Hermann Menge (1841-1939)
Versliste
„Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau so stößt, dass der Tod eintritt, so soll das Rind gesteinigt, sein Fleisch aber nicht gegessen werden; der Eigentümer des Rindes jedoch bleibt straflos.
Wenn aber das Rind schon früher stößig war und sein Eigentümer trotz erfolgter Verwarnung es nicht gehörig gehütet hatte, so soll das Rind, wenn es einen Mann oder eine Frau tötet, gesteinigt und auch sein Eigentümer mit dem Tode bestraft werden.
Wenn ihm nur eine Geldbuße auferlegt wird, so soll er als Lösegeld für sein Leben so viel bezahlen, als ihm auferlegt wird.
Wenn das Rind einen Knaben oder ein Mädchen stößt, so soll mit ihm nach derselben Rechtsbestimmung verfahren werden.
Stößt das Rind aber einen Knecht oder eine Magd, so soll sein Eigentümer ihrem Herrn dreißig Schekel Silber bezahlen; das Rind aber soll gesteinigt werden.“
Darum wollen wir nicht mehr einer den andern richten, sondern haltet vielmehr das für das Richtige, dem Bruder keinen Anstoß und kein Ärgernis zu bereiten!
„(Der Genuss von) Speise wird für unsere Stellung zu Gott nicht maßgebend sein: essen wir nicht, so haben wir dadurch keinen Nachteil, und essen wir, so haben wir dadurch keinen Vorteil.“ –
Ja, aber sehet wohl zu, dass diese eure Freiheit für die Schwachen nicht zu einem Anstoß (oder: zum Ärgernis) werde!
Hierauf ging einer von den Zwölfen namens Judas Iskariot zu den Hohenpriestern
und sagte: „Was wollt ihr mir geben, dass ich ihn euch in die Hände liefere?“ Da zahlten sie ihm dreißig Silberstücke aus (Sach 11,12).