Unrevidierte Elberfelder 1905 mit Strongs
Versliste
Und es geschah nachH310 diesen Dingen: NabothH5022, der Jisreeliter, hatte einen WeinbergH3754, der zu Jisreel war, nebenH681 dem Palaste AhabsH256, des KönigsH4428 von SamariaH8111.
Und AhabH256 redeteH1696 zu NabothH5022 und sprachH559: GibH5414 mirH681 deinen WeinbergH3754, daß er mein Krautgarten werde, denn er ist nahe beiH7138 meinem HauseH1004; und ich will dirH3701 statt seiner einen besseren WeinbergH3754 gebenH5414; oder wenn es gutH2896 ist in deinen AugenH5869, will ich dir GeldH4242 gebenH5414, im Werte desselben.
UndG2532 dem EngelG32 der VersammlungG1577 inG1722 ThyatiraG2363 schreibeG1125: DiesesG3592 sagtG3004 der SohnG5207 GottesG2316, derG3588 seineG846 AugenG3788 hatG2192 wieG5613 eine FeuerflammeG4442+G5395 undG2532 seineG846 FüßeG4228 gleichG3664 glänzendem KupferG5474:
Ich kenneG1492 deineG4675 WerkeG2041 undG2532 deine LiebeG26 undG2532 deinen GlaubenG4102 undG2532 deinen DienstG1248 undG2532 deinG4675 AusharrenG5281, undG2532 weiß, daß deinerG4675 letztenG2078 WerkeG2041 mehr sind alsG4119 der erstenG4413.
AberG235 ich habeG2192 widerG2596 dichG4675, daßG3754 du das WeibG1135 JesabelG2403 duldestG1439, welcheG3588 sichG1438 eine ProphetinG4398 nenntG3004, und sie lehrtG1321 undG2532 verführtG4105 meineG1699 KnechteG1401, Hurerei zu treibenG4203 undG2532 GötzenopferG1494 zu essenG5315.
UndG2532 ich gabG1325 ihrG846 ZeitG5550, auf daßG2443 sie Buße täteG3340, undG2532 sie will nichtG3756 Buße tunG3340 vonG1537 ihrerG846 HurereiG4202.
SieheG2400, ichG1473 werfeG906 sieG846 inG1519 ein BettG2825 undG2532 die, welche EhebruchG3431 mitG3326 ihrG846 treibenG3431, inG1519 großeG3173 DrangsalG2347, wenn sie nichtG3362 Buße tunG3340 vonG1537 ihrenG846 WerkenG2041.
UndG2532 ihreG846 KinderG5043 werdeG615 ich mitG1722 TodG2288 tötenG615, undG2532 alleG3956 VersammlungenG1577 werden erkennenG1097, daßG3754 ichG1473 es binG1510, derG3588 NierenG3510 undG2532 HerzenG2588 erforschtG2045: undG2532 ich werdeG1325 euchG5213 einem jedenG1538 nachG2596 eurenG5216 WerkenG2041 gebenG1325.
EuchG5213 aberG1161 sageG3004 ich, den übrigenG3062, die inG1722 ThyatiraG2363 sind, so vieleG3745 dieseG5026 LehreG1322 nichtG3756 habenG2192, welcheG3748 die TiefenG899 des SatansG4567, wieG5613 sie sagenG3004, nichtG3756 erkanntG1097 haben: ich werfeG906 keineG3756 andereG243 LastG922 aufG1909 euchG5209;
dochG4133 wasG3739 ihr habtG2192 haltet festG2902, bisG891 ich kommeG302+G2240.
UndG2532 wer überwindetG3528 undG2532 meineG3450 WerkeG2041 bewahrtG5083 bis ansG891 EndeG5056, demG846 werdeG1325 ich GewaltG1849 überG1909 die NationenG1484 gebenG1325;
undG2532 er wirdG4165 sieG846 weidenG4165 mitG1722 eisernerG4603 RuteG4464, wieG5613 TöpfergefäßeG2764+G4632 zerschmettertG4937 werden, wieG5613 auch ichG2504 vonG3844 meinemG3450 VaterG3962 empfangenG2983 habe;
undG2532 ich werdeG1325 ihmG846 den MorgensternG792+G4407 gebenG1325.
Wer ein OhrG3775 hatG2192, höreG191, wasG5101 der GeistG4151 den VersammlungenG1577 sagtG3004!
AberG235 ich habeG2192 widerG2596 dichG4675, daßG3754 du das WeibG1135 JesabelG2403 duldestG1439, welcheG3588 sichG1438 eine ProphetinG4398 nenntG3004, und sie lehrtG1321 undG2532 verführtG4105 meineG1699 KnechteG1401, Hurerei zu treibenG4203 undG2532 GötzenopferG1494 zu essenG5315.
UndG2532 das WeibG1135, dasG3739 du sahstG1492, istG2076 die großeG3173 StadtG4172, welcheG3588 das KönigtumG932 hatG2192 überG1909 die KönigeG935 der ErdeG1093.
Wenn jemandG1536 den TempelG3485 GottesG2316 verdirbtG5351, denG5126 wirdG5351 GottG2316 verderbenG5351; dennG1063 der TempelG3485 GottesG2316 istG2076 heiligG40, und solcheG3748 seidG2075 ihrG5210.
In diesem JahreH8141 des Jubels sollt ihr einH376 jeder wiederH7725 zu seinem EigentumH272 kommen.
Und wenn ihr eurem NächstenH5997 etwasH4465 verkaufet oder von der HandH3027 eures NächstenH5997 etwas kaufet, so soll keinerH376 seinen BruderH251 bedrücken.
NachH310 der ZahlH4557 der JahreH8141 seit dem Jubeljahre sollst du von deinem NächstenH5997 kaufenH7069, nach der ZahlH4557 der Erntejahre soll er dir verkaufenH4376.
NachH6310 Verhältnis der größeren ZahlH4557 von JahrenH8141 sollst du ihm den Kaufpreis mehrenH7235, undH7230 nachH6310 Verhältnis der geringeren Zahl von JahrenH8141 sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauftH4376 er dir.
Und so soll keiner von euchH3372 seinen NächstenH5997 bedrücken, und du sollst dichH376 fürchten vor deinem GottH430; denn ich bin JehovaH3068, euer GottH430.
Und so tutH6213 meine SatzungenH2708, und beobachtet meine RechteH4941 und tutH6213 sieH8104, so werdet ihrH3427 sicherH983 wohnen in eurem LandeH776.
Und das LandH776 wird seine FruchtH6529 gebenH5414, und ihrH3427 werdet essenH398 bis zur Sättigung und sicherH983 in demselben wohnen.
Und wenn ihrH559 sprechet: Was sollen wir im siebten JahreH8141 essenH398? Siehe, wir säenH2232 nicht, und unseren ErtragH8393 sammelnH622 wir nicht ein: -
Ich werdeH6680 euchH6213 ja im sechstenH8345 JahreH8141 meinen SegenH1293 entbieten, daß es den ErtragH8393 für dreiH7969 JahreH8141 bringe;
und wenn ihrH935 im achtenH8066 JahreH8141 säetH2232, werdet ihr noch vom altenH3465 Ertrage essenH398; bis ins neunteH8671 JahrH8141, bis sein ErtragH8393 einkommt, werdet ihr Altes essenH398.
Und das LandH776 soll nicht für immerH6783 verkauftH4376 werden, denn mein ist das LandH776; denn FremdlingeH1616 und BeisassenH8453 seid ihr bei mir.
Und im ganzen LandeH776 eures Eigentums sollt ihr dem LandeH776 LösungH1353 gestattenH5414.
Wenn dein BruderH251 verarmtH4134 und von seinem EigentumH272 verkauft, so mag sein Löser, sein nächsterH7138 VerwandterH1350, kommenH935 und das VerkaufteH4376 seines BrudersH251 lösenH1350.
Und wenn jemandH376 keinen Löser hatH1350, und seine HandH3027 erwirbt und findetH4672, was zu seiner LösungH1353 hinreicht,
so soll er die JahreH8141 seines Verkaufs berechnenH2803 und das Übrige dem ManneH376 zurückzahlen, an den er verkauftH4376 hatH4465, und so wiederH7725 zu seinem EigentumH272 kommen.
UndH8141 wenn seine HandH3027 nicht gefundenH4672 hatH4465, was hinreicht, umH7725 ihm zurückzuzahlen, soH1767 soll das von ihm Verkaufte in der HandH3027 des KäufersH7069 desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wiederH7725 zu seinem EigentumH272 kommenH3318.
Und wenn jemand ein WohnhausH4186 in einerH376 ummauerten StadtH5892 verkauftH4376, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum EndeH8552 des Jahres seines Verkaufs; ein volles JahrH8141 soll sein Lösungsrecht bestehen.
Wenn es aber nichtH6965 gelöst wird, bis ihm ein ganzes JahrH8141 vollH4390 ist, so soll das HausH1004, das in der ummauerten StadtH5892 ist, für immerH6783 dem KäuferH7069 desselben verbleiben, bei seinen GeschlechternH1755; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehenH3318.
Aber die HäuserH1004 der DörferH2691, welche keine MauerH2346 ringsum haben, sollen dem FeldeH7704 des LandesH776 gleichgeachtet werdenH2803; es soll Lösungsrecht für sie sein, undH5439 im Jubeljahre sollen sie frei ausgehenH3318.
WeheH1945 denen, dieH205 Unheil sinnen undH6213 BösesH7451 vorbereiten auf ihren LagernH4904! Beim Morgenlicht führen sie es aus, weil es in derH410 Macht ihrer HandH3027 steht.
UndH5375 sie begehrenH2530 nach Äckern und rauben sie, und nach HäusernH1004 und nehmen sie weg; und sie verüben Gewalttat an dem ManneH1397 und seinem HauseH1004, an dem MenschenH376 und seinem ErbteilH5159.
Und sieH3427 werden sitzen, ein jeder unter seinem WeinstockH1612 und unter seinem FeigenbaumH8384, und niemandH376 wird sieH6635 aufschreckenH2729. Denn der MundH6310 JehovasH3068 der Heerscharen hatH1696 geredet.
Wer ein OhrG3775 hatG2192, höreG191, wasG5101 der GeistG4151 den VersammlungenG1577 sagtG3004! DemG846, der überwindetG3528, dem werdeG1325 ich vonG575 dem verborgenenG2928 MannaG3131 gebenG1325; undG2532 ich werdeG1325 ihmG846 einen weißenG3022 SteinG5586 gebenG1325, undG2532 aufG1909 den SteinG5586 einen neuenG2537 NamenG3686 geschriebenG1125, welchenG3739 niemandG3762 kenntG1097, alsG1508 wer ihn empfängtG2983.