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1 wird geladen ... Und dies sind die RechteH4941, die du ihnenH6440 vorlegenH7760 sollst:

2 wird geladen ... So du einen hebräischenH5680 KnechtH5650 kaufstH7069, soll er sechsH8337 JahreH8141 dienenH5647, und im siebten soll er freiH2670 ausgehenH3318, umsonstH2600.

3 wird geladen ... Wenn erH935 allein gekommen ist, soll er allein ausgehenH3318; wenn er eines WeibesH802 Mann war, soll sein WeibH1610 mit ihm ausgehenH3318.

4 wird geladen ... Wenn sein HerrH113 ihm ein WeibH802 gegebenH5414 und sie ihm Söhne oder TöchterH1323 geborenH3205 hat, so sollen das WeibH802 und ihre KinderH1121 ihrem HerrnH113 gehören, und er soll allein ausgehenH3318.

5 wird geladen ... Wenn aber der KnechtH5650 etwa sagtH559: Ich liebeH157 meinen HerrnH113, mein WeibH802 undH559 meine KinderH1121, ich will nicht freiH2670 ausgehenH3318,

6 wird geladen ... so soll sein HerrH113 ihn vor die Richter bringenH5066 und ihn an die TürH1817 oder an den PfostenH4201 stellen, und sein HerrH430 soll ihm das OhrH241 mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienenH5647 auf ewigH5769.

7 wird geladen ... Und so jemandH376 seine TochterH1323 zur MagdH519 verkauftH4376, soll sie nicht ausgehenH3318, wie die KnechteH5650 ausgehenH3318.

8 wird geladen ... Wenn sie in den AugenH5869 ihres HerrnH113 mißfällig ist, die er für sichH3259 bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nichtH6299 MachtH4910 haben, sie an ein fremdesH5237 VolkH5971 zu verkaufenH4376, weil er treulos an ihr gehandelt hatH898.

9 wird geladen ... Und wenn er sie seinem SohneH1121 bestimmt, so soll er ihr tunH6213 nach dem RechteH4941 der TöchterH1323.

10 wird geladen ... Wenn erH3947 sich eine andereH312 nimmt, so soll er ihre NahrungH7607, ihre KleidungH3682 und ihre Beiwohnung nicht vermindern.

11 wird geladen ... Und wenn er ihr diese dreiH7969 Dinge nicht tutH6213, so soll sie umsonstH2600 ausgehenH3318, ohne GeldH3701.

12 wird geladen ... Wer einen MenschenH376 schlägtH5221, daß er stirbtH4191, sollH4191 gewißlich getötetH4191 werden;

13 wird geladen ... hatH7760 er ihm aber nicht nachgestelltH6658, und GottH430 hat es seiner HandH3027 begegnen lassenH579, so werde ich dir einen OrtH4725 bestimmen, wohin er fliehenH5127 soll.

14 wird geladen ... Und so jemandH376 wider seinen NächstenH7453 vermessen handelt, daß erH2026 ihn umbringt mit Hinterlist-von meinem AltarH4196 sollstH3947 du ihn wegnehmen, daß er sterbeH4191.

15 wird geladen ... Und wer seinen VaterH1 oder seine MutterH517 schlägtH5221, sollH4191 gewißlich getötetH4191 werden.

16 wird geladen ... Und wer einen MenschenH376 stiehltH1589 und ihn verkauftH4376, oder er wird in seiner HandH3027 gefundenH4672, der sollH4191 gewißlich getötetH4191 werden.

17 wird geladen ... Und wer seinem VaterH1 oder seiner MutterH517 fluchtH7043, sollH4191 gewißlich getötetH4191 werden.

18 wird geladen ... Und wenn MännerH582 hadernH7378, und einerH376 schlägtH5221 den anderen mit einem SteineH68 oderH176 mit der FaustH106, und erH5307 stirbtH4191 nicht, sondern wird bettlägerig:

19 wird geladen ... wenn erH5221 aufsteht und draußenH2351 an seinem StabeH4938 wandeltH1980, so soll der Schläger schuldlos seinH5352; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihnH6965 völlig heilenH7495 lassenH5414.

20 wird geladen ... Und so jemandH376 seinen KnechtH5650 oder seine MagdH519 mit dem Stocke schlägtH5221, daß er unter seiner HandH3027 stirbt, so sollH4191 er gewißlich gerächt werdenH5358:

21 wird geladen ... nurH389 wenn er einen TagH3117 oder zweiH8147 Tage lebenH5975 bleibt, soll er nicht gerächt werdenH5358, denn er ist sein GeldH3701.

22 wird geladen ... Und wenn MännerH582 sichH5327 streiten und stoßen ein schwangeresH2030 WeibH802, daß ihr die FruchtH3206 abgehtH3318, und es geschieht kein Schaden, so sollH6064 er gewißlich an Geld gestraft werdenH5062, jenachdem der MannH1167 des WeibesH802 ihm auferlegen wird, und er sollH6064 es gebenH5414 durch die RichterH6414.

23 wird geladen ... Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du gebenH5414 LebenH5315 um LebenH5315,

24 wird geladen ... AugeH5869 um AugeH5869, ZahnH8127 um ZahnH8127, HandH3027 um HandH3027, FußH7272 um FußH7272,

25 wird geladen ... Brandmal um Brandmal, WundeH6482 um WundeH6482, Strieme um Strieme.

26 wird geladen ... UndH7843 so jemandH376 in das AugeH5869 seines KnechtesH5650 oder in das AugeH5869 seiner MagdH519 schlägtH5221 undH7971 verdirbt es, so soll er ihn freiH2670 entlassen umH8478 sein AugeH5869.

27 wird geladen ... UndH7971 wenn er den ZahnH8127 seines KnechtesH5650 oder den ZahnH8127 seiner MagdH519 ausschlägtH5307, so soll er ihn freiH2670 entlassen um seinen ZahnH8127.

28 wird geladen ... Und wenn ein OchseH7794 einen MannH376 oder ein WeibH802 stößtH5055, daß sie sterbenH4191, so sollH5619 der OchseH7794 gewißlich gesteinigt, und seinH5355 FleischH1320 sollH5619 nicht gegessenH398 werden; aber der Besitzer des OchsenH7794 soll schuldlos sein.

29 wird geladen ... Wenn aber der OchseH7794 vordem stößig warH5056, undH5749 sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hatH1167 ihn nicht verwahrtH8104, und er tötetH4191 einen MannH1167 oder einH376 WeibH802, so sollH4191 der OchseH7794 gesteinigt, und auch sein Besitzer sollH5619 getötet werden.

30 wird geladen ... Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das LösegeldH3724 seines Lebens gebenH5414 nach allemH5315, was ihm auferlegt wird.

31 wird geladen ... Mag er einen SohnH1121 stoßenH5055 oderH176 eine TochterH1323 stoßenH5055, so soll ihm nach diesem RechteH4941 getanH6213 werden.

32 wird geladen ... Wenn der OchseH7794 einen KnechtH5650 stößtH5055 oder eine MagdH519, so sollH5619 sein Besitzer ihrem HerrnH113 dreißigH7970 Silbersekel gebenH5414, und der OchseH7794 soll gesteinigt werden.

33 wird geladen ... Und wenn jemandH376 eine GrubeH953 öffnet, oder wenn jemandH376 eine GrubeH953 gräbtH3738 und sie nicht zudeckt, und es fälltH5307 ein OchseH7794 oder ein EselH2543 hinein,

34 wird geladen ... so sollH4191 es der Besitzer der GrubeH953 erstatten: GeldH3701 soll erH7999 dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören.

35 wird geladen ... Und wenn jemandesH376 OchseH7794 den OchsenH7794 seines NächstenH7453 stößtH5062, daß er stirbtH4191, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufenH4376 und den Erlös teilenH2673, und auch den totenH4191 sollen sie teilenH2673.

36 wird geladen ... Ist es aber bekannt gewesenH3045, daß der OchseH7794 vordem stößig warH5056, und sein Besitzer hatH1167 ihn nichtH7999 verwahrtH8104, so sollH4191 erH7999 gewißlich OchsenH7794 für OchsenH7794 erstatten, und der tote soll ihm gehören. Wenn jemandH376 einen OchsenH7794 stiehltH1589 oder ein Stück KleinviehH6629, und schlachtet es oder verkauftH4376 es, so soll erH7999 fünfH2568 OchsenH1241 erstatten für den OchsenH7794 und vierH702 Stück Kleinvieh für das Stück. -

Querverweise zu 2. Mose 21,12 2Mo 21,12 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

2Mo 20,13 wird geladen ... Du sollst nicht tötenH7523. -

1Mo 9,6 wird geladen ... Wer MenschenblutH120 vergießtH8210, durch den MenschenH120 soll sein BlutH1818 vergossen werden; denn im BildeH6754 GottesH430 hatH8210 er den MenschenH120 gemachtH6213.

3Mo 24,17 wird geladen ... Und wenn jemandH5315 irgend einen MenschenH376 totschlägt, so sollH4191 erH5221 gewißlich getötetH4191 werden.

4Mo 35,16 wird geladen ... Wenn erH5221 ihnH7523 aber mit einem eisernenH1270 WerkzeugH3627 geschlagen hatH7523, daß er gestorbenH4191 ist, so ist er ein Mörder; der Mörder sollH4191 gewißlich getötetH4191 werden.

4Mo 35,17 wird geladen ... Und wenn erH5221 ihnH7523 mit einem SteinH68, den er in der HandH3027 führte, wodurch man sterbenH4191 kann, geschlagen hatH7523, daß er gestorbenH4191 ist, so ist er ein Mörder; der Mörder sollH4191 gewißlich getötetH4191 werden.

4Mo 35,18 wird geladen ... Oder wenn erH5221 ihnH7523 mit einem hölzernenH6086 WerkzeugH3627, das er in der HandH3027 führte, wodurch man sterbenH4191 kann, geschlagen hatH7523, daß er gestorbenH4191 ist, so ist er ein Mörder; der Mörder sollH4191 gewißlich getötetH4191 werden.

4Mo 35,19 wird geladen ... Der BluträcherH1350, der sollH4191 den Mörder tötenH7523; wenn erH1931 ihnH6293 antrifft, sollH4191 er ihn töten.

4Mo 35,20 wird geladen ... Und wenn erH1920 ihn aus HaßH8135 gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfenH7993 hat, daß er gestorbenH4191 ist,

4Mo 35,21 wird geladen ... oder ihnH7523 aus FeindschaftH342 mit seiner HandH3027 geschlagen hatH7523, daß erH5221 gestorbenH4191 ist, so sollH4191 der Schläger gewißlich getötet werdenH1350; erH5221 ist ein Mörder; der Bluträcher sollH4191 den Mörder tötenH4191, wenn er ihnH6293 antrifft.

4Mo 35,22 wird geladen ... Wenn erH1920 aber von ungefährH6621, nichtH3808 aus FeindschaftH342, ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein WerkzeugH3627 auf ihn geworfenH7993 hat,

4Mo 35,23 wird geladen ... oder, ohne es zu sehenH7200, irgend einen SteinH68, wodurch man sterbenH4191 kann, auf ihn hat fallenH5307 lassen, daß er gestorben ist, er warH4191 ihm aber nichtH3808 feindH341 und suchteH1245 seinen Schaden nicht:

4Mo 35,24 wird geladen ... so soll die GemeindeH5712 zwischen dem Schläger und dem BluträcherH1350 nach diesen RechtenH4941 richtenH8199;

4Mo 35,30 wird geladen ... Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von ZeugenH5707 sollH4191 man den MörderH7523 tötenH7523; aber einH259 einzelner ZeugeH5707 kann nicht wider einen Menschen aussagenH6030, daß erH5221 sterbe.

4Mo 35,31 wird geladen ... Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die SeeleH5315 eines Mörders, der schuldigH7563 istH3947 zu sterbenH4191, sondern er sollH4191 gewißlich getötetH4191 werdenH7523.

5Mo 19,11 wird geladen ... Wenn aber ein MannH376 seinen NächstenH7453 haßtH8130, und ihm auflauert und sich wider ihnH6965 erhebt und ihn totschlägt, so daß erH5221 stirbtH4191, und er fliehtH5127 in eineH259 dieserH411 StädteH5892:

5Mo 19,12 wird geladen ... so sollen die ÄltestenH2205 seiner StadtH5892 hinsenden und ihn von dannen holenH3947 lassenH7971 und ihn in die HandH3027 des BluträchersH1350 liefern, daß erH5414 sterbeH4191.

5Mo 19,13 wird geladen ... Dein AugeH5869 soll seiner nicht schonenH2347; und du sollst das unschuldigeH5355 BlutH1818 aus IsraelH3478 hinwegschaffen, und es wirdH1197 dir wohlgehen.

2Sam 12,13 wird geladen ... Da sprachH559 DavidH1732 zu NathanH5416: Ich habe gegen JehovaH3068 gesündigtH2398. Und NathanH5416 sprachH559 zu DavidH1732: So hat auch JehovaH3068 deine SündeH2403 hinweggetan, du wirst nicht sterbenH4191.

Mt 26,52 wird geladen ... DaG5119 sprichtG3004 JesusG2424 zu ihmG846: SteckeG654 deinG4675 SchwertG3162 wiederG654 anG1519 seinenG846 OrtG5117; dennG1063 alleG3956, die das SchwertG3162 nehmenG2983, werdenG622 durchsG1722 SchwertG3162 umkommenG622.

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