Es begab sich unter der Regierung des Ahasveros – desselben Ahasveros, der von Indien bis Äthiopien über hundertundsiebenundzwanzig Provinzen herrschte –,
zu jener Zeit also, als der König Ahasveros auf seinem Königsthron in der Burg (= Königspalast, Residenz) Susa saß,
im dritten Jahre seiner Regierung: da veranstaltete er für alle seine Fürsten und Diener (oder: Beamten) ein Festmahl, wobei die persischen und medischen Heerführer, die Edlen und die höchsten Beamten der Provinzen vor ihm versammelt waren,
indem er dabei den Reichtum seiner königlichen Herrlichkeit und die glanzvolle Pracht seiner Größe (= Majestät) viele Tage lang, nämlich hundertundachtzig Tage, zur Schau stellte.
Als dann diese Tage zu Ende waren, veranstaltete der König für die gesamte Bewohnerschaft, die sich in der Residenz Susa befand, vom Größten bis zum Kleinsten, ein siebentägiges Festmahl auf dem Hofe vor dem königlichen Schlossgarten.
Weiße und purpurblaue Vorhänge von Baumwolle waren mit Schnüren von Byssus und rotem Purpur mittels silberner Ringe an Marmorsäulen aufgehängt; Ruhepolster von schwerem, mit Gold- und Silberfäden durchwirktem Seidenzeug standen auf einem Pflaster aus Einlegewerk (= Mosaik) von Alabaster, von weißem und dunkelfarbigem Marmor und Perlmutterstein.
Die Getränke reichte man in goldenen Gefäßen, die an Formen immer wieder verschieden waren; und Wein aus des Königs Kellern war reichlich vorhanden, wie es der Freigebigkeit eines Königs entspricht.
Das Trinken aber ging der Verordnung gemäß ohne jeden Zwang vor sich; denn der König hatte an alle seine Palastbeamten (oder: Hofmarschälle) die Weisung ergehen lassen, man solle jedem gestatten, es beim Trinken nach seinem Belieben zu halten. –
Auch die Königin Wasthi veranstaltete ein Festmahl für die Frauen im Inneren des königlichen Palastes des Königs Ahasveros.
Am siebten Tage nun, als der König durch den Wein in fröhliche Stimmung versetzt war, befahl er Mehuman, Bistha, Harbona, Bigtha und Abagtha, Sethar und Karkas, den sieben Kammerherren, die den Dienst beim König Ahasveros versahen,
sie sollten die Königin Wasthi im Schmuck der Königskrone vor den König bringen, um den Völkern und Fürsten ihre Schönheit zu zeigen; denn sie war in der Tat eine schöne Frau.
Doch die Königin Wasthi weigerte sich, auf den Befehl, den der König ihr durch die Kammerherren hatte zugehen lassen, zu erscheinen. Darüber ärgerte sich der König sehr und geriet in glühenden Zorn,
so dass er den Weisen, die sich auf die Zeiten verstanden – denn so wurde jede den König betreffende Angelegenheit dem Rat (oder: Kollegium) der Gesetz- und Rechtskundigen vorgelegt;
unter diesen standen ihm Karsna, Sethar, Admatha, Tharsis, Meres, Marsna und Memuchan, die sieben persischen und medischen Fürsten, am nächsten, die jederzeit Zutritt zum Könige hatten und die erste Stelle im Reiche einnahmen –, die Frage vorlegte:
„Wie ist nach dem Gesetz mit der Königin Wasthi zu verfahren dafür, dass sie dem Befehl, den der König Ahasveros ihr durch die Kammerherren hatte zugehen lassen, nicht nachgekommen ist?“
Da antwortete Memuchan vor dem Könige und den Fürsten: „Nicht gegen den König allein hat sich die Königin Wasthi vergangen, sondern zugleich gegen alle Fürsten und alle Völker, die in sämtlichen Provinzen des Königs Ahasveros wohnen.
Denn die Kunde von dem Verhalten der Königin wird zu allen Frauen dringen, und es werden ihnen ihre Eheherren verächtlich erscheinen, da sie sagen werden: ‚Der König Ahasveros befahl, man solle die Königin Wasthi vor ihn bringen, aber sie kam nicht!‘
Schon heute werden die persischen und medischen Fürstinnen, die von dem Verhalten der Königin Kenntnis erhalten haben, allen Fürsten des Königs davon erzählen, woraus dann Verachtung und Verdruss genug entstehen wird.
Wenn es also dem König genehm ist, so möge eine königliche Verordnung von ihm ausgehen und unter die persischen und medischen Gesetze aufgenommen werden, und zwar mit unwiderruflicher Geltung, dass Wasthi vor dem König Ahasveros nicht mehr erscheinen dürfe, und der König möge ihre königliche Würde auf eine andere übertragen, die besser ist als sie.
Wenn dann die Verfügung, die der König erlassen wird, in seinem ganzen Reiche, das ja groß ist, zu allgemeiner Kenntnis gelangt, so werden alle Frauen ihren Eheherren, vom größten bis zum kleinsten, die schuldige Ehre erweisen.“
Dieser Vorschlag fand den Beifall des Königs und der Fürsten, und der König ging auf den Rat Memuchans ein.
Er sandte also Erlasse in alle Provinzen des Königs, in jede Provinz nach ihrer Schrift und an jedes Volk in der betreffenden Sprache: jeder Mann solle Herr in seinem Hause sein und dürfe anordnen, was ihm beliebe (?).
Querverweise zu Esther 1,22 Est 1,22
Da wurden die königlichen Staatsschreiber am dreizehnten Tage des ersten Monats berufen, und es wurde genau nach der Weisung Hamans an die königlichen Landpfleger und die Statthalter der einzelnen Provinzen und an die Fürsten eines jeden Volkes mit der Schrift jeder einzelnen Provinz und in der besonderen Sprache jedes Volkes eine schriftliche Verfügung im Namen des Königs Ahasveros erlassen und mit dem Siegelringe des Königs untersiegelt.
Die Frauen seien ihren Ehemännern untertan, als gälte es dem Herrn;
denn der Mann ist das Haupt (= Oberhaupt) der Frau, ebenso wie Christus das Haupt der Gemeinde ist, er freilich ist (zugleich) der Retter seines Leibes (d.h. der Gemeinde);
dennoch, wie die Gemeinde (dem Herrn) Christus untertan ist, so sollen es auch die Frauen ihren Männern in jeder Beziehung sein.
Da wurden die königlichen Staatsschreiber am dreizehnten Tage des ersten Monats berufen, und es wurde genau nach der Weisung Hamans an die königlichen Landpfleger und die Statthalter der einzelnen Provinzen und an die Fürsten eines jeden Volkes mit der Schrift jeder einzelnen Provinz und in der besonderen Sprache jedes Volkes eine schriftliche Verfügung im Namen des Königs Ahasveros erlassen und mit dem Siegelringe des Königs untersiegelt.
Und der Herr lobte den unehrlichen Verwalter, dass er klug gehandelt habe; denn – sagte er – „die Kinder dieser Weltzeit sind im Verkehr mit ihresgleichen (= ihren Mitmenschen) klüger als die Kinder des Lichts.
So wurden denn damals – es war am dreiundzwanzigsten Tage des dritten Monats, d.h. des Monats Siwan – die königlichen Staatsschreiber berufen, und es wurde genau nach der Anweisung Mardochais in betreff der Juden an die Landpfleger und Statthalter und Fürsten der hundertundsiebenundzwanzig Provinzen von Indien bis Äthiopien, und zwar einer jeden Provinz mit ihrer Schrift und einem jeden Volke in seiner Sprache, geschrieben, auch an die Juden mit ihrer Schrift und in ihrer Sprache;
dagegen gestatte ich keiner Frau, Lehrvorträge zu halten oder sich die Gewalt über den Mann anzumaßen; nein, sie soll in stiller Zurückhaltung verbleiben.
Nun waren aber Juden in Jerusalem wohnhaft, gottesfürchtige Männer aus allen Völkern unter dem Himmel.
Als nun dieses Brausen (oder: Rauschen) erfolgt war, kamen sie in großer Zahl zusammen und gerieten in Bestürzung; denn jeder hörte sie in seiner eigenen Sprache reden.
Da wurden sie alle betroffen und fragten voll Verwunderung: „Sind nicht diese alle, die da reden, aus Galiläa?
Wie kommt es denn, dass wir ein jeder sie in unserer eigenen Sprache reden hören, in der wir geboren (oder: groß geworden) sind:
Parther, Meder und Elamiter (= Perser) und wir Bewohner von Mesopotamien, von Judäa und Kappadocien, von Pontus und (der Provinz) Asien,
von Phrygien und Pamphylien, von Ägypten und der Landschaft Libyen bei Cyrene, auch die hier ansässigen Römer,
geborene Juden und Judengenossen (= zum Judentum übergetretene Heiden), Kreter und Araber – wir hören sie mit unsern Zungen (= Sprachen) die großen Taten Gottes verkünden!“
So ergeht denn jetzt von mir der Befehl, dass unter allen Völkern, Volksstämmen und Zungen ein jeder, der gegen den Gott Sadrachs, Mesachs und Abed-Negos etwas Unehrerbietiges ausspricht, in Stücke gehauen und sein Haus in einen Schutthaufen verwandelt werden soll, weil es keinen andern Gott gibt, der auf solche Weise zu erretten vermag!“
damit sie die jungen Frauen zu besonnener Pflichterfüllung anleiten, nämlich ihre Männer und ihre Kinder zu lieben,
aber in einer Gemeindeversammlung will ich lieber fünf Worte mit meinem Verstande reden, um auch andere zu unterweisen, als viele tausend Worte in Zungenrede.
Erlass des Königs Nebukadnezar an alle Völker, Völkerschaften und Zungen, die auf der ganzen Erde wohnen: „Heil (oder: Wohlergehen) möge euch reichlich zuteil werden!
züchtig, keusch, tüchtige Haushälterinnen, gütig zu sein und sich ihren Ehemännern unterzuordnen, damit das Wort Gottes nicht gelästert werde. –
Liebe Brüder, zeigt euch nicht als Kinder in der Urteilskraft! Nein, in der Bosheit sollt ihr Kinder sein, aber hinsichtlich der Urteilskraft zeigt euch als Erwachsene (= gereifte Menschen).