Luther 1912 mit Strongs
Versliste
EinG1063+G5124 jeglicherG5213 seiG1722 gesinntG5426, wieG1722+G3739 JesusG2424 ChristusG5547 auchG2532 war:
welcherG3739, obG5225 er wohl inG1722 göttlicherG2316 GestaltG3444 warG5225, hieltG2233 er's nichtG3756 für einen RaubG725, GottG2316 gleichG2470 seinG1511,
sondernG235 entäußerteG2758 sich selbstG1438 und nahmG2983 KnechtsgestaltG1401+G3444 an, wardG1096 gleichG3667 wieG1722 ein andrer MenschG444 und an GebärdenG1096+G4976 alsG5613 ein MenschG444 erfundenG2147;
er erniedrigteG5013 sich selbstG1438 undG2532 wardG1096 gehorsamG5255 bis zumG3360 TodeG2288, jaG1161 zumG3360 TodeG2288 am KreuzG4716.
DarumG1352 hatG5251+G5483 ihnG846 auchG2532 GottG2316 erhöhtG5251 undG2532 hatG5251+G5483 ihmG846 einen NamenG3686 gegebenG5483, derG3588 überG5228 alleG3956 NamenG3686 ist,
dassG2443 inG1722 dem NamenG3686 JesuG2424 sich beugenG2578 allerG3956 derer KnieG1119, dieG2032 im HimmelG2032 undG2532 auf ErdenG1919 undG2532 unterG2709 der ErdeG2709 sind,
undG2532 alleG3956 ZungenG1100 bekennenG1843 sollen, dassG3754 JesusG2424 ChristusG5547 der HerrG2962 sei, zurG1519 EhreG1391 GottesG2316, des VatersG3962.
sondern GottH430 weißH3045, dass, welches TagesH3117 ihr davon essetH398, so werden eure AugenH5869 aufgetanH6491, und werdet sein wie GottH430 und wissenH3045, was gutH2896 und böseH7451 ist.
DarumG1352, daG1525 er inG1519 die WeltG2889 kommtG1525, sprichtG3004 er: „OpferG2378 undG2532 GabenG4376 hastG2309+G2675 du nichtG3756 gewolltG2309; den LeibG4983 aberG1161 hastG2309+G2675 du mirG3427 bereitetG2675.
DaG5119 sprachG2036 ich: SieheG2400, ich kommeG2240 (imG1722+G2777 BuchG975 stehtG1125 vonG4012 mirG1700 geschriebenG1125), dass ich tueG4160, GottG2316, deinenG4675 WillenG2307.“
DennG1063 auchG2532 des MenschenG444 SohnG5207 ist nichtG3756 gekommenG2064, dass er sich dienenG1247 lasse, sondernG235 dass er dieneG1247 undG2532 gebeG1325 seinG846 LebenG5590 zur BezahlungG3083 fürG473 vieleG4183.
DennG1063 welcherG5101 ist größerG3187: derG345 zu TischeG345 sitztG345 oderG2228 derG345 da dientG1247? Ist's nichtG3780 also, dass derG345 zu TischeG345 sitztG345! IchG1473 aberG1161 binG1510 unterG1722+G3319 euchG5216 wieG5613 ein DienerG1247.
Dies sind die RechteH4941, die du ihnenH6440 sollst vorlegenH7760:
WennH7069 du einen hebräischenH5680 KnechtH5650 kaufstH7069, der soll dir sechsH8337 JahreH8141 dienenH5647; im siebentenH7637 Jahr soll er freiH2670 ausgehenH3318 umsonstH2600.
IstH935 er ohneH1610 WeibH802 gekommenH935, soH3318 soll er auch ohneH1610 WeibH802 ausgehenH3318; istH935 er aber mitH1167 WeibH802 gekommenH935, soH3318 soll sein WeibH802 mitH1167 ihm ausgehenH3318.
Hat ihm aber sein HerrH113 ein WeibH802 gegebenH5414, und erH3318 hat SöhneH1121 oder TöchterH1323 gezeugtH3205, so soll das WeibH802 und die KinderH3206 seines HerrnH113 sein, erH3318 aber soll ohneH1610 WeibH802 ausgehenH3318.
SprichtH559 aber der KnechtH5650: IchH157 habe meinen HerrenH113 liebH157 und mein WeibH802 und KindH1121, ichH157 will nichtH3318 freiH2670 werden,
so bringeH5066 ihn sein HerrH113 vor die „GötterH430“ und halteH5066 ihn an die TürH1817 oder den PfostenH4201 und bohreH7527 ihm mit einem PfriemenH4836 durch sein OhrH241, und er sei sein KnechtH5647 ewigH5769.
VerkauftH4376 jemandH376 sein TochterH1323 zur MagdH519, so soll sie nicht ausgehenH3318 wie die KnechteH3318+H5650.
GefälltH5869+H7451 sie aber ihrem HerrnH113 nicht und will er sie nicht zur EheH3259 nehmen, so soll er sie zu lösenH6299 geben. Aber unter ein fremdesH5237 VolkH5971 sie zu verkaufenH4376 hat er nicht MachtH4910, weil er sie verschmähtH898 hat.
VertrautH3259 er sie aber seinem SohnH1121, so soll er TochterrechtH1323+H4941 an ihr tunH6213.
GibtH3947 er ihm aber noch eine andereH312, so soll er an ihrer NahrungH7607, KleidungH3682 und EheschuldH5772 nichts abbrechenH1639.
TutH6213 er diese dreiH7969 nicht, soH3318 soll sie freiH2600 ausgehenH3318 ohne LösegeldH3701.
WerH5221 einen MenschenH376 schlägtH5221, dass er stirbtH4191, der sollH4191 des Todes sterbenH4191.
HatH579 er ihm aber nicht nachgestelltH6658, sondern GottH430 hatH579 ihn lassen ungefähr in seine HändeH3027 fallenH579, so will ich dir einen OrtH4725 bestimmenH7760, dahin er fliehenH5127 soll.
Wo aber jemandH376 an seinem NächstenH7453 freveltH2102 und ihn mit ListH6195 erwürgtH2026, soH3947 sollst du denselben von meinem AltarH4196 nehmenH3947, dass man ihn töteH4191.
WerH5221 VaterH1 oder MutterH517 schlägtH5221, der sollH4191 des Todes sterbenH4191.
WerH1589 einen MenschenH376 stiehltH1589, es sei, dass er ihn verkauftH4376 oder dass man ihn bei ihmH3027 findetH4672, der sollH4191 des Todes sterbenH4191.
WerH7043 VaterH1 oder MutterH517 fluchtH7043, der sollH4191 des Todes sterbenH4191.
Wenn MännerH582 miteinander hadernH7378 und einerH376 schlägtH5221 den anderenH7453 mit einem SteinH68 oderH176 mit einerH376 FaustH106, dass er nicht stirbtH4191, sondern zu BetteH4904 liegtH5307:
kommt er aufH6965, dass er ausgehtH1980 anH2351 seinem StabeH4938, so soll, der ihn schlugH5221, unschuldigH5352 sein, nur dass er ihm bezahleH5414, was er versäumtH7674 hat, und das ArztgeldH7495 gebeH7495.
WerH376 seinen KnechtH5650 oder seine MagdH519 schlägtH5221 mit einem StabeH7626, dass sie sterbenH4191 unter seinen HändenH3027, der sollH5358 darum gestraftH5358 werden.
BleibtH5975 er aberH389 einen oder zweiH8147 TageH3117 am Leben, so soll er darum nicht gestraftH5358 werden; denn es ist sein GeldH3701.
Wenn MännerH582 hadernH5327 und verletzenH5062 ein schwangeresH2030 WeibH802, dass ihr die FruchtH3206 abgehtH3318, und ihr kein Schade widerfährtH611, so sollH6064 man ihn um Geld strafenH6064, wieviel des WeibesH802 MannH1167 ihm auflegtH7896, und er soll's gebenH5414 nach der SchiedsrichterH6414 Erkennen.
Kommt ihr aber ein Schade darausH611, so soll er lassenH5414 SeeleH5315 um SeeleH5315,
AugeH5869 um AugeH5869, ZahnH8127 um ZahnH8127, HandH3027 um HandH3027, FußH7272 um FußH7272,
BrandH3555 um BrandH3555, WundeH6482 um WundeH6482, BeuleH2250 um BeuleH2250.
Wenn jemandH376 seinen KnechtH5650 oder seine MagdH519 in ein AugeH5869 schlägtH5221 und verderbtH7843 es, der soll sie freiH2670 loslassenH7971 umH8478 das AugeH5869.
Desgleichen, wenn er seinem KnechtH5650 oder seiner MagdH519 einen ZahnH8127 ausschlägtH5307, soll er sie freiH2670 loslassenH7971 um den ZahnH8127.
Wenn ein OchseH7794 einen MannH376 oder ein WeibH802 stößtH5055, dass sie sterbenH4191, so sollH5619 man den OchsenH7794 steinigenH5619 und sein FleischH1320 nicht essenH398; so ist der HerrH1167 des OchsenH7794 unschuldigH5355.
Ist aber der OchseH7794 zuvorH8032+H8543 stößigH5056 gewesen, und seinem HerrnH1167 ist's angesagtH5749, und hat ihn nicht verwahrtH8104, und er tötetH4191 darüber einen MannH376 oder ein WeibH802, so soll man den OchsenH7794 steinigenH5619, und sein HerrH1167 soll sterbenH4191.
WirdH7896 man aber ein LösegeldH3724 auf ihn legenH7896, so soll er gebenH5414, sein LebenH5315 zu lösenH6306, was man ihm auflegtH7896.
DesgleichenH4941 soll man mit ihm handelnH6213, wenn er SohnH1121 oderH176 TochterH1323 stößtH5055.
StößtH5055 erH7794 aber einen KnechtH5650 oder eine MagdH519, so soll erH7794 ihrem HerrnH113 30H7970 SilberlingeH3701+H8255 gebenH5414, und den OchsenH7794 soll man steinigenH5619.
Wenn jemandH376 eine GrubeH953 auftutH6605 oder gräbtH3738 eine GrubeH953 und decktH3680 sie nicht zu, und es fälltH5307 ein OchsH7794 oder EselH2543 hinein,
so soll's der HerrH1167 der GrubeH953 mit GeldH3701 dem anderen wiederbezahlenH7725+H7999; das AasH4191 aber soll sein sein.
Wenn jemandesH376 OchseH7794 eines anderenH7453 OchsenH7794 stößtH5062, dass er stirbtH4191, so sollen sie den lebendigenH2416 OchsenH7794 verkaufenH4376 und das GeldH3701 teilenH2673 und das AasH4191 auch teilenH2673.
Ist's aber kundH3045 gewesen, dass der OchseH7794 zuvorH8032+H8543 stößigH5056 gewesen ist, und sein HerrH1167 hat ihn nicht verwahrtH8104, so sollH7999 er einen OchsenH7794 für den anderenH7794 vergeltenH7999 und das AasH4191 haben.
SeligG3107 sind dieG1565+G3739 KnechteG1401, dieG1565+G3739 der HerrG2962, so er kommtG2064, wachendG1127 findetG2147. WahrlichG281 ich sageG3004 euchG5213: Er wirdG347 sich aufschürzenG4024 undG2532 wirdG347 sieG846 zu Tische setzenG347 undG2532 vor ihnenG846 gehenG3928 undG2532 ihnenG846 dienenG1247.
DennG1161 werG3748 sich selbstG1438 erhöhtG5312, der wird erniedrigtG5013; undG2532 werG3748 sich selbstG1438 erniedrigtG5013, der wird erhöhtG5312.
DennG3754 werG3956 sich selbstG1438 erhöhtG5312, der soll erniedrigtG5013 werden; undG2532 werG3956 sich selbstG1438 erniedrigtG5013, der soll erhöhtG5312 werden.
Ich sageG3004 euchG5213: DieserG3778 gingG2597 hinab gerechtfertigtG1344 inG1519 seinG846 HausG3624 vorG2228 jenemG1565. DennG3754 werG3956 sich selbstG1438 erhöhtG5312, der wird erniedrigtG5013 werden; undG1161 werG3956 sich selbstG1438 erniedrigtG5013, der wird erhöhtG5312 werden.