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Kapitel

Vers

1 wird geladen ... Der HERR sagte dann weiter zu Mose und Aaron folgendes:

2 wird geladen ... „Dies ist die Gesetzesbestimmung, die der HERR erlassen hat durch die Verordnung: Sage den Israeliten, sie sollen dir eine fehlerlose, rötliche Kuh bringen, die kein Gebrechen an sich hat und auf die noch kein Joch gekommen ist.

3 wird geladen ... Die sollt ihr dem Priester Eleasar übergeben, und man soll sie dann vor das Lager hinausführen und sie vor seinen Augen schlachten.

4 wird geladen ... Hierauf nehme der Priester Eleasar mit seinem Finger etwas von ihrem Blut und sprenge siebenmal von ihrem Blut in der Richtung nach der Vorderseite des Offenbarungszeltes hin.

5 wird geladen ... Dann verbrenne man die Kuh vor seinen Augen: alles, ihre Haut, ihr Fleisch und ihr Blut samt dem Inhalt ihrer Eingeweide soll man verbrennen.

6 wird geladen ... Hierauf nehme der Priester Zedernholz, Ysop und Karmesinwolle und werfe es mitten in das Feuer, in welchem die Kuh verbrannt wird.

7 wird geladen ... Dann wasche der Priester seine Kleider und nehme ein Wasserbad; hierauf darf er wieder ins Lager kommen, bleibt jedoch bis zum Abend unrein.

8 wird geladen ... Auch derjenige, welcher die Kuh verbrannt hat, muss seine Kleider im Wasser waschen und ein Wasserbad nehmen und bleibt bis zum Abend unrein.

9 wird geladen ... Dann soll ein Mann, der rein ist, die Asche der Kuh sammeln und sie außerhalb des Lagers an einen reinen Platz hinschütten, damit sie dort für die Gemeinde der Israeliten zur Herstellung von Reinigungswasser aufbewahrt werde: es ist ein Entsündigungsmittel.

10 wird geladen ... Auch der Mann, welcher die Asche der Kuh gesammelt hat, muss seine Kleider waschen und ist dann noch bis zum Abend unrein. Es soll dann aber für die Israeliten und für die Fremdlinge, die sich als Gäste unter ihnen aufhalten, folgende Vorschrift ewige Geltung haben:

11 wird geladen ... Wer einen Toten, irgendeine Menschenleiche, berührt, soll sieben Tage lang unrein sein.

12 wird geladen ... Ein solcher Mensch soll sich damit (d.h. mit solchem Wasser) am dritten und am siebten Tage entsündigen, dann ist er wieder rein; wenn er sich aber am dritten und am siebten Tage nicht entsündigt, so wird er nicht rein.

13 wird geladen ... Wer einen Toten, die Leiche irgendeines gestorbenen Menschen, berührt und sich danach nicht entsündigt, der hat die Wohnung des HERRN verunreinigt, und ein solcher Mensch soll aus Israel ausgerottet werden. Weil er nicht mit Reinigungswasser besprengt worden ist, bleibt er unrein: seine Unreinheit bleibt an ihm haften.“

14 wird geladen ... „Folgende Bestimmung gilt, wenn jemand in einem Zelte stirbt: Jeder, der in das Zelt hineingeht, und jeder, der sich im Zelte befindet, ist sieben Tage lang unrein;

15 wird geladen ... auch jedes offene Gefäß, auf dem sich kein festschließender Deckel befindet, ist unrein.

16 wird geladen ... Ebenso soll jeder, der auf freiem Feld einen mit dem Schwert Erschlagenen oder sonst einen Toten oder menschliche Gebeine oder ein Grab anrührt, sieben Tage lang unrein sein.

17 wird geladen ... Für einen so unrein Gewordenen nehme man etwas von der Asche des zur Entsündigung verbrannten Opfertieres und gieße lebendiges Wasser (= Quell- oder Flusswasser) in ein Gefäß darüber.

18 wird geladen ... Dann nehme ein reiner Mann einen Ysopbüschel, tauche ihn in das Wasser und besprenge damit das Zelt samt allen Geräten und die darin befindlichen Personen sowie den, der mit Totengebeinen oder einem Erschlagenen oder einem Toten oder einem Grabe in Berührung gekommen ist.

19 wird geladen ... Und zwar soll der Reine den Unreinen am dritten und am siebten Tage besprengen und ihn so am siebten Tage entsündigen. Alsdann soll der Betreffende seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen, dann wird er am Abend wieder rein sein.

20 wird geladen ... Wenn aber jemand unrein wird und sich nicht entsündigt, so soll ein solcher Mensch aus der Gemeinde ausgerottet werden; denn er hat das Heiligtum des HERRN verunreinigt und ist nicht mit dem Reinigungswasser besprengt worden: er ist unrein.

21 wird geladen ... Diese Verordnung soll bei euch ewige Geltung haben. Und auch der, welcher die Besprengung mit dem Reinigungswasser vorgenommen hat, muss seine Kleider waschen, und wer das Reinigungswasser berührt, soll bis zum Abend unrein sein.

22 wird geladen ... Auch alles, was der Unreine anrührt, wird unrein, und ebenso wird jeder, der ihn berührt, bis zum Abend unrein.“

Querverweise zu 4. Mose 19,7 4Mo 19,7 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

4Mo 19,8 wird geladen ... Auch derjenige, welcher die Kuh verbrannt hat, muss seine Kleider im Wasser waschen und ein Wasserbad nehmen und bleibt bis zum Abend unrein.

4Mo 19,19 wird geladen ... Und zwar soll der Reine den Unreinen am dritten und am siebten Tage besprengen und ihn so am siebten Tage entsündigen. Alsdann soll der Betreffende seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen, dann wird er am Abend wieder rein sein.

3Mo 11,25 wird geladen ... und jeder, der etwas von ihrem toten Körper trägt, muss seine Kleider waschen und ist bis zum Abend unrein –:

3Mo 11,40 wird geladen ... wer aber etwas von einem solchen toten Tiere genießt, muss seine Kleider waschen und ist bis zum Abend unrein; ebenso muss der, welcher solch ein totes Tier trägt, seine Kleider waschen und ist bis zum Abend unrein.“

3Mo 14,8 wird geladen ... Hierauf soll der, welcher sich reinigen lässt, seine Kleider waschen, sein gesamtes Haar abscheren und ein Wasserbad nehmen: dann ist er rein. Danach darf er zwar wieder ins Lager kommen, muss aber noch sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben.

3Mo 14,9 wird geladen ... Am siebten Tage sodann soll er alle seine Haare abermals scheren, Kopfhaar, Bart und Augenbrauen, überhaupt sein gesamtes Haar soll er abscheren, seine Kleider waschen und seinen Leib im Wasser baden: dann ist er rein.“

3Mo 15,5 wird geladen ... Wer sein Lager berührt, muss seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein.

3Mo 16,26 wird geladen ... Der Mann aber, der den Bock zu Asasel hinausgeschafft hat, muss seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen: dann darf er wieder ins Lager kommen.

3Mo 16,27 wird geladen ... Den Sündopferstier aber und den Sündopferbock, deren Blut hineingebracht worden ist, um im innersten Heiligtum zur Vollziehung der Sühnehandlungen zu dienen, soll man vor das Lager hinausschaffen und ihre Felle, ihr Fleisch und ihren Eingeweideinhalt im Feuer verbrennen.

3Mo 16,28 wird geladen ... Der (Mann), welcher die Verbrennung besorgt hat, muss seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen: dann darf er wieder ins Lager kommen.“

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