Und der HERR redete zu Mose auf dem Berg Sinai und sprach:
Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern {Eig. einen Sabbat ruhen.}.
Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes {W. seinen Ertrag.} einsammeln.
Aber im siebten Jahr soll ein Sabbat der Ruhe für das Land sein, ein Sabbat dem HERRN; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden;
den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: Es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein.
Und der Sabbat des Landes soll euch zur Speise dienen {Siehe V. 12.}, dir und deinem Knecht und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten;
und deinem Vieh und den wilden Tieren, die in deinem Land sind, soll all sein Ertrag zur Speise dienen.
Und du sollst dir sieben Jahrsabbate zählen, siebenmal sieben Jahre, so dass die Tage von sieben Jahrsabbaten dir 49 Jahre ausmachen.
Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall {Eig. die Lärmposaune.} ergehen lassen; am Versöhnungstag {O. Sühnungstag.} sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land.
Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Land Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubel {Hebr. Jobel: Schall, o. Hall (so auch später).}-Jahr soll es euch sein, und ihr werdet jeder wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht.
Ein Jubel-Jahr soll dies, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen {Eig. abschneiden.};
denn ein Jubel-Jahr ist es: Es soll euch heilig sein; vom Feld weg sollt ihr seinen Ertrag essen.
In diesem Jubeljahr sollt ihr jeder wieder zu seinem Eigentum kommen.
Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder von der Hand eures Nächsten etwas kauft, so soll keiner seinen Bruder bedrücken {O. übervorteilen.}.
Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubel-Jahr sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen.
Entsprechend der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und entsprechend der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir.
Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken {O. übervorteilen.}, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott.
Und so tut meine Satzungen, und haltet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Land.
Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher darin wohnen.
Und wenn ihr sprecht: Was sollen wir im siebten Jahr essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein –:
Ich werde euch ja im sechsten Jahr meinen Segen entbieten, dass es den Ertrag für drei Jahre bringe;
und wenn ihr im achten Jahr sät, werdet ihr noch vom alten Ertrag essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen.
Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremde und Beisassen seid ihr bei mir.
Und im ganzen Land eures Eigentums sollt ihr dem Land Lösung gestatten.
Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so soll sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen.
Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung erforderlich ist,
so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Mann zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen.
Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was erforderlich ist, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahr; und im Jubel-Jahr soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen.
Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr {W. Tage.} soll sein Lösungsrecht bestehen.
Wenn es aber nicht gelöst wird, bis für ihn ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer bei dessen Käufer verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubel-Jahr nicht frei ausgehen.
Aber die Häuser der Dörfer, die keine Mauer ringsum haben, sollen dem Feld des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubel-Jahr sollen sie frei ausgehen.
Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein.
Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines {D. h. des Leviten, der verkauft hat.} Eigentums im Jubel-Jahr frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel.
Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum.
Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremde und der Beisasse soll er bei dir leben.
Du sollst nicht Zinsen und Wucher {Eig. Aufschlag bei der Rückerstattung geliehener Naturerzeugnisse.} von ihm nehmen und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe.
Dein Geld sollst du ihm nicht auf Zinsen geben und deine Nahrungsmittel nicht auf Wucher geben.
Ich bin der HERR, euer Gott, der ich euch aus dem Land Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein.
Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn keinen Sklavendienst tun lassen;
wie ein Tagelöhner, wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahr soll er bei dir dienen.
Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seiner Familie zurückkehren und wieder zum Eigentum seiner Väter kommen.
Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Land Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft.
Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen und sollst dich fürchten vor deinem Gott.
Was aber deinen Knecht und deine Magd {O. deinen Sklaven und deine Sklavin.} betrifft, die du haben wirst: Von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen mögt ihr Knecht und Magd kaufen.
Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen mögt ihr kaufen und von ihrer Familie, die bei euch ist, die sie in eurem Land gezeugt haben; und sie seien euch zum Eigentum,
und ihr mögt sie euren Söhnen nach euch vererben, damit sie sie als Eigentum besitzen. Diese mögt ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte.
Und wenn die Hand eines Fremden oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremden, dem Beisassen bei dir, oder einem Abkömmling aus der Familie des Fremden verkauft,
so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen.
Entweder sein Onkel oder der Sohn seines Onkels soll ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seiner Familie soll ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so soll er sich selbst lösen.
Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, in dem er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr; und der Preis, für den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre entsprechen; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein {D. h., seine Arbeitszeit soll ihm entsprechend der eines Tagelöhners angerechnet werden.}.
Wenn es noch viele Jahre sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgeld zurückzahlen;
und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahr, so soll er es ihm berechnen: Entsprechend seinen Jahren soll er seine Lösung zurückzahlen.
Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen.
Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm.
Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Land Ägypten herausgeführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.
Querverweise zu 3. Mose 25,25 3Mo 25,25
Da sprach Noomi zu ihrer Schwiegertochter: Gesegnet sei er von dem HERRN, dessen Güte nicht abgelassen hat von den Lebenden und von den Toten! Und Noomi sprach zu ihr: Der Mann ist nah verwandt mit uns, er ist einer von unseren Blutsverwandten {Eig. Lösern (so auch später; s. 3. Mo 25,25; 4. Mo 35,12; 5. Mo 25,5).}.
Und nun, ist nicht Boas, bei dessen Mägden du gewesen bist, unser Verwandter? Siehe, er worfelt diese Nacht auf der Gerstentenne.
Und er sprach: Wer bist du? Und sie sprach: Ich bin Ruth, deine Magd; so breite deine Flügel {A.ü. deine Decke.} aus über deine Magd, denn du bist ein Blutsverwandter.
Und nun, ich bin wirklich ein Blutsverwandter; doch ist auch ein näherer Blutsverwandter da als ich.
so habe ich nun gedacht, ich wolle es deinem Ohr eröffnen und dir sagen: Kaufe es vor den Einwohnern {O. den Sitzenden.} und vor den Ältesten meines Volkes. Wenn du lösen willst, löse, und wenn du nicht lösen willst {So nach vielen hebr. Handschriften. Der mas. Text lautet: Wenn er (o. man) nicht lösen will.}, so teile es mir mit, dass ich es wisse; denn da ist niemand außer dir zum Lösen, und ich komme nach dir. Und er sprach: Ich will lösen.
Da sprach Boas: An dem Tag, da du das Feld aus der Hand Noomis kaufst, hast du es auch von Ruth, der Moabiterin, der Frau des Verstorbenen, gekauft {A.H.l. hast du auch Ruth, die Moabiterin, die Frau … gekauft (wie in V. 10).}, um den Namen des Verstorbenen auf seinem Erbteil zu erwecken.
Da sprach der Blutsverwandte: Ich kann nicht für mich lösen, dass ich mein Erbteil nicht verderbe. Löse du für dich, was ich lösen sollte, denn ich kann nicht lösen.
Siehe, Hanamel, der Sohn Schallums, deines Onkels, wird zu dir kommen und sagen: Kaufe dir mein Feld, das in Anatot ist; denn du hast das Lösungsrecht, um es zu kaufen.
Und Hanamel, der Sohn meines Onkels, kam zu mir, nach dem Wort des HERRN, in den Gefängnishof und sprach zu mir: Kaufe doch mein Feld, das in Anatot im Land Benjamin ist, denn du hast das Erbrecht {Eig. das Eigentumsrecht.}, und du hast die Lösung; kaufe es dir. Und ich erkannte, dass dies das Wort des HERRN war.
Denn ihr kennt die Gnade unseres Herrn Jesus Christus, dass er, da er reich war, um euretwillen arm wurde, damit ihr durch seine Armut reich würdet.
Und wiederum: „Ich will mein Vertrauen auf ihn setzen.“ {Jesaja 8,17.} Und wiederum: „Siehe, ich und die Kinder, die Gott mir gegeben hat.“ {Jesaja 8,18.}
Weil nun die Kinder Blutes und Fleisches teilhaftig sind, hat auch er in gleicher {Eig. nahekommender.} Weise daran teilgenommen, damit er durch den Tod den zunichtemachte, der die Macht des Todes hat {O. hatte.}, das ist den Teufel,
Und sie singen ein neues Lied {W. singen ein neues Lied, sagend.}: Du bist würdig, das Buch zu nehmen und seine Siegel zu öffnen; denn du bist geschlachtet worden und hast für Gott erkauft, durch dein Blut, aus jedem Stamm und jeder Sprache und jedem Volk und jeder Nation,