Hermann Menge (1841-1939)
Versliste
„Der Geist des Herrn ist über mir (oder: ruht auf mir), weil er mich gesalbt (= ausgerüstet) hat, damit ich den Armen die frohe Botschaft bringe; er hat mich gesandt, um den Gefangenen die Freilassung und den Blinden die Verleihung des Augenlichts zu verkünden, die Unterdrückten in Freiheit zu entlassen,
ein Gnadenjahr des Herrn auszurufen.“
Der Geist Gottes des HERRN ruht auf mir, weil der HERR mich gesalbt (= geweiht) hat, um den Elenden (oder: Demütigen) frohe Botschaft zu bringen; er hat mich ja gesandt, um die, welche gebrochenen Herzens sind, zu verbinden, den Gefangenen die Freilassung anzukündigen und den Gebundenen die Entfesselung,
ein Gnadenjahr des HERRN und einen Tag der Rache unsers Gottes auszurufen, um allen Trauernden Trost zu bringen,
Und der HERR gebot dem Mose auf dem Berge Sinai folgendes:
„Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat (= eine Ruhezeit) halten.
Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einbringen;
aber im siebten Jahre soll das Land einen Sabbat der Ruhe (= völlige Ruhe) haben, eine dem HERRN geweihte Ruhezeit: da darfst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden;
auch den Wildwuchs (= den Nachwuchs) deiner (vorjährigen) Ernte darfst du nicht einheimsen und die Trauben von deinem unbeschnittenen Weinstock nicht lesen: es soll ein Sabbatjahr (= Ruhejahr) für das Land sein.
Was das Land während seiner Ruhezeit von selbst hervorbringt, soll euch zur Nahrung dienen, dir sowie deinen Knechten und Mägden, deinen Tagelöhnern und den Beisassen, die bei dir als Gäste leben;
auch deinem Vieh und den wilden Tieren, die in deinem Lande leben, soll der gesamte Ertrag (dieses Jahres) zur Nahrung dienen.“
„Sodann sollst du dir sieben solcher Sabbatjahre (= Ruhejahre oder: Jahrsabbate), also siebenmal sieben Jahre, abzählen, so dass dir die Zeit der sieben Sabbatjahre neunundvierzig Jahre beträgt.
Dann sollst du am zehnten Tage des siebten Monats die Lärmposaune erschallen lassen; am Versöhnungstage sollt ihr die Posaunen überall in eurem Lande erschallen lassen
und so das fünfzigste Jahr heiligen, und sollt im Lande Freiheit (oder: Befreiung) für alle seine Bewohner ausrufen: ein Halljahr (oder: Jobeljahr) soll es für euch sein, in dem ein jeder von euch wieder zu seinem Besitz kommen und ein jeder zu seiner Familie zurückkehren soll.
Ein Halljahr soll also jedes fünfzigste Jahr für euch sein; da dürft ihr weder säen, noch das, was von selbst gewachsen ist, einernten, noch Trauben von den unbeschnittenen Weinstöcken lesen;
denn ein Halljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr essen, was es von selbst hervorbringt.
In solchem Halljahr soll ein jeder von euch wieder zu seinem Besitz kommen.
Wenn du also deinem Nächsten (oder: Volksgenossen) etwas verkaufst oder von deinem Nächsten etwas kaufst, so sollt ihr einander nicht übervorteilen,
sondern nach der Zahl der Jahre, die seit dem (letzten) Halljahr verflossen sind, sollst du von deinem Nächsten kaufen, und nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen.
Bei einer größeren Zahl von Jahren (bis zum nächsten Halljahr) sollst du den Kaufpreis für ein Grundstück verhältnismäßig erhöhen und bei einer kleineren Zahl von Jahren den Kaufpreis verhältnismäßig verringern; denn er verkauft dir nur eine (bestimmte) Anzahl von Ernten.
Keiner übervorteile also den andern, sondern du sollst dich vor deinem Gott fürchten; denn ich bin der HERR, euer Gott.
So verfahrt denn nach meinen Anordnungen und beobachtet meine Gebote und handelt nach ihnen, so werdet ihr in eurem Lande in Sicherheit wohnen.
Dann wird das Land euch seinen Ertrag geben, so dass ihr euch satt essen könnt und in Sicherheit darin wohnt.
Wenn ihr aber fragt: ‚Wovon sollen wir uns denn im siebten Jahre nähren, wenn wir doch weder säen noch den erforderlichen Ertrag einernten dürfen?‘,
so sollt ihr wissen: ich werde euch im sechsten Jahre meinen Segen zuwenden, dass es euch den Ertrag für drei Jahre liefern soll.
Obgleich ihr daher erst im achten Jahre säet, werdet ihr doch immer noch von dem früheren Ertrage altes Getreide zu essen haben; bis ins neunte Jahr, bis dessen Ernte eingebracht ist, werdet ihr altes Getreide zu essen haben.
Der Landbesitz darf also nicht für immer verkauft werden, denn mir gehört das Land: ihr seid ja nur Fremdlinge und Beisassen bei mir.
Daher sollt ihr in dem ganzen Lande, das ihr innehabt, für euren Landbesitz die Wiedereinlösung gestatten.“
„Wenn einer deiner Volksgenossen verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, so soll sein nächster Verwandter als Löser für ihn eintreten und das wieder einlösen (= für ihn zurückkaufen) dürfen, was sein Verwandter verkauft hat.
Wenn ferner jemand keinen Löser hat, aber selbst soviel Geld aufzubringen vermag, als zur Wiedereinlösung seines Besitzes erforderlich ist,
so soll er die Jahre, die seit seinem Verkauf verflossen sind, in Anrechnung bringen und das Überschüssige demjenigen zurückzahlen, an den er verkauft hat, damit er so wieder zu seinem Besitz kommt.
Wenn er aber nicht soviel Geld aufbringen kann, als zum Rückkauf erforderlich ist, so soll das von ihm verkaufte Grundstück im Besitz des Käufers bis zum Halljahr verbleiben; aber im Halljahr soll es frei werden, so dass er wieder zu seinem Eigentum kommt.
Wenn ferner jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll das Rückkaufsrecht für ihn bestehen, bis ein Jahr nach dem Verkauf des Hauses vergangen ist: ein volles Jahr soll das Rückkaufsrecht für ihn bestehen.
Wenn ein Rückkauf aber bis zum Ablauf eines vollen Jahres nicht stattgefunden hat, so soll das Haus, das in einer ummauerten Stadt liegt, dem Käufer und seinen Nachkommen für immer verbleiben: es soll im Halljahr nicht frei werden.
Dagegen die Häuser in den Gehöften (oder: Dörfern), die von keiner Mauer umgeben sind, sollen als zum Feldbesitz gehörig angesehen werden: es soll (unbeschränktes) Rückkaufsrecht für sie gelten, und im Halljahr sollen sie frei werden.
Was ferner die Städte der Leviten, die Häuser in den Städten betrifft, die ihnen zum Eigentum überwiesen sind, so soll den Leviten ein ewiges Rückkaufsrecht zustehen.
Wenn jedoch einer von den Leviten sein verkauftes Haus nicht wieder einlöst, so soll es, wenn es in einer ihm zugewiesenen Stadt liegt, im Halljahr wieder frei werden; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Erbbesitz inmitten der Israeliten.
Das zu ihren Städten gehörende Weideland aber darf überhaupt nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum.“
„Wenn ferner einer deiner Volksgenossen verarmt, so dass er sich neben dir nicht zu halten vermag, so sollst du ihn unterstützen, so dass er wie ein Fremdling oder Beisasse neben dir lebt.
Du darfst nicht Zins und Aufschlag (oder: Wucher) von ihm nehmen, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, damit dein Bruder neben dir leben kann.
Du darfst ihm dein Geld nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Aufschlag (oder: Wucher):
ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus dem Lande Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein!
Wenn ferner einer deiner Volksgenossen neben dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn keine Sklavenarbeit verrichten lassen,
nein, wie ein Tagelöhner, wie ein Beisasse soll er bei dir sein: nur bis zum Halljahr soll er bei dir dienen;
dann aber soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder in den Besitz seiner Väter eintreten.
Denn meine Dienstknechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe: sie dürfen nicht wie gewöhnliche Sklaven verkauft werden.
Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten!
Was aber deine leibeigenen Knechte und Mägde betrifft, die du besitzen wirst (oder: darfst), so mögt ihr euch solche Knechte und Mägde von den Heidenvölkern kaufen, die rings um euch her wohnen.
Auch aus den Kindern der Beisassen, die bei euch als Gäste leben – aus ihnen könnt ihr euch welche kaufen sowie aus ihren Nachkommen, die bei euch leben und die sie in eurem Lande gezeugt haben: diese mögen euch als Eigentum gehören,
und ihr könnt sie auf eure Kinder nach euch vererben, damit diese sie als Eigentum besitzen: auf ewig könnt ihr diese als Sklaven dienen lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten – da darfst du nicht, einer über den andern, mit Härte herrschen!
Wenn ferner ein Fremdling oder Beisasse neben dir Vermögen erwirbt, während einer deiner Volksgenossen neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen neben dir, oder einem Abkömmling aus der Familie eines Fremdlings als Sklaven verkauft,
so soll, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht für ihn bestehen: einer von seinen Volksgenossen mag (oder: darf) ihn loskaufen;
oder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims (= sein Vetter) mag (oder: darf) ihn loskaufen, oder sonst einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht darf ihn loskaufen; oder wenn er selbst soviel Geld aufbringt, kann er sich selbst loskaufen.
Und zwar soll er mit dem, der ihn gekauft hat, die Zeit von dem Jahre ab, wo er sich verkauft hat, bis zum Halljahr berechnen, und der Preis, um den er sich ihm verkauft hat, soll auf die Zahl der Jahre gleichmäßig verteilt werden: wie bei einem Lohnarbeiter soll die Dienstzeit bei ihm berechnet werden.
Wenn also der Jahre noch viele (bis zum Halljahr) sind, so soll er diesen entsprechend sein Lösegeld von der Kaufsumme zurückzahlen;
wenn aber nur noch wenige Jahre bis zum Halljahr übrig sind, so muss er danach die Berechnung anstellen: nach Maßgabe (oder: Verhältnis) seiner Dienstjahre hat er sein Lösegeld zurückzuzahlen.
Wie ein Mietling, der Jahr für Jahr um Lohn arbeitet, soll er bei seinem Herrn sein, und dieser darf ihn vor deinen Augen nicht mit Härte als Herr behandeln.
Wird er aber nicht auf diese Weise losgekauft, so soll er im Halljahr frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm.
Denn mir gehören die Israeliten als Dienstknechte; meine Dienstknechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, ich, der HERR, euer Gott!“
„Sodann sollst du dir sieben solcher Sabbatjahre (= Ruhejahre oder: Jahrsabbate), also siebenmal sieben Jahre, abzählen, so dass dir die Zeit der sieben Sabbatjahre neunundvierzig Jahre beträgt.
Dann sollst du am zehnten Tage des siebten Monats die Lärmposaune erschallen lassen; am Versöhnungstage sollt ihr die Posaunen überall in eurem Lande erschallen lassen
und so das fünfzigste Jahr heiligen, und sollt im Lande Freiheit (oder: Befreiung) für alle seine Bewohner ausrufen: ein Halljahr (oder: Jobeljahr) soll es für euch sein, in dem ein jeder von euch wieder zu seinem Besitz kommen und ein jeder zu seiner Familie zurückkehren soll.
Ein Halljahr soll also jedes fünfzigste Jahr für euch sein; da dürft ihr weder säen, noch das, was von selbst gewachsen ist, einernten, noch Trauben von den unbeschnittenen Weinstöcken lesen;
denn ein Halljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr essen, was es von selbst hervorbringt.
Wenn ihr aber fragt: ‚Wovon sollen wir uns denn im siebten Jahre nähren, wenn wir doch weder säen noch den erforderlichen Ertrag einernten dürfen?‘,
so sollt ihr wissen: ich werde euch im sechsten Jahre meinen Segen zuwenden, dass es euch den Ertrag für drei Jahre liefern soll.
Obgleich ihr daher erst im achten Jahre säet, werdet ihr doch immer noch von dem früheren Ertrage altes Getreide zu essen haben; bis ins neunte Jahr, bis dessen Ernte eingebracht ist, werdet ihr altes Getreide zu essen haben.
Wenn ferner einer deiner Volksgenossen neben dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn keine Sklavenarbeit verrichten lassen,
„Der Geist des Herrn ist über mir (oder: ruht auf mir), weil er mich gesalbt (= ausgerüstet) hat, damit ich den Armen die frohe Botschaft bringe; er hat mich gesandt, um den Gefangenen die Freilassung und den Blinden die Verleihung des Augenlichts zu verkünden, die Unterdrückten in Freiheit zu entlassen,
Wenn also der Sohn euch frei gemacht hat, dann werdet ihr wirklich frei sein.“
und hast sie für unsern Gott zu einem Königtum (oder: Königreich) und zu Priestern gemacht, und sie werden (einst) als Könige auf der Erde herrschen.“
Ihr dagegen seid „das auserwählte Geschlecht, die königliche Priesterschaft, die heilige Volksgemeinschaft, das zum Eigentum erkorene Volk“, und sollt die Tugenden (d.h. Ruhmestaten; vgl. Jes 43,21) dessen verkünden, der euch aus der Finsternis in sein wunderbares Licht berufen hat,
Der Landbesitz darf also nicht für immer verkauft werden, denn mir gehört das Land: ihr seid ja nur Fremdlinge und Beisassen bei mir.
sondern nach der Zahl der Jahre, die seit dem (letzten) Halljahr verflossen sind, sollst du von deinem Nächsten kaufen, und nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen.
Bei einer größeren Zahl von Jahren (bis zum nächsten Halljahr) sollst du den Kaufpreis für ein Grundstück verhältnismäßig erhöhen und bei einer kleineren Zahl von Jahren den Kaufpreis verhältnismäßig verringern; denn er verkauft dir nur eine (bestimmte) Anzahl von Ernten.
und so das fünfzigste Jahr heiligen, und sollt im Lande Freiheit (oder: Befreiung) für alle seine Bewohner ausrufen: ein Halljahr (oder: Jobeljahr) soll es für euch sein, in dem ein jeder von euch wieder zu seinem Besitz kommen und ein jeder zu seiner Familie zurückkehren soll.
Wenn er aber nicht soviel Geld aufbringen kann, als zum Rückkauf erforderlich ist, so soll das von ihm verkaufte Grundstück im Besitz des Käufers bis zum Halljahr verbleiben; aber im Halljahr soll es frei werden, so dass er wieder zu seinem Eigentum kommt.
Der Gott aber, der unsere Hoffnung ist, erfülle euch mit aller Freude und mit Frieden auf dem Grunde des Glaubens, damit ihr immer reicher an Hoffnung werdet durch die Kraft des heiligen Geistes!
Mir, dem geringsten unter allen Heiligen, ist dieses Gnadenamt verliehen worden, den Heiden die Heilsbotschaft von dem unergründlichen Reichtum Christi zu verkündigen
Ihr kennt ja die Gnade unsers Herrn Jesus Christus, dass er, obschon er reich war, doch um euretwillen arm geworden ist, damit ihr durch seine Armut reich würdet.
Denn wenn (dort) infolge der Übertretung des Einen der Tod durch die Schuld jenes Einen seine Herrschaft unbeschränkt ausgeübt hat, so werden (hier) noch viel gewisser die, welche die überschwengliche Fülle der Gnade und des Geschenks der Gerechtigkeit empfangen, im (künftigen) Leben als Könige herrschen durch den Einen, Jesus Christus.
Weiter redete der HERR mit Mose nach dem Tode der beiden Söhne Aarons, die da hatten sterben müssen, als sie (mit einem ungehörigen Opfer) vor den HERRN getreten waren.
Der HERR gebot damals dem Mose: „Sage deinem Bruder Aaron, er dürfe nicht zu jeder beliebigen Zeit in das (innerste) Heiligtum hinter den Vorhang eintreten vor die Deckplatte, die über der Lade liegt, er müsste sonst sterben; denn ich offenbare mich in der Wolke über der Deckplatte.
Nur in dem Falle darf Aaron in das (innerste) Heiligtum eintreten, wenn er mit einem jungen Stier zum Sündopfer und mit einem Widder zum Brandopfer erscheint.
Er muss ferner ein heiliges Unterkleid von Leinen anhaben und Unterbeinkleider von Leinen auf dem bloßen Leibe tragen und mit einem Gürtel von Leinen umgürtet sein und sich einen Kopfbund von Leinen umgebunden haben; das sind die heiligen Kleider, die er anlegen muss, nachdem er ein Wasserbad genommen hat.
Von der Gemeinde der Israeliten aber soll er sich zwei Ziegenböcke zum Sündopfer und einen Widder zum Brandopfer geben lassen.“
„Hierauf soll Aaron den jungen Stier, der zum Sündopfer für ihn selbst bestimmt ist, herzubringen (= darbringen) und sich und seinem Hause Sühne erwirken.
Dann soll er die beiden Böcke nehmen und sie vor den HERRN an den Eingang des Offenbarungszeltes stellen.
Hierauf soll Aaron Lose über die beiden Böcke werfen, das eine Los für den HERRN, das andere Los für Asasel.
Dann soll Aaron den Bock, auf den das für den HERRN bestimmte Los gefallen ist, heranbringen und ihn als Sündopfer herrichten;
der Bock aber, auf den das für Asasel bestimmte Los gefallen ist, soll lebend vor den HERRN gestellt werden, damit man über ihm die Sühnehandlungen vollziehe und ihn dann zu Asasel in die Wüste schicke.“
„Aaron soll also den jungen Stier, der zum Sündopfer für ihn selbst bestimmt ist, herzubringen, um für sich und sein Haus Sühne zu erwirken. Er schlachte demnach den Stier, der zum Sündopfer für ihn bestimmt ist,
nehme dann die Räucherpfanne voll glühender Kohlen von dem Altar, der vor dem HERRN steht, und seine beiden Hände voll feinzerstoßenen, wohlriechenden Räucherwerks und bringe es hinein in den Raum hinter dem Vorhange.
Dort tue er das Räucherwerk vor dem HERRN auf die Kohlenglut, damit die Wolke des Räucherwerks die Deckplatte, die auf der Gesetzeslade liegt, verhülle und er nicht zu sterben braucht.
Dann nehme er etwas von dem Blut des Stieres und sprenge es mit seinem Finger auf die Vorderseite der Deckplatte, und auf die Stelle vor der Deckplatte sprenge er siebenmal von dem Blut mit seinem Finger.“
„Hierauf schlachte er den Bock, der zum Sündopfer für das Volk bestimmt ist, und bringe sein Blut in den Raum hinter dem Vorhang. Dort verfahre er mit diesem Blut ebenso, wie er mit dem Blut des Stieres verfahren ist: er sprenge es auf die Deckplatte und auf die Stelle vor die Deckplatte
und erwirke so dem Heiligtum Sühne wegen der Verunreinigungen durch die Israeliten und wegen aller Übertretungen, die sie sich haben zuschulden kommen lassen; ebenso verfahre er dann auch mit dem Offenbarungszelt dessen, der bei ihnen mitten unter ihren Versündigungen wohnt.
Es darf aber kein Mensch im Offenbarungszelt anwesend sein, wenn er hineingeht, um im Heiligtum die Sühnehandlungen vorzunehmen, bis er wieder herausgekommen ist. So erwirke er Sühne für sich und sein Haus und für die ganze Gemeinde Israel.
Alsdann soll er an den Altar hinausgehen, der vor dem HERRN steht, und auch an diesem die Entsündigung vollziehen. Er nehme nämlich etwas von dem Blut des Stieres und vom Blut des Bockes und streiche es an die Hörner des Altars ringsum;
dann sprenge er etwas von dem Blut siebenmal mit seinem Finger an (oder: auf) den Altar und heilige ihn so und reinige ihn von den Versündigungen der Israeliten.“
„Nachdem er so die Sühnung des Heiligtums und des Offenbarungszeltes und des Altars vollzogen hat, soll er den noch lebenden Bock herbeiholen.
Aaron lege diesem Bock seine beiden Hände fest auf den Kopf, bekenne über ihm alle Verschuldungen der Israeliten und alle Übertretungen, die sie sich irgendwie haben zuschulden kommen lassen; er lege sie auf den Kopf des Bockes und lasse diesen durch einen bereitstehenden Mann in die Wüste fortschaffen.
So soll der Bock alle ihre Verschuldungen auf sich nehmen und sie in eine abgeschiedene Gegend tragen; (der Mann) soll ihn dann in der Wüste loslassen.“
„Hierauf soll Aaron wieder in das Offenbarungszelt hineingehen und die leinenen Kleider, die er bei seinem Eintritt in das innerste Heiligtum angezogen hatte, ausziehen und sie dort niederlegen.
Darauf soll er an heiliger Stätte ein Wasserbad nehmen, dann seine gewöhnlichen Amtskleider anziehen, hierauf wieder hinausgehen und das Brandopfer für sich und das Brandopfer für das Volk herrichten, um dadurch sich und dem Volke Sühne zu erwirken.
Das Fett des Sündopfers soll er auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen.
Der Mann aber, der den Bock zu Asasel hinausgeschafft hat, muss seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen: dann darf er wieder ins Lager kommen.
Den Sündopferstier aber und den Sündopferbock, deren Blut hineingebracht worden ist, um im innersten Heiligtum zur Vollziehung der Sühnehandlungen zu dienen, soll man vor das Lager hinausschaffen und ihre Felle, ihr Fleisch und ihren Eingeweideinhalt im Feuer verbrennen.
Der (Mann), welcher die Verbrennung besorgt hat, muss seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen: dann darf er wieder ins Lager kommen.“
„Und folgendes soll für euch eine ewiggültige Verordnung sein: Im siebten Monat, am zehnten Tage des Monats, sollt ihr eure Seelen beugen (oder: kasteien, d.h. fasten) und dürft keinerlei Arbeit verrichten, weder der Einheimische noch der Fremdling, der sich bei euch aufhält;
denn an diesem Tage erwirkt man für euch Sühne, um euch zu reinigen: von all euren Sünden sollt ihr da vor dem HERRN rein werden.
Ein Tag völliger Ruhe (= ein hoher Feiertag) soll es für euch sein, und ihr sollt fasten; das ist eine ewiggültige Verordnung.
Die Sühnung soll aber der Priester vollziehen, den man gesalbt und in sein Amt eingesetzt haben wird, damit er an Stelle seines Vaters den Priesterdienst versehe; und er soll die leinenen Kleider, die heiligen Gewänder, anlegen
und das Allerheiligste entsündigen; ebenso soll er das Offenbarungszelt und den Altar entsündigen und auch den Priestern und der gesamten Volksgemeinde Sühne erwirken.
Dies soll für euch eine ewiggültige Verordnung sein, dass man den Israeliten einmal im Jahr Sühne für all ihre Sünden erwirken soll.“ – Und (Aaron) tat, wie der HERR dem Mose geboten hatte.
und so das fünfzigste Jahr heiligen, und sollt im Lande Freiheit (oder: Befreiung) für alle seine Bewohner ausrufen: ein Halljahr (oder: Jobeljahr) soll es für euch sein, in dem ein jeder von euch wieder zu seinem Besitz kommen und ein jeder zu seiner Familie zurückkehren soll.
denn ein Halljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr essen, was es von selbst hervorbringt.
Dann sollst du am zehnten Tage des siebten Monats die Lärmposaune erschallen lassen; am Versöhnungstage sollt ihr die Posaunen überall in eurem Lande erschallen lassen
Daher sollt ihr in dem ganzen Lande, das ihr innehabt, für euren Landbesitz die Wiedereinlösung gestatten.“
Himmel und Erde werden vergehen, meine Worte aber werden nimmermehr vergehen.
und so das fünfzigste Jahr heiligen, und sollt im Lande Freiheit (oder: Befreiung) für alle seine Bewohner ausrufen: ein Halljahr (oder: Jobeljahr) soll es für euch sein, in dem ein jeder von euch wieder zu seinem Besitz kommen und ein jeder zu seiner Familie zurückkehren soll.
In solchem Halljahr soll ein jeder von euch wieder zu seinem Besitz kommen.
und so das fünfzigste Jahr heiligen, und sollt im Lande Freiheit (oder: Befreiung) für alle seine Bewohner ausrufen: ein Halljahr (oder: Jobeljahr) soll es für euch sein, in dem ein jeder von euch wieder zu seinem Besitz kommen und ein jeder zu seiner Familie zurückkehren soll.
Ein Halljahr soll also jedes fünfzigste Jahr für euch sein; da dürft ihr weder säen, noch das, was von selbst gewachsen ist, einernten, noch Trauben von den unbeschnittenen Weinstöcken lesen;
Da begann er seine Ansprache an sie mit den Worten: „Heute ist dieses Schriftwort, das ihr soeben vernommen habt, zur Erfüllung gekommen!“