Hermann Menge (1841-1939)
Versliste
Nachmals aber begab sich folgendes: Naboth, (ein Bürger) von Jesreel, besaß einen Weinberg in Jesreel nahe bei dem Palaste Ahabs, des Königs von Samaria.
Ahab machte nun dem Naboth folgenden Vorschlag: „Tritt mir deinen Weinberg ab, damit ich mir einen Gemüsegarten daraus mache, weil er nahe bei meinem Palaste liegt; ich will dir einen besseren Weinberg dafür geben oder, wenn dir das lieber ist, dir den Preis bar bezahlen.“
„Und dem Engel (1,20) der Gemeinde in Thyatira schreibe: So spricht der Sohn Gottes, der Augen hat wie eine Feuerflamme und dessen Füße dem schimmernden Golderz gleichen (vgl. 1,14-15):
Ich kenne deine Werke (2,2): deine Liebe und deine Treue, deine Hilfsbereitschaft und dein standhaftes Ausharren, und weiß, dass deine Werke in letzter Zeit noch zahlreicher sind als die ersten.
Doch ich habe an dir auszusetzen, dass du das (oder: dein) Weib Isebel (vgl. 1.Kön 16,31) gewähren lässt, die sich für eine Prophetin ausgibt und als Lehrerin wirkt und meine Knechte dazu verführt, Unzucht zu treiben und Götzenopferfleisch zu essen (4.Mose 25,1-2; 2.Kön 9,22; 1.Kor 10,14-22).
Ich habe ihr eine Frist zur Umkehr gegeben, doch sie will sich von ihrer Unzucht nicht bekehren.
Siehe, ich werfe sie aufs Krankenlager und stürze die, welche mit ihr die Ehe brechen, in große Trübsal (Kap. 18), wenn sie sich nicht vom Treiben dieser (Buhlerin) abwenden;
und ihre Kinder will ich an einer Seuche sterben lassen; dann werden alle Gemeinden erkennen, dass ich es bin, der Nieren und Herzen erforscht (Ps 7,10; Jer 11,20; 17,10), und ich werde einem jeden von euch nach seinen Werken vergelten.
Euch anderen aber in Thyatira, allen denen, welche sich zu dieser Lehre nicht halten, da ihr die ‚Tiefen des Satans‘, wie sie behaupten (oder: wie sie es nennen), nicht erkannt habt – euch sage ich: Ich lege euch keine weitere Last auf;
nur haltet das fest, was ihr besitzt, bis ich komme!
Und wer da überwindet und in meinen (d.h. den von mir gebotenen) Werken bis ans Ende verharrt, dem will ich Macht über die Heiden geben,
und er soll sie mit eisernem Stabe weiden, wie man irdenes Geschirr zerschlägt (Ps 2,8-9),
wie auch ich (solche Macht) von meinem Vater empfangen habe; und ich will ihm den Morgenstern (22,16) geben.
Wer ein Ohr hat, der höre, was der Geist den Gemeinden sagt.“
Doch ich habe an dir auszusetzen, dass du das (oder: dein) Weib Isebel (vgl. 1.Kön 16,31) gewähren lässt, die sich für eine Prophetin ausgibt und als Lehrerin wirkt und meine Knechte dazu verführt, Unzucht zu treiben und Götzenopferfleisch zu essen (4.Mose 25,1-2; 2.Kön 9,22; 1.Kor 10,14-22).
Das Weib endlich, das du gesehen hast, ist die große Stadt, welche die Herrschaft über die Könige der Erde hat.“
Wenn jemand den Tempel Gottes verderbt, den wird Gott verderben; denn der Tempel Gottes ist heilig, und der seid ihr!
In solchem Halljahr soll ein jeder von euch wieder zu seinem Besitz kommen.
Wenn du also deinem Nächsten (oder: Volksgenossen) etwas verkaufst oder von deinem Nächsten etwas kaufst, so sollt ihr einander nicht übervorteilen,
sondern nach der Zahl der Jahre, die seit dem (letzten) Halljahr verflossen sind, sollst du von deinem Nächsten kaufen, und nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen.
Bei einer größeren Zahl von Jahren (bis zum nächsten Halljahr) sollst du den Kaufpreis für ein Grundstück verhältnismäßig erhöhen und bei einer kleineren Zahl von Jahren den Kaufpreis verhältnismäßig verringern; denn er verkauft dir nur eine (bestimmte) Anzahl von Ernten.
Keiner übervorteile also den andern, sondern du sollst dich vor deinem Gott fürchten; denn ich bin der HERR, euer Gott.
So verfahrt denn nach meinen Anordnungen und beobachtet meine Gebote und handelt nach ihnen, so werdet ihr in eurem Lande in Sicherheit wohnen.
Dann wird das Land euch seinen Ertrag geben, so dass ihr euch satt essen könnt und in Sicherheit darin wohnt.
Wenn ihr aber fragt: ‚Wovon sollen wir uns denn im siebten Jahre nähren, wenn wir doch weder säen noch den erforderlichen Ertrag einernten dürfen?‘,
so sollt ihr wissen: ich werde euch im sechsten Jahre meinen Segen zuwenden, dass es euch den Ertrag für drei Jahre liefern soll.
Obgleich ihr daher erst im achten Jahre säet, werdet ihr doch immer noch von dem früheren Ertrage altes Getreide zu essen haben; bis ins neunte Jahr, bis dessen Ernte eingebracht ist, werdet ihr altes Getreide zu essen haben.
Der Landbesitz darf also nicht für immer verkauft werden, denn mir gehört das Land: ihr seid ja nur Fremdlinge und Beisassen bei mir.
Daher sollt ihr in dem ganzen Lande, das ihr innehabt, für euren Landbesitz die Wiedereinlösung gestatten.“
„Wenn einer deiner Volksgenossen verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, so soll sein nächster Verwandter als Löser für ihn eintreten und das wieder einlösen (= für ihn zurückkaufen) dürfen, was sein Verwandter verkauft hat.
Wenn ferner jemand keinen Löser hat, aber selbst soviel Geld aufzubringen vermag, als zur Wiedereinlösung seines Besitzes erforderlich ist,
so soll er die Jahre, die seit seinem Verkauf verflossen sind, in Anrechnung bringen und das Überschüssige demjenigen zurückzahlen, an den er verkauft hat, damit er so wieder zu seinem Besitz kommt.
Wenn er aber nicht soviel Geld aufbringen kann, als zum Rückkauf erforderlich ist, so soll das von ihm verkaufte Grundstück im Besitz des Käufers bis zum Halljahr verbleiben; aber im Halljahr soll es frei werden, so dass er wieder zu seinem Eigentum kommt.
Wenn ferner jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll das Rückkaufsrecht für ihn bestehen, bis ein Jahr nach dem Verkauf des Hauses vergangen ist: ein volles Jahr soll das Rückkaufsrecht für ihn bestehen.
Wenn ein Rückkauf aber bis zum Ablauf eines vollen Jahres nicht stattgefunden hat, so soll das Haus, das in einer ummauerten Stadt liegt, dem Käufer und seinen Nachkommen für immer verbleiben: es soll im Halljahr nicht frei werden.
Dagegen die Häuser in den Gehöften (oder: Dörfern), die von keiner Mauer umgeben sind, sollen als zum Feldbesitz gehörig angesehen werden: es soll (unbeschränktes) Rückkaufsrecht für sie gelten, und im Halljahr sollen sie frei werden.
Wehe denen, die auf Frevel sinnen und Böses planen auf ihren Lagern und die es beim nächsten Morgenlicht ausführen, weil die Macht dazu in ihrer Hand liegt!
Gelüstet es sie nach Äckern, so bemächtigen sie sich ihrer mit Gewalt, oder nach Häusern, so nehmen sie sie weg: sie verüben Gewalttat an dem Besitzer und seinem Hause, an dem Eigentümer und seinem Erbgut.
sie werden ein jeder unter seinem Weinstock und unter seinem Feigenbaum sitzen, ohne dass jemand sie aufschreckt; denn der Mund des HERRN der Heerscharen hat es verheißen.
Wer ein Ohr hat, der höre, was der Geist den Gemeinden sagt: Wer da überwindet, dem werde ich von dem verborgenen Manna (zu essen) geben; auch will ich ihm einen weißen Stein geben, auf dem ein neuer Name geschrieben steht, den außer dem Empfänger niemand kennt.“