Hermann Menge (1841-1939)
Versliste
Im fünfundzwanzigsten Jahre unserer Verbannung (oder: Gefangenschaft), im Anfang des Jahres, am zehnten Tage des Monats, im vierzehnten Jahre nach der Eroberung der Stadt (Jerusalem) – an eben diesem Tage kam die Hand des HERRN über mich und brachte mich dorthin;
im Zustand der Verzückung (vgl. 8,3) führte er mich ins Land Israel und ließ mich auf einem sehr hohen Berge nieder, auf dessen Südseite sich ein Bauwerk nach Art einer Stadt befand.
Als er mich dorthin gebracht hatte, da stand dort mit einemmal ein Mann, der sah aus, als wäre er von Erz; er hatte eine leinene Schnur und einen Messstab in der Hand und stand im Tor.
Dieser Mann redete mich so an: „Menschensohn, gib genau acht mit deinen Augen und mit deinen Ohren und richte deine Aufmerksamkeit auf alles, was ich dir zeigen werde; denn dazu bist du hierher gebracht worden, dass man es dir zeige. Berichte dem Hause Israel alles, was du hier zu sehen bekommst!“
Das Wort des HERRN erging an mich folgendermaßen:
„Menschensohn, rede zu deinen Volksgenossen und sage zu ihnen: Wenn ich das Schwert (= Krieg) über ein Land kommen lasse und das Volk des Landes einen Mann aus seiner Gesamtheit wählt und ihn für sich zum Wächter bestellt,
und der sieht das Schwert (= den bewaffneten Feind) in das Land einbrechen und stößt in die Trompete und warnt dadurch das Volk –
wenn dann einer zwar den Schall der Trompete hört, aber sich nicht warnen lässt, so dass der bewaffnete Feind kommt und ihn ums Leben bringt, so soll die Schuld an seinem Tode ihm selbst beigemessen werden;
er hat ja den Schall der Trompete gehört, aber sich nicht warnen lassen: er hat seinen Tod selbst verschuldet; denn hätte er sich warnen lassen, so würde er sein Leben gerettet haben.
Wenn aber der Wächter den bewaffneten Feind kommen sieht und nicht in die Trompete stößt, so dass das Volk ungewarnt bleibt, und der bewaffnete Feind kommt und bringt einen von ihnen ums Leben, so wird der Betreffende zwar infolge seiner Sündenschuld weggerafft, aber für den Verlust seines Lebens werde ich den Wächter verantwortlich machen.“
„Du nun, Menschensohn – dich habe ich zum Wächter für das Haus Israel bestellt, damit du sie, wenn du ein Wort aus meinem Munde vernommen hast, in meinem Namen warnst.
Wenn ich zu dem Gottlosen sage: ‚Gottloser, du musst des Todes sterben!‘, du aber nichts sagst, um den Gottlosen vor seinem bösen Wandel zu warnen, so wird er, der Gottlose, zwar sein Leben um seiner Verschuldung willen verlieren, aber für den Verlust seines Lebens werde ich dich verantwortlich machen.
Wenn du aber deinerseits den Gottlosen vor seinem bösen Wandel gewarnt hast, damit er von ihm umkehre, er sich aber von seinem Wandel nicht abbringen lässt, so wird er zwar um seiner Verschuldung willen sterben, du aber hast dein Leben gerettet.“
„Und du nun, Menschensohn, sage zum Hause Israel: ‚Folgendes Bekenntnis habt ihr abgelegt: Ja, unsere Übertretungen und Sünden lasten auf uns, und durch sie vergehen wir ganz: wie könnten wir denn am Leben bleiben?‘
Sage zu ihnen: ‚So wahr ich lebe!‘ – so lautet der Ausspruch Gottes des HERRN –: ‚ich habe kein Wohlgefallen am Tode des Gottlosen, sondern daran, dass der Gottlose sich von seinem Wandel bekehrt und am Leben bleibt! Kehrt um, ja bekehrt euch von eurem bösen Wandel! Denn warum wollt ihr sterben, Haus Israel?‘ –
Du also, Menschensohn, sage zu deinen Volksgenossen: ‚Den Gerechten wird seine Gerechtigkeit nicht retten an dem Tage, wo er in Sünde verfällt; und den Gottlosen wird seine Gottlosigkeit nicht zu Fall bringen an dem Tage, wo er von seiner Gottlosigkeit umkehrt; aber auch der Gerechte kann um seiner Gerechtigkeit willen nicht am Leben erhalten bleiben an dem Tage, wo er in Sünde verfällt.
Wenn ich dem Gerechten verheiße, er solle ganz gewiss das Leben behalten, und er sich auf seine (bisherige) Gerechtigkeit verlässt und Böses tut, so wird seines ganzen gerechten Tuns nicht mehr gedacht werden, sondern um des Bösen willen, das er verübt hat, um deswillen muss er sterben.
Und wenn ich dem Gottlosen androhe: ‚Du musst des Todes sterben!‘ und er sich von seiner Sünde abkehrt und nunmehr Recht und Gerechtigkeit übt,
so dass er das ihm Verpfändete zurückgibt, Geraubtes wiedererstattet und nach den Satzungen wandelt, deren Beobachtung zum Leben führt, so dass er nichts Böses mehr tut, so soll er gewisslich das Leben behalten und nicht sterben:
keine von allen Sünden, die er begangen hat, soll ihm noch angerechnet werden; Recht und Gerechtigkeit hat er geübt: er soll gewisslich das Leben behalten!‘
Freilich sagen deine Volksgenossen: ‚Das Verfahren des Herrn ist nicht das richtige!‘, während doch ihr eigenes Verfahren nicht das richtige ist.
Wenn ein Gerechter sich von seiner Gerechtigkeit abwendet und Unrecht tut, so muss er auf Grund davon sterben;
wenn dagegen ein Gottloser von seiner Gottlosigkeit ablässt und Recht und Gerechtigkeit übt, so soll er infolgedessen am Leben bleiben.
Und ob ihr auch behauptet, das Verfahren des Herrn sei nicht das richtige, so werde ich doch jeden von euch nach seinem Wandel richten, Haus Israel!“
Es begab sich aber im zwölften (oder: elften) Jahre unserer Verbannung (oder: Gefangenschaft), am fünften Tage des zehnten Monats, da kam ein Flüchtling aus Jerusalem zu mir mit der Nachricht: „Die Stadt ist erobert!“
Die Hand des HERRN war aber schon am Abend vor der Ankunft des Flüchtlings über mich gekommen, und er hatte mir den Mund aufgetan (= die Sprache zurückgegeben), ehe jener am folgenden Morgen bei mir eintraf. So war mir denn der Mund aufgetan worden, und ich bin seitdem nie wieder stumm geworden (vgl. 24,25-27).
Hierauf erging das Wort des HERRN an mich folgendermaßen:
„Menschensohn, die Bewohner jener Trümmerstätten im Lande Israel sagen immer wieder: ‚Abraham war nur ein einzelner Mann und hat doch das Land zum Besitz erhalten; unser aber sind viele: uns ist das Land als Besitz zugewiesen!‘
Darum sage zu ihnen: ‚So hat Gott der HERR gesprochen: Ihr genießt das Fleisch mitsamt dem Blut und erhebt eure Augen zu euren Götzen und vergießt Blut, und da solltet ihr das Land zum Besitz haben?
Ihr verlasst euch fest auf euer Schwert, verübt Greuel und entehrt ein jeder das Weib des andern, und da solltet ihr das Land im Besitz haben?‘“
„Folgendermaßen sollst du zu ihnen sagen: ‚So hat Gott der HERR gesprochen: So wahr ich lebe: die in den Trümmerstätten Wohnenden sollen durch das Schwert fallen, und wer sich auf freiem Felde aufhält, den will ich den wilden Tieren zum Fraß hingeben, und wer sich auf den Berghöhen und in den Höhlen befindet, soll an der Pest sterben!
Und ich will das Land zur Wüste und Einöde machen: seine stolze Pracht soll ein Ende haben, und das Bergland Israels soll wüst daliegen, so dass niemand es mehr durchwandert!
Dann werden sie erkennen, dass ich der HERR bin, wenn ich das Land zur Wüste und Einöde mache wegen all ihrer Greuel, die sie verübt haben.‘“
„Du aber, Menschensohn – deine Volksgenossen unterhalten sich über dich an den Mauern und in den Toreingängen der Häuser und sagen einer zum andern: ‚Kommt doch und hört, was für ein Ausspruch es ist, den der HERR ergehen lässt!‘
Da kommen sie denn zu dir wie bei einem Volksauflauf und setzen sich vor dich hin als mein Volk und hören deine Worte an, handeln aber nicht danach, sondern sie tun liebevoll mit ihrem Munde, während ihr Herz hinter ihrem Gewinn herläuft.
Und wisse wohl: du bist ihnen wie ein Liebeslied (= Minnesänger), wie einer, der eine schöne Stimme hat und die Leier gut zu spielen versteht; und so hören sie denn deine Worte an, handeln aber nicht danach.
Wenn es aber eintrifft – und es trifft unfehlbar ein! –, dann werden sie erkennen, dass ein Prophet unter ihnen dagewesen ist.“
Darauf führte er mich in die Tempelhalle hinein und maß die Pfeiler: sechs Ellen Breite auf der einen wie auf der andern Seite.
Die Breite des Eingangs betrug zehn Ellen und die der Seitenwände des Eingangs beiderseits fünf Ellen. Sodann maß er die Länge der Halle: vierzig Ellen, und die Breite: zwanzig Ellen.
Hierauf trat er in den Innenraum hinein und maß den Pfeiler des Eingangs: zwei Ellen Breite; und die Breite des Eingangs: sechs Ellen; und die Seitenwände des Eingangs: sieben Ellen auf der einen wie auf der andern Seite.
Dann maß er die Länge des Raumes: zwanzig Ellen, und die Breite: zwanzig Ellen, entsprechend der Breite der Tempelhalle; und er sagte dann zu mir: „Dies ist das Allerheiligste.“
Hierauf maß er die (Dicke der) Mauer des Tempelgebäudes: sechs Ellen, und die Dicke (der Mauer) des seitlichen Anbaues rings um den Tempel herum: vier Ellen.
Die Seitengemächer aber waren, Gemach an Gemach, dreißig, und zwar in (allen) drei Stockwerken; und es waren Absätze an der Mauer des Tempelhauses für die Seitengemächer ringsum, um als Träger zu dienen, ohne dass sie jedoch in die Tempelmauer selbst eingelassen waren.
Und immer breiter wurden die Seitengemächer nach oben hin mehr und mehr, entsprechend der der Tempelmauer abgewonnenen Erweiterung nach oben hin rings um das Tempelhaus herum. Daher nahm die Breite des Anbaus nach oben hin zu. Man stieg aber vom unteren Stockwerk zum obersten durch das mittlere hinauf.
Und ich sah rings um das Tempelhaus ein erhöhtes Pflaster herumlaufen. Der Unterbau der Seitengemächer hatte die Höhe einer vollen Rute, sechs Ellen nach der Verbindung hin.
Die Dicke der Außenmauer des Anbaues betrug fünf Ellen; und was freigelassen war zwischen den Seitengemächern, die sich am Hause befanden,
und zwischen den Zellen, hatte eine Breite von zwanzig Ellen rings um das ganze Tempelhaus herum.
Von den zwei Türen des seitlichen Anbaues, die nach dem freigelassenen Raum (oder: Platz) hinausführten, ging die eine nach Norden, die andere nach Süden; die Breite des freigelassenen Platzes aber betrug fünf Ellen ringsherum. –
Das Hintergebäude aber, das längs der Einfriedigung an der Westseite lag, hatte eine Breite von siebzig Ellen; und die Wand des Gebäudes maß fünf Ellen an Dicke ringsherum, und seine Länge betrug neunzig Ellen.
Hierauf maß er das Tempelhaus, dessen Länge hundert Ellen betrug; sodann den eingefriedigten Platz mit dem Hintergebäude und seinen Mauern: eine Länge von hundert Ellen;
dann die Breite der Vorderseite des Tempelhauses nebst dem eingefriedigten Platz nach Osten zu: hundert Ellen. –
Weiter maß er die Länge des Hintergebäudes längs der Einfriedigung, die sich auf seiner Hinterseite befand, sowie seine Galerien auf dieser wie auf jener Seite: hundert Ellen. Die Tempelhalle aber sowie das Allerheiligste und die äußere Vorhalle
waren getäfelt, und schräg einfallende Fenster ließen Licht in die drei Räume ringsum eindringen; und die Wände drinnen waren ringsum mit Holz getäfelt vom Boden an bis zu den Fenstern und von den Seitenwänden.
Oberhalb der Tür des Tempelraumes inwendig und auswendig und auf allen Wänden ringsherum [innen und außen] waren Bildwerke angebracht,
nämlich Cherube und Palmen, und zwar je eine Palme zwischen zwei Cheruben. Jeder Cherub aber hatte zwei Gesichter,
nämlich auf der einen Seite ein Menschengesicht, das einer Palme zugekehrt war, und auf der andern Seite ein Löwengesicht, das gleichfalls einer Palme zugekehrt war: so war es im ganzen Tempelgebäude ringsherum gemacht:
vom Fußboden bis über die Tür hinauf waren die Cherube und die Palmen an den Tempelwänden angebracht.
Die Tempelhalle hatte vierkantige Türpfosten; und an der Vorderseite des Allerheiligsten stand ein Gegenstand, der aussah
wie ein Altar von Holz, drei Ellen hoch, zwei Ellen lang und zwei Ellen breit; er hatte auch Hörner (= vorspringende Ecken), und sein Fußgestell sowie seine Wände waren von Holz. Da sagte er zu mir: „Dies ist der Tisch, der vor dem HERRN steht.“
Die Tempelhalle wie auch das Allerheiligste hatten zwei Flügeltüren,
von denen jede aus zwei Türblättern bestand, die beide drehbar waren, und zwar an beiden Türflügeln.
Auch an ihnen waren Cherube und Palmen angebracht, geradeso wie es an den Wänden der Fall war; und ein hölzernes Schutzdach befand sich draußen an der Vorderseite der Vorhalle.
Schräg einfallende Fenster und Palmenverzierungen befanden sich an beiden Seitenwänden der Vorhalle und an den Seitenzimmern (oder: Seitenflügeln?) des Tempelhauses und an den Schutzdächern (?).
Hierauf führte er mich hinaus, und zwar in den inneren Vorhof (und dann) in der Richtung nach Norden, und brachte mich zu den (beiden) Zellengebäuden, die dem eingefriedigten Platz gegenüber und dem Hintergebäude nach Norden gegenüber lagen, das eine auf dieser,
das andere auf der andern Seite. Die Länge (der Zellengebäude) betrug hundert Ellen und die Breite fünfzig Ellen.
Gegenüber den zwanzig Ellen des inneren Vorhofs und gegenüber dem Steinpflaster des äußeren Vorhofs lief eine Galerie vor (oder: neben) der andern hin in drei Stockwerken.
Vor den Zellen aber befand sich ein Gang von zehn Ellen Breite und hundert Ellen Länge; und ihre Türen (oder: Eingänge) lagen nach Norden zu.
Die obersten Zellen waren aber, weil die Galerien ihnen einen Teil des Raumes wegnahmen, schmaler als die untersten und die mittleren des Gebäudes;
denn sie waren dreistöckig, hatten aber keine Säulen wie die Säulen auf dem äußeren Vorhof; darum war von den untersten und mittleren Zellen Raum weggenommen.
Eine Mauer aber war da, die an der Außenseite, den Zellen gleichlaufend, in der Richtung nach dem äußeren Vorhof hin lief; soweit sie den Zellen entlang lief, betrug ihre Länge fünfzig Ellen;
denn die Länge der Zellen, die nach dem äußeren Vorhof zu lagen, betrug fünfzig Ellen, während sie dem Tempel gegenüber hundert Ellen betrug.
Unterhalb dieser Zellen aber befand sich der Eingang von Osten her, wenn man zu ihnen vom äußeren Vorhof her kam,
am Anfang der Mauer des Vorhofs. (Als er mich dann) nach Süden zu (geführt hatte, sah ich, dass dort) vor dem eingefriedigten Platz und vor dem Hintergebäude ebenfalls Zellen lagen,
vor denen sich ein Gang befand und die dasselbe Aussehen hatten wie die Zellen auf der Nordseite, ebenso lang und ebenso breit wie jene; auch bezüglich ihrer Ausgänge und Einrichtungen waren sie völlig gleichartig; und wie ihre Eingänge,
so waren auch die Eingänge der Zellen, die nach Süden zu lagen: ein Eingang am Anfang des Weges, der nach dem äußeren Vorhof führte, gegen Osten, wo man hineinkam.
Da sagte er zu mir: „Die Zellen an der Nordseite und die Zellen an der Südseite, die vor dem eingefriedigten Platz liegen, das sind die heiligen Zellen, in denen die Priester, die dem HERRN nahen dürfen, die hochheiligen Gaben essen sollen; dort sollen sie das Hochheilige niederlegen, sowohl das Speisopfer als auch das Sünd- und das Schuldopfer, denn es ist eine heilige Stätte.
Wenn die Priester eintreten – sie dürfen aber nicht aus dem Heiligtum (unmittelbar) in den äußeren Vorhof hinaustreten –, so sollen sie dort ihre Gewänder niederlegen, in denen sie den Dienst verrichtet haben; denn diese sind heilig: sie sollen andere Kleider anziehen und dann erst sich nach dem für das Volk bestimmten Raume begeben.“
Als er nun mit der Ausmessung der inneren Tempelbauten fertig war, führte er mich hinaus in der Richtung nach dem Tor zu, dessen Vorderseite gegen Osten lag, und maß den ganzen Umfang aus.
Er maß die Ostseite mit der Messrute aus: fünfhundert Ruten Länge im ganzen;
dann wandte er sich nach Norden und maß die Nordseite: fünfhundert Ruten Länge im ganzen; dann ging er herum
und maß die Südseite: fünfhundert Ruten Länge im ganzen.
Dann ging er nach der Westseite herum und maß: fünfhundert Ruten nach der Messrute;
auf allen vier Windrichtungen nahm er die Messung vor. Der ganze Tempelbezirk hatte ringsum eine Mauer von fünfhundert Ruten Länge und fünfhundert Ruten Breite, um den heiligen Raum von dem unheiligen zu scheiden.