Hermann Menge (1841-1939)
Versliste
Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
„Teile der ganzen Gemeinde der Israeliten folgende Verordnungen mit: Ihr sollt heilig sein, denn ich, der HERR euer Gott, bin heilig!
Ihr sollt ein jeder Ehrfurcht vor seiner Mutter und seinem Vater haben und meine Ruhetage beobachten: ich bin der HERR, euer Gott. –
Wendet euch nicht den Götzen zu und fertigt euch keine gegossenen Götterbilder an: ich bin der HERR, euer Gott!
Wenn ihr dem HERRN ein Heilsopfer schlachten (= darbringen) wollt, sollt ihr es so opfern, dass ihr Wohlgefallen (beim HERRN) dadurch erlangt.
Am Tage, an dem ihr es opfert, und am Tage darauf muss es gegessen werden; was aber bis zum dritten Tage übriggeblieben ist, muss im Feuer verbrannt werden.
Sollte dennoch am dritten Tage davon gegessen werden, so würde das als verdorbenes Fleisch gelten und nicht wohlgefällig aufgenommen werden:
wer es äße, würde eine Verschuldung auf sich laden; denn er hätte das dem HERRN Geheiligte entweiht, und ein solcher Mensch soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.
Wenn ihr die Ernte eures Landes schneidet, so sollst du dein Feld nicht ganz bis an den äußersten Rand abernten und auch keine Nachlese nach deiner Ernte halten.
Auch in deinem Weinberge sollst du keine Nachlese vornehmen und die abgefallenen Beeren in deinem Weinberge nicht auflesen; dem Armen und dem Fremdling sollst du sie überlassen: ich bin der HERR, euer Gott!
Ihr sollt nicht stehlen und nicht ableugnen und euch nicht untereinander betrügen.
Ihr sollt bei meinem Namen nicht falsch schwören, dass du den Namen deines Gottes entweihst: ich bin der HERR! –
Du sollst deinen Nächsten (= Volksgenossen) nicht bedrücken (oder: übervorteilen) und nicht berauben; der Lohn eines Tagelöhners soll von dir nicht über Nacht bis zum (andern) Morgen zurückbehalten werden. –
Du sollst einem Tauben nicht fluchen und einem Blinden keinen Anstoß in den Weg legen, sondern dich vor deinem Gott fürchten: ich bin der HERR!
Begeht kein Unrecht beim Rechtsprechen; sieh die Person eines Geringen nicht an, begünstige aber auch keinen Vornehmen, sondern richte deinen Nächsten (= Volksgenossen) dem Rechte gemäß.
Geh nicht als Verleumder unter deinen Volksgenossen umher; tritt im Gericht nicht gegen das Blut (= Leben) deines Nächsten auf: ich bin der HERR! –
Du sollst gegen deinen Bruder keinen Hass in deinem Herzen hegen, sondern sollst deinen Nächsten (= Volksgenossen) ernstlich zurechtweisen, damit du seinetwegen keine Verschuldung auf dich lädst.
Du sollst den Angehörigen deines Volkes gegenüber nicht rachgierig sein und ihnen nichts nachtragen, sondern sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst: ich bin der HERR!“
„Meine Gebote sollt ihr beobachten! Du darfst bei deinem Vieh nicht zweierlei Arten sich paaren lassen, auch dein Feld nicht mit zweierlei Samen besäen; und kein Kleid, das aus zweierlei Stoffen (oder: Arten von Garn) gewebt ist, darf auf deinen Leib kommen. –
Wenn ein Mann bei einem Weibe liegt und ihr beiwohnt, die eine Sklavin ist, die als Nebenweib einem andern Manne angehört, aber weder losgekauft noch freigelassen ist, so soll eine Bestrafung stattfinden; doch sie sollen nicht den Tod erleiden, weil sie keine Freie gewesen ist.
Er soll jedoch Gott dem HERRN als seine Buße einen Widder als Schuldopfer an den Eingang des Offenbarungszeltes bringen;
und der Priester soll ihm mittels des Schuldopferwidders Sühne vor dem HERRN wegen seiner Sünde erwirken, die er begangen hat; dann wird ihm seine Sünde, die er begangen hat, vergeben werden. –
Wenn ihr in das (verheißene) Land gekommen seid und allerlei Obstbäume pflanzt, so sollt ihr deren Vorhaut – d.h. ihren Fruchtertrag – als Vorhaut ansehen: drei Jahre lang sollen sie euch als unbeschnitten gelten, so dass nichts von ihnen gegessen werden darf.
Im vierten Jahr aber soll ihr ganzer Fruchtertrag dem HERRN als Gabe des Dankes (?) geweiht sein.
Erst im fünften Jahr dürft ihr Früchte von ihnen genießen und werdet alsdann einen um so reicheren Ertrag erlangen: ich bin der HERR, euer Gott! –
Ihr dürft nichts essen, was Blut enthält. – Ihr dürft nicht Wahrsagerei noch Zauberei treiben. –
Ihr dürft euer Haupthaar an den Schläfen nicht rund scheren; auch darfst du den Rand deines Bartes nicht stutzen. –
Wegen eines Toten dürft ihr euch keine Einschnitte an eurem Leibe machen und keine Ätzschrift (d.h. eingeätzten Bilder oder Schriftzeichen) an euch anbringen: ich bin der HERR! –
Du sollst deine Tochter nicht entweihen, indem du eine Buhldirne aus ihr machst; denn das Land soll keine Buhlerei treiben, und das Land darf nicht voll von Unzucht werden. –
Meine Ruhetage sollt ihr beobachten und vor meinem Heiligtum Ehrfurcht haben: ich bin der HERR! –
Wendet euch nicht an die Totengeister (oder: Totenbeschwörer) und an die Wahrsagegeister (oder: Wahrsager); sucht sie nicht auf, damit ihr nicht durch sie verunreinigt werdet: ich bin der HERR, euer Gott!“
„Vor einem grauen Haupte sollst du aufstehen und die Person eines Greises ehren und dich vor deinem Gott fürchten: ich bin der HERR! –
Wenn ein Fremdling sich bei dir in eurem Lande als Gast aufhält, so sollt ihr ihn nicht bedrücken;
wie ein Einheimischer aus eurer eigenen Mitte soll euch der Fremdling gelten, der unter euch lebt, und du sollst ihn lieben wie dich selbst; denn ihr seid ja selbst Fremdlinge im Lande Ägypten gewesen: ich bin der HERR, euer Gott!
Ihr sollt kein Unrecht verüben weder beim Rechtsprechen noch mit dem Längenmaß (= der Elle), mit dem Gewicht und dem Hohlmaß;
richtige Waage, richtige Gewichtstücke, richtiges Getreide- und Flüssigkeitsmaß sollt ihr führen: ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus dem Lande Ägypten weggeführt hat.
So beobachtet denn alle meine Satzungen und alle meine Gebote und handelt nach ihnen: ich bin der HERR!“
Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
„Den Israeliten sollst du sagen: Wenn irgendeiner von den Israeliten oder von den Fremdlingen, die in Israel als Gäste leben, eins von seinen Kindern dem Moloch (18,21) hingibt, so soll er unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: das Volk des Landes soll ihn steinigen!
Ich selbst will mein Angesicht gegen einen solchen Menschen kehren und ihn aus der Mitte seines Volkes ausrotten, weil er eins von seinen Kindern dem Moloch hingegeben und so mein Heiligtum verunreinigt und meinen heiligen Namen entweiht hat.
Wenn also das Volk des Landes die Augen vor einem solchen Menschen, der eins von seinen Kindern dem Moloch hingibt, verschließen sollte, so dass es ihn nicht tötet,
so will ich selbst mein Angesicht gegen den betreffenden Menschen und gegen sein ganzes Geschlecht kehren und ihn samt allen, die denselben Götzendienst treiben und sich dem Moloch mit ihrem Götzendienst ergeben, aus der Mitte ihres Volkes ausrotten.
Wenn sich ferner jemand an die Totenbeschwörer und die Wahrsager (vgl. 19,31) wendet, um Götzendienst mit ihnen zu treiben, so will ich mein Angesicht gegen einen solchen Menschen kehren und ihn aus der Mitte seines Volkes ausrotten.“
„So heiligt euch denn, dass ihr heilig werdet; denn ich bin der HERR, euer Gott;
beobachtet meine Satzungen und tut nach ihnen: ich, der HERR, bin es, der euch heiligt.
Ein jeder, der seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll unfehlbar mit dem Tode bestraft werden! Er hat seinem Vater oder seiner Mutter geflucht: Blutschuld lastet auf ihm (oder: sein Blut komme über ihn!).
Wenn ferner ein Mann Ehebruch mit einer verheirateten Frau treibt, wenn er mit der Ehefrau seines Nächsten (= Volksgenossen) Ehebruch treibt, so sollen beide, der Ehebrecher und die Ehebrecherin, unfehlbar mit dem Tode bestraft werden. –
Wenn ein Mann der Frau seines Vaters (d.h. seiner Stiefmutter) beiwohnt, so hat er seinen Vater geschändet; beide Schuldige sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen (oder: ihr Blut komme über sie).
Wenn ein Mann seiner Schwiegertochter beiwohnt, so sollen beide unfehlbar mit dem Tode bestraft werden; sie haben eine schändliche Befleckung verübt: Blutschuld lastet auf ihnen (vgl. V.11). –
Wenn ein Mann bei einem andern Manne liegt, wie man einem Weibe beiwohnt, so haben beide eine Greueltat begangen; sie sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen. –
Wenn ein Mann eine Frau ehelicht und zugleich ihre Mutter, so ist das eine Schandtat: man soll ihn und die beiden Frauen verbrennen, damit keine solche Schandtat unter euch verübt werde. –
Wenn sich ferner ein Mann mit einem Tiere paart, so soll er unfehlbar mit dem Tode bestraft werden, und auch das Tier sollt ihr töten.
Und wenn ein Weib sich irgendeinem Tiere naht, um sich mit ihm zu paaren, so sollst du das Weib samt dem Tiere töten; sie sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen (vgl. V.11). –
Wenn ein Mann seine Schwester (d.h. Stiefschwester) nimmt, die Tochter seines Vaters oder die Tochter seiner Mutter, und den Beischlaf im Einverständnis mit ihr vollzieht, so ist das Blutschande; sie sollen vor den Augen ihrer Volksgenossen ausgerottet werden: er hat seiner Schwester beigewohnt: er soll für seine Verschuldung büßen! –
Wenn ferner ein Mann mit einer weiblichen Person zur Zeit ihres monatlichen Unwohlseins geschlechtlichen Umgang gehabt hat, wenn er also den Quell ihres Blutes (oder: ihren Blutfluss) enthüllt und sie (selbst) den Quell ihres Blutes aufgedeckt hat, so sollen beide aus der Mitte ihres Volkes ausgerottet werden! –
Mit der Schwester deiner Mutter und mit der Schwester deines Vaters darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben; denn wer das tut, der hat sich mit seiner nächsten Blutsverwandten geschlechtlich vergangen: sie sollen für ihre Verschuldung büßen.
Wenn ferner ein Mann der Frau seines Oheims (= seiner Muhme; vgl. 18,14) beiwohnt, so hat er seinen Oheim geschändet; sie sollen für ihre Sünde büßen: kinderlos werden sie sterben.
Und wenn ein Mann die Frau seines Bruders zum Weibe nimmt, so ist das Blutschande; er hat damit seinen Bruder geschändet: sie werden kinderlos bleiben.“
„So beobachtet denn alle meine Satzungen und alle meine Gebote und tut nach ihnen, damit euch das Land nicht ausspeie, in das ich euch bringen will, damit ihr darin wohnt.
Ihr dürft also nicht nach den Satzungen (oder: in den Bräuchen) der Völkerschaften wandeln, die ich vor euch vertreiben werde; denn alle diese Sünden haben sie verübt, so dass sie mir zum Ekel geworden sind.
Euch aber habe ich verheißen: Ihr sollt ihr Land in Besitz nehmen, und ich will es euch zu eigen geben, ein Land, das von Milch und Honig überfließt: ich bin der HERR, euer Gott, der ich euch von den übrigen Völkern abgesondert habe.
So macht denn einen Unterschied zwischen den reinen und den unreinen vierfüßigen Tieren und zwischen den unreinen und den reinen Vögeln, und macht euch nicht selbst zu einem Greuel durch (unreine) vierfüßige Tiere oder durch Vögel oder durch irgendwelche Tiere, die sich auf dem Erdboden regen, die ich euch als unrein bezeichnet und ausgesondert habe.
Ihr sollt mir also heilig sein, denn ich, der HERR, bin heilig und habe euch von den übrigen Völkern abgesondert, damit ihr mir angehört.“
„Wenn ferner ein Mann oder ein Weib einen Geist der Totenbeschwörung oder einen Wahrsagegeist in sich hat, so sollen sie unfehlbar mit dem Tode bestraft werden; man soll sie steinigen: Blutschuld lastet auf ihnen (oder: ihr Blut komme über sie!).“