Hermann Menge (1841-1939)
Versliste
Denn wo Vielgeschäftigkeit ist, da kommen Träume; und wo viele Worte sind, da entsteht Torengeschwätz. –
Hast du Gott ein Gelübde dargebracht, so säume nicht, es zu erfüllen! Denn er hat kein Wohlgefallen an den Toren. Was du gelobt hast, das erfülle auch!
Besser ist es, kein Gelübde zu tun, als etwas zu geloben und es nicht zu erfüllen.
Gestatte deinem Munde nicht, deine Person in Schuld zu bringen, und sage nicht vor dem Gottesdiener (= Priester) aus, dass eine Übereilung vorliege: warum soll Gott über etwas von dir Ausgesprochenes zürnen und das Werk deiner Hände misslingen lassen?
Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde ablegt oder einen Eid schwört, durch den er sich zu einer Enthaltung verpflichtet, so darf er sein Wort nicht brechen: genau so, wie er es ausgesprochen hat, soll er es auch ausführen.
Wenn aber eine weibliche Person, die in ihrer Jugend (= unverheiratet) im Hause ihres Vaters lebt, dem HERRN ein Gelübde ablegt oder sich zu einer Enthaltung verpflichtet
und sprach folgendes Gelübde aus: „Gott, HERR der Heerscharen! Wenn du das Elend deiner Magd ansehen und meiner gedenken und deine Magd nicht vergessen willst und deiner Magd einen männlichen Spross schenkst, so will ich ihn dir, HERR, für sein ganzes Leben weihen, und kein Schermesser soll an sein Haupt kommen.“
sagte die Mutter (zu Eli): „Verzeihe, mein Herr! So wahr du lebst, mein Herr: ich bin die Frau, die einst hier bei dir gestanden hat, um zum HERRN zu beten.
Um diesen Knaben habe ich damals gebetet; nun hat der HERR mir die Bitte gewährt, die ich ihm vorgetragen habe.
So habe denn auch ich ihn dem HERRN geweiht: solange er lebt, soll er dem HERRN geweiht sein!“ Hierauf beteten sie dort den HERRN an.
Bringt Gelübde dar und erfüllt sie dem HERRN, eurem Gott: alle, die ihn rings umgeben, müssen Geschenke dem Schrecklichen (= Ehrfurcht Gebietenden) bringen,
und sprach hierauf folgendes Gelübde aus: „Wenn Gott mit mir ist und mich auf dem Wege, den ich jetzt gehen muss, behütet und mir Brot zur Nahrung und Kleidung zum Anziehen gibt
und ich glücklich in mein Vaterhaus zurückkehre, so soll der HERR mein Gott sein,
und dieser Stein, den ich als Denkstein aufgerichtet habe, soll zu einem Gotteshause werden, und von allem, was du mir geben wirst, will ich dir getreulich den Zehnten entrichten!“
Wenn du aber das Geloben unterlässt, so ziehst du dir dadurch keine Verschuldung zu;
nur was deine Lippen ausgesprochen haben, musst du auch halten und ausführen, weil du dem HERRN, deinem Gott, freiwillig gelobt hast, was du mit deinem Munde ausgesprochen hast. –
Wenn du in den Weinberg eines deiner Volksgenossen kommst, so magst du Trauben nach deinem Begehren essen, bis du satt bist; aber in dein Gefäß darfst du keine tun.
Als aber der Geburtstag des Herodes gefeiert wurde, tanzte die Tochter der Herodias vor der Festgesellschaft und gefiel dem Herodes so sehr,
dass er ihr mit einem Eide zusagte, er wolle ihr jede Bitte gewähren.
Da sagte sie, schon vorher von ihrer Mutter dazu angestiftet: „Gib mir hier auf einer Schüssel den Kopf Johannes des Täufers!“
Obgleich nun der König missmutig darüber war, gab er doch wegen seiner Eide und mit Rücksicht auf seine Tischgäste den Befehl, man solle ihn (d.h. den Kopf) ihr geben;
oder wenn jemand unbesonnen schwört, indem der Schwur seinen Lippen entfährt, dass er etwas Gutes oder Böses tun wolle, wie ja jemandem ein Schwur unbesonnenerweise entfahren mag, ohne dass er sich dessen (zunächst) bewusst ist, nachher aber zur Erkenntnis kommt und so in Bezug auf irgend etwas Derartiges sich schuldig fühlt:
so soll er, wenn er durch irgend etwas Derartiges eine Schuld auf sich geladen hat, das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, bekennen
Denn eines Priesters Lippen müssen Erkenntnis bewahren, und Unterweisung erwartet man aus seinem Munde; denn ein Bote des HERRN der Heerscharen ist er.
Ein Fallstrick (= gefährlich) ist es für den Menschen, unbesonnen auszusprechen: „Geweiht!“ und erst nach dem Geloben zu überlegen. –
wer Verworfne als wirklich verächtlich ansieht, aber Gottesfürchtigen Ehre erweist; wer sich selbst zum Schaden schwört und den Eid doch hält;