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Kapitel

Vers

1 wird geladen ... Und der HERR redete zu Mose auf dem Berg Sinai und sprach:

2 wird geladen ... Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern {Eig. einen Sabbat ruhen.}.

3 wird geladen ... Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes {W. seinen Ertrag.} einsammeln.

4 wird geladen ... Aber im siebten Jahr soll ein Sabbat der Ruhe für das Land sein, ein Sabbat dem HERRN; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden;

5 wird geladen ... den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: Es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein.

6 wird geladen ... Und der Sabbat des Landes soll euch zur Speise dienen {Siehe V. 12.}, dir und deinem Knecht und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten;

7 wird geladen ... und deinem Vieh und den wilden Tieren, die in deinem Land sind, soll all sein Ertrag zur Speise dienen.

8 wird geladen ... Und du sollst dir sieben Jahrsabbate zählen, siebenmal sieben Jahre, so dass die Tage von sieben Jahrsabbaten dir 49 Jahre ausmachen.

9 wird geladen ... Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall {Eig. die Lärmposaune.} ergehen lassen; am Versöhnungstag {O. Sühnungstag.} sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land.

10 wird geladen ... Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Land Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubel {Hebr. Jobel: Schall, o. Hall (so auch später).}-Jahr soll es euch sein, und ihr werdet jeder wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht.

11 wird geladen ... Ein Jubel-Jahr soll dies, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen {Eig. abschneiden.};

12 wird geladen ... denn ein Jubel-Jahr ist es: Es soll euch heilig sein; vom Feld weg sollt ihr seinen Ertrag essen.

13 wird geladen ... In diesem Jubeljahr sollt ihr jeder wieder zu seinem Eigentum kommen.

14 wird geladen ... Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder von der Hand eures Nächsten etwas kauft, so soll keiner seinen Bruder bedrücken {O. übervorteilen.}.

15 wird geladen ... Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubel-Jahr sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen.

16 wird geladen ... Entsprechend der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und entsprechend der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir.

17 wird geladen ... Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken {O. übervorteilen.}, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott.

18 wird geladen ... Und so tut meine Satzungen, und haltet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Land.

19 wird geladen ... Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher darin wohnen.

20 wird geladen ... Und wenn ihr sprecht: Was sollen wir im siebten Jahr essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein –:

21 wird geladen ... Ich werde euch ja im sechsten Jahr meinen Segen entbieten, dass es den Ertrag für drei Jahre bringe;

22 wird geladen ... und wenn ihr im achten Jahr sät, werdet ihr noch vom alten Ertrag essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen.

23 wird geladen ... Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremde und Beisassen seid ihr bei mir.

24 wird geladen ... Und im ganzen Land eures Eigentums sollt ihr dem Land Lösung gestatten.

25 wird geladen ... Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so soll sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen.

26 wird geladen ... Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung erforderlich ist,

27 wird geladen ... so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Mann zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen.

28 wird geladen ... Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was erforderlich ist, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahr; und im Jubel-Jahr soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen.

29 wird geladen ... Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr {W. Tage.} soll sein Lösungsrecht bestehen.

30 wird geladen ... Wenn es aber nicht gelöst wird, bis für ihn ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer bei dessen Käufer verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubel-Jahr nicht frei ausgehen.

31 wird geladen ... Aber die Häuser der Dörfer, die keine Mauer ringsum haben, sollen dem Feld des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubel-Jahr sollen sie frei ausgehen.

32 wird geladen ... Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein.

33 wird geladen ... Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines {D. h. des Leviten, der verkauft hat.} Eigentums im Jubel-Jahr frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel.

34 wird geladen ... Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum.

35 wird geladen ... Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremde und der Beisasse soll er bei dir leben.

36 wird geladen ... Du sollst nicht Zinsen und Wucher {Eig. Aufschlag bei der Rückerstattung geliehener Naturerzeugnisse.} von ihm nehmen und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe.

37 wird geladen ... Dein Geld sollst du ihm nicht auf Zinsen geben und deine Nahrungsmittel nicht auf Wucher geben.

38 wird geladen ... Ich bin der HERR, euer Gott, der ich euch aus dem Land Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein.

39 wird geladen ... Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn keinen Sklavendienst tun lassen;

40 wird geladen ... wie ein Tagelöhner, wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahr soll er bei dir dienen.

41 wird geladen ... Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seiner Familie zurückkehren und wieder zum Eigentum seiner Väter kommen.

42 wird geladen ... Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Land Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft.

43 wird geladen ... Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen und sollst dich fürchten vor deinem Gott.

44 wird geladen ... Was aber deinen Knecht und deine Magd {O. deinen Sklaven und deine Sklavin.} betrifft, die du haben wirst: Von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen mögt ihr Knecht und Magd kaufen.

45 wird geladen ... Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen mögt ihr kaufen und von ihrer Familie, die bei euch ist, die sie in eurem Land gezeugt haben; und sie seien euch zum Eigentum,

46 wird geladen ... und ihr mögt sie euren Söhnen nach euch vererben, damit sie sie als Eigentum besitzen. Diese mögt ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte.

47 wird geladen ... Und wenn die Hand eines Fremden oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremden, dem Beisassen bei dir, oder einem Abkömmling aus der Familie des Fremden verkauft,

48 wird geladen ... so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen.

49 wird geladen ... Entweder sein Onkel oder der Sohn seines Onkels soll ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seiner Familie soll ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so soll er sich selbst lösen.

50 wird geladen ... Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, in dem er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr; und der Preis, für den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre entsprechen; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein {D. h., seine Arbeitszeit soll ihm entsprechend der eines Tagelöhners angerechnet werden.}.

51 wird geladen ... Wenn es noch viele Jahre sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgeld zurückzahlen;

52 wird geladen ... und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahr, so soll er es ihm berechnen: Entsprechend seinen Jahren soll er seine Lösung zurückzahlen.

53 wird geladen ... Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen.

54 wird geladen ... Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm.

55 wird geladen ... Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Land Ägypten herausgeführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

Querverweise zu 3. Mose 25,4 3Mo 25,4 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

3Mo 25,20 wird geladen ... Und wenn ihr sprecht: Was sollen wir im siebten Jahr essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein –:

3Mo 25,21 wird geladen ... Ich werde euch ja im sechsten Jahr meinen Segen entbieten, dass es den Ertrag für drei Jahre bringe;

3Mo 25,22 wird geladen ... und wenn ihr im achten Jahr sät, werdet ihr noch vom alten Ertrag essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen.

3Mo 25,23 wird geladen ... Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremde und Beisassen seid ihr bei mir.

3Mo 26,34 wird geladen ... Dann wird das Land seine Sabbate nachholen {O. abtragen, o. genießen.} alle Tage seiner Verwüstung, während ihr im Land eurer Feinde seid; dann wird das Land ruhen und seine Sabbate nachholen {O. abtragen, o. genießen.};

3Mo 26,35 wird geladen ... alle Tage seiner Verwüstung wird es ruhen, was es nicht geruht hat an euren Sabbaten, als ihr darin wohntet.

3Mo 26,43 wird geladen ... Denn das Land wird von ihnen verlassen sein, und es wird seine Sabbate nachholen {O. abtragen, o. genießen.}, in seiner Verwüstung ohne sie; und sie selbst werden die Strafe ihrer Ungerechtigkeit annehmen {O. ihre Ungerechtigkeit (o. Schuld) abtragen (d. h. dafür büßen).}, darum, ja darum, weil sie meine Rechte verachtet {O. verworfen.} haben und ihre Seele meine Satzungen verabscheut hat.

2Mo 23,10 wird geladen ... Und sechs Jahre sollst du dein Land besäen und seinen Ertrag einsammeln;

2Mo 23,11 wird geladen ... aber im siebten sollst du es ruhen und brachliegen lassen, damit die Armen deines Volkes davon essen; und was sie übrig lassen, sollen die Tiere des Feldes fressen. Ebenso sollst du mit deinem Weinberg tun und mit deinem Olivenbaum.

2Chr 36,21 wird geladen ... damit erfüllt würde das Wort des HERRN durch den Mund Jeremias {Siehe Jeremia 25; Daniel 9,2.}, bis das Land seine Sabbate nachgeholt {O. abgetragen, o. genossen (vgl. 3. Mose 26,34.43).} hätte. Alle Tage seiner Verwüstung hatte es Ruhe, bis siebzig Jahre voll waren.

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