dem BösenG4190, sondernG235 wer irgendG3748 dichG4571 aufG1909 deinenG4675 rechtenG1188 BackenG4600 schlagenG4474 wird, demG846 bieteG4762 auchG2532 den anderenG243 dar;
undG2532 dem, der mit dirG4671 vor GerichtG2919 gehenG2919 undG2532 deinenG4675 LeibrockG5509 nehmenG2983 willG2309, demG846 laßG863 auchG2532 den MantelG2440.
dennG1063 mitG1722 welchemG3739 GerichtG2917 ihr richtetG2919, werdet ihr gerichtetG2919 werden, undG2532 mitG1722 welchemG3739 MaßeG3358 ihr messetG3354, wird euchG5213 gemessenG488 werdenG488.
GebetG1325, undG2532 es wird euchG5213 gegeben werdenG1325: ein gutesG2570, gedrücktesG4085 undG2532 gerütteltesG4531 undG2532 überlaufendesG5240 MaßG3358 wird man inG1519 eurenG5216 SchoßG2859 gebenG1325; dennG1063 mit demselbenG846 MaßeG3358, mit welchemG3739 ihr messetG3354, wird euchG5213 wiederG488 gemessen werdenG488.