Die Gottlosen fliehen, ohne dass jemand sie verfolgt, die Gerechten aber sind unerschrocken wie ein junger Löwe. –
Durch die Sündhaftigkeit eines Landes tritt häufiger Fürstenwechsel ein; aber durch einen einsichtigen, erfahrenen Mann gewinnt der Rechtsstand lange Dauer. –
Ein Mann, der an der Spitze steht und die Geringen bedrückt, ist wie ein Regen, der (das Erdreich) wegschwemmt, ohne Brot (= Brotkorn, Getreide) zu bringen. –
Menschen, die das Gesetz (Gottes) verlassen, rühmen den Gottlosen; die aber das Gesetz beobachten, sind entrüstet über ihn. –
Böse Menschen verstehen sich nicht auf das, was recht ist; die aber den HERRN suchen, verstehen es in jeder Hinsicht. –
Besser ist ein Armer, der in seiner Unschuld wandelt, als ein Mensch, der auf krummen Wegen geht und dabei reich ist. –
Wer am Gesetz (Gottes) festhält, ist ein verständiger Sohn; wer sich aber zu Schlemmern gesellt, macht seinem Vater Schande. –
Wer sein Vermögen durch Zins und Wucher vermehrt, sammelt es für den, der sich der Armen erbarmt. –
Wer sein Ohr abwendet, um das Gesetz (Gottes) nicht zu hören, dessen Gebet sogar ist ein Greuel. –
Wer Rechtschaffene irreführt auf bösen Weg, wird in die eigene Grube fallen; die Unsträflichen aber werden Segen erlangen. –
Ein reicher Mann hält sich selbst für weise, aber ein Armer, der einsichtig ist, forscht ihn aus (= durchschaut ihn). –
Wenn die Gerechten frohlocken, ist die Herrlichkeit groß; wenn aber die Gottlosen hochkommen, halten sich die Menschen versteckt (vgl. 28,28). –
Wer seine Übertretungen zu verheimlichen sucht, dem wird es nicht gelingen; wer sie aber bekennt und davon ablässt, wird Vergebung erlangen. –
Wohl dem, der beständig in der Furcht (Gottes) bleibt! Wer aber sein Herz verhärtet, wird in Unglück geraten. –
Ein brüllender Löwe und ein raubgieriger Bär: so ist ein gottloser Herrscher für ein armes Volk. –
Ein Fürst, arm an Einsicht, ist oft reich an Erpressungen; aber nur ein den unrechtmäßigen Gewinn hassender Fürst wird es zu langem Leben bringen. –
Ein Mensch, der Blutschuld auf dem Gewissen hat, ist bis zur Grube ein unsteter Flüchtling: niemand helfe ihm auf! –
Wer unsträflich wandelt, wird gerettet werden (= unverletzt bleiben); wer aber krumme Wege einschlägt, fällt in die Grube. –
Wer seinen Acker bestellt, wird reichlich Brot haben; wer aber nichtigen Dingen nachjagt, wird reichlich Armut haben (vgl. 12,11). –
Ein treuer Mann wird reich gesegnet; wer aber möglichst schnell reich werden will, wird nicht schuldlos (oder: ungestraft) bleiben. –
Parteiisch sein ist ein übel Ding, aber mancher lässt sich schon durch ein Stück Brot zum Bösen verführen. –
Ein scheelblickender (= missgünstiger) Mensch trachtet gierig nach Reichtum und bedenkt nicht, dass Mangel über ihn kommen wird. –
Wer einen andern zurechtweist, wird schließlich mehr Dank ernten, als wer mit glatter Zunge schmeichelt. –
Wer seinem Vater und seiner Mutter das Ihre nimmt und behauptet, das sei keine Sünde, der ist ein Genosse des Verderbers (= nicht besser als der schwerste Verbrecher). –
Der Habgierige erregt Streit; wer aber auf den HERRN vertraut, wird reichlich gesättigt. –
Wer sich auf seinen Verstand verlässt, der ist ein Tor; wer aber in Weisheit wandelt, der wird (dem Unglück) entrinnen. –
Wer dem Armen gibt, wird keinen Mangel leiden; wer aber seine Augen verhüllt, wird mit Flüchen überhäuft werden. –
Wenn die Gottlosen hochkommen, verbergen sich die Leute; wenn sie aber umkommen, werden die Gerechten mächtig (oder: mehren sich die Gerechten).
Querverweise zu Sprüche 28,17 Spr 28,17
Wer Menschenblut vergießt, dessen Blut soll wieder durch Menschen vergossen werden; denn nach seinem Bilde hat Gott den Menschen geschaffen.
Wenn sich aber jemand gegen einen andern so weit vergisst, dass er ihn hinterlistig ums Leben bringt, so sollst du ihn sogar von meinem Altar wegholen, damit er stirbt! –
drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans dazu bestimmen und drei Städte im Lande Kanaan dazu hergeben: Freistädte sollen es sein.
Für die Israeliten wie für die Fremdlinge und die Beisassen, die unter ihnen leben, sollen diese sechs Städte als Zufluchtsorte dienen, damit jeder dorthin fliehen kann, der einen Menschen unvorsätzlich erschlagen hat.“
„Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, so dass er daran gestorben ist, so ist er ein Mörder: als solcher muss er unbedingt mit dem Tode bestraft werden.
Wenn er ihn ferner mit einem Stein, den er in der Hand hatte und der den Tod verursachen kann, geschlagen hat, so dass jener daran gestorben ist, so ist er ein Mörder: als solcher muss er unbedingt mit dem Tode bestraft werden.
Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand hatte und durch das jemand getötet werden kann, geschlagen hat, so dass jener daran gestorben ist, so ist er ein Mörder: als solcher muss er unbedingt mit dem Tode bestraft werden;
der Bluträcher soll den Mörder töten; sobald er ihn antrifft, soll er ihn töten.
Wenn ferner jemand einem andern aus Hass einen Stoß versetzt oder vorsätzlich nach ihm geworfen hat, so dass jener daran gestorben ist,
oder wenn er ihn aus Feindschaft mit der Hand geschlagen hat, so dass jener daran gestorben ist, so muss der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt mit dem Tode bestraft werden: er ist ein Mörder: der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn antrifft.
Hat er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, gestoßen oder unabsichtlich irgendeinen Gegenstand auf ihn geworfen
oder, ohne ihn zu sehen, irgendeinen Stein, durch den jemand getötet werden kann, auf ihn fallen lassen und jener ist daran gestorben, obgleich er ihm nicht feindlich gesinnt war und ohne dass er ihm Schaden zufügen wollte:
so soll die Gemeinde zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden,
und die Gemeinde soll den Totschläger vor der Gewalttätigkeit des Bluträchers schützen, und die Gemeinde soll ihn in die ihm zustehende Freistadt, in die er sich geflüchtet hatte, zurückbringen, und er soll darin wohnen bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat.
Wenn aber der Totschläger aus dem Gebiet der ihm zustehenden Freistadt, in die er geflohen ist, hinausgeht
und der Bluträcher ihn außerhalb des Gebiets der betreffenden Freistadt antrifft und den Totschläger tötet, so lädt er keine Blutschuld auf sich;
denn jener hat in der ihm zustehenden Freistadt bis zum Tode des Hohenpriesters zu bleiben, und erst nach dem Tod des Hohenpriesters darf der Totschläger an den Ort, wo sein Erbbesitz liegt, zurückkehren.
Diese Rechtsbestimmungen sollen bei euch für eure künftigen Geschlechter in allen euren Wohnsitzen zu Recht bestehen.
Wenn irgend jemand einen Menschen erschlägt, so soll man den Mörder auf die Aussage von Zeugen mit dem Tode bestrafen; aber das Zeugnis eines einzelnen soll nicht hinreichen, um jemand zum Tode zu verurteilen.
Ihr dürft auch kein Lösegeld für das Leben eines Mörders, der des Todes schuldig ist, annehmen, vielmehr soll er unbedingt mit dem Tode bestraft werden.
Auch dürft ihr kein Lösegeld für jemand, der in die ihm zustehende Freistadt geflohen ist, zu dem Zweck annehmen, dass er schon vor dem Tode des Hohenpriesters zurückkehren und irgendwo im Lande wohnen dürfe.
Ihr sollt das Land, in dem ihr wohnt, nicht entweihen; denn das Blut entweiht das Land, und dem Lande kann für das Blut, das darin vergossen worden ist, keine Sühne geschafft werden außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat.
So verunreinigt denn das Land nicht, in dem ihr wohnt und in dessen Mitte auch ich wohne; denn ich, der HERR, wohne inmitten der Israeliten.“
Sage dann zu ihm folgendes: ‚So hat der HERR gesprochen: Du hast gemordet und hast nun auch schon die Erbschaft angetreten?‘ Sage dann weiter zu ihm: ‚So hat der HERR gesprochen: An der Stelle, wo die Hunde das Blut Naboths geleckt haben, sollen die Hunde auch dein Blut lecken!‘“ (vgl. 22,38)
Auch in betreff Isebels hat der HERR geredet und angekündigt: ‚Die Hunde sollen Isebel am Stadtgraben (oder: auf der Feldmark) von Jesreel fressen (vgl. 2.Kön 9,33-36).
‚So wahr ich gestern das Blut Naboths und das Blut seiner Söhne gesehen habe‘ – so lautet der Ausspruch des HERRN –, ‚so gewiss will ich es dir auf diesem Acker vergelten!‘ – so lautet der Ausspruch des HERRN. So nimm ihn nun und wirf ihn auf den Acker nach dem Geheiß des HERRN!“
Aber sie stifteten eine Verschwörung gegen ihn an und steinigten ihn auf Befehl des Königs im Vorhof des Tempels des HERRN.
So wenig gedachte der König Joas der Liebe, die Jojada, der Vater jenes (Sacharja), ihm erwiesen hatte, dass er der Mörder seines Sohnes wurde. Dieser aber rief sterbend aus: „Der HERR möge es sehen und wird es rächen!“
Und noch vor Ablauf des Jahres zog das Heer der Syrer gegen ihn heran. Als diese in Juda und Jerusalem eingedrungen waren, ließen sie alle Obersten (oder: Fürsten) des Volkes grausam hinrichten und sandten alle Beute, die sie bei ihnen gemacht hatten, an den König von Damaskus.
Obgleich nämlich das syrische Heer bei seinem Einfall verhältnismäßig klein war, hatte der HERR sie doch über ein sehr zahlreiches Heer der Judäer siegen lassen, weil diese den HERRN, den Gott ihrer Väter, verlassen hatten; so vollzogen die Syrer das Strafgericht an Joas.
Als sie dann von ihm weggezogen waren – sie ließen ihn nämlich schwer erkrankt zurück –, verschworen sich seine Hofleute gegen ihn wegen seiner Bluttat am Sohne des Priesters Jojada und ermordeten ihn auf seinem Bette. So fand er seinen Tod; und man begrub ihn in der Davidsstadt, jedoch nicht in den Gräbern der Könige.
mit den Worten: „Ich habe unrecht getan, dass ich unschuldiges Blut überantwortet (= verraten) habe!“ Sie aber erwiderten: „Was geht das uns an? Da sich du selber zu!“
Da warf er das Geld in das Tempelhaus und machte sich davon, ging hin und erhängte sich.
Als nun die Eingeborenen das Tier an seiner Hand hängen sahen, sagten sie zueinander: „Dieser Mensch muss ein Mörder sein, den die Göttin der Vergeltung trotz seiner Rettung aus dem Meer nicht am Leben lassen will.“