Elberfelder Übersetzung Edition CSV
Versliste
Denn die verheiratete {W. die dem Mann untergeordnete.} Frau ist durch Gesetz an den Mann gebunden, solange er lebt; wenn aber der Mann gestorben ist, ist sie losgemacht von dem Gesetz des Mannes.
Eine Witwe werde verzeichnet {O. in die Liste eingetragen.}, wenn sie nicht weniger als sechzig Jahre alt ist, die Frau eines Mannes war,
ein Zeugnis hat in guten Werken, wenn sie Kinder auferzogen, wenn sie Fremde beherbergt, wenn sie der Heiligen Füße gewaschen, wenn sie Bedrängten Hilfe geleistet hat, wenn sie jedem guten Werk nachgegangen ist.
Jüngere Witwen aber weise ab; denn wenn sie üppig geworden sind gegen Christus, so wollen sie heiraten
und fallen dem Urteil anheim, weil {O. dass.} sie den ersten Glauben verworfen haben.
Zugleich aber lernen sie auch, müßig zu sein, indem sie in den Häusern umherlaufen; nicht allein aber müßig, sondern auch geschwätzig und vorwitzig, indem sie reden, was sich nicht geziemt.