Und im siebten Monat, am Ersten des Monats, soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun; ein Tag des Posaunen-Halls soll es euch sein.
Und ihr sollt ein Brandopfer opfern zum lieblichen Geruch dem HERRN: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl;
und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Stier, zwei Zehntel zu dem Widder,
und ein Zehntel zu jedem Lamm, zu den sieben Lämmern;
und einen Ziegenbock als Sündopfer, um Sühnung für euch zu tun;
außer dem monatlichen Brandopfer und seinem Speisopfer und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern, nach ihrer Vorschrift, zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer dem HERRN.
Und am Zehnten dieses siebten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein, und ihr sollt eure Seelen kasteien {Eig. demütigen, o. beugen.}; keinerlei Arbeit sollt ihr tun.
Und ihr sollt dem HERRN ein Brandopfer darbringen als lieblichen Geruch: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie euch sein;
und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Stier, zwei Zehntel zu dem einen Widder,
je ein Zehntel zu jedem Lamm, zu den sieben Lämmern;
und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem Sündopfer der Versöhnung {O. Sühnung.} und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern.
Und am fünfzehnten Tag des siebten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun, und ihr sollt dem HERRN ein Fest feiern sieben Tage.
Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem HERRN: dreizehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie sein;
und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu jedem Stier, zu den dreizehn Stieren, zwei Zehntel zu jedem Widder, zu den zwei Widdern,
und je ein Zehntel zu jedem Lamm, zu den vierzehn Lämmern;
und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
Und am zweiten Tag zwölf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;
und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern.
Und am dritten Tag elf Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;
und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
Und am vierten Tag zehn Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;
ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
Und am fünften Tag neun Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;
und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
Und am sechsten Tag acht Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;
und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinen Trankopfern.
Und am siebten Tag sieben Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;
und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach ihrer Vorschrift;
und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
Am achten Tag soll euch eine Festversammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.
Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem HERRN: einen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl;
ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu dem Stier, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
Das sollt ihr bei euren Festen {Eig. bestimmte Zeiten (um Gott zu nahen).} dem HERRN opfern, außer euren Gelübden und euren freiwilligen Gaben an Brandopfern und an Speisopfern und an Trankopfern und an Friedensopfern {W. an euren Brandopfern und an euren Speisopfern …}.
Querverweise zu 4. Mose 29,6 4Mo 29,6
Und am Anfang eurer Monate sollt ihr dem HERRN ein Brandopfer darbringen: zwei junge Stiere und einen Widder, sieben einjährige Lämmer ohne Fehl;
und zu jedem Stier drei Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, als Speisopfer; und zu dem einen Widder zwei Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, als Speisopfer;
und zu jedem Lamm je ein Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, als Speisopfer: Es ist ein Brandopfer, ein lieblicher Geruch, ein Feueropfer dem HERRN.
Und ihre Trankopfer: ein halbes Hin Wein soll zu einem Stier sein und ein drittel Hin zu dem Widder und ein viertel Hin zu einem Lamm. Das ist das monatliche Brandopfer in jedem Monat, nach den Monaten des Jahres.
Und ein Ziegenbock zum Sündopfer dem HERRN soll zusätzlich zu dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer geopfert werden.
Und sprich zu ihnen: Dies ist das Feueropfer, das ihr dem HERRN darbringen sollt: zwei einjährige Lämmer ohne Fehl, täglich, als beständiges Brandopfer.
Das eine Lamm sollst du am Morgen opfern, und das zweite Lamm sollst du zwischen den zwei Abenden {Wahrsch. die Zeit zwischen Sonnenuntergang und Einbruch der Nacht (vgl. 5. Mose 16,6); so auch später.} opfern;
und zum Speisopfer ein zehntel Epha Feinmehl, gemengt mit einem viertel Hin zerstoßenem Öl
(ein beständiges Brandopfer, das am Berg Sinai eingesetzt {A.ü. geopfert.} wurde, zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer dem HERRN);
und sein Trankopfer, ein viertel Hin zu dem einen Lamm; im Heiligtum sollst du dem HERRN das Trankopfer von starkem Getränk spenden.
Und das zweite Lamm sollst du zwischen den zwei Abenden opfern; wie das Morgen-Speisopfer und sein Trankopfer, so sollst du zu diesem opfern: ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem HERRN.
und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
Und dies ist es, was du auf dem Altar opfern sollst: zwei einjährige Lämmer an jedem Tag beständig.
Das eine Lamm sollst du am Morgen opfern, und das zweite Lamm sollst du zwischen den zwei Abenden {Wahrsch. die Zeit zwischen Sonnenuntergang und Einbruch der Nacht (vgl. 5. Mose 16,6).} opfern,
und ein Zehntel {D. h. ein zehntel Epha (so auch später).} Feinmehl, gemengt mit einem viertel Hin zerstoßenem Öl, und ein Trankopfer {Eig. eine Spende.}, ein viertel Hin Wein, zu dem einen Lamm.
Und das zweite Lamm sollst du zwischen den zwei Abenden opfern; wie das Morgen-Speisopfer {Das hebr. Wort bedeutet eigentlich Geschenk, o. Gabe.} und wie sein Trankopfer sollst du zu diesem opfern, zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer dem HERRN:
Ein beständiges Brandopfer bei euren Geschlechtern am Eingang des Zeltes der Zusammenkunft vor dem HERRN, wo ich mit euch zusammenkommen werde, um dort mit dir zu reden.
und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
Gebiete Aaron und seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz des Brandopfers. Dieses, das Brandopfer, soll auf seiner Feuerstelle sein, auf dem Altar, die ganze Nacht bis zum Morgen; und das Feuer des Altars soll darauf in Brand erhalten werden.
Und wenn ein Fremder bei euch weilt und dem HERRN das Passah feiern will, so soll er es feiern nach der Satzung des Passahs und nach seiner Vorschrift. Eine Satzung soll für euch sein, sowohl für den Fremden als auch für den Einheimischen des Landes.
So soll getan werden bei jedem Rind oder bei jedem Widder oder bei jedem Schaf oder bei jeder Ziege;
nach der Zahl, die ihr opfert, sollt ihr so tun bei jedem nach ihrer Zahl.
so soll es geschehen, wenn es vor den Augen der Gemeinde verborgen und aus Versehen geschehen ist, so soll die ganze Gemeinde dem HERRN einen jungen Stier als Brandopfer zum lieblichen Geruch opfern, und sein Speisopfer und sein Trankopfer, nach der Vorschrift, und einen Ziegenbock zum Sündopfer.
Und sie feierten das Laubhüttenfest, wie es vorgeschrieben ist; und sie opferten Brandopfer Tag für Tag, nach der Zahl, nach der Vorschrift, das Tägliche an seinem Tag;