Hierin ist die Liebe mit uns vollendet worden, damit wir Freimütigkeit haben an dem Tag des Gerichts, dass, wie er ist, auch wir sind in dieser Welt. Furcht ist nicht in der Liebe: vgl. V. 12. „Hierin“ muss sich nicht auf das Vorgehende beziehen, sondern kann sich durchaus auf die Aussage in diesem Vers beziehen. Die Liebe Gottes ist zu ihrem Höhepunkt, zu ihrer vollen Entfaltung gebracht worden, wenn wir keine Furcht mehr haben. Wir haben hier Gottes Liebe zu, in und mit uns:
4,9 | Gottes Liebe zu uns | als wir noch Sünder waren (Perfekt) |
4,12 | Gottes Liebe in uns | Gemeinschaft durch das Bleiben in Ihm (Präsens) |
4,17 | Gottes Liebe mit (o. bei) uns | Freimütigkeit am Tag des Gerichts (Futur) |
Mit uns: „in unserem Fall“ (WK, S. 349).
Damit wir Freimütigkeit haben am Tag des Gerichts: Wer in Gott bleibt, weil er in der Liebe bleibt, hat Freimütigkeit am Tag des Gerichts. Er hat diese Freimütigkeit schon jetzt. Der Tag des Gerichts ist der Tag, an dem wir offenbar werden (1Kor 3,13-15; 2Kor 5,11).
Dass, wie er ist, auch wir sind in dieser Welt: Die Vollendung besteht darin, dass wir wie Er sind, und zwar wie Christus jetzt in der Herrlichkeit ist. Wir sind ein Teil von Christus und sind durch das neue Leben mit Ihm in der Herrlichkeit verbunden (3,2). Wir haben das Leben des verherrlichten Christus. Wir sind jetzt schon so, wie der Richter in der Herrlichkeit ist.
Er ist vollkommen in der Liebe, wir sollen es ebenfalls sein. Das ist das Ziel Gottes mit uns. Die Gabe des Lebens und des Geistes sind der Beweis dafür, dass Gott uns liebt. Nun geht es um die Praxis der Gläubigen.
Furcht ist nicht in der Liebe [fovboς]: Für alle Ungläubigen, die Gott nicht kennen, wird der Tag des Gerichts furchtbares Entsetzen bedeuten, der Beginn eines nie endenden Gerichts. Die Liebe hat alle Befürchtungen weggenommen. Die vollkommene Liebe Gottes vertreibt alle Furcht und Pein. Wer nicht frei ist von Furcht, ist nicht vollendet in der Liebe.