Hermann Menge (1841-1939)
Versliste
Wenn ein Mann eine Frau nimmt und die Ehe mit ihr vollzieht, später aber sich nicht mehr zu ihr hingezogen fühlt, weil er etwas Hässliches (oder: Widerwärtiges) an ihr entdeckt hat, und er hat ihr einen Scheidebrief geschrieben und ihn ihr eingehändigt und sie aus seinem Hause entlassen, –
wenn sie also aus seinem Hause weggegangen ist und die Ehe mit einem andern Manne vollzogen hat
und der zweite Mann ihr ebenfalls abgeneigt wird und ihr auch einen Scheidebrief schreibt und ihn ihr einhändigt und sie so aus seinem Hause entlässt, oder wenn der zweite Mann, der sie geheiratet hat, stirbt:
so darf ihr erster Mann, der sie verstoßen hatte, sie nicht nochmals zur Frau nehmen, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das würde ein Greuel in den Augen des HERRN sein, und du sollst das Land, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbbesitz geben will, nicht mit Sünde beladen.
Wenn jemand neuvermählt (oder: erst kurze Zeit verheiratet) ist, so braucht er nicht mit dem Heere ins Feld zu ziehen, und keinerlei Verpflichtung soll ihm auferlegt werden: er soll ein Jahr lang für sein Haus frei sein und seine Frau erfreuen, die er geheiratet hat. –
Man darf nicht die Handmühle oder auch nur den oberen Mühlstein pfänden, denn damit würde man das Leben zum Pfande nehmen. –
Wird jemand dabei ertappt, dass er einen von seinen Volksgenossen, von den Israeliten, geraubt und ihn gewaltsam (als Sklaven) behandelt oder ihn verkauft hat, so soll ein solcher Menschendieb sterben: so sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen. –
Nimm dich bei der Erkrankung an Aussatz wohl in acht, dass du aufs sorgfältigste alle Weisungen befolgst, die euch die levitischen Priester erteilen werden: verfahrt genau so, wie ich ihnen geboten habe.
Denke daran, was der HERR, dein Gott, an Mirjam unterwegs bei eurem Auszug aus Ägypten getan hat (vgl. 4.Mose 12,4-15)! –
Wenn du deinem Nächsten ein Darlehn von irgendwelchem Betrage gewährst, so sollst du nicht in sein Haus hineingehen, um ihm ein Pfand abzunehmen;
nein, du sollst draußen auf der Straße stehen bleiben, und der Mann, dem du leihst, soll das Pfand zu dir herausbringen;
und wenn er ein dürftiger Mann ist, so sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen,
sondern ihm vielmehr das Pfand bei Sonnenuntergang zurückgeben, damit er sich in seinem Mantel schlafen legen kann und dich segnet; dann wird dir das als Gerechtigkeit vor dem HERRN, deinem Gott, gelten. –
Bedrücke keinen dürftigen und armen Tagelöhner, der zu deinen Volksgenossen oder zu den Fremden (= Nichtisraeliten) gehört, die bei dir in deinem Lande, in deinen Ortschaften leben!
Noch an demselben Tage sollst du ihm seinen Lohn geben, ehe noch die Sonne darüber untergeht; denn er ist arm, und sein Herz sehnt sich danach; er würde sonst vielleicht den HERRN gegen dich anrufen, und du hättest eine Verschuldung auf dich geladen. –
Väter sollen nicht wegen (einer Verschuldung) ihrer Kinder mit dem Tode bestraft werden, und Kinder sollen nicht wegen (einer Verschuldung) ihrer Väter sterben; ein jeder soll nur wegen seines eigenen Vergehens mit dem Tode bestraft werden! –
Du sollst das Recht eines Nichtisraeliten und einer Waise nicht beugen und das Kleid einer Witwe nicht pfänden;
du sollst vielmehr daran gedenken, dass du selbst einst ein Knecht in Ägypten gewesen bist und dass der HERR, dein Gott, dich von dort erlöst hat. Darum gebiete ich dir, so zu verfahren. –
Wenn du beim Abernten deines Feldes eine Garbe auf dem Felde vergessen hast, so sollst du nicht umkehren, um sie zu holen: sie soll den Fremdlingen, den Waisen und den Witwen gehören, damit der HERR, dein Gott, dich bei allem, was du unternimmst, segnet.
Wenn du deine Ölbäume abklopfst, sollst du hinterher nicht noch Nachlese an den Zweigen halten: was an Früchten noch übrig ist, soll den Fremdlingen, den Waisen und den Witwen zugute kommen.
Wenn du die Lese in deinem Weinberge hältst, sollst du hinterher nicht noch eine Nachlese vornehmen: was (an Trauben) noch übrig ist, soll den Fremdlingen, den Waisen und den Witwen zufallen.
Denn du sollst daran gedenken, dass du selbst einst ein Knecht im Lande Ägypten gewesen bist; darum gebiete ich dir, so zu verfahren.“
„Wenn es zwischen Männern zu einem Rechtsstreit kommt und sie vor Gericht getreten sind und man das Urteil über sie gesprochen hat, indem man den Unschuldigen freigesprochen und den Schuldigen verurteilt hat,
so soll, wenn der Schuldige Prügelstrafe verdient hat, der Richter ihn sich hinlegen lassen, und man soll ihm in seiner (d.h. des Richters) Gegenwart eine bestimmte Anzahl von Schlägen (oder: Streichen) nach Maßgabe seiner Verschuldung geben.
Vierzig Schläge darf er ihm geben lassen, aber nicht mehr, damit dein Volksgenosse nicht, wenn man fortführe, ihm eine noch größere Zahl von Schlägen zu versetzen, in deinen Augen verächtlich gemacht wird. –
Du sollst einem Ochsen, während er drischt, das Maul nicht verbinden (= keinen Maulkorb anlegen).“
„Wenn Brüder beisammen wohnen und einer von ihnen stirbt, ohne einen Sohn zu hinterlassen, so soll sich die Ehefrau des Verstorbenen nicht nach auswärts an einen fremden Mann verheiraten, sondern ihr Schwager soll zu ihr eingehen und sie zu seiner Frau nehmen und die Schwagerehe mit ihr vollziehen;
der erste Sohn aber, den sie dann gebiert, soll auf den Namen seines verstorbenen Bruders (in die Geschlechtsregister) eingetragen werden, damit dessen Name in Israel nicht ausstirbt.
Wenn aber der Mann sich nicht dazu verstehen will, seine Schwägerin zu heiraten, so soll seine Schwägerin ans Tor zu den Ältesten hingehen und sagen: ‚Mein Schwager weigert sich, den Namen seines Bruders in Israel fortzupflanzen: er will die Schwagerehe nicht mit mir eingehen!‘
Dann sollen die Ältesten der betreffenden Ortschaft ihn rufen lassen und ihm Vorstellungen machen; und wenn er trotzdem darauf besteht und erklärt: ‚Ich bin nicht geneigt, sie zu heiraten!‘,
so soll seine Schwägerin vor den Augen der Ältesten zu ihm hintreten, soll ihm den Schuh vom Fuß ziehen, ihm ins Angesicht speien und laut ausrufen: ‚So soll es dem Mann (oder: einem jeden) ergehen, der das Haus seines Bruders nicht bauen will!‘
Mit einem Spottnamen soll dann sein Haus in Israel die ‚Barfüßerfamilie‘ heißen.“
„Wenn zwei Männer, Volksgenossen, miteinander handgemein werden und die Frau des einen, die herbeigeeilt ist, um ihren Mann aus den Händen dessen, der ihn schlägt, zu retten, jenen mit ihrer Hand bei den Geschlechtsteilen fasst,
so sollst du ihr die Hand abhauen, ohne einen Blick des Mitleids für sie zu haben! –
Du sollst in deinem Beutel nicht zweierlei Gewichtsteine, einen größeren und einen kleineren, haben;
du sollst in deinem Hause nicht zweierlei Hohlmaße, ein größeres und ein kleineres, haben:
volle und richtige Gewichte und volle und richtige Maße sollst du haben, damit du lange in dem Lande lebst, das der HERR, dein Gott, dir geben wird;
denn ein Greuel für den HERRN, deinen Gott, ist jeder, der solches tut, jeder, der Unredlichkeit übt.“
„Denke daran, was die Amalekiter dir unterwegs bei eurem Auszug aus Ägypten angetan haben:
dass sie dich, während du müde und matt warst, auf der Wanderung ohne Furcht vor Gott überfallen und alle die niedergehauen haben, welche bei dir vor Ermattung zurückgeblieben waren (2.Mose 17,8-16).
Wenn dir also der HERR, dein Gott, Ruhe vor allen deinen Feinden ringsum geschafft hat in dem Lande, das der HERR, dein Gott, dir als Erbgut zu seiner Besetzung geben wird, so sollst du das Andenken an die Amalekiter unter dem ganzen Himmel austilgen: vergiss es nicht!“ (vgl. 1.Sam 15,1-9)