Behandelter Abschnitt Joh 5,28-29
Joh 5,28.29: Wundert euch darüber nicht, denn es kommt die {o. eine} Stunde, in welcher alle, die in den Gräbern sind, seine Stimme hören, und hervorkommen werden: die das Gute getan haben, zur Auferstehung des Lebens, die aber das Böse {eig. das Schlechte} verübt haben, zur Auferstehung des Gerichts.
In Johannes 5,24-27 finden wir, welche Wirkung das Hören der Stimme des Sohnes Gottes hat. Es führt zum Leben. In den Versen 28 und 29 gibt es einen Unterschied zwischen dem Wesen der Stimme und deren Wirkung. Sie wird eine echte physische Wirkung in der Auferstehung der Toten aus ihren Gräbern haben. Es ist gesagt worden, bei Gott käme zuerst die moralische und dann physische Folge. In Vers 25 heißt es, wenn von den Gläubigen die
Rede ist: „Die sie gehört haben, werden leben“ (Joh 5,25). Hier in Vers 29, der Gläubige und Ungläubige einschließt, wird nichts vom Leben gesagt, sondern nur, dass solche, die „seine Stimme hören … hervorkommen werden“ (Joh 5,29).
Es gibt zwei Auferstehungen: die Auferstehung des Lebens und die Auferstehung des Gerichts. Die Frage, an welcher Auferstehung wir teilhaben, wird hier von moralischen Grundsätzen abhängig gemacht – davon, Gutes oder Böses getan zu haben. Sie richtet sich nicht nach Glauben oder Unglauben. Es ist wahr, dass kein Mensch ohne Glauben an Gott Gutes tun kann. Ebenso kann das, was Gott als „Gutes tun“ bezeichnet, sich sehr von dem unterscheiden, was der Mensch als „Gutes tun“ ansieht. Wo Leben ist, zeigt sich dieses durch Gutes tun.
Beides, „Leben“ und „Gericht“ machen Auferstehung erforderlich. Wenn das Leben in seinem angemessenen eigenen Bereich gesehen und genossen werden soll, muss der Körper vom Tod auferstehen. Wenn der Mensch gerichtet werden soll, muss er ebenfalls vom Tod auferstehen. Die Auferstehung ist notwendig, um die Herrlichkeit Christi darzustellen.