Darauf führte er mich in die Tempelhalle hinein und maß die Pfeiler: sechs Ellen Breite auf der einen wie auf der andern Seite.
Die Breite des Eingangs betrug zehn Ellen und die der Seitenwände des Eingangs beiderseits fünf Ellen. Sodann maß er die Länge der Halle: vierzig Ellen, und die Breite: zwanzig Ellen.
Hierauf trat er in den Innenraum hinein und maß den Pfeiler des Eingangs: zwei Ellen Breite; und die Breite des Eingangs: sechs Ellen; und die Seitenwände des Eingangs: sieben Ellen auf der einen wie auf der andern Seite.
Dann maß er die Länge des Raumes: zwanzig Ellen, und die Breite: zwanzig Ellen, entsprechend der Breite der Tempelhalle; und er sagte dann zu mir: „Dies ist das Allerheiligste.“
Hierauf maß er die (Dicke der) Mauer des Tempelgebäudes: sechs Ellen, und die Dicke (der Mauer) des seitlichen Anbaues rings um den Tempel herum: vier Ellen.
Die Seitengemächer aber waren, Gemach an Gemach, dreißig, und zwar in (allen) drei Stockwerken; und es waren Absätze an der Mauer des Tempelhauses für die Seitengemächer ringsum, um als Träger zu dienen, ohne dass sie jedoch in die Tempelmauer selbst eingelassen waren.
Und immer breiter wurden die Seitengemächer nach oben hin mehr und mehr, entsprechend der der Tempelmauer abgewonnenen Erweiterung nach oben hin rings um das Tempelhaus herum. Daher nahm die Breite des Anbaus nach oben hin zu. Man stieg aber vom unteren Stockwerk zum obersten durch das mittlere hinauf.
Und ich sah rings um das Tempelhaus ein erhöhtes Pflaster herumlaufen. Der Unterbau der Seitengemächer hatte die Höhe einer vollen Rute, sechs Ellen nach der Verbindung hin.
Die Dicke der Außenmauer des Anbaues betrug fünf Ellen; und was freigelassen war zwischen den Seitengemächern, die sich am Hause befanden,
und zwischen den Zellen, hatte eine Breite von zwanzig Ellen rings um das ganze Tempelhaus herum.
Von den zwei Türen des seitlichen Anbaues, die nach dem freigelassenen Raum (oder: Platz) hinausführten, ging die eine nach Norden, die andere nach Süden; die Breite des freigelassenen Platzes aber betrug fünf Ellen ringsherum. –
Das Hintergebäude aber, das längs der Einfriedigung an der Westseite lag, hatte eine Breite von siebzig Ellen; und die Wand des Gebäudes maß fünf Ellen an Dicke ringsherum, und seine Länge betrug neunzig Ellen.
Hierauf maß er das Tempelhaus, dessen Länge hundert Ellen betrug; sodann den eingefriedigten Platz mit dem Hintergebäude und seinen Mauern: eine Länge von hundert Ellen;
dann die Breite der Vorderseite des Tempelhauses nebst dem eingefriedigten Platz nach Osten zu: hundert Ellen. –
Weiter maß er die Länge des Hintergebäudes längs der Einfriedigung, die sich auf seiner Hinterseite befand, sowie seine Galerien auf dieser wie auf jener Seite: hundert Ellen. Die Tempelhalle aber sowie das Allerheiligste und die äußere Vorhalle
waren getäfelt, und schräg einfallende Fenster ließen Licht in die drei Räume ringsum eindringen; und die Wände drinnen waren ringsum mit Holz getäfelt vom Boden an bis zu den Fenstern und von den Seitenwänden.
Oberhalb der Tür des Tempelraumes inwendig und auswendig und auf allen Wänden ringsherum [innen und außen] waren Bildwerke angebracht,
nämlich Cherube und Palmen, und zwar je eine Palme zwischen zwei Cheruben. Jeder Cherub aber hatte zwei Gesichter,
nämlich auf der einen Seite ein Menschengesicht, das einer Palme zugekehrt war, und auf der andern Seite ein Löwengesicht, das gleichfalls einer Palme zugekehrt war: so war es im ganzen Tempelgebäude ringsherum gemacht:
vom Fußboden bis über die Tür hinauf waren die Cherube und die Palmen an den Tempelwänden angebracht.
Die Tempelhalle hatte vierkantige Türpfosten; und an der Vorderseite des Allerheiligsten stand ein Gegenstand, der aussah
wie ein Altar von Holz, drei Ellen hoch, zwei Ellen lang und zwei Ellen breit; er hatte auch Hörner (= vorspringende Ecken), und sein Fußgestell sowie seine Wände waren von Holz. Da sagte er zu mir: „Dies ist der Tisch, der vor dem HERRN steht.“
Die Tempelhalle wie auch das Allerheiligste hatten zwei Flügeltüren,
von denen jede aus zwei Türblättern bestand, die beide drehbar waren, und zwar an beiden Türflügeln.
Auch an ihnen waren Cherube und Palmen angebracht, geradeso wie es an den Wänden der Fall war; und ein hölzernes Schutzdach befand sich draußen an der Vorderseite der Vorhalle.
Schräg einfallende Fenster und Palmenverzierungen befanden sich an beiden Seitenwänden der Vorhalle und an den Seitenzimmern (oder: Seitenflügeln?) des Tempelhauses und an den Schutzdächern (?).
Querverweise zu Hesekiel 41,4 Hes 41,4
Der Hinterraum war nämlich zwanzig Ellen lang, zwanzig Ellen breit und zwanzig Ellen hoch, und er ließ ihn mit feinem Gold überziehen; auch den Zedernholz-Altar vor dem Hinterraum überzog er damit.
und zwar sollst du den Vorhang unter den Teppichhaken anbringen und dorthin (d.h. in den Raum), hinter den Vorhang, die Lade mit dem Gesetz (vgl. 25,16) bringen, so dass der Vorhang für euch eine Scheidewand zwischen dem Heiligen und dem Allerheiligsten bildet.
Dann stellte er den Raum des Allerheiligsten her, dessen Länge entsprechend der Breite des Tempelhauses 20 Ellen betrug; die Breite war auch 20 Ellen, und er ließ es mit feinem Gold im Betrage von sechshundert Talenten überziehen;
Dann sollst du die Deckplatte auf die Gesetzeslade im Allerheiligsten legen,
Die Stadt bildet nämlich ein Viereck, und ihre Länge ist ebenso groß wie die Breite. So maß er denn die Stadt mit dem Rohr: zwölftausend Stadien (= 2200 Kilometer); Länge, Breite und Höhe sind bei ihr gleich.
Hinter dem zweiten Vorhang aber liegt der Teil des Zeltes, der das Allerheiligste genannt wird,
mit dem goldenen Räucheraltar und der ganz mit Gold überzogenen Bundeslade, in welcher sich der goldene Krug mit dem Manna sowie der Stab Aarons, der Blüten getrieben hatte, und die Bundestafeln befinden;
oben über ihr aber stehen die (beiden) Cherube der Herrlichkeit (= als Zeichen der Gegenwart Gottes; Jes 37,16), welche (mit ihren Flügeln) die Deckplatte überschatten – doch hierüber soll jetzt nicht im einzelnen geredet werden.
Seitdem nun dies so eingerichtet worden ist, betreten die Priester, welche die gottesdienstlichen Handlungen zu verrichten haben, den Vorderraum des Zeltes jederzeit;
in den zweiten (= hinteren) Raum dagegen darf nur der Hohepriester einmal im Jahr eintreten, (und zwar) nicht ohne Blut, das er für sich selbst und für die Verfehlungen (= Unwissenheitssünden; vgl. 4.Mose 15,22-31) des Volkes darbringt.
Dadurch weist der heilige Geist darauf hin, dass der Weg (oder: Zugang) zum wahrhaften Heiligtum (8,2) noch nicht geoffenbart (= für die Allgemeinheit freigegeben) ist, solange das vordere Zelt noch Bestand hat.