Luther 1912 mit Strongs
Versliste
Wenn dein BruderH251 verarmtH4134 und neben dirH3027 abnimmtH4131, so sollst du ihn aufnehmenH2388 als einen FremdlingH1616 oder GastH8453, dass er lebeH2416 neben dirH3027,
und sollst nicht ZinsenH5392 von ihm nehmenH3947 noch WucherH8636, sondern sollst dich vor deinem GottH430 fürchtenH3372, auf dass dein BruderH251 neben dir lebenH2416 könne.
Denn du sollst ihm dein GeldH3701 nicht auf ZinsenH5392 leihenH5414 noch deine SpeiseH400 auf WucherH4768 austun.
Denn ich bin der HErrH3068, euer GottH430, der euch aus ÄgyptenlandH776+H4714 geführtH3318 hat, dass ich euch das LandH776 KanaanH3667 gäbeH5414 und euer GottH430 wäre.
Wenn dein BruderH251 verarmtH4134 neben dir und verkauftH4376 sich dir, so sollst du ihn nicht lassenH5656 dienenH5647 alsH5656 einen LeibeigenenH5650;
sondern wie ein TagelöhnerH7916 und GastH8453 soll er bei dir sein und bis an das HalljahrH3104+H8141 bei dir dienenH5647.
Dann soll er von dir frei ausgehenH3318 und seine KinderH1121 mit ihm und soll wiederkommenH7725 zu seinem GeschlechtH4940 und zu seiner VäterH1 HabeH272.
Denn sie sind meine KnechteH5650, die ich aus ÄgyptenlandH776+H4714 geführtH3318 habe; darum soll man sie nicht aufH4466 leibeigeneH5650 Weise verkaufenH4376.
Und sollst nicht mit StrengeH6531 über sie herrschenH7287, sondern dich fürchtenH3372 vor deinem GottH430.
Willst du aber leibeigene KnechteH5650 und MägdeH519 haben, so sollst du sie kaufenH7069 von den HeidenH1471, die umH5439 euch her sind,
und auch von den KindernH1121 der GästeH8453, die FremdlingeH1481 unter euch sind, und von ihren NachkommenH4940, die sie bei euch in eurem LandeH776 zeugenH3205; dieselben mögt ihr zuH272 eigen habenH272+H7069
und sollt sie besitzenH5157 und eure KinderH1121 nachH310 euch zum EigentumH272+H3423 fürH5769 und fürH5769; die sollt ihr leibeigene KnechteH5647 sein lassen. Aber von euren BrüdernH251, den KindernH1121 IsraelH3478, soll keinerH376 über den anderenH251 herrschenH7287 mit StrengeH6531.
Wenn irgendein FremdlingH1616+H8453 oder GastH1616+H8453 bei dirH3027 zunimmtH5381 und dein BruderH251 neben ihm verarmtH4134 und sich dem FremdlingH1616+H8453 oder GastH1616+H8453 bei dirH3027 oder jemand von seinemH1616+H6133 StammH4940 verkauftH4376,
so soll er nachH310 seinem VerkaufenH4376 Recht haben, wieder freiH1353 zu werden, und es mag ihn jemandH259 unter seinen BrüdernH251 lösenH1350,
oder sein VetterH1730 oder VettersH1730 SohnH1121+H1350 oder sonst sein nächsterH7607 BlutsfreundH1320 seines GeschlechtsH4940; oder so seine Hand so viel erwirbtH5381, so soll er selbstH3027 sich lösenH1350.
Und soll mit seinem KäuferH7069 rechnenH2803 von dem JahrH8141 an, da er sich verkauftH4376+H4465 hatte, bis aufs HalljahrH3104+H8141; und das GeldH3701, darum er sich verkauftH4376+H4465 hat, soll nach der ZahlH4557 der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze ZeitH3117 TagelöhnerH7916 bei ihm gewesen.
Sind noch vieleH7227 JahreH8141 bis an das Halljahr, so soll er nachH6310 denselben desto mehr zu seiner LösungH1353 wiedergebenH7725 von dem GeldeH3701, darum er gekauftH4736 ist.
Sind aber wenigH4592 JahreH8141 übrigH7604 bis ans HalljahrH3104+H8141, so soll er auch darnachH2803+H6310+H8141 wiedergebenH7725 zu seiner LösungH1353.
Als TagelöhnerH7916 soll er von JahrH8141 zu JahrH8141 bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit StrengeH6531 über ihn herrschenH7287 vor deinen AugenH5869.
Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösenH1350, so soll er im HalljahrH3104+H8141 frei ausgehenH3318 und seine KinderH1121 mit ihm.
Denn die KinderH1121 IsraelH3478 sind meine KnechteH5650, die ich aus ÄgyptenlandH776+H4714 geführtH3318 habe. Ich bin der HErrH3068, euer GottH430.
IhrG5210 HerrenG2962, was rechtG1342 undG2532 billigG2471 ist, das beweisetG3930 den KnechtenG1401, undG2532 wissetG1492, dassG3754 ihrG5210 auchG2532 einen Herrn imG1722 HimmelG3772 habtG2192.
AberG1161 ihrG5210 solltG2564 euch nichtG3361 RabbiG4461 nennenG2564 lassen; dennG1063 einerG1520 istG2076 euerG5216 MeisterG2519, ChristusG5547; ihrG5210 aberG1161 seidG2075 alleG3956 BrüderG80.
IhrG59 seid teuerG5092 erkauftG59; werdetG1096 nichtG3361 der MenschenG444 KnechteG1401.
und sprachH559 zu ihnen: Wir haben unsere BrüderH251, die JudenH3064, erkauftH7069, die den HeidenH1471 verkauftH4376 waren, nach unserem VermögenH1767; und ihrH4376 wollt auch eure BrüderH251 verkaufenH4376, und sie sollen uns verkauftH4376 werden? Da schwiegenH2790 sie und fandenH4672 nichtsH1697 zu antworten.