Schlachter 1951
Versliste
Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:
So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden.
Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen.
Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden.
Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb,
ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich.
Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden.
Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird.
Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln.
Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen.
Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.
Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben.
Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag.
Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe.
Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben.
Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben.
Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß;
und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen.
Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden;
stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist.
Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben.
Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele,
Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,
Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule.
Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge.
Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn.
Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft.
Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben.
Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt.
Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln.
Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.
Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein,
so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten.
Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen.
Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.
Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben.
Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag.
Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe.
damit nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ihn ergreife, weil der Weg so weit ist, und ihn totschlage, obschon er des Todes nicht schuldig ist, weil er zuvor keinen Haß gegen ihn gehabt hat.
Und nun höre, Israel, die Satzungen und Rechte, die ich euch zu tun lehre, auf daß ihr lebet und hineinkommet und das Land einnehmet, das euch der HERR, der Gott eurer Väter, gibt.
Ihr sollt nichts hinzutun zu dem Worte, das ich euch gebiete, und sollt auch nichts davontun, damit ihr die Gebote des HERRN, eures Gottes, haltet, die ich euch gebiete.
Eure Augen haben gesehen, was der HERR wegen des Baal-Peor getan hat. Denn alle, die Baal-Peor nachwandelten, hat der HERR, dein Gott, aus deiner Mitte vertilgt!
Aber ihr, die ihr dem HERRN, eurem Gott, anhinget, lebet alle heute noch.
Siehe, ich habe euch Satzungen und Rechte gelehrt, wie mir der HERR, mein Gott, geboten hat, daß ihr also tun sollt im Lande, darein ihr kommen werdet, um es in Besitz zu nehmen.
So behaltet sie nun und tut sie; denn das ist eure Weisheit und euer Verstand vor allen Völkern. Wenn sie alle diese Gebote hören, werden sie sagen: Wie ist doch dieses große Volk ein so weises und verständiges Volk!
Denn wo ist ein so großes Volk, zu dem sich die Götter also nahen, wie der HERR, unser Gott, es tut, so oft wir ihn anrufen?
Und wo ist ein so großes Volk, das so gerechte Satzungen und Rechte habe, wie dieses ganze Gesetz ist, das ich euch heute vorlege?
Nur hüte dich und bewahre deine Seele wohl, daß du die Geschichten nicht vergessest, die deine Augen gesehen haben, und daß sie nicht aus deinem Herzen kommen alle Tage deines Lebens; sondern du sollst sie deinen Kindern und Kindeskindern kundtun;
was geschah an dem Tage, als du vor dem HERRN, deinem Gott, standest am Berge Horeb, als der HERR zu mir sprach: Versammle mir das Volk, daß ich sie meine Worte hören lasse, und damit sie mich fürchten lernen alle Tage ihres Lebens auf Erden, und damit sie die Worte auch ihre Kinder lehren.
Und ihr tratet herzu und standet unten am Berg. Aber der Berg brannte im Feuer bis in den Himmel hinein, der voller Finsternis, Wolken und Dunkel war.
Und der HERR redete mit euch mitten aus dem Feuer. Die Stimme seiner Worte hörtet ihr, aber ihr sahet keine Gestalt, sondern vernahmet nur die Stimme.
Und er verkündigte euch seinen Bund, den er euch zu halten gebot, nämlich die zehn Worte, die er auf zwei steinerne Tafeln schrieb.
Und der HERR gebot mir zu jener Zeit, daß ich euch die Satzungen und Rechte lehre, die ihr tun sollt in dem Lande, darein ihr ziehet, um es einzunehmen.
So bewahret nun eure Seelen wohl, weil ihr keine Gestalt gesehen habt an dem Tage, als der HERR aus dem Feuer heraus mit euch redete auf dem Berge Horeb;
daß ihr nicht verderblich handelt und euch irgend ein gemeißeltes Bild machet, irgend eine männliche oder weibliche Figur,
oder das Bild irgend eines Viehes, das auf Erden ist, oder eines Vogels, der am Himmel fliegt,
oder das Bild eines Reptils, das auf dem Erdboden kriecht, oder der Fische, die im Wasser unter der Erde sind;
daß du deine Augen auch nicht gen Himmel hebest, und die Sonne und den Mond und die Sterne und das ganze Heer des Himmels beschauest und dich verführen lassest, sie anzubeten und ihnen zu dienen, die doch der HERR, dein Gott, allen Völkern unter dem ganzen Himmel zugeteilt hat.
Euch aber hat der HERR angenommen und aus dem eisernen Ofen, aus Ägypten, geführt, daß ihr sein Erbvolk sein solltet, wie es heute der Fall ist.
Und der HERR war um euretwillen so zornig über mich, daß er schwur, ich sollte nicht über den Jordan gehen, noch in das gute Land kommen, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt;
sondern ich muß in diesem Lande sterben und darf nicht über den Jordan gehen; ihr aber dürft hinübergehen und jenes gute Land einnehmen.
So hütet euch nun, daß ihr des Bundes des HERRN, eures Gottes, den er mit euch gemacht hat, nicht vergesset und euch nicht Bilder machet von irgend einer Gestalt, was der HERR, dein Gott, dir verboten hat.
Denn der HERR, dein Gott, ist ein verzehrendes Feuer, ein eifriger Gott.
Wenn du nun Kinder und Kindeskinder zeugst und ihr alt werdet im Lande und verderblich handelt und euch Bilder machet von irgend einer Gestalt und vor dem HERRN, eurem Gott, Übles tut, daß ihr ihn erzürnet,
so rufe ich heute Himmel und Erde zu Zeugen wider euch an, daß ihr gewiß bald umkommen werdet in dem Lande, wohin ihr über den Jordan ziehet, um es einzunehmen; ihr werdet nicht lange darin wohnen, sondern sicherlich vertilgt werden!
Und der HERR wird euch unter die Völker zerstreuen, und es wird eine geringe Zahl von euch übrigbleiben unter den Heiden, dahin euch der HERR führen wird.
Daselbst werdet ihr den Göttern dienen, die der Menschen Hände Werk sind, Holz und Stein, die weder sehen noch hören noch essen noch riechen.
Wenn du aber daselbst den HERRN, deinen Gott, suchen wirst, so wirst du ihn finden, ja wenn du ihn von ganzem Herzen und von ganzer Seele suchen wirst.
Wenn du in der Not bist und dich alle diese Dinge treffen, so wirst du in den letzten Tagen zu dem HERRN, deinem Gott, umkehren und seiner Stimme gehorsam sein;
denn der HERR, dein Gott, ist ein barmherziger Gott; Er wird dich nicht verlassen, noch verderben; Er wird auch des Bundes, den er deinen Vätern geschworen hat, nicht vergessen.
Denn frage doch nach den früheren Zeiten, die vor dir gewesen sind, von dem Tage an, als Gott den Menschen auf Erden erschuf, und von einem Ende des Himmels bis zum andern, ob je ein solch großes Ding geschehen oder je dergleichen gehört worden sei:
Ob je ein Volk die Stimme Gottes gehört habe aus dem Feuer reden, wie du sie gehört hast, und dennoch lebe;
oder ob je ein Gott versucht habe, hinzugehen und sich ein Volk mitten aus einem andern Volk zu nehmen durch große Prüfungen, durch Zeichen, durch Wunder, durch Kampf und durch eine mächtige Hand und durch einen ausgestreckten Arm und durch schreckliche, große Taten, wie das alles der HERR, euer Gott, mit euch in Ägypten vor deinen Augen getan hat?
Dir ist es gezeigt worden, auf daß du wissest, daß der HERR Gott ist, und keiner sonst als er allein.
Er hat dich vom Himmel her seine Stimme hören lassen, daß er dich unterwiese; und auf Erden hat er dir sein großes Feuer gezeigt, und du hast seine Worte aus dem Feuer gehört.
Und weil er deine Väter liebte, darum hat er ihren Samen nach ihnen erwählt und dich in eigener Person durch seine große Kraft aus Ägypten ausgeführt,
daß er vor dir her größere und stärkere Völker, als du bist, vertriebe, und dich in ihr Land führte und dasselbe dir zum Erbteil gäbe, wie es heute der Fall ist.
So sollst du nun heute wissen und zu Herzen fassen, daß der HERR der alleinige Gott ist oben im Himmel und unten auf Erden, und keiner sonst.
Darum beobachte seine Satzungen und seine Gebote, die ich dir heute gebiete, so wird es dir und deinen Kindern nach dir wohl gehen, und du wirst lange leben in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt, für alle Zeiten.
Damals sonderte Mose drei Städte aus, diesseits des Jordan, gegen Aufgang der Sonne,
damit der Totschläger dorthin fliehen könne, der seinen Nächsten unversehens getötet hat, ohne ihm zuvor feind gewesen zu sein, (daß er in eine dieser Städte fliehe und am Leben bleibe)
nämlich Bezer in der Steppe, im ebenen Lande, für die Rubeniter, Ramot in Gilead für die Gaditer, und Golan in Basan für die Manassiter.
Dies ist das Gesetz, das Mose den Kindern Israel vorlegte;
das sind die Zeugnisse, die Satzungen und Rechte, welche Mose den Kindern Israel sagte, als sie aus Ägypten gezogen waren,
diesseits des Jordan, im Tal, Beth-Peor gegenüber, im Lande Sihons, des Königs der Amoriter, der zu Hesbon wohnte, den Mose und die Kinder Israel schlugen, als sie aus Ägypten zogen, und dessen Land sie einnahmen,
samt dem Lande Ogs, des Königs zu Basan, der beiden Könige der Amoriter, die diesseits des Jordan waren, gegen Aufgang der Sonne;
von Aroer an, welche am Ufer des Arnon liegt, bis an den Berg Sion, das ist der Hermon.
Und die ganze Ebene diesseits des Jordan, gegen Aufgang, bis an das Meer der Ebene unterhalb der Abhänge des Pisga.
Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausrotten wird, deren Land der HERR, dein Gott, dir gibt, und du sie vertreibst und in ihren Städten und Häusern wohnst,
so sollst du dir drei Städte aussondern mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zu besitzen gibt.
Bereite dir den Weg dahin und teile das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, in drei Teile, damit jeder Totschläger dahin fliehe.
Unter der Bedingung aber soll ein Totschläger dahin fliehen und lebendig bleiben: Wenn er seinen Nächsten unvorsätzlich schlägt, ohne zuvor einen Haß auf ihn gehabt zu haben.
Wenn Zb. jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und er ergreift mit seiner Hand die Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt von dem Stiel und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt, so soll er in eine dieser Städte fliehen, daß er am Leben bleibe;
damit nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ihn ergreife, weil der Weg so weit ist, und ihn totschlage, obschon er des Todes nicht schuldig ist, weil er zuvor keinen Haß gegen ihn gehabt hat.
Darum gebiete ich dir also: Du sollst dir drei Städte aussondern.
Und wenn der HERR, dein Gott, deine Landmarken erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen, und dir alles Land gibt, das er deinen Vätern zu geben verheißen hat,
wenn du nämlich beobachten und tun wirst, was ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebest und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang, so sollst du dir noch drei andere Städte zu diesen drei hinzufügen,
daß nicht mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, unschuldiges Blut vergossen werde und Blut auf dich komme.
Wenn aber jemand seinen Nächsten haßt und ihm auflauert und sich über ihn hermacht und ihn totschlägt und in eine dieser Städte flieht,
so sollen die Ältesten seiner Stadt hinschicken und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers geben, daß er sterbe.
Dein Auge soll seiner nicht schonen, sondern du sollst das unschuldige Blut von Israel tun; so wird es dir wohl gehen.
Du sollst deines Nächsten Markstein nicht verrücken, welchen die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest im Lande, das dir der HERR, dein Gott, zum Besitz gegeben hat.
Ein einzelner Zeuge soll nicht auftreten wider jemand, wegen irgend einer Missetat, oder wegen irgend einer Sünde, womit man sich versündigen kann; sondern auf der Aussage von zwei oder drei Zeugen soll jede Sache beruhen.
Wenn aber ein falscher Zeuge wider jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu zeihen,
so sollen die Männer, die Streit miteinander haben, vor den HERRN, vor die Priester und Richter treten, die zu jener Zeit im Amt sein werden.
Und die Richter sollen es wohl erforschen. Stellt es sich heraus, daß der Zeuge ein falscher Zeuge ist und wider seinen Bruder ein falsches Zeugnis abgelegt hat,
so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte. Also sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten,
daß es die Übrigen hören, sich fürchten und nicht mehr solch böse Taten unter dir verüben.
Dein Auge soll seiner nicht schonen: Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!
Damals sonderte Mose drei Städte aus, diesseits des Jordan, gegen Aufgang der Sonne,
damit der Totschläger dorthin fliehen könne, der seinen Nächsten unversehens getötet hat, ohne ihm zuvor feind gewesen zu sein, (daß er in eine dieser Städte fliehe und am Leben bleibe)
nämlich Bezer in der Steppe, im ebenen Lande, für die Rubeniter, Ramot in Gilead für die Gaditer, und Golan in Basan für die Manassiter.
Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausrotten wird, deren Land der HERR, dein Gott, dir gibt, und du sie vertreibst und in ihren Städten und Häusern wohnst,
so sollst du dir drei Städte aussondern mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zu besitzen gibt.
Bereite dir den Weg dahin und teile das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, in drei Teile, damit jeder Totschläger dahin fliehe.
Unter der Bedingung aber soll ein Totschläger dahin fliehen und lebendig bleiben: Wenn er seinen Nächsten unvorsätzlich schlägt, ohne zuvor einen Haß auf ihn gehabt zu haben.
Wenn Zb. jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und er ergreift mit seiner Hand die Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt von dem Stiel und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt, so soll er in eine dieser Städte fliehen, daß er am Leben bleibe;
damit nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ihn ergreife, weil der Weg so weit ist, und ihn totschlage, obschon er des Todes nicht schuldig ist, weil er zuvor keinen Haß gegen ihn gehabt hat.
Darum gebiete ich dir also: Du sollst dir drei Städte aussondern.
Und wenn der HERR, dein Gott, deine Landmarken erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen, und dir alles Land gibt, das er deinen Vätern zu geben verheißen hat,
wenn du nämlich beobachten und tun wirst, was ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebest und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang, so sollst du dir noch drei andere Städte zu diesen drei hinzufügen,
daß nicht mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, unschuldiges Blut vergossen werde und Blut auf dich komme.
Wenn aber jemand seinen Nächsten haßt und ihm auflauert und sich über ihn hermacht und ihn totschlägt und in eine dieser Städte flieht,
so sollen die Ältesten seiner Stadt hinschicken und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers geben, daß er sterbe.
Dein Auge soll seiner nicht schonen, sondern du sollst das unschuldige Blut von Israel tun; so wird es dir wohl gehen.
Und der HERR redete zu Josua und sprach:
Sage den Kindern Israel und sprich: Bestimmet euch die Freistädte, von denen ich euch durch Mose gesagt habe,
daß dahin fliehen möge der Totschläger, der eine Seele unvorsätzlich und unversehens schlägt, damit sie euch als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen.
Und wer zu einer dieser Städte flieht, der soll draußen vor dem Stadttor stehen und seine Sache vor die Ältesten dieser Stadt bringen; dann sollen sie ihn zu sich in die Stadt nehmen und ihm Platz geben, daß er bei ihnen wohnen kann.
Und wenn der Bluträcher ihm nachjagt, so sollen sie den Totschläger nicht in seine Hände übergeben, weil er unabsichtlich seinen Nächsten erschlagen hat und ihm zuvor nicht feind gewesen ist;
so soll er in jener Stadt wohnen, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat, und bis der Hohepriester stirbt, der zu derselben Zeit im Amte sein wird. Alsdann soll der Totschläger wieder umkehren und in seine Stadt gehen und in sein Haus, in die Stadt, daraus er geflohen ist.
Da sonderten sie aus: Kedesch in Galiläa auf dem Gebirge Naphtali, und Sichem auf dem Gebirge Ephraim, und Kirjat-Arba, das ist Hebron, auf dem Gebirge Juda.
Und jenseits des Jordan, östlich von Jericho, bestimmten sie Bezer in der Wüste, auf der Ebene, vom Stamme Ruben, und Ramot in Gilead vom Stamme Gad, und Golan in Basan vom Stamme Manasse.
Dies waren die bestimmten Städte für alle Kinder Israel, auch für die Fremdlinge, die unter ihnen wohnten, damit dahin fliehen könne, wer eine Seele unvorsätzlich erschlagen hatte, daß er nicht sterbe durch die Hand des Bluträchers, ehe er vor der Gemeinde gestanden.
Und der HERR redete zu Josua und sprach:
Sage den Kindern Israel und sprich: Bestimmet euch die Freistädte, von denen ich euch durch Mose gesagt habe,
daß dahin fliehen möge der Totschläger, der eine Seele unvorsätzlich und unversehens schlägt, damit sie euch als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen.
Und wer zu einer dieser Städte flieht, der soll draußen vor dem Stadttor stehen und seine Sache vor die Ältesten dieser Stadt bringen; dann sollen sie ihn zu sich in die Stadt nehmen und ihm Platz geben, daß er bei ihnen wohnen kann.
Und wenn der Bluträcher ihm nachjagt, so sollen sie den Totschläger nicht in seine Hände übergeben, weil er unabsichtlich seinen Nächsten erschlagen hat und ihm zuvor nicht feind gewesen ist;
so soll er in jener Stadt wohnen, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat, und bis der Hohepriester stirbt, der zu derselben Zeit im Amte sein wird. Alsdann soll der Totschläger wieder umkehren und in seine Stadt gehen und in sein Haus, in die Stadt, daraus er geflohen ist.
Da sonderten sie aus: Kedesch in Galiläa auf dem Gebirge Naphtali, und Sichem auf dem Gebirge Ephraim, und Kirjat-Arba, das ist Hebron, auf dem Gebirge Juda.
Und jenseits des Jordan, östlich von Jericho, bestimmten sie Bezer in der Wüste, auf der Ebene, vom Stamme Ruben, und Ramot in Gilead vom Stamme Gad, und Golan in Basan vom Stamme Manasse.
Dies waren die bestimmten Städte für alle Kinder Israel, auch für die Fremdlinge, die unter ihnen wohnten, damit dahin fliehen könne, wer eine Seele unvorsätzlich erschlagen hatte, daß er nicht sterbe durch die Hand des Bluträchers, ehe er vor der Gemeinde gestanden.
Da traten die obersten Väter unter den Leviten zu Eleasar, dem Priester, und zu Josua, dem Sohne Nuns, und zu den Familienhäuptern der Stämme der Kinder Israel
und redeten mit ihnen zu Silo, im Lande Kanaan, und sprachen: Der HERR hat durch Mose geboten, daß man uns Städte geben soll, um darin zu wohnen, und die zugehörigen Weideplätze für unser Vieh.
Da gaben die Kinder Israel den Leviten von ihrem Erbteil, nach dem Befehl des HERRN, diese Städte samt ihren Weideplätzen.
Das Los aber fiel für das Geschlecht der Kahatiter; und die Kinder Aarons, des Priesters, unter den Leviten erhielten durch das Los dreizehn Städte vom Stamme Juda, vom Stamme Simeon und vom Stamme Benjamin.
Den übrigen Kindern Kahats aber wurden durch das Los zehn Städte gegeben, von den Geschlechtern des Stammes Ephraim, vom Stamm Asser und vom Stamm Naphtali und vom halben Stamm Manasse zu Basan.
Aber den Kindern Gersons wurden durch das Los dreizehn Städte gegeben von den Geschlechtern des Stammes Issaschar, vom Stamm Asser und vom Stamm Naphtali und vom halben Stamm Manasse zu Basan.
Den Kindern Merari nach ihren Geschlechtern wurden zwölf Städte vom Stamme Ruben, vom Stamme Gad und vom Stamme Sebulon gegeben.
Also gaben die Kinder Israel den Leviten durch das Los diese Städte samt ihren Weideplätzen, wie der HERR durch Mose geboten hatte.
Vom Stamm der Kinder Juda und vom Stamm der Kinder Simeon traten sie folgende Städte ab, die sie mit Namen nannten.
Und sie wurden den Kindern Aarons, vom Geschlecht der Kahatiter, aus den Kindern Levi zuteil; denn das erste Los fiel auf sie.
So gaben sie ihnen nun die Stadt Arbas, des Vaters Enaks, das ist Hebron, auf dem Gebirge Juda und ihre Weideplätze um sie her.
Aber den Acker und ihre Dörfer gaben sie Kaleb, dem Sohn Jephunnes, zu seiner Besitzung.
Also gaben sie den Kindern des Priesters Aaron Hebron, die Freistadt der Totschläger, und seine Weideplätze, Libna und seine Weideplätze,
Jattir und seine Weideplätze, Estemoa und seine Weideplätze,
Holon und seine Weideplätze,
Debir und seine Weideplätze, Ain und seine Weideplätze, Jutta und seine Weideplätze, Beth-Semes und seine Weideplätze, neun Städte von diesen zwei Stämmen.
Von dem Stamme Benjamin aber gaben sie Gibeon und seine Weideplätze, Geba und seine Weideplätze, Anatot und seine Weideplätze;
vier Städte;
so daß der Städte der Kinder Aarons, der Priester, dreizehn waren, samt ihren Weideplätzen.
Den Geschlechtern aber der Kinder Kahats, den Leviten, welche von den Kindern Kahats noch übrig waren, wurden die Städte ihres Loses von dem Stamme Ephraim zuteil.
Und sie gaben ihnen Sichem, die Freistadt der Totschläger, und seine Weideplätze auf dem Gebirge Ephraim, ferner Geser und seine Weideplätze,
Kibzaim und seine Weideplätze, Beth-Horon und seine Weideplätze; vier Städte.
Und von dem Stamme Dan: Elteke und seine Weideplätze, Gibbeton und seine Weideplätze;
Ajalon und seine Weideplätze, Gat-Rimmon und seine Weideplätze; vier Städte.
Von dem halben Stamm Manasse aber zwei Städte: Taanach und seine Weideplätze, Gat-Rimmon und seine Weideplätze.
Im ganzen zehn Städte samt ihren Weideplätzen für die übrigen Kinder des Geschlechtes Kahats.
Den Kindern Gersons aber, aus den Geschlechtern der Leviten, wurden von dem halben Stamm Manasse zwei Städte gegeben: Golan in Basan, die Freistadt für die Totschläger, und seine Weideplätze, dazu Beestera und seine Weideplätze;
vom Stamm Issaschar aber Kisjon und seine Weideplätze, Daberat und seine Weideplätze,
Jarmut und seine Weideplätze, Engannim und seine Weideplätze; vier Städte.
Und vom Stamm Asser: Miseal und seine Weideplätze, Abdon und seine Weideplätze,
Helkat und seine Weideplätze, Rechob und seine Weideplätze; vier Städte.
Vom Stamm Naphtali aber Kedesch in Galiläa, die Freistadt der Totschläger, und seine Weideplätze, Hammot-Dor und seine Weideplätze, Kartan und seine Weideplätze; drei Städte,
so daß die Gesamtzahl der Städte der Geschlechter der Gersoniter war: dreizehn Städte samt ihren Weideplätzen.
Den Geschlechtern aber der Kinder Meraris, den übrigen Leviten, wurden vom Stamme Sebulon gegeben: Jokneam und seine Weideplätze, Karta und seine Weideplätze,
Dimna und seine Weideplätze, Nahalal und seine Weideplätze; vier Städte;
und vom Stamme Ruben: Bezer und seine Weideplätze, Jahza und seine Weideplätze,
Kedemot und seine Weideplätze, Mephaar und seine Weideplätze; vier Städte;
vom Stamme Gad aber Ramot in Gilead, die Freistadt für die Totschläger, und seine Weideplätze, Mahanaim und seine Weideplätze,
Hesbon und seine Weideplätze; Jaeser und seine Weideplätze; zusammen vier Städte.
Alle Städte der Kinder Meraris unter ihren Geschlechtern, die noch übrig waren von den Geschlechtern der Leviten, nach ihrem Los: zwölf Städte.
Also betrug die Gesamtzahl der Städte der Leviten unter dem Erbteil der Kinder Israel achtundvierzig, samt ihren Weideplätzen.
Es war aber mit diesen Städten so, daß eine jede ihre Weideplätze um sich her hatte, eine wie die andere.
Also gab der HERR den Kindern Israel das ganze Land, von dem er geschworen hatte, es ihren Vätern zu geben, und sie nahmen es ein und wohnten darin.
Und der HERR verschaffte ihnen Ruhe ringsum, ganz so, wie er ihren Vätern geschworen hatte, und es bestand keiner ihrer Feinde vor ihnen, sondern der HERR gab alle ihre Feinde in ihre Hand.
Es fehlte nichts an all dem Guten, das der HERR dem Hause Israel versprochen hatte. Es kam alles.
Da traten die obersten Väter unter den Leviten zu Eleasar, dem Priester, und zu Josua, dem Sohne Nuns, und zu den Familienhäuptern der Stämme der Kinder Israel
und redeten mit ihnen zu Silo, im Lande Kanaan, und sprachen: Der HERR hat durch Mose geboten, daß man uns Städte geben soll, um darin zu wohnen, und die zugehörigen Weideplätze für unser Vieh.
Da gaben die Kinder Israel den Leviten von ihrem Erbteil, nach dem Befehl des HERRN, diese Städte samt ihren Weideplätzen.
Das Los aber fiel für das Geschlecht der Kahatiter; und die Kinder Aarons, des Priesters, unter den Leviten erhielten durch das Los dreizehn Städte vom Stamme Juda, vom Stamme Simeon und vom Stamme Benjamin.
Den übrigen Kindern Kahats aber wurden durch das Los zehn Städte gegeben, von den Geschlechtern des Stammes Ephraim, vom Stamm Asser und vom Stamm Naphtali und vom halben Stamm Manasse zu Basan.
Aber den Kindern Gersons wurden durch das Los dreizehn Städte gegeben von den Geschlechtern des Stammes Issaschar, vom Stamm Asser und vom Stamm Naphtali und vom halben Stamm Manasse zu Basan.
Den Kindern Merari nach ihren Geschlechtern wurden zwölf Städte vom Stamme Ruben, vom Stamme Gad und vom Stamme Sebulon gegeben.
Also gaben die Kinder Israel den Leviten durch das Los diese Städte samt ihren Weideplätzen, wie der HERR durch Mose geboten hatte.
Vom Stamm der Kinder Juda und vom Stamm der Kinder Simeon traten sie folgende Städte ab, die sie mit Namen nannten.
Und sie wurden den Kindern Aarons, vom Geschlecht der Kahatiter, aus den Kindern Levi zuteil; denn das erste Los fiel auf sie.
So gaben sie ihnen nun die Stadt Arbas, des Vaters Enaks, das ist Hebron, auf dem Gebirge Juda und ihre Weideplätze um sie her.
Aber den Acker und ihre Dörfer gaben sie Kaleb, dem Sohn Jephunnes, zu seiner Besitzung.
Also gaben sie den Kindern des Priesters Aaron Hebron, die Freistadt der Totschläger, und seine Weideplätze, Libna und seine Weideplätze,
Jattir und seine Weideplätze, Estemoa und seine Weideplätze,
Holon und seine Weideplätze,
Debir und seine Weideplätze, Ain und seine Weideplätze, Jutta und seine Weideplätze, Beth-Semes und seine Weideplätze, neun Städte von diesen zwei Stämmen.
Von dem Stamme Benjamin aber gaben sie Gibeon und seine Weideplätze, Geba und seine Weideplätze, Anatot und seine Weideplätze;
vier Städte;
so daß der Städte der Kinder Aarons, der Priester, dreizehn waren, samt ihren Weideplätzen.
Den Geschlechtern aber der Kinder Kahats, den Leviten, welche von den Kindern Kahats noch übrig waren, wurden die Städte ihres Loses von dem Stamme Ephraim zuteil.
Und sie gaben ihnen Sichem, die Freistadt der Totschläger, und seine Weideplätze auf dem Gebirge Ephraim, ferner Geser und seine Weideplätze,
Kibzaim und seine Weideplätze, Beth-Horon und seine Weideplätze; vier Städte.
Und von dem Stamme Dan: Elteke und seine Weideplätze, Gibbeton und seine Weideplätze;
Ajalon und seine Weideplätze, Gat-Rimmon und seine Weideplätze; vier Städte.
Von dem halben Stamm Manasse aber zwei Städte: Taanach und seine Weideplätze, Gat-Rimmon und seine Weideplätze.
Im ganzen zehn Städte samt ihren Weideplätzen für die übrigen Kinder des Geschlechtes Kahats.
Den Kindern Gersons aber, aus den Geschlechtern der Leviten, wurden von dem halben Stamm Manasse zwei Städte gegeben: Golan in Basan, die Freistadt für die Totschläger, und seine Weideplätze, dazu Beestera und seine Weideplätze;
vom Stamm Issaschar aber Kisjon und seine Weideplätze, Daberat und seine Weideplätze,
Jarmut und seine Weideplätze, Engannim und seine Weideplätze; vier Städte.
Und vom Stamm Asser: Miseal und seine Weideplätze, Abdon und seine Weideplätze,
Helkat und seine Weideplätze, Rechob und seine Weideplätze; vier Städte.
Vom Stamm Naphtali aber Kedesch in Galiläa, die Freistadt der Totschläger, und seine Weideplätze, Hammot-Dor und seine Weideplätze, Kartan und seine Weideplätze; drei Städte,
so daß die Gesamtzahl der Städte der Geschlechter der Gersoniter war: dreizehn Städte samt ihren Weideplätzen.
Den Geschlechtern aber der Kinder Meraris, den übrigen Leviten, wurden vom Stamme Sebulon gegeben: Jokneam und seine Weideplätze, Karta und seine Weideplätze,
Dimna und seine Weideplätze, Nahalal und seine Weideplätze; vier Städte;
und vom Stamme Ruben: Bezer und seine Weideplätze, Jahza und seine Weideplätze,
Kedemot und seine Weideplätze, Mephaar und seine Weideplätze; vier Städte;
vom Stamme Gad aber Ramot in Gilead, die Freistadt für die Totschläger, und seine Weideplätze, Mahanaim und seine Weideplätze,
Hesbon und seine Weideplätze; Jaeser und seine Weideplätze; zusammen vier Städte.
Alle Städte der Kinder Meraris unter ihren Geschlechtern, die noch übrig waren von den Geschlechtern der Leviten, nach ihrem Los: zwölf Städte.
Also betrug die Gesamtzahl der Städte der Leviten unter dem Erbteil der Kinder Israel achtundvierzig, samt ihren Weideplätzen.
Es war aber mit diesen Städten so, daß eine jede ihre Weideplätze um sich her hatte, eine wie die andere.