Weiter gebot der HERR dem Mose in der Wüste Sinai im zweiten Jahr nach ihrem Auszug aus dem Lande Ägypten, im ersten Monat, folgendes:
„Die Israeliten sollen das Passah zur festgesetzten Zeit feiern:
am vierzehnten Tage in diesem Monat gegen Abend sollt ihr es zur festgesetzten Zeit feiern; nach allen darauf bezüglichen Bestimmungen und nach allen dafür geltenden Vorschriften sollt ihr es feiern.“
Da befahl Mose den Israeliten, das Passah zu feiern;
und sie feierten es im ersten Monat, am vierzehnten Tage des Monats, gegen Abend in der Wüste Sinai; ganz wie der HERR dem Mose geboten hatte, so verfuhren die Israeliten dabei.
Nun waren aber einige Männer da, die sich an einer Menschenleiche verunreinigt hatten und deshalb das Passah an jenem Tage nicht feiern konnten. Diese traten nun an jenem Tage vor Mose und Aaron
und sagten zu ihm: „Wir sind durch eine Menschenleiche unrein geworden: warum sollen wir benachteiligt werden, dass wir die Opfergabe für den HERRN nicht zur festgesetzten Zeit inmitten der Israeliten darbringen dürfen?“
Mose antwortete ihnen: „Wartet, ich will hören, was der HERR euretwegen anordnet!“
Der HERR aber gebot dem Mose folgendes:
„Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn irgend jemand von euch oder von euren Nachkommen sich an einer Leiche verunreinigt hat oder sich auf einer Reise in der Ferne befindet, so soll er doch das Passah zu Ehren des HERRN feiern:
im zweiten Monat, am vierzehnten Tage, gegen Abend sollen die Betreffenden es feiern; mit ungesäuertem Brot und bitteren Kräutern sollen sie es verzehren.
Sie dürfen nichts davon bis zum folgenden Morgen übriglassen, auch keinen Knochen an ihm zerbrechen; nach allen für das Passah geltenden Bestimmungen sollen sie es feiern.
Wer aber rein ist und sich auf keiner Reise befindet und die Passahfeier trotzdem unterlässt, ein solcher Mensch soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden, weil er dem HERRN die Opfergabe nicht zur festgesetzten Zeit dargebracht hat: ein solcher Mensch soll für seine Sünde büßen! –
Wenn ferner ein Fremdling sich unter euch aufhält und dem HERRN das Passah feiern will, so soll er es nach den für das Passah geltenden Bestimmungen und Vorschriften feiern; die gleichen Bestimmungen sollen für euch gelten, sowohl für den Fremdling als auch für den im Lande Geborenen (oder: Einheimischen).“
An dem Tage aber, an welchem man die heilige Wohnung aufgeschlagen hatte, bedeckte die Wolke die Wohnung, nämlich das Zelt mit dem Gesetz; doch am Abend lag sie über der Wohnung wie ein Feuerschein bis zum Morgen.
So blieb es die ganze Folgezeit hindurch: die Wolke bedeckte die Wohnung, und zwar nachts als ein Feuerschein.
Sobald sich nun die Wolke von dem Zelt erhob, brachen die Israeliten alsbald danach auf; und an dem Orte, wo die Wolke sich wieder niederließ, da lagerten die Israeliten:
nach dem Befehl des HERRN brachen die Israeliten auf, und nach dem Befehl des HERRN lagerten sie; solange die Wolke ruhig über der Wohnung lag, so lange blieben sie gelagert.
Auch wenn die Wolke viele Tage lang über der Wohnung stehen blieb, beobachteten die Israeliten die Weisung (oder: das Geheiß) des HERRN und zogen nicht weiter.
Es kam aber auch vor, dass die Wolke nur wenige Tage über der Wohnung stehen blieb – nach dem Befehl des HERRN lagerten sie, und nach dem Befehl des HERRN brachen sie auf.
Es kam auch vor, dass die Wolke nur vom Abend bis zum Morgen blieb; wenn sie sich dann am Morgen erhob, so brach man auf; oder wenn die Wolke einen Tag und eine Nacht blieb und sich dann erhob, so brach man auf;
oder wenn die Wolke zwei Tage oder einen Monat oder noch längere Zeit blieb, indem die Wolke über der Wohnung Halt machte und auf ihr ruhte, so blieben die Israeliten gelagert und brachen nicht auf; sobald sie sich aber erhob, brachen sie auf:
nach dem Geheiß des HERRN blieben sie gelagert, und nach dem Geheiß des HERRN brachen sie auf: sie beobachteten die Weisung des HERRN nach dem durch Mose übermittelten Geheiß des HERRN.
Querverweise zu 4. Mose 9,14 4Mo 9,14
und wenn ein Fremder sich unter euch aufhält und das Passah zu Ehren des HERRN feiern will, so müssen zuvor alle männlichen Personen seiner Familie beschnitten werden: alsdann darf er an der Feier teilnehmen und soll den Einheimischen des Landes gleichgeachtet sein; aber kein Unbeschnittener darf davon essen.
Ein und dasselbe Gesetz soll für den Einheimischen und für den Fremden gelten, der in eurer Mitte weilt!“
Auch in deinem Weinberge sollst du keine Nachlese vornehmen und die abgefallenen Beeren in deinem Weinberge nicht auflesen; dem Armen und dem Fremdling sollst du sie überlassen: ich bin der HERR, euer Gott!
noch solche von einem Ausländer kaufen und sie als Speise eurem Gott darbringen; denn eine Verstümmlung, ein Gebrechen haftet ihnen an; sie würden euch nicht wohlgefällig machen (oder: wohlgefällig aufgenommen werden).“
Das gleiche Recht soll bei euch für den Fremden wie für den Einheimischen gelten; denn ich bin der HERR, euer Gott!“
sondern nach der Zahl der Jahre, die seit dem (letzten) Halljahr verflossen sind, sollst du von deinem Nächsten kaufen, und nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen.
eure Kinder, eure Weiber und die Nichtisraeliten, die sich bei dir inmitten deines Lagers befinden, von den Holzhauern an bis zu den Wasserträgern bei dir,
Lass das Volk, die Männer, die Frauen und die Kinder, auch die Fremdlinge, die bei dir in deinen Ortschaften wohnen, sich versammeln, damit sie es hören und kennenlernen und den HERRN, euren Gott, fürchten und alle Bestimmungen dieses Gesetzes gewissenhaft befolgen.
Und der Fremdling, der sich an den HERRN angeschlossen hat, möge nicht sagen: „Der HERR wird mich sicherlich aus seinem Volk ausschließen!“ Und der Verschnittene sage nicht: „Ach, ich bin nur ein dürrer Baum!“
Vielmehr so hat der HERR gesprochen: „Den Verschnittenen, die meine Sabbate beobachten und das erwählen, woran ich Wohlgefallen habe, und meinem Bunde treu bleiben,
denen will ich in meinem Hause und in meinen Mauern einen Platz (oder: ein Denkmal oder: einen Anteil) und einen Namen verleihen, der besser ist als Söhne und Töchter: einen ewigen Namen will ich ihnen verleihen, der nicht ausgetilgt werden soll!
Und die Fremdlinge, die sich an den HERRN anschließen, um ihm zu dienen (= Gottesdienst zu erweisen) und den Namen des HERRN zu lieben, um seine Knechte zu sein, alle, die den Sabbat unentweiht beobachten und meinem Bunde treu bleiben:
die will ich zu meinem heiligen Berge bringen und ihnen Freude gewähren in meinem Bethause, ihre Brandopfer und ihre Schlachtopfer sollen mir wohlgefällig sein auf meinem Altar; denn mein Haus soll ein Bethaus genannt werden für alle Völker.“ –
Demnach seid ihr jetzt nicht mehr Fremdlinge und Beisassen (d.h. geduldete Ausländer, oder: zugelassene Fremdlinge), sondern seid Vollbürger mit den Heiligen und Gottes Hausgenossen (d.h. Glieder der Gottesfamilie),
aufgebaut auf dem Grund (= der Grundmauer) der Apostel und Propheten, (ein Bau) bei welchem Christus Jesus selber der Eckstein ist:
in ihm wächst jeder Bau, fest zusammengefügt, zu einem heiligen Tempel im Herrn empor,
und in diesem werdet auch ihr (Heiden) mitauferbaut zu einer Wohnstätte Gottes im Geist.