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Kapitel

Vers

1 wird geladen ... Der HERR sagte dann weiter zu Mose und Aaron folgendes:

2 wird geladen ... „Dies ist die Gesetzesbestimmung, die der HERR erlassen hat durch die Verordnung: Sage den Israeliten, sie sollen dir eine fehlerlose, rötliche Kuh bringen, die kein Gebrechen an sich hat und auf die noch kein Joch gekommen ist.

3 wird geladen ... Die sollt ihr dem Priester Eleasar übergeben, und man soll sie dann vor das Lager hinausführen und sie vor seinen Augen schlachten.

4 wird geladen ... Hierauf nehme der Priester Eleasar mit seinem Finger etwas von ihrem Blut und sprenge siebenmal von ihrem Blut in der Richtung nach der Vorderseite des Offenbarungszeltes hin.

5 wird geladen ... Dann verbrenne man die Kuh vor seinen Augen: alles, ihre Haut, ihr Fleisch und ihr Blut samt dem Inhalt ihrer Eingeweide soll man verbrennen.

6 wird geladen ... Hierauf nehme der Priester Zedernholz, Ysop und Karmesinwolle und werfe es mitten in das Feuer, in welchem die Kuh verbrannt wird.

7 wird geladen ... Dann wasche der Priester seine Kleider und nehme ein Wasserbad; hierauf darf er wieder ins Lager kommen, bleibt jedoch bis zum Abend unrein.

8 wird geladen ... Auch derjenige, welcher die Kuh verbrannt hat, muss seine Kleider im Wasser waschen und ein Wasserbad nehmen und bleibt bis zum Abend unrein.

9 wird geladen ... Dann soll ein Mann, der rein ist, die Asche der Kuh sammeln und sie außerhalb des Lagers an einen reinen Platz hinschütten, damit sie dort für die Gemeinde der Israeliten zur Herstellung von Reinigungswasser aufbewahrt werde: es ist ein Entsündigungsmittel.

10 wird geladen ... Auch der Mann, welcher die Asche der Kuh gesammelt hat, muss seine Kleider waschen und ist dann noch bis zum Abend unrein. Es soll dann aber für die Israeliten und für die Fremdlinge, die sich als Gäste unter ihnen aufhalten, folgende Vorschrift ewige Geltung haben:

11 wird geladen ... Wer einen Toten, irgendeine Menschenleiche, berührt, soll sieben Tage lang unrein sein.

12 wird geladen ... Ein solcher Mensch soll sich damit (d.h. mit solchem Wasser) am dritten und am siebten Tage entsündigen, dann ist er wieder rein; wenn er sich aber am dritten und am siebten Tage nicht entsündigt, so wird er nicht rein.

13 wird geladen ... Wer einen Toten, die Leiche irgendeines gestorbenen Menschen, berührt und sich danach nicht entsündigt, der hat die Wohnung des HERRN verunreinigt, und ein solcher Mensch soll aus Israel ausgerottet werden. Weil er nicht mit Reinigungswasser besprengt worden ist, bleibt er unrein: seine Unreinheit bleibt an ihm haften.“

14 wird geladen ... „Folgende Bestimmung gilt, wenn jemand in einem Zelte stirbt: Jeder, der in das Zelt hineingeht, und jeder, der sich im Zelte befindet, ist sieben Tage lang unrein;

15 wird geladen ... auch jedes offene Gefäß, auf dem sich kein festschließender Deckel befindet, ist unrein.

16 wird geladen ... Ebenso soll jeder, der auf freiem Feld einen mit dem Schwert Erschlagenen oder sonst einen Toten oder menschliche Gebeine oder ein Grab anrührt, sieben Tage lang unrein sein.

17 wird geladen ... Für einen so unrein Gewordenen nehme man etwas von der Asche des zur Entsündigung verbrannten Opfertieres und gieße lebendiges Wasser (= Quell- oder Flusswasser) in ein Gefäß darüber.

18 wird geladen ... Dann nehme ein reiner Mann einen Ysopbüschel, tauche ihn in das Wasser und besprenge damit das Zelt samt allen Geräten und die darin befindlichen Personen sowie den, der mit Totengebeinen oder einem Erschlagenen oder einem Toten oder einem Grabe in Berührung gekommen ist.

19 wird geladen ... Und zwar soll der Reine den Unreinen am dritten und am siebten Tage besprengen und ihn so am siebten Tage entsündigen. Alsdann soll der Betreffende seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen, dann wird er am Abend wieder rein sein.

20 wird geladen ... Wenn aber jemand unrein wird und sich nicht entsündigt, so soll ein solcher Mensch aus der Gemeinde ausgerottet werden; denn er hat das Heiligtum des HERRN verunreinigt und ist nicht mit dem Reinigungswasser besprengt worden: er ist unrein.

21 wird geladen ... Diese Verordnung soll bei euch ewige Geltung haben. Und auch der, welcher die Besprengung mit dem Reinigungswasser vorgenommen hat, muss seine Kleider waschen, und wer das Reinigungswasser berührt, soll bis zum Abend unrein sein.

22 wird geladen ... Auch alles, was der Unreine anrührt, wird unrein, und ebenso wird jeder, der ihn berührt, bis zum Abend unrein.“

Querverweise zu 4. Mose 19,5 4Mo 19,5 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

2Mo 29,14 wird geladen ... das Fleisch des Stieres aber sowie sein Fell und den Inhalt seiner Gedärme verbrenne im Feuer außerhalb des Lagers: es ist ein Sündopfer.

3Mo 4,11 wird geladen ... Aber das Fell des Stieres und all sein Fleisch samt dem Kopf und den Beinen sowie seine Eingeweide und seinen Gedärmeinhalt,

3Mo 4,12 wird geladen ... also das ganze Tier soll man an einen reinen Ort außerhalb des Lagers hinausschaffen, an den Platz, wohin man die Fettasche schüttet, und ihn dort auf Holzscheiten im Feuer verbrennen: an dem Ort, wohin man die Fettasche schüttet, soll er verbrannt werden.“

3Mo 4,21 wird geladen ... Den Stier aber soll man vor das Lager hinausschaffen und ihn dort so verbrennen, wie man den zuerst erwähnten Stier verbrannt hat. Dies ist das Sündopfer für die Gemeinde.“

Ps 22,14 wird geladen ... Wie Wasser bin ich ausgegossen, alle meine Glieder sind ausgerenkt (oder: zerschlagen); das Herz ist mir geworden wie Wachs, zerschmolzen in meinem Innern.

Jes 53,10 wird geladen ... Doch dem HERRN hatte es gefallen, ihn mit Krankheit (oder: Leiden) zu zerschlagen; wenn er sein Leben als Sühne (oder: Schuldopfer) einsetzen wird, soll er Samen (= Frucht? oder: Nachkommenschaft?) sehen und lange Tage leben und der Wille (= Heilsplan) des HERRN durch ihn gedeihen (= zur Fortführung oder: Ausführung gelangen).

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