Schlachter 1951
Versliste
Nach diesen Geschichten begab sich folgendes: Nabot, der Jesreelit, hatte einen Weinberg zu Jesreel beim Palast Ahabs, des Königs von Samaria.
Und Ahab redete mit Nabot und sprach: Gib mir deinen Weinberg, ich will einen Gemüsegarten daraus machen, weil er so nahe an meinem Hause liegt, und ich will dir einen bessern Weinberg dafür geben; oder, wenn es dir gefällt, will ich dir Geld dafür geben, so viel er gilt.
Und dem Engel der Gemeinde in Thyatira schreibe: Das sagt der Sohn Gottes, der Augen hat wie eine Feuerflamme und dessen Füße gleich schimmerndem Erze sind:
Ich weiß deine Werke und deine Liebe und deinen Glauben und deinen Dienst und deine Geduld und daß deiner letzten Werke mehr sind als der ersten.
Aber ich habe wider dich, daß du das Weib Isebel gewähren lässest, die sich eine Prophetin nennt und meine Knechte lehrt und verführt, Unzucht zu treiben und Götzenopfer zu essen.
Und ich gab ihr Zeit, Buße zu tun, und sie will nicht Buße tun von ihrer Unzucht.
Siehe, ich werfe sie auf ein Bett und die, welche mit ihr ehebrechen, in große Trübsal, wenn sie nicht Buße tun von ihren Werken.
Und ihre Kinder will ich töten, und alle Gemeinden werden erkennen, daß ich es bin, der Nieren und Herzen erforscht. Und ich will euch vergelten, einem jeden nach seinen Werken.
Euch aber sage ich, den übrigen in Thyatira, soviele diese Lehre nicht teilen und welche die Tiefen des Satans, wie sie sagen, nicht erkannt haben: Ich lege keine andere Last auf euch;
nur haltet fest, was ihr habt, bis ich komme!
Und wer überwindet und meine Werke bis ans Ende bewahrt, dem will ich Macht geben über die Heiden.
Und er wird sie mit eisernem Stabe weiden, wie man irdene Gefäße zerschlägt, wie auch ich solche Macht von meinem Vater empfangen habe.
Und ich will ihm geben den Morgenstern.
Wer ein Ohr hat, der höre, was der Geist den Gemeinden sagt!
Aber ich habe wider dich, daß du das Weib Isebel gewähren lässest, die sich eine Prophetin nennt und meine Knechte lehrt und verführt, Unzucht zu treiben und Götzenopfer zu essen.
Und das Weib, das du gesehen, ist die große Stadt, welche königliche Macht über die Könige der Erde besitzt.
Wenn jemand den Tempel Gottes verderbt, den wird Gott verderben; denn der Tempel Gottes ist heilig, und der seid ihr.
In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen.
Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen;
sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen.
Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir.
So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott!
Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande,
und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt.
Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein!
so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll;
daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen.
Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen.
Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.
Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat.
Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist,
so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme.
Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen.
Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht.
Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen.
Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen.
Wehe denen, die Schlechtigkeiten ersinnen und Böses vorbereiten auf ihren Lagern! Am Morgen, wenn es licht wird, vollführen sie es, weil es in ihrer Macht steht.
Gefällt ihnen ein Feld, so rauben sie es, und wollen sie ein Haus haben, so nehmen sie es weg; sie vergewaltigen den Besitzer samt seinem Hause, den Mann samt seinem Erbteil.
sondern jedermann wird unter seinem Weinstock und unter seinem Feigenbaum sitzen, und niemand wird ihn stören; denn der Mund des HERRN hat es geredet!
Wer ein Ohr hat, der höre, was der Geist den Gemeinden sagt: Wer überwindet, dem will ich von dem verborgenen Manna zu essen geben und will ihm einen weißen Stein geben und auf dem Stein geschrieben einen neuen Namen, welchen niemand kennt, als wer ihn empfängt.