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1 wird geladen ... Und wenn ihr das Land als Erbteil verlosen werdet, sollt ihr für Jehova ein Hebopfer heben, als Heiliges {O. Geheiligtes; so auch V. 4} vom Lande: die Länge fünfundzwanzigtausend Ruten lang, und die Breite zwanzigtausend {So nach der alexandr. Übersetzung. Im hebr. Text steht: zehntausend. (Vergl. zu dieser Stelle Kap. 48)}; dasselbe soll heilig sein in seiner ganzen Grenze ringsum.

2 wird geladen ... Davon sollen zum Heiligtum {Eig. zum Heiligen} gehören fünfhundert bei fünfhundert ins Geviert ringsum, und fünfzig Ellen Freiplatz dazu ringsum.

3 wird geladen ... Und von jenem Maße sollst du eine Länge messen von fünfundzwanzigtausend und eine Breite von zehntausend; und darin soll das Heiligtum, das Allerheiligste, sein.

4 wird geladen ... Dies soll ein Heiliges vom Lande sein; den Priestern, den Dienern des Heiligtums, soll es gehören, welche nahen, um Jehova zu dienen, und es soll ihnen ein Platz für Häuser sein, und ein Geheiligtes für das Heiligtum.

5 wird geladen ... Und fünfundzwanzigtausend Ruten in die Länge und zehntausend in die Breite soll den Leviten, den Dienern des Hauses, gehören, ihnen zum Eigentum, als Städte zum Wohnen {Im hebr. Text steht: zum Eigentum, zwanzig Zellen. And. l.: mit geringerer Verändung als oben: als Tore zum Wohnen}.

6 wird geladen ... Und als Eigentum der Stadt sollt ihr fünftausend in die Breite und fünfundzwanzigtausend in die Länge geben, gleichlaufend dem heiligen Hebopfer; dem ganzen Hause Israel soll es gehören.

7 wird geladen ... Und dem Fürsten sollt ihr geben auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs des heiligen Hebopfers und längs des Eigentums der Stadt, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts, und der Länge nach {d.h. eigentlich der Breite nach, da es die Schmalseite ist; aber hier und in Kap. 48 bedeutet der Ausdruck „Länge“ stets die von Osten nach Westen sich erstreckende Seite. S. Die Anm. zu Kap. 48,21} gleichlaufend einem der Stammteile, welche von der Westgrenze bis zur Ostgrenze liegen.

8 wird geladen ... Als Land soll es ihm gehören, als Eigentum in Israel; und meine Fürsten sollen nicht mehr mein Volk bedrücken, sondern das Land dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen {Eig. geben}.

9 wird geladen ... So spricht der Herr, Jehova: Laßt es euch genug sein, ihr Fürsten Israels! tut Gewalttat und Bedrückung hinweg, und übet Recht und Gerechtigkeit; höret auf, mein Volk aus seinem Besitze zu vertreiben, spricht der Herr, Jehova.

10 wird geladen ... Gerechte Waage und gerechtes Epha und gerechtes Bath sollt ihr haben.

11 wird geladen ... Das Epha und das Bath sollen von einerlei Maß sein, so daß das Bath den zehnten Teil des Homer enthalte, und das Epha den zehnten Teil des Homer; nach dem Homer soll ihr Maß sein.

12 wird geladen ... Und der Sekel soll zwanzig Gera sein; zwanzig Sekel, fünfundzwanzig Sekel und fünfzehn Sekel soll euch die Mine sein.

13 wird geladen ... Dies ist das Hebopfer, welches ihr heben sollt: ein Sechstel Epha vom Homer Weizen und ein Sechstel Epha vom Homer Gerste sollt ihr geben;

14 wird geladen ... und die Gebühr an Öl, vom Bath Öl: ein Zehntel Bath vom Kor {Kor ist eine spätere Benennung für Homer}, von zehn Bath, von einem Homer, denn zehn Bath sind ein Homer;

15 wird geladen ... und ein Stück vom Kleinvieh, von zweihundert, von dem bewässerten Lande Israel - : zum Speisopfer und zum Brandopfer und zu den Friedensopfern, um Sühnung für sie zu tun, spricht der Herr, Jehova.

16 wird geladen ... Das ganze Volk des Landes soll zu diesem Hebopfer für den Fürsten in Israel gehalten sein.

17 wird geladen ... Und dem Fürsten sollen obliegen die Brandopfer und das Speisopfer und das Trankopfer an den Festen {Das hebr. Wort bezeichnet nur die großen Jahresfeste} und an den Neumonden und an den Sabbathen, zu allen Festzeiten {S. die Anm. zu Kap. 36,38} des Hauses Israel. Er soll das Sündopfer und das Speisopfer und das Brandopfer und die Friedensopfer opfern, um Sühnung zu tun für das Haus Israel.

18 wird geladen ... So spricht der Herr, Jehova: Im ersten Monat, am ersten des Monats, sollst du einen jungen Farren ohne Fehl nehmen und das Heiligtum entsündigen.

19 wird geladen ... Und der Priester soll von dem Blute des Sündopfers nehmen, und es tun an die Türpfosten des Hauses und an die vier Ecken der Umwandung des Altars und an die Pfosten der Tore des inneren Vorhofs.

20 wird geladen ... Und ebenso sollst du tun am siebenten des Monats für den, der aus Versehen sündigt, und für den Einfältigen. Und so sollt ihr Sühnung tun für das Haus.

21 wird geladen ... Im ersten Monat, am vierzehnten Tage des Monats, soll euch das Passah sein, ein Fest von sieben Tagen; Ungesäuertes soll gegessen werden.

22 wird geladen ... Und der Fürst soll an selbigem Tage für sich und für das ganze Volk des Landes einen Farren als Sündopfer opfern.

23 wird geladen ... Und die sieben Tage des Festes soll er dem Jehova sieben Farren und sieben Widder, ohne Fehl, täglich, die sieben Tage als Brandopfer opfern, und einen Ziegenbock täglich als Sündopfer.

24 wird geladen ... Und als Speisopfer soll er ein Epha Feinmehl zu jedem Farren und ein Epha zu jedem Widder opfern; und Öl, ein Hin zu jedem Epha.

25 wird geladen ... Im siebenten Monat, am fünfzehnten Tage des Monats, am Feste {d.i. am Laubhüttenfeste}, soll er desgleichen tun die sieben Tage, betreffs des Sündopfers wie des Brandopfers und betreffs des Speisopfers wie des Öles.

Querverweise zu Hesekiel 45,25 Hes 45,25 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

3Mo 23,33 wird geladen ... Und Jehova redete zu Mose und sprach:

3Mo 23,34 wird geladen ... Rede zu den Kindern Israel und sprich: Am fünfzehnten Tage dieses siebenten Monats ist das Fest der Laubhütten {H. Sukkoth: Hütten} sieben Tage dem Jehova.

3Mo 23,35 wird geladen ... Am ersten Tage soll eine heilige Versammlung sein, keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.

3Mo 23,36 wird geladen ... Sieben Tage sollt ihr Jehova ein Feueropfer darbringen; am achten Tage soll euch eine heilige Versammlung sein, und ihr sollt Jehova ein Feueropfer darbringen: es ist eine Festversammlung, keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. {Vergl. 4. Mose 29,12-38}

3Mo 23,37 wird geladen ... Das sind die Feste Jehovas, die ihr ausrufen sollt als heilige Versammlungen um Jehova darzubringen Feueropfer, Brandopfer und Speisopfer, Schlachtopfer und Trankopfer, die Gebühr des Tages an seinem Tage:

3Mo 23,38 wird geladen ... außer den Sabbathen Jehovas und außer euren Gaben und außer allen euren Gelübden und außer allen euren freiwilligen Gaben, die ihr Jehova gebet.

3Mo 23,39 wird geladen ... Doch am fünfzehnten Tage des siebenten Monats, wenn ihr den Ertrag des Landes eingesammelt habt, sollt ihr das Fest Jehovas feiern sieben Tage; am ersten Tage soll Ruhe sein, und am achten Tage soll Ruhe sein.

3Mo 23,40 wird geladen ... Und ihr sollt euch am ersten Tage Frucht von schönen Bäumen nehmen, Palmzweige und Zweige von dichtbelaubten Bäumen und von Bachweiden, und sollt euch vor Jehova, eurem Gott, freuen sieben Tage.

3Mo 23,41 wird geladen ... Und ihr sollt dasselbe sieben Tage im Jahre als Fest dem Jehova feiern: eine ewige Satzung bei euren Geschlechtern; im siebenten Monat sollt ihr dasselbe feiern.

3Mo 23,42 wird geladen ... In Laubhütten sollt ihr wohnen sieben Tage; alle Eingeborenen in Israel sollen in Laubhütten wohnen;

3Mo 23,43 wird geladen ... auf daß eure Geschlechter wissen, daß ich die Kinder Israel in Laubhütten habe wohnen lassen, als ich sie aus dem Lande Ägypten herausführte. Ich bin Jehova, euer Gott. -

4Mo 29,12 wird geladen ... Und am fünfzehnten Tage des siebenten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun, und ihr sollt dem Jehova ein Fest feiern sieben Tage.

4Mo 29,13 wird geladen ... Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova: dreizehn junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie sein;

4Mo 29,14 wird geladen ... und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu jedem Farren, zu den dreizehn Farren, zwei Zehntel zu jedem Widder, zu den zwei Widdern,

4Mo 29,15 wird geladen ... und je ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den vierzehn Lämmern;

4Mo 29,16 wird geladen ... und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

4Mo 29,17 wird geladen ... Und am zweiten Tage zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehl;

4Mo 29,18 wird geladen ... und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

4Mo 29,19 wird geladen ... und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern.

4Mo 29,20 wird geladen ... Und am dritten Tage elf Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;

4Mo 29,21 wird geladen ... und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

4Mo 29,22 wird geladen ... und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

4Mo 29,23 wird geladen ... Und am vierten Tage zehn Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;

4Mo 29,24 wird geladen ... ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

4Mo 29,25 wird geladen ... und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

4Mo 29,26 wird geladen ... Und am fünften Tage neun Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;

4Mo 29,27 wird geladen ... und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

4Mo 29,28 wird geladen ... und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

4Mo 29,29 wird geladen ... Und am sechsten Tage acht Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;

4Mo 29,30 wird geladen ... und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

4Mo 29,31 wird geladen ... und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinen Trankopfern.

4Mo 29,32 wird geladen ... Und am siebenten Tage sieben Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;

4Mo 29,33 wird geladen ... und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach ihrer Vorschrift;

4Mo 29,34 wird geladen ... und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

4Mo 29,35 wird geladen ... Am achten Tage soll euch eine Festversammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.

4Mo 29,36 wird geladen ... Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova: einen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl;

4Mo 29,37 wird geladen ... ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu dem Farren, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

4Mo 29,38 wird geladen ... und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

5Mo 16,13 wird geladen ... Das Fest der Laubhütten {W. Hütten} sollst du dir sieben Tage feiern, wenn du den Ertrag von deiner Tenne und von deiner Kelter einsammelst;

5Mo 16,14 wird geladen ... und du sollst dich an deinem Feste freuen, du und dein Sohn und deine Tochter, und dein Knecht und deine Magd, und der Levit und der Fremdling und die Waise und die Witwe, die in deinen Toren sind.

5Mo 16,15 wird geladen ... Sieben Tage sollst du Jehova, deinem Gott, das Fest feiern an dem Orte, den Jehova erwählen wird; denn Jehova, dein Gott, wird dich segnen in all deinem Ertrag und in allem Werke deiner Hände, und du sollst nur fröhlich sein.

2Chr 5,3 wird geladen ... Und alle Männer von Israel versammelten sich zu dem König am Feste {S. die Anm. zu 1. Kön. 8,2} ..., das ist der siebente Monat.

2Chr 7,8 wird geladen ... Und so feierten Salomo und ganz Israel mit ihm, eine sehr große Versammlung, von dem Eingang Hamaths bis an den Fluß Ägyptens, zu selbiger Zeit das Fest {S. die Anm. zu 1. Kön. 8,2} sieben Tage.

2Chr 7,9 wird geladen ... Und am achten Tage hielten sie eine Festversammlung; denn sie feierten die Einweihung des Altars sieben Tage und das Fest sieben Tage.

2Chr 7,10 wird geladen ... Und am dreiundzwanzigsten Tage des siebenten Monats entließ er das Volk nach ihren Zelten, fröhlich und gutes Mutes wegen des Guten, das Jehova dem David und dem Salomo und seinem Volke Israel erwiesen hatte.

Neh 8,14 wird geladen ... Und sie fanden im Gesetz geschrieben, daß Jehova durch Mose geboten hatte, daß die Kinder Israel am Feste im siebenten Monat in Laubhütten {Eig. Hütten} wohnen sollten,

Neh 8,15 wird geladen ... und daß sie verkündigen und einen Ruf ergehen lassen sollten durch alle ihre Städte und durch Jerusalem, und sagen: Gehet hinaus auf das Gebirge und holet Zweige vom Olivenbaum und Zweige vom wilden Ölbaum und Myrtenzweige und Palmzweige und Zweige von dichtbelaubten Bäumen, um Hütten zu machen, wie geschrieben steht!

Neh 8,16 wird geladen ... Und das Volk ging hinaus und holte herbei; und sie machten sich Hütten, ein jeder auf seinem Dache und in ihren Höfen, und in den Höfen des Hauses Gottes, und auf dem Platze am Wassertore, und auf dem Platze am Tore Ephraim.

Neh 8,17 wird geladen ... Und die ganze Versammlung, die aus der Gefangenschaft zurückgekehrt war, machte Hütten und wohnte in den Hütten. Denn die Kinder Israel hatten nicht also getan seit den Tagen Josuas {Hebr. Jeschua}, des Sohnes Nuns, bis auf jenen Tag. Und es war eine sehr große Freude.

Neh 8,18 wird geladen ... Und man las in dem Buche des Gesetzes Gottes Tag für Tag, vom ersten Tage bis zum letzten Tage. Und sie feierten das Fest sieben Tage lang; und am achten Tage war eine Fest-Versammlung nach der Vorschrift.

Sach 14,16 wird geladen ... Und es wird geschehen, daß alle Übriggebliebenen von allen Nationen, welche wider Jerusalem gekommen sind, von Jahr zu Jahr hinaufziehen werden, um den König, Jehova der Heerscharen, anzubeten und das Laubhüttenfest zu feiern.

Sach 14,17 wird geladen ... Und es wird geschehen, wenn eines {Eig. welches} von den Geschlechtern der Erde nicht nach Jerusalem hinaufziehen wird, um den König, Jehova der Heerscharen, anzubeten: über dasselbe wird kein Regen kommen;

Sach 14,18 wird geladen ... und wenn das Geschlecht Ägyptens nicht hinaufzieht und nicht kommt, so wird der Regen auch nicht über dieses kommen. Das wird die Plage sein, womit Jehova die Nationen plagen wird, welche nicht hinaufziehen werden, um das Laubhüttenfest zu feiern.

Sach 14,19 wird geladen ... Das wird die Strafe {Eig. die Sündenstrafe; wie 4. Mose 32,23 und öfters} Ägyptens und die Strafe aller Nationen sein, welche nicht hinaufziehen werden, um das Laubhüttenfest zu feiern.

Joh 7,2 wird geladen ... Es war aber nahe das Fest der Juden, die Laubhütten.

Joh 7,37 wird geladen ... An dem letzten, dem großen Tage des Festes aber stand Jesus und rief und sprach: Wenn jemand dürstet, so komme er zu mir und trinke.

Joh 7,38 wird geladen ... Wer an mich glaubt, gleichwie die Schrift gesagt hat, aus dessen Leibe werden Ströme lebendigen Wassers fließen.

Joh 7,39 wird geladen ... Dies aber sagte er von dem Geiste, welchen die an ihn Glaubenden empfangen sollten; denn noch war der Geist nicht da, weil Jesus noch nicht verherrlicht worden war.

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