Hermann Menge (1841-1939)
Versliste
aber die übrigen aus der Gefangenschaft (oder: Verbannung) Zurückgekehrten verfuhren nach dem Vorschlage, und der Priester Esra erwählte sich Männer, nämlich Familienhäupter nach den einzelnen Familien – sie sind alle mit Namen aufgezeichnet. Diese hielten dann am ersten Tage des zehnten Monats (ihre erste) Sitzung ab, um die Sache zu untersuchen,
und sie erledigten die ganze Angelegenheit bezüglich der Männer, welche fremde Frauen geheiratet hatten, bis zum ersten Tage des ersten Monats.
Es hatten sich aber unter den zur Priesterschaft Gehörigen folgende gefunden, die fremde (= nichtisraelitische) Frauen geheiratet hatten: aus der Familie Jesuas, des Sohnes Jozadaks, und von seinen Genossen: Maaseja, Elieser, Jarib und Gedalja;
sie versprachen mit Handschlag, ihre Frauen entlassen zu wollen, und sie brachten als Schuldopfer einen Widder für ihre Verschuldung dar.
Ferner aus der Familie Immer: Hanani und Sebadja;
aus der Familie Harim: Maaseja, Elia, Semaja, Jehiel und Ussia;
aus der Familie Pashur: Eljoenai, Maaseja, Ismael, Nethaneel, Josabad und Elasa. –
Sodann von den Leviten: Josabad, Simei, Kelaja (das ist Kelita), Pethahja, Juda und Elieser. –
Sodann von den Sängern: Eljasib; und von den Torhütern: Sallum, Telem und Uri. –
Von den übrigen Israeliten aber: aus der Familie Parhos: Ramja, Jissia, Malkia, Mijamin, Eleasar, Malkia und Benaja;
aus der Familie Elam: Matthanja, Sacharja, Jehiel, Abdi, Jeremoth und Elia;
aus der Familie Satthu: Eljoenai, Eljasib, Matthanja, Jeremoth, Sabad und Asisa;
aus der Familie Bebai: Johanan, Hananja, Sabbai und Athlai;
aus der Familie Bani: Mesullam, Malluch und Adaja, Jasub und Seal, Jeremoth;
aus der Familie Pahath-Moab: Adna, Kelal, Benaja, Maaseja, Matthanja, Bezaleel und Binnui und Manasse;
aus der Familie Harim: Elieser, Jissia, Malkia, Semaja, Simeon,
Benjamin, Malluch, Semarja;
aus der Familie Hasum: Matthenai, Matthattha, Sabad, Eliphelet, Jeremai, Manasse, Simei;
aus der Familie Bani (?): Maadai, Amram und Uel,
Benaja, Bedja, Keluhi,
Wanja, Meremoth, Eljasib,
Matthanja, Matthenai, Jaasai,
Bani, Binnui, Simei,
Selemja, Nathan, Adaja,
Machnadbai, Sasai, Sarai,
Asrael und Selemja, Semarja,
Sallum, Amarja, Joseph;
aus der Familie Nebo: Jehiel, Matthithja, Sabad, Sebina, Jaddai und Jole, Benaja.
Alle diese hatten fremde Frauen geheiratet, und es befanden sich unter ihnen Frauen, welche Kinder geboren hatten.
Denn eines Priesters Lippen müssen Erkenntnis bewahren, und Unterweisung erwartet man aus seinem Munde; denn ein Bote des HERRN der Heerscharen ist er.
Hierauf ließ er den zweiten Widder, den Einweihungswidder, herbeibringen, und Aaron und seine Söhne legten ihre Hände fest auf den Kopf des Widders.
Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
„Wenn jemand eine Veruntreuung begeht, dass er sich unvorsätzlich an Dingen vergreift, die dem HERRN geheiligt (oder: geweiht) sind, so soll er dem HERRN als sein Schuldopfer (= seine Buße) einen fehlerlosen Widder von seinem Kleinvieh, der nach deiner Schätzung mindestens zwei Schekel Silber nach dem Gewicht des Heiligtums (vgl. 2.Mose 30,13) wert ist, als Schuldopfer darbringen.
Außerdem soll er den Betrag, um den er das Heiligtum freventlich geschädigt hat, erstatten und noch ein Fünftel des Betrags dazulegen und es dem Priester übergeben. Wenn der Priester ihm dann durch den als Schuldopfer dargebrachten Widder Sühne erwirkt hat, wird ihm Vergebung zuteil werden.“
„Wenn sich aber jemand vergeht, indem er unwissentlich irgend etwas tut, was man nach den Geboten des HERRN nicht tun darf, und er unbewusst in Schuld geraten ist und ein Unrecht auf sich geladen hat,
so soll er einen fehlerlosen Widder von seinem Kleinvieh nach deiner Schätzung als Schuldopfer zum Priester bringen. Wenn der Priester ihm dann für sein Vergehen, das er unwissentlich begangen hat, Sühne erwirkt hat, so wird ihm Vergebung zuteil werden.
Es ist ein Schuldopfer; er hat sich ja doch gegen den HERRN verschuldet.“
Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
„Wenn jemand sich versündigt und sich eine Veruntreuung gegen den HERRN zu Schulden kommen lässt, indem er seinem Volksgenossen gegenüber etwas Anvertrautes oder Hinterlegtes oder Entwendetes ableugnet oder seinen Volksgenossen um etwas übervorteilt
oder etwas Verlorenes gefunden hat und es verhehlt, oder wenn er falsch schwört in Bezug auf irgendeine Handlung, durch die sich jemand versündigen kann –
wenn er sich also auf solche Weise vergangen hat und in Verschuldung geraten ist, so soll er das Entwendete, das er an sich gebracht, oder das Erpresste, das er sich mit Unrecht angeeignet hat, oder das Anvertraute, das ihm in Verwahrung gegeben worden ist, oder das Verlorene, das er gefunden hat, zurückgeben
oder alles, in Bezug worauf er falsch geschworen hat, zurückerstatten, und zwar soll er es nach seinem vollen Wert erstatten und noch ein Fünftel des Betrags dazulegen: wem es zukommt, dem soll er es erstatten am Tage, an dem er sein Schuldopfer darbringt.
Als seine Buße für den HERRN aber soll er einen fehlerlosen Widder von seinem Kleinvieh nach deiner Schätzung als Schuldopfer zum Priester bringen.
Wenn der Priester ihm dann Sühne vor dem HERRN erwirkt hat, wird ihm Vergebung zuteil werden für alle Handlungen, durch deren Begehung er sich eine Verschuldung zugezogen hat.“
Denn wir müssen alle vor dem Richterstuhl Christi offenbar werden (= persönlich erscheinen), damit ein jeder (seinen Lohn) empfange, je nachdem er während seines leiblichen Lebens gehandelt hat, es sei gut oder böse.