Unrevidierte Elberfelder 1905 mit Strongs
Versliste
Und wenn ein OchseH7794 einen MannH376 oder ein WeibH802 stößtH5055 , daß sie sterbenH4191 , so sollH5619 der OchseH7794 gewißlich gesteinigt, und seinH5355 FleischH1320 sollH5619 nicht gegessenH398 werden; aber der Besitzer des OchsenH7794 soll schuldlos sein.
Wenn aber der OchseH7794 vordem stößig warH5056 , undH5749 sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hatH1167 ihn nicht verwahrtH8104 , und er tötetH4191 einen MannH1167 oder einH376 WeibH802 , so sollH4191 der OchseH7794 gesteinigt, und auch sein Besitzer sollH5619 getötet werden.
Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das LösegeldH3724 seines Lebens gebenH5414 nach allemH5315 , was ihm auferlegt wird.
Mag er einen SohnH1121 stoßenH5055 oderH176 eine TochterH1323 stoßenH5055 , so soll ihm nach diesem RechteH4941 getanH6213 werden.
Wenn der OchseH7794 einen KnechtH5650 stößtH5055 oder eine MagdH519 , so sollH5619 sein Besitzer ihrem HerrnH113 dreißigH7970 Silbersekel gebenH5414 , und der OchseH7794 soll gesteinigt werden.
LaßtG2919 uns nunG3767 nicht mehrG3371 einanderG240 richtenG2919 , sondernG235 richtetG2919 vielmehrG3123 diesesG5124 : dem BruderG80 nichtG3361 einen AnstoßG4348 oderG2228 ein ÄrgernisG4625 zu gebenG5087 .
SpeiseG1033 aberG1161 empfiehltG3936 unsG2248 GottG2316 nichtG3756 ; wederG3777 sindG5302 wir, wenn wir nichtG3362 essenG5315 , geringerG5302 , nochG3777 sindG4052 wir, wennG1437 wir essenG5315 , vorzüglicherG4052 .
SehetG991 aberG1161 zuG991 , daß nichtG3381 etwaG4458 diesesG3778 euerG5216 RechtG1849 den SchwachenG770 zum AnstoßG4348 werdeG1096 .
DannG5119 gingG4198 einerG1520 von den ZwölfenG1427 , der JudasG2455 IskariotG2469 genanntG3004 war, zuG4314 den HohenpriesternG749
und sprachG2036 : WasG5101 wollt ihrG2309 mirG3427 gebenG1325 , undG2504 ich werde ihnG846 euchG5213 überliefernG3860 ? Sie aberG1161 stelltenG2476 ihmG846 dreißigG5144 SilberlingeG694 fest.