Elberfelder Übersetzung Edition CSV
Versliste
Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremde und der Beisasse soll er bei dir leben.
Du sollst nicht Zinsen und Wucher {Eig. Aufschlag bei der Rückerstattung geliehener Naturerzeugnisse.} von ihm nehmen und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe.
Dein Geld sollst du ihm nicht auf Zinsen geben und deine Nahrungsmittel nicht auf Wucher geben.
Ich bin der HERR, euer Gott, der ich euch aus dem Land Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein.
Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn keinen Sklavendienst tun lassen;
wie ein Tagelöhner, wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahr soll er bei dir dienen.
Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seiner Familie zurückkehren und wieder zum Eigentum seiner Väter kommen.
Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Land Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft.
Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen und sollst dich fürchten vor deinem Gott.
Was aber deinen Knecht und deine Magd {O. deinen Sklaven und deine Sklavin.} betrifft, die du haben wirst: Von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen mögt ihr Knecht und Magd kaufen.
Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen mögt ihr kaufen und von ihrer Familie, die bei euch ist, die sie in eurem Land gezeugt haben; und sie seien euch zum Eigentum,
und ihr mögt sie euren Söhnen nach euch vererben, damit sie sie als Eigentum besitzen. Diese mögt ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte.
Und wenn die Hand eines Fremden oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremden, dem Beisassen bei dir, oder einem Abkömmling aus der Familie des Fremden verkauft,
so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen.
Entweder sein Onkel oder der Sohn seines Onkels soll ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seiner Familie soll ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so soll er sich selbst lösen.
Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, in dem er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr; und der Preis, für den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre entsprechen; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein {D. h., seine Arbeitszeit soll ihm entsprechend der eines Tagelöhners angerechnet werden.}.
Wenn es noch viele Jahre sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgeld zurückzahlen;
und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahr, so soll er es ihm berechnen: Entsprechend seinen Jahren soll er seine Lösung zurückzahlen.
Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen.
Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm.
Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Land Ägypten herausgeführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.
Ihr Herren, gewährt euren {W. den.} Knechten das, was recht und billig ist, da ihr wisst, dass auch ihr einen Herrn im Himmel habt.
Ihr aber, lasst euch nicht Rabbi nennen; denn einer ist euer Lehrer, ihr alle aber seid Brüder.
Ihr seid um einen Preis erkauft worden; werdet nicht Sklaven von Menschen.
und ich sprach zu ihnen: Wir haben unsere Brüder, die Juden, die den Nationen verkauft waren, soweit es uns möglich war, losgekauft; und ihr wollt etwa eure Brüder verkaufen, und sie sollen sich uns verkaufen? {O. dass sie an uns verkauft werden!} Da schwiegen sie und fanden keine Antwort.