Wenn Jehova, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land Jehova, dein Gott, dir gibt, und du sie austreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst:
so sollst du dir drei Städte aussondern inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen.
Du sollst dir den Weg dahin zurichten, und das Gebiet deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil geben wird, in drei Teile teilen; und das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehe.
Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, und er haßte ihn vordem nicht,
wie etwa wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt aus mit der Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt vom Stiele und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt: der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibe;
auf daß nicht der Bluträcher, weil sein Herz entbrannt ist, dem Totschläger nachsetze und ihn erreiche, weil der Weg lang ist, und ihn totschlage, obwohl ihm kein Todesurteil gebührt, da er ihn vordem nicht haßte.
Darum gebiete ich dir und sage: drei Städte sollst du dir aussondern. -
Und wenn Jehova, dein Gott, deine Grenzen erweitert, so wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, welches er deinen Vätern zu geben verheißen hat
(wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, indem du Jehova, deinen Gott, liebst und auf seinen Wegen wandelst alle Tage), so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen;
damit nicht unschuldiges Blut vergossen werde inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und Blutschuld auf dir sei. -
Wenn aber ein Mann seinen Nächsten haßt, und ihm auflauert und sich wider ihn erhebt und ihn totschlägt, so daß er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte:
so sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers liefern, daß er sterbe.
Dein Auge soll seiner nicht schonen; und du sollst das unschuldige Blut aus Israel hinwegschaffen, und es wird dir wohlgehen.
Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken, welche die Vorfahren in deinem Erbteil gesetzt haben, das du erben wirst in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen.
Ein einzelner Zeuge soll nicht wider jemand auftreten wegen irgend einer Ungerechtigkeit und wegen irgend einer Sünde, bei irgend einer Sünde, die er begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden. -
Wenn ein ungerechter Zeuge wider jemand auftritt, um ein Vergehen wider ihn zu bezeugen,
so sollen die beiden Männer, die den Hader haben, vor Jehova treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen sein werden.
Und die Richter sollen wohl nachforschen; und siehe, ist der Zeuge ein falscher Zeuge, hat er Falsches wider seinen Bruder bezeugt,
so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen.
Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und fortan nicht mehr eine solche Übeltat in deiner Mitte begehen.
Und dein Auge soll nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!
Querverweise zu 5. Mose 19,4 5Mo 19,4
damit ein Totschläger dahin fliehe, der seinen Nächsten unabsichtlich erschlagen hat, und er haßte ihn vordem nicht, -daß er in eine von diesen Städten fliehe und am Leben bleibe:
auf daß nicht der Bluträcher, weil sein Herz entbrannt ist, dem Totschläger nachsetze und ihn erreiche, weil der Weg lang ist, und ihn totschlage, obwohl ihm kein Todesurteil gebührt, da er ihn vordem nicht haßte.
Den Kindern Israel und dem Fremdling und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte zur Zuflucht sein, daß dahin fliehe ein jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat.
Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder der Mörder soll gewißlich getötet werden.
Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden.
Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden.
Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten.
Und wenn er ihn aus Haß gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, daß er gestorben ist,
oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, daß er gestorben ist, so soll der Schläger gewißlich getötet werden; er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft.
Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein Werkzeug auf ihn geworfen hat,
oder, ohne es zu sehen, irgend einen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, daß er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht:
so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten richten;
Und Jakob sah das Angesicht Labans, und siehe, es war nicht gegen ihn wie früher.
Doch soll zwischen euch und ihr eine Entfernung sein bei zweitausend Ellen an Maß. Ihr sollt ihr nicht nahen, auf daß ihr den Weg wisset, auf dem ihr gehen sollt; denn ihr seid des Weges früher nicht gezogen.
Schon früher, schon als Saul König war, bist du es gewesen, der Israel aus- und einführte; und Jehova, dein Gott, hat zu dir gesagt: Du sollst mein Volk Israel weiden, und du sollst Fürst sein über mein Volk Israel.
Denn vorlängst ist eine Greuelstätte zugerichtet; auch für den König ist sie bereitet. Tief, weit hat er sie gemacht, ihr Holzstoß hat Feuer und Holz in Menge; wie ein Schwefelstrom setzt der Hauch Jehovas ihn in Brand.