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Vers

1 wird geladen ... „Keiner, dem die Hoden zerquetscht oder die Harnröhre abgeschnitten ist, darf in die Gemeinde des HERRN aufgenommen werden.

2 wird geladen ... Kein Bastard darf in die Gemeinde des HERRN aufgenommen werden; nicht einmal das zehnte Geschlecht der Nachkommen des Betreffenden darf in die Gemeinde des HERRN aufgenommen werden. –

3 wird geladen ... Kein Ammoniter und kein Moabiter darf in die Gemeinde des HERRN aufgenommen werden; nicht einmal das zehnte Geschlecht der Nachkommen von ihnen darf jemals in die Gemeinde des HERRN aufgenommen werden,

4 wird geladen ... deshalb weil sie euch auf eurer Wanderung, als ihr aus Ägypten auszogt, nicht mit Brot und Wasser entgegengekommen sind und weil sie Bileam, den Sohn Beors, aus Pethor in Mesopotamien gegen dich in Sold genommen haben, damit er dich verfluche (vgl. 4.Mose 22-24).

5 wird geladen ... Aber der HERR, dein Gott, wollte Bileam nicht erhören, sondern der HERR, dein Gott, verwandelte dir den Fluch in Segen; denn der HERR, dein Gott, hat dich lieb.

6 wird geladen ... Sei niemals, solange du lebst, darauf bedacht, ihnen etwas Gutes oder eine Liebe zu erweisen! –

7 wird geladen ... Einen Edomiter sollst du nicht verabscheuen, denn er ist dein Bruder. – Einen Ägypter sollst du nicht verabscheuen, denn du hast als Gast in seinem Lande gewohnt.

8 wird geladen ... Von den Kindern, die ihnen geboren werden, dürfen die zum dritten Geschlecht Gehörenden in die Gemeinde des HERRN aufgenommen werden.“

9 wird geladen ... „Wenn du als Kriegsherr gegen deine Feinde ausziehst, so sollst du dich vor allem Ungehörigen hüten.

10 wird geladen ... Ist ein Mann unter dir, der infolge eines nächtlichen Begegnisses unrein geworden ist, so soll er aus dem Lager hinausgehen: er darf nicht wieder in das Lager hineinkommen;

11 wird geladen ... gegen Abend soll er dann eine Waschung an sich vornehmen und darf hierauf bei Sonnenuntergang ins Lager zurückkehren.

12 wird geladen ... Auch sollst du außerhalb des Lagers einen Seitenplatz (oder: bestimmten Platz) haben, wohin du austreten kannst;

13 wird geladen ... und unter deinen Geräten sollst du einen Spaten haben, mit dem du, wenn du draußen deine Notdurft verrichtest, ein Loch graben und deinen Unrat wieder bedecken sollst.

14 wird geladen ... Denn der HERR, dein Gott, zieht inmitten deines Lagers einher, um dich zu erretten und deine Feinde dir preiszugeben; darum soll dein Lager heilig sein, damit er nichts Hässliches bei dir wahrnimmt und sich nicht von dir abwendet.“

15 wird geladen ... „Einen Knecht (= Sklaven), der sich vor seinem Herrn zu dir geflüchtet hat, sollst du seinem Herrn nicht ausliefern:

16 wird geladen ... er soll bei dir, in deiner Mitte, wohnen an dem Ort, den er in einer deiner Ortschaften erwählt, wo es ihm gut dünkt: du sollst ihm keine Schwierigkeiten machen! –

17 wird geladen ... Unter den Töchtern der Israeliten soll es keine der Unzucht geweihte Dirne (= Hierodule) geben, und unter den Söhnen der Israeliten soll es keinen zur Unzucht bestimmten Buhler geben.

18 wird geladen ... Du darfst keinen Hurenlohn und kein Hundegeld aus irgendeinem Gelübde in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen; denn ein Greuel für den HERRN, deinen Gott, sind sie alle beide. –

19 wird geladen ... Du sollst von deinem Volksgenossen keinen Zins verlangen, weder für geliehenes Geld, noch für gelieferte Lebensmittel, noch für irgend etwas anderes, das man gegen Zinsen verleihen kann.

20 wird geladen ... Von einem Ausländer (= Nichtisraeliten) magst du dir Zinsen zahlen lassen, nicht aber von einem deiner Volksgenossen, damit der HERR, dein Gott, dich bei allen deinen Unternehmungen segnet in dem Lande, in das du kommst, um es in Besitz zu nehmen. –

21 wird geladen ... Wenn du dem HERRN, deinem Gott, ein Gelübde leistest, so säume nicht, es zu erfüllen! denn der HERR, dein Gott, wird es sicherlich von dir fordern, und du würdest dir eine Verschuldung aufgeladen haben.

22 wird geladen ... Wenn du aber das Geloben unterlässt, so ziehst du dir dadurch keine Verschuldung zu;

23 wird geladen ... nur was deine Lippen ausgesprochen haben, musst du auch halten und ausführen, weil du dem HERRN, deinem Gott, freiwillig gelobt hast, was du mit deinem Munde ausgesprochen hast. –

24 wird geladen ... Wenn du in den Weinberg eines deiner Volksgenossen kommst, so magst du Trauben nach deinem Begehren essen, bis du satt bist; aber in dein Gefäß darfst du keine tun.

25 wird geladen ... Wenn du an das Kornfeld eines deiner Volksgenossen kommst, so magst du Ähren mit der Hand abpflücken; aber eine Sichel darfst du nicht an das Getreide eines deiner Volksgenossen legen. –

Querverweise zu 5. Mose 23,10 5Mo 23,10 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

3Mo 15,16 wird geladen ... Wenn ferner ein Mann einen unfreiwilligen Samenerguss hat, so soll er seinen ganzen Leib im Wasser baden und ist bis zum Abend unrein;

4Mo 5,2 wird geladen ... „Befiehl den Israeliten, dass sie alle Aussätzigen und alle mit einem Ausfluss Behafteten sowie alle, die sich an einer Leiche verunreinigt haben, aus dem Lager entfernen;

4Mo 5,3 wird geladen ... sowohl Männer als Weiber sollt ihr hinausschaffen, vor das Lager hinaus sollt ihr sie schaffen, damit sie ihre Lager nicht verunreinigen, da doch ich in deren Mitte wohne.“

1Kor 5,11 wird geladen ... Jetzt aber schreibe ich euch (unmissverständlich) so: Ihr dürft keinen Verkehr mit jemand haben, der den (christlichen) Brudernamen führt und dabei ein unzüchtiger Mensch oder ein Betrüger, ein Götzendiener, ein Verleumder, ein Trunkenbold oder ein Räuber ist; mit einem solchen Menschen dürft ihr nicht einmal Tischgemeinschaft haben.

1Kor 5,12 wird geladen ... Denn was habe ich mit dem Richten von Leuten außerhalb der Gemeinde zu tun? Habt nicht auch ihr (nur) die zu eurer Gemeinde Gehörigen zu richten?

1Kor 5,13 wird geladen ... Die draußen Stehenden wird Gott richten. Schafft den bösen Menschen aus eurer Mitte weg!

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