Behandelter Abschnitt 1Kor 9,1-6
Der Apostel beginnt nun mit der Rechtfertigung seines Amtes, das einige in Korinth zu untergraben suchten, und des Amtes im Allgemeinen, das sie zu verderben suchten. Der Titel wird behauptet, aber mit vollem Raum für Gnade. Denn das Amt ist von Christus, dem Herrn, nicht von dem ersten Menschen, und der Geist der Welt, wenn er zugelassen wird, ist sein Verderben.
Bin ich nicht frei? Bin ich nicht ein Apostel? Habe ich nicht Jesus, unseren Herrn, gesehen? Seid nicht ihr mein Werk im Herrn? Wenn ich für andere nicht ein Apostel bin, so bin ich es doch wenigstens für euch; denn das Siegel meines Apostelamtes seid ihr im Herrn. Meine Verteidigung vor denen, die mich zur Untersuchung ziehen, ist diese: Haben wir etwa nicht das Recht, zu essen und zu trinken? Haben wir etwa nicht das Recht, eine Schwester als Frau mit uns zu führen wie auch die übrigen Apostel und die Brüder des Herrn und Kephas? Oder haben allein ich und Barnabas nicht das Recht, nicht zu arbeiten? (9,1–6).
Am stärksten hatte er seine Bereitschaft erklärt, lieber alles für das natürliche Leben aufzugeben, als seinen Bruder zu gefährden. Doch bekräftigte er seine Unabhängigkeit von menschlichem Joch ebenso deutlich wie sein Apostelamt. Die Freiheit ging also Hand in Hand mit der größten Verantwortung. Sein Amt war auch nicht unbestimmt oder zweitrangig. Er hatte Jesus, unseren Herrn, gesehen. Seine Verleumder hatten insofern recht: Er hatte kein Erlaubnis des apostolischen Kollegiums, keine Sendung aus Jerusalem. Von den Zwölfen konnten andere die Nachfolge vorgeben, und zwar fälschlicherweise: Paulus hatte seine Autorität unmittelbar vom Herrn, der in der Höhe gesehen wurde. Waren die Korinther die Männer, die das in Frage stellten? – das große Volk, das der Herr in dieser Stadt hatte? das Paulus durch das Evangelium gezeugt hatte? War dies ihre Liebe im Geist? Wenn nicht ein Apostel für andere, so sollten es doch solche nicht leugnen, die ihr Siegel im Herrn waren. Aber was darf der Gläubige nicht tun oder sagen, der sich aus der Gegenwart des Herrn entfernt? Er wird wie die Feigen Jeremias; die guten Feigen sind sehr gut; und die schlechten sind sehr schlecht, die nicht gegessen werden können, so schlecht sind sie (Jer 24). In keinem ist das Böse schlimmer als im Christen. Die Verderbnis der besten Sache ist nicht die geringste Verderbnis. War es so weit gekommen, dass Paulus vor Gericht gestellt wurde, wenigstens zur Voruntersuchung, ob eine Klage gegen ihn vorliege, und dass er sein Plädoyer oder seine Verteidigungsrede vor seinen eigenen Kindern im Glauben in Korinth halten musste? Er beansprucht dann den Titel eines Apostels, wie wir auch allgemein von dem sagen dürfen, der im Wort und hier im Evangelium besonders dient. „Haben wir nicht Vollmacht, zu essen und zu trinken?“, das heißt, Recht auf Unterhalt. „Haben wir etwa nicht das Recht, zu essen und zu trinken? Haben wir etwa nicht das Recht, eine Schwester als Frau mit uns zu führen wie auch die übrigen Apostel und die Brüder des Herrn und Kephas?“ (V. 4.5), das heißt, nicht nur eine Schwester zu heiraten, sondern sie dorthin mitzunehmen, wo er selbst hinging, ein Gegenstand der liebevollen Fürsorge für die Gläubigen an ihnen. So war es mit den Aposteln im Allgemeinen, insbesondere mit den Brüdern oder Verwandten des Herrn und vor allem mit Petrus (siehe Mt 8,14). „Oder haben allein ich und Barnabas nicht das Recht, nicht zu arbeiten?“ (V. 6). Das ist die übliche Alternative, wenn die Unterstützung nicht gegeben ist. Aber die Heiligen sollten niemals die Gnade ausnutzen, die auf einen solchen Titel verzichtet, um in ihrer eigenen schlichten und positiven Pflicht nachzulassen. Um die plausible Selbstsucht falscher Apostel abzuschneiden, die sich einschmeicheln und den Wahren Böses unterstellen wollten, benutzte der Apostel sein Recht nicht, besonders in Korinth, sondern arbeitete mit seinen eigenen Händen, wie es auch Barnabas zu tun schien. Aber er achtet darauf, den Anspruch des geistlichen Arbeiters auf einen Lebensunterhalt für sich und seine Familie als unanfechtbar festzulegen.