Elberfelder Übersetzung Edition CSV
Versliste
Und wenn ein Ochse {Eig. ein Stück Rindvieh (so auch in den folgenden Kapiteln).} einen Mann oder eine Frau stößt, dass sie sterben {W. dass er stirbt.}, so soll der Ochse gewiss gesteinigt und sein Fleisch nicht gegessen werden; aber der Besitzer {W. Herr.} des Ochsen soll schuldlos sein.
Wenn aber der Ochse vorher stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder eine Frau, so soll der Ochse gesteinigt und auch sein Besitzer soll getötet werden.
Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird.
Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Recht getan werden.
Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer {W. er.} ihrem Herrn dreißig Sekel Silber geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.
Lasst uns nun nicht mehr einander richten, sondern richtet vielmehr dieses: dem Bruder nicht einen Anstoß oder ein Ärgernis zu geben.
Speise aber macht uns vor Gott nicht angenehm {W. wird uns vor Gott nicht hinstellen.}; weder haben wir, wenn wir nicht essen, einen Nachteil, noch haben wir, wenn wir essen, einen Vorteil.
Gebt aber acht, dass nicht etwa dieses euer Recht den Schwachen zum Anstoß wird.
Dann ging einer der Zwölf, der Judas Iskariot hieß, zu den Hohenpriestern
und sprach: Was wollt ihr mir geben, und ich werde ihn euch überliefern? Sie aber setzten ihm dreißig Silberstücke fest.